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PAN Stipendium 2021

Begonnen von Grummel, 01. März 2021, 12:11:48

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Grummel

Zitat von: Evanesca Feuerblut am 02. März 2021, 20:42:31
Kleine (und vermutlich vollkommen unsinnige) Frage: Angenommen, mein Projekt ist jetzt bei etwa 30-50%, aber ich habe vor, es bis September noch weiterzuschreiben, sodass ich dann die 70% erreicht haben könnte. Kreuze ich dann den Jetzt-Stand oder den voraussichtlichen Stand im September an?

Edit: Ach ja - ist mit "Kurzbiografie" die Vita (in dritter Person) gemeint oder wirklich eine Biografie?

Den Stand bei Bewerbung.

Und du verwirrst mich... ich denke es ist ein Kurzbiografie gemeint, weil es da so steht aber ich glaube eine der beiden Personen im Jurybüro kennt den Unterschied nicht.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Evanesca Feuerblut

Alles klar! Danke!

ZitatUnd du verwirrst mich... ich denke es ist ein Kurzbiografie gemeint, weil es da so steht aber ich glaube eine der beiden Personen im Jurybüro kennt den Unterschied nicht.
Gut, dass ich gefragt habe. Ich dachte kurz "Ne, die Frage ist doch zu banal". Dann warte ich, bis es dazu eine Klärung gibt. Danke für deine Mühen!

Maja

Ich fühle mich wie Columbo, aber eine Frage hätt ich da noch: ab wann wird ein Text als 'in Teilen veröffentlicht" betrachtet? Bei einem der Projekten in meiner engeren Wahl habe ich die ersten Kapitel in der Autorencommunity Belletristica eingestellt - also nur online und nur für Mitglieder dieser Community sichtbar. Bin ich mit dem Buch dann automatisch raus, oder ist das nicht öffentlich genug für veröffentlicht? Desgleichen: Texte, die man über Patreon den eigenen zahlenden Fans zugänglich gemacht hat. Wo geht im Sinne der Ausschreibung die Veröffentlichung los?
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Grummel

Zitat von: Maja am 02. März 2021, 21:51:19
Ich fühle mich wie Columbo, aber eine Frage hätt ich da noch: ab wann wird ein Text als 'in Teilen veröffentlicht" betrachtet? Bei einem der Projekten in meiner engeren Wahl habe ich die ersten Kapitel in der Autorencommunity Belletristica eingestellt - also nur online und nur für Mitglieder dieser Community sichtbar. Bin ich mit dem Buch dann automatisch raus, oder ist das nicht öffentlich genug für veröffentlicht? Desgleichen: Texte, die man über Patreon den eigenen zahlenden Fans zugänglich gemacht hat. Wo geht im Sinne der Ausschreibung die Veröffentlichung los?

Die Frage ist berechtigt und ich bitte dich die tatsächlich noch einmal an PAN zu senden, damit mehrere darauf schauen. Aber wir können nicht ausschliessen, dass ein Jurymitglied diese Auszüge in diesem Form gelesen hat oder ein Patron ist und dann ist eine evtl. unbewusste Beeinflussung nicht auszuschliessen. Aber da will ich mich nicht alleine festlegen.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Sunflower

Ich finde das auch sehr spannend, und wenn ich meinen Hass aufs Exposé-Schreiben überwinde, reiche ich vielleicht auch was ein. Ich hätte noch eine Frage zur Leseprobe. Du @Grummel hast ja schon geschrieben, es muss nicht der Anfang des Projekts sein. Wenn ich jetzt, sagen wir mal, eine Stelle nehme, die erst nach ca. 150 Seiten kommt (aber ziemlich selbsterklärend ist und aus meinen Augen gut als Leseprobe funktionieren würde), sollte ich dann irgendwo darauf hinweisen, dass das nicht der Anfang ist? Und wie?
"Stories are, in one way or another, mirrors. We use them to explain to ourselves how the world works or how it doesn't work. Like mirrors, stories prepare us for the day to come. They distract us from the things in darkness."
- Neil Gaiman, Smoke and Mirrors

Grummel

Zitat von: Sunflower am 02. März 2021, 22:22:26
Ich finde das auch sehr spannend, und wenn ich meinen Hass aufs Exposé-Schreiben überwinde, reiche ich vielleicht auch was ein. Ich hätte noch eine Frage zur Leseprobe. Du @Grummel hast ja schon geschrieben, es muss nicht der Anfang des Projekts sein. Wenn ich jetzt, sagen wir mal, eine Stelle nehme, die erst nach ca. 150 Seiten kommt (aber ziemlich selbsterklärend ist und aus meinen Augen gut als Leseprobe funktionieren würde), sollte ich dann irgendwo darauf hinweisen, dass das nicht der Anfang ist? Und wie?

In dem du deine Seitenzahlen in die Leseprobe schreibst, oder zu Beginn der Leseprobe. Letztendlich ist es egal, denn die Leseprobe muss inhaltlich überzeugen... also eigentlich braucht es diesen Hinweis gar nicht.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Sunflower

Danke :) Dann überlege ich einfach, wie ich es mache.
"Stories are, in one way or another, mirrors. We use them to explain to ourselves how the world works or how it doesn't work. Like mirrors, stories prepare us for the day to come. They distract us from the things in darkness."
- Neil Gaiman, Smoke and Mirrors

Maja

#37
Zitat von: Grummel am 02. März 2021, 22:12:20
Zitat von: Maja am 02. März 2021, 21:51:19
Ich fühle mich wie Columbo, aber eine Frage hätt ich da noch: ab wann wird ein Text als 'in Teilen veröffentlicht" betrachtet? Bei einem der Projekten in meiner engeren Wahl habe ich die ersten Kapitel in der Autorencommunity Belletristica eingestellt - also nur online und nur für Mitglieder dieser Community sichtbar. Bin ich mit dem Buch dann automatisch raus, oder ist das nicht öffentlich genug für veröffentlicht? Desgleichen: Texte, die man über Patreon den eigenen zahlenden Fans zugänglich gemacht hat. Wo geht im Sinne der Ausschreibung die Veröffentlichung los?

Die Frage ist berechtigt und ich bitte dich die tatsächlich noch einmal an PAN zu senden, damit mehrere darauf schauen. Aber wir können nicht ausschliessen, dass ein Jurymitglied diese Auszüge in diesem Form gelesen hat oder ein Patron ist und dann ist eine evtl. unbewusste Beeinflussung nicht auszuschliessen. Aber da will ich mich nicht alleine festlegen.
Danke, ich schick euch eine Mail!

Aber wenn das Kriterium ist, dass ein Jurymitglied die Geschichte wiedererkennen könnte - dafür muss sie nicht mal selbst veröffentlicht sein. Da reicht es schon, dass ein Autor über das Buch gebloggt haben könnte und ein Jurymitglied dieses Blog gelesen hat. Ich z.B. veröffentliche nur extrem wenig auf Plattformen - da war diese spezielle Geschichte und Belletristika eine Ausnahme - aber ich blogge viel über meine Werke-in-Arbeit, nenne dabei Arbeitstitel, Figuren beim Namen, etc. Dazu kommen Threads im Tizi, von denen auch einige öffentlich stehen. Da müsste strenggenommen jede auch nur semiöffentliche Erwähnung des Werks schon ein KO-Kriterium sein. Schließlich war eines der Jurymitglieder jahrelang im Tintenzirkel und kann daher alle Romanthreads wiedererkennen. (Edit: In der Jury der Debütanten, betrifft daher nicht mich persönlich, aber alle in Frage kommenden Tizis).
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Grummel

Deshalb schreibe ich ja ,,könnte" dazu führen. 100% ausschliessen kann man das nie, evtl. müssen wir veröffentlicht näher definieren. Normaler Weise heisst lffentlich ja such, frei zugänglich. Schauen wir mal.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Maja

#39
Mail ist raus. Lieber einmal zu oft im Vorfeld die Haare spalten, als dass es hinterher für viele Tizis mit Hoffnung auf das Debütantenstipendium ein böses Erwachen gibt.


EDIT
Derweil ist meine Wahl gefallen auf ein Herzensprojekt, das ich im Blog nur einmal kurz erwähnt habe und unter einem anderen Titel anbieten kann, und von dem gerade genug Text steht, um die Leseprobe fertigmachen zu können, ohne dabei mit der Arbeit an meinen Fälschern zu kollidieren. Ich habe mir sogar schon einen tollen Bewerbercode ausgedacht - und mache das noch diesen Monat fertig. Und freu mich über diese tolle Chance.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Ratzefatz

ZitatZur Bewerbung gehören:

    Exposé (1x digital als PDF) von max. drei Seiten, anonymisiert

    25-seitige Leseprobe des Textes, an dem im Rahmen des Stipendiums gearbeitet werden soll (1x digital als PDF), anonymisiert

Unter "Seiten" verstehen wir ausschließlich Normseiten (siehe Wikipedia).

Heißt das, das Exposé soll auch in Normseiten formatiert sein? Bei der Leseprobe ist es natürlich klar, bei einem Exposé fände ich das dagegen eher ungewöhnlich ...
,,Dein Name ist Venko", raunte Zoya in sein Ohr. ,,Venko, Venko, Venko." Sie gab ihm für jedes ,,Venko" einen Kuss und ermahnte ihren Mann: ,,Vergiss deinen Namen nicht!"
,,Wie könnte ich ihn vergessen, meine Zoya", raunte er zurück, ,,wenn ihn vergessen auch dich vergessen hieße?"

Grummel

Zitat von: Ratzefatz am 03. März 2021, 07:00:44
ZitatZur Bewerbung gehören:

    Exposé (1x digital als PDF) von max. drei Seiten, anonymisiert

    25-seitige Leseprobe des Textes, an dem im Rahmen des Stipendiums gearbeitet werden soll (1x digital als PDF), anonymisiert

Unter "Seiten" verstehen wir ausschließlich Normseiten (siehe Wikipedia).

Heißt das, das Exposé soll auch in Normseiten formatiert sein? Bei der Leseprobe ist es natürlich klar, bei einem Exposé fände ich das dagegen eher ungewöhnlich ...


Es sind ausschließlich Normseiten erbeten.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Azora

...und auch von mir eine Frage: kann man sich nur für eine der drei Kategorien bewerben? In meinem Fall wären nämlich alle drei möglich...  ???

Grummel

#43
Zitat von: Azora am 03. März 2021, 08:10:22
...und auch von mir eine Frage: kann man sich nur für eine der drei Kategorien bewerben? In meinem Fall wären nämlich alle drei möglich...  ???

Die Frage stellst du bitte auch bei PAN. Das haben wir glaube ich gar nicht auf dem Schirm. Da bekommst du aber genau so schnell eine Antwort.

P.S.: Aber alle drei unwahrscheinlich, weil Debut und Roman schliessen sich aus.
"Kaffee?"
"Ja, gerne."
"Wie möchtest du ihn?"
"Schütte ihn mir einfach ins Gesicht!"

Cooky

Die Antwort auf Majas Mail würde mich auch interessieren, weil ich auch Bücher auf Belle habe. Der Gedanke, dass man dann auch generell nicht mehr als Debütant gelten könnte, ist ja tatsächlich nicht ohne.