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#91
Webdesign / Re: Impressum und Pseudonym
Letzter Beitrag von Evanesca Feuerblut - 11. April 2024, 14:54:47
Zitat von: Elona am 11. April 2024, 14:23:59Deshalb muss in Deutschland der Name dennoch angegeben werden.
In Deutschland sitze ich ja nicht. Aber in dem Fall sollte ich mir einen österreichischen Dienst suchen.
In der von mir zitierten Passage steht außerdem explizit, dass eingetragene Pseudonyme aus dem Perso trotzdem nicht angegeben werden dürfen für Homepages. Aber wie gesagt - das trifft auf mich nicht zu und ich sitze nicht in Deutschland. Wenn aber hier das Gesetz des "Dienstleistungslandes" greift, muss ich mir entweder einen österreichischen Dienst suchen oder direkt einen Plan B überlegen.
Es haben mir auch schon Leute vorgeschlagen, da ich ja auch unter Klarnamen schreibe und da meine Adresse im Netz habe, ich könnte mein eigener Impressumsdienst sein und einfach
[Pseudonymname]
c/o Katherina Ushachov
[Klaradresse, die eh im Netz steht.]

Ich weiß aber nicht, ob ich mich das traue.
#92
Webdesign / Re: Impressum und Pseudonym
Letzter Beitrag von Elona - 11. April 2024, 14:23:59
Na ja, sehen wir mal wie es ist: nur wenige Anbieter erfüllen in einen Augen die gesetzlichen Voraussetzungen einer ladungsfähigen Adresse. Kein*e Autor*in ist dort anzutreffen und es stellt zusätzlich eine unnötige Verzögerung der Zustellung dar.
Immerhin hat anschriften.net eine Empfangsbevollmächtigung. Trotzdem möchte ich nicht wissen, was passiert, wenn mal wirklich ein wichtiges Schreiben nicht zeitnah ankommt.
Aber unabhängig davon: Deshalb muss in Deutschland der Name dennoch angegeben werden. Da kommt man gesetzlich einfach nicht drumherum.
Ladungsfähige Adresse
c/o Adresse Impressum
Falls dein Pseudonym in deinem Perso steht, kann man das meines Wissens nach auch angeben. Ist ja behördlich hinterlegt.

Hat hier zufällig jemand Infos zu einem rechtkräftigen Urteil, was die Sache betrifft? Mir wäre es nämlich eigentlich auch lieber, wenn nicht meine Adresse überall stehen würde. Aber solange es da nichts gibt, ist das Gesetz Auslegungssache und man nur auf der wirklich sicheren Seite, wenn man seine tatsächliche Adresse nimmt.
#93
Webdesign / Re: Impressum und Pseudonym
Letzter Beitrag von Evanesca Feuerblut - 11. April 2024, 08:56:12
Das steht so in den FAQ:
ZitatAchtung: Während Autoren unter Pseudonym schreiben können, ist auf impressumspflichtigen Internetpräsenzen ein realer Name im Impressum anzugeben. Auch die Verwendung eines eingetragenen Künstlernamens ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr zulässig.
Pseudonyme oder ein Künstlername können aber weiterhin für normale Post oder auch zusätzlich in einer Ladungsfähigen Anschrift angegeben werden, z.B. um Zuschriften leichter verschiedenen Social-Media-Kanälen zuordnen zu können. Die Wahl des Pseudonyms darf aber nicht irreführend sein.
#94
Autorenhard- und Software / Re: Newsletter Einbindung in W...
Letzter Beitrag von Eluin - 11. April 2024, 07:57:34
@Coppelia ich würde nochmal dem Support schreiben. Im Zweifelsfall von beiden Anbietern. Vielleicht hat Mailpoet da auch noch einen Tipp für dich.

DNS-Einträge sind tiefe Technik (mit der man durchaus auch etwas zerschießen kann) und nicht überall kommt Nutzer da dran. Bei hetzner und 1&1 geht es beispielsweise, bei Jimdo nur über den Support.
#95
Webdesign / Re: Impressum und Pseudonym
Letzter Beitrag von Eluin - 11. April 2024, 07:47:59
Ich bin bei anschriften.net und habe auch in Deutschland bei meinem Erotik-Pseudonym nicht den Klarnamen im Impressum stehen. Das habe ich alles nur bei anschriften.net hinterlegt.

Wo steht das mit dem Klarnamen?
#96
Ausschreibungen / Re: PAN Stipendium 2024
Letzter Beitrag von Valentina - 10. April 2024, 19:56:32
@Arcor
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter! Ehrlich gesagt mag ich meinen Anfang und der ist mir lieber, als nochmal das ganze Buch durchzukämmen ;D das spart mir viel Zeit  :vibes:
#97
Ausschreibungen / Re: PAN Stipendium 2024
Letzter Beitrag von Arcor - 10. April 2024, 18:47:44
@Valentina
Ich habe die letzten Male immer die ersten Seiten genommen, weil ich gedacht hatte, das wäre so gewünscht - ähnlich wie bei Agenturen, bei denen man ja auch die ersten X Seiten einreicht.

De facto ist es aber egal und eine Menge hier aus dem Forum haben auch Szenen aus der Mitte oder so eingereicht. Ob die Seiten hintereinanderweg lesbar sein müssen, weiß ich nicht, ich würde aber aus meiner Perspektive einfach dazu raten (oder mit wenigen sinnvollen Szenenwechseln). Sonst hast du schnell einen unverständlichen Flickenteppich an Einzelszenen.
#98
Ausschreibungen / Re: PAN Stipendium 2024
Letzter Beitrag von Valentina - 10. April 2024, 14:43:44
Heyhey!

Es hat sich mir eine neue Frage gestellt: woher nehme ich am besten die 25 Normseiten, wenn die Erstfassung schon fertig und teilweise korrigiert ist und ich keinen Mangel an Szenen habe?
Wären nicht trotzdem die ersten 25 am besten, oder habt ihr da andere Erfahrungen gemacht? Vielleicht eine wichtige Schlüsselszene? Müssen die Seiten hintereinanderweg lesbar sein? :)
#99
Das Sprachbastelboard / Re: Gibt es diese Wörter eigen...
Letzter Beitrag von Valentina - 10. April 2024, 12:57:03
Mir ist auch alles bekannt, bis auf ruffeln - aber da hab ich auch direkt die Verbindung zum Englisch "ruffle" geschlossen. Ich kann mir gut vorstellen, dass manche Lesende sich einfach freuen, ein süßes neues Wort zu sehen, selbst wenn es nicht so bekannt ist. Solange es existiert ... oder du schaffst coole Neologismen wie Terry Pratchett  ;D
#100
Das Sprachbastelboard / Re: Gibt es diese Wörter eigen...
Letzter Beitrag von Dämmerungshexe - 10. April 2024, 09:44:26
Ruffeln kam mir bekannt vor, gerade in dem Sinne wie beschrieben, also "gewellt". Allerdings habe ich dann festgestellt, dass es einfach ein englisches Wort ist - "ruffle" was soviel heißt wie "Rüschen". Mir passiert es in letzter Zeit öfters, dass ich Englisch und Deutsch durcheinander werfe, gerade bei Sachen, wo sich die beiden durchaus überschneiden und offenbar gemeinsame Wortstämme haben.