Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: FeeamPC am 10. April 2019, 12:33:50

Titel: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: FeeamPC am 10. April 2019, 12:33:50
Meine Frage bezieht sich nicht auf so unbestimmte Aussagen wie: Schreib einen Liebesroman mit Kuss auf Seite 40, Streit auf Seite 100 und Happy-End auf Seite 170.

Ich meine eine Situation, in der man quasi den kompletten Plot geliefert kriegt und der Autor ihn dann nur noch ausformuliert. So eine Art Ghostwriter mit Drehbuch.
Hat das Urheberrecht der Plotgeber? Der Autor? Beide zusammen?
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Feuertraum am 10. April 2019, 16:31:03
Achtung: Gefährliches Halbwissen:

Ich vermute, der Autor ist der Urheber, weil ein Plot meiner Meinung nach (!) nur als eine Aneinanderreihung von Ideen gilt, die es überall schon mal in irgendeiner Form gab und von daher keine Schöpfungshöhe genießen dürften.

Aber wie gesagt: Halbwissen und Meinung. Kein 100%iger Fakt!
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Tintenteufel am 10. April 2019, 16:36:39
Vorsichtigeres Halbwissen:
Ich würde sagen, das hängt vom geschlossenen Vertrag ab.
Bekanntermaßen sichert sich z.B. Disney ja das Urheberrecht an allen Geschichten, Filmen usw. die von der Firma in Auftrag gegeben werden, weswegen die ursprünglichen Autoren etwa vom Screenplay für Aladdin keinen Cent an Tantiemen oder ähnlichem für die Neuauflagen oder die Weiterverwendung der von ihnen ursprünglich verfassten Texte sehen.
Das impliziert der "Auftrag". Die Schöpfungshöhe ist da irrelevant, insofern sie per Auftrag gegeben ist und üblicherweise an den Auftraggeber übertragen wird.
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Luna am 10. April 2019, 16:37:15
Oha, schwierige Frage - ich kenne mich mit dem rechtlichen da nicht so aus, aber vielleicht lässt sich das doch einmal auseinanderdröseln:

1. Du hast ganz klar Urheberrecht auf dein "Drehbuch" - also den Plot den du dem Auftragnehmer schickst.
Hier liegt schon einmal der erste Punkt, der rechtlicher Klärung bedarf: Haben Leute, die eine Auftragsarbeit machen überhaupt Urheberrecht, oder liegt dieses im Allgemeinen beim Auftraggebenden, da dieser die Hauptidee geliefert hat (Thema Schöpfungshöhe; Bzw. Teamarbeiten in Firmen). Das Copyright, also das Recht das zu verbreiten und damit Geld zu verdienen müsste jedenfalls automatisch (oder vertraglich) an den Auftraggeber fallen - weil dieses als Dienstleistung erfolgt.

2. Je nach Schöpfungshöhe des Werkes (ich denke, wir alle wissen, dass es kein "nur mal eben ausformulieren" gibt), handelt es sich beim Werk des Auftragnehmenden um eine Bearbeitung des Originals (ich denke mal hier könnte man auf von anderen geschriebene Werke von StarWars verweisen - die Autoren dieser Bücher brauchten also eine Lizenz bzw. Genehmigung um auf dem Universum aufzubauen) - welches nur mit Genehmigung möglich ist. In diesem Fall liegt das Copyright beim Bearbeitenden.

Ich denke mal es läuft darauf hinaus, was vertraglich zwischen den beiden geregelt wurde, und wenn - in welche Richtung vorher Geld floss ...

(Auch alles nur Halbwissen)
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Shedzyala am 10. April 2019, 16:39:09
Ich bin kenne es von Auftragsarbeiten so, dass ich zwar dennoch das Urheberrecht habe, aber mit Aufnahme des Auftrags alle veräußerbaren Rechte, auch an Zwischenergebnissen, an den Auftraggeber abtrete. Zumindest steht es so in meinem Vertrag.
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Zit am 10. April 2019, 16:44:30
Zitat von: lexikon.jura-basic.de am 10.04.19Durch den Ghostwritervertrag wird der Auftraggeber nicht zum Urheber. Der Textschreiber ist der Schöpfer des Werkes und bleibt daher Urheber (siehe Schöpferprinzip).

Quelle (http://"http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&art=6&find=Urheber__Ghostwriter")

Zitat von: ghostwriter-blog.de am 10.04.19Rein rechtlich jedoch bleibt der Ghostwriter Urheber dessen, was er verfasst hat. Hier greift das Schöpferprinzip, welches in §7 Urhg festgeschrieben ist.
(...)
Bei Ghostwritern wird der Auftraggeber automatisch zum Miturheber, da er das Konzept liefert und dem Werk Inhalt und Struktur vorgibt.

Quelle (http://"http://ghostwriter-blog.de/allgemein/ghostwriter-die-abtretung-des-urheberrechtes/")

Schätze die Antwort ist: Beide zusammen am dadurch entstandenen Werk. Am ausformulierten Plot selbst, der vorher schon bestand, dürfte nur der Auftraggeber Urheberrechte haben (und halt der, der das ausformuliert hat).
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Christopher am 10. April 2019, 16:48:42
Zitat von: Tintenteufel am 10. April 2019, 16:36:39
Bekanntermaßen sichert sich z.B. Disney ja das Urheberrecht an allen Geschichten, Filmen usw. die von der Firma in Auftrag gegeben werden, weswegen die ursprünglichen Autoren etwa vom Screenplay für Aladdin keinen Cent an Tantiemen oder ähnlichem für die Neuauflagen oder die Weiterverwendung der von ihnen ursprünglich verfassten Texte sehen.

Die Tatsache, dass sie das tun/tun müssen, impliziert aber doch gleichzeitig, dass die Rechte grundsätzlich beim Autor liegen? Disney dürfte aber unter amerikanisches Recht fallen und ich hab keinen Plan, wie sehr sich das vom deutschen unterscheidet ;D
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Zit am 10. April 2019, 16:54:52
Im Gegensatz zum deutschen Recht kann man im us-amerikanischen jegliches Copyright abtreten, wenn ich mich nicht irre. Außerdem müssen die Übersee-Kollegen ihre Werke auch an einer Stelle offiziell registrieren lassen, um im Streitfall die Urheberschaft nachweisen zu können. Das ist in Deutschland nicht so.
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Kuddel am 12. April 2019, 10:25:20
Ich hab einen konkreten Fall, den das gerade betrifft. Der Verleger kam 2014 auf mich zu und trug eine Grundidee an mich heran (mach mal was mit Elfen in Berlin und der Siegessäule, die von Elfen gesprengt wird, weil sie die letzte Wächterin für den Übergang zwischen der Elfen- und der Menschwelt war. Und dann sowas wie Geocaching mit einbauen).
Daraus habe ich Figuren entwickelt, einen Plot und schließlich einen Roman. Die Grundidee von schnitzeljagenden Elfen in Berlin kam von ihm, der Rest von mir. Wer hätte da die Rechte?

Hintergrund meiner Frage ist einfach: Er hat die Bildrechte am alten Cover nicht verlängert und jetzt ein von ihm selbst gephotoshoptes Bild als Cover überall hochgeladen, das einfach nur grausam ist. Er macht aber erst ein neues Cover, wenn sich die 1. Auflage abverkauft hat. Solange bleibt das Ding (anders kann ich es nicht beschreiben) hochgeladen. Das Buch verkauft sich aber schon seit 2 Jahren nur noch schleppend. Da will ich die Rechte gerne zurück haben, ehe es mit meine sonst so schönen Cover verhagelt.  :brüll:
Titel: Re: Wer hat bei Auftragsarbeiten eigentlich das Urheberrecht?
Beitrag von: Alana am 12. April 2019, 11:22:38
Ich kann da auch nur mit Halbwissen antworten. Ideen lassen sich nicht schützen, daher gehe ich davon aus, dass Ideen auch keine Schöpfungshöhe haben und daher keinem Urheberrecht unterliegen. Wenn also ein Verlag einem Autor eine Auftragsarbeit anbietet, die lediglich auf einer groben Idee beruht, ich würde sagen, selbst dann, wenn die Idee schon recht konkret ist und mit einigen Zusatzinformationen versehen ist, dürfte auf diese Idee kein Urheberrecht anfallen. Nur auf den ausformulierten Text und da gehört das Urheberrecht dann dem Autor. Sobwürde ich deinen Fall einschätzen, Kuddel. Bei komplett ausformulierten Exposés kann das durchaus anders aussehen, denn hier ist es ja keine reine Idee mehr. Man könnte da mal bei Perry Rhodan anfragen, da wird ja so gearbeitet, dass der eine Autor das Exposé schreibt und der andere den Text ausformuliert.

Was das Beispiel Disney angeht: ich weiß nicht, wie das in den USA ist, aber in Deutschland wäre es so, dass Disney sich nicht das Urheberrecht sichern kann, denn das kann man überhaupt nicht abgeben, sondern lediglich alle Verwertungsrechte und Lizenzen für die komplette Dauer des Urheberrechts.