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[Hunde/Gesetze] Kampfhunde

Begonnen von Aphelion, 23. November 2019, 14:53:49

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Aphelion

In einer Urban-Fantasy-Geschichte, die im Hier und Jetzt spielt, soll das auftauchen, was als "Kampfhund" bezeichnet wird. Bei meiner Recherche bin ich auf Bullterrier gestoßen, die für die Geschichte passen würden.

Online gibt es widersprüchliche Informationen: Manchmal heißt es, diese Hunde seien in Deutschland grundsätzlich verboten, an anderen Stellen steht, es gebe nur Auflagen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, und/oder die Hunde dürften nicht gezüchtet und verkauft (aber anderweitig doch weitergegeben?  ???) werden. Frage #1: Was ist richtig?

Der Hund gehört den Antagonisten, die diverse Verbrechen begehen und auch ansonsten unsympathisch sind. Frage #2, falls die Haltung eines Bullterriers grundsätzlich verboten ist: Wäre es trotzdem möglich, dass die Antagonisten an einen solchen Hund gekommen sind?

Ich möchte keine Anleitung ;D, sondern brauche nur Einschätzungen, ob es in einer Geschichte realistisch wirken würde, dass die Antagonisten so einen Hund haben - und ob die Haltung an sich legal oder illegal wäre. Letzteres ist für ein paar Details in der Handlung relevant.

Danke im Voraus! :)

Aylis

Ich bin kein Superexperte, aber ich weiß z.B. dass hier in Niedersachen der Hundeführerschein Pflicht geworden ist, als sie die Listenhunde abgeschafft haben. Das bedeutet, dass es in Niedersachsen keine "Kampfhunde" mehr gibt.
Wie sich das auf die Züchtung auswirkt, weiß ich nicht, mein logischer Schluss daraus wäre aber, dass du dann einen Hund jeder Rasse theoretisch hier halten dürftest.
Egal, ob legal oder nicht: Wenn deine Antagonisten vor illegaler Haltung nicht zurückschrecken, werden sie sicher an diese Hunde kommen. Also denke ich, dass ich es als realistisch empfinden würde, wenn diese Hunde in deinem Buch auftauchen würden.
:)
Wo genau sollen wir einbrechen? - In die namenlose Festung.

Tigermöhre

Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keine verbotenen Hunderassen, sondern nur unterschiedliche Auflagen.
Wenn du etwas wirklich Illegales haben möchtest, nimm einen Hund-Wolf-Hybrid. Die sind wirklich absolut verboten und werden auch eingezogen, wenn das herauskommt.

Rewa Kasor

Moin @Aphelion

Die rechtlichen Grundlagen für eine Hundehaltung sind im Landeshundegesetz (kein Scherz!) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Was hier (eventuell unter Auflagen) erlaubt ist, kann dort verboten sein. Wenn du also nach "Landeshundegesetz" plus Name des Bundeslandes googelst, kannst du dir alle für dich relevanten Infos heraussuchen. Lässt du deine Antagonisten mit Hund(en) in ein anderes Bundesland fahren, musst du eventuell auch dortige rechtliche Regelungen berücksichtigen.

Den Begriff "Kampfhund" würde ich vermeiden. Eigentlich handelt es sich dabei um Rassen, die für Hundekämpfe gezüchtet wurden. Das sind wirklich wunderbare und dem Menschen gegenüber besonders sanfte Tiere. Meine jüngste Tochter hat nicht an Papas Händen sondern an das Ohr einer Pittbullhündin geklammert laufen gelernt. Vorsichtiger und rücksichtsvoller hätte ich mit ihr auch nicht umgehen können.

Leider kann man solche Hunde auch missbrauchen und dann sind sie wegen ihrer Kraft und Willensstärke besonders gefährlich.

Kriminelle, die sich einen Hund als Waffe halten, kommen an jede beliebige Rasse. Allerdings sind Bullterrier, Pitbulls und Co. gar nicht so sehr gefragt. Beliebter sind Mischungen aus diesen Rassen mit z.B. Foxterriern. Das hat zwei Gründe. Einerseits sieht man den Mischlingen die "gefährliche" Rasse nicht an und andererseits kann man die 20/40 - Regel umgehen und braucht dann keine Sachkundeprüfung.
(20/40 = 20 Kg Gewicht und 40 cm Höhe)

Es gibt reichlich Möglichkeiten alles zu bekommen, was das Verbrecherherz begehrt. Gesetzliche Regelungen lassen sich umgehen, Zuchtpapiere lassen sich fälschen und Besitzverhältnisse verschleiern. Die Antwort auf Frage #2 lautet also eindeutig "Ja"!

Dino

Wenn sie so einen Hund haben möchten, kommen sie auf jeden Fall dran und wenn er nicht angemeldet ist, können sie eigentlich auch machen was sie wollen.

Die Regelungen zur Haltung sind grundsätzlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da käme es dann ein bisschen darauf an, wo das Ganze spielt. In einigen Bundeslängern besteht Leinen- und Maulkorbzwang der beim Bestehen eines Wesenstest aufgehoben werden kann. In anderen gibt es die Regelung gar nicht. Für die Haltung einiger Listenhunde muss der Halter einen Sachkundenachweis vorweisen können (viele Tiere sind im Tierheim weil aufgefallen ist, dass ihre Halter keinen haben), aber wenn man den Hund illegal beschafft...
Es ist in Deutschland verboten diese Hunde zu züchten oder ins Land einzuführen.

Hat sich mit Rewa überschnitten, der noch deutlich ausführlicher geantwortet hat. :)
Offtopic: Ich hätte sooooo gerne einen Amstaff. Da gibt es unglaublich schöne Tiere. :wolke:
Der Dino wurde von der Realität gefressen. Die Antwort kann daher etwas später erfolgen.

Churke

Da kann man auch einiges an Schmu machen. Rasse falsch deklarieren, beim Wesenstest schummeln....  :wart:

Waldhex

Wie die anderen schon schrieben, kommt stark auf das Bundesland drauf an.
Sollte Deine Geschichte in Baden-Württemberg spielen, kannst Du gerne auf mich zukommen. Da ich beim Veterinäramt arbeite und früher auch mal die Wesenstests für Kampfhunde organisiert habe (macht jetzt eine Kollegin), kann ich Dir gerne Hinweise zu konkreten Fragen geben.
In Baden-Württemberg heißt die Verordnung übrigens Polizeiverordnung gefährliche Hunde.

Christian

Zitat von: Aphelion am 23. November 2019, 14:53:49
Online gibt es widersprüchliche Informationen: Manchmal heißt es, diese Hunde seien in Deutschland grundsätzlich verboten, an anderen Stellen steht, es gebe nur Auflagen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, und/oder die Hunde dürften nicht gezüchtet und verkauft (aber anderweitig doch weitergegeben?  ???) werden. Frage #1: Was ist richtig?
Die Einfuhr und das Verbringen "gefährlicher Hunde", darunter fällt derzeit auch der Bullterrier, regelt ein bundesweites Gesetz und ist verboten. Die Haltung "gefährlicher Hunde" (Listenhunde, sog. Kampfhunde etc.) regeln Landesgesetze. Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich und ist seit Jahren in Bewegung (s. Hundeführerschein in Niedersachsen, der relativ neu ist).

ZitatDer Hund gehört den Antagonisten, die diverse Verbrechen begehen und auch ansonsten unsympathisch sind. Frage #2, falls die Haltung eines Bullterriers grundsätzlich verboten ist: Wäre es trotzdem möglich, dass die Antagonisten an einen solchen Hund gekommen sind?
Ja, wo der Wille und vor allem das Geld vorhanden sind, ist auch ein Weg.

ZitatIch möchte keine Anleitung ;D, sondern brauche nur Einschätzungen, ob es in einer Geschichte realistisch wirken würde, dass die Antagonisten so einen Hund haben - und ob die Haltung an sich legal oder illegal wäre. Letzteres ist für ein paar Details in der Handlung relevant.
Je nach Art und Weise, wie der Hund ins Land gekommen ist und abhängig vom Bundesland, aber voraussichtlich wäre die Haltung illegal. Anekdote am Rande: Kunden von mir hatten einen Pitbull-Mischling, den der Mann seinem Bruder abgenommen hatte. Letzterer war Zuhälter, wollte den Hund "scharfmachen" und das arme Viech entsorgen, als der nicht beißen wollte. Diese Kunden hatten zeitlebens Auflagen zu erfüllen, Wesenstests zu absolvieren etc. Eine absolut liebenswerte Knutschkugel war das.

Als das mit dem Rassenwahn losging, wurden auch viele Quadratschädelchen zu "Labrador-Boxer-Mischlingen" umgeschrieben. Wo kein Richter und so ...


Aphelion

Danke für die Antworten! :)

Ich muss noch ein bisschen weiterrecherchieren und überlegen, bis ich mich festlege, aber die Beiträge hier haben mir sehr weitergeholfen, auch durch die passenden Begriffe.  :winke: