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Urheberrecht/Verwertungsrecht Fragen

Begonnen von Yamuri, 12. Juni 2017, 15:03:01

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KaPunkt

Danke ihr Lieben,

nach ein paar Stunden Textarbeit und der Freude, dass dieses Lied so perfekt geeignet ist, war ich gestern Abend ein bisschen angemeeeht, als mir das Urheberrecht wieder eingefallen ist.
Aber es stimmt natürlich: Ja, verwenden kann ich es nicht.

Selbstschreiben ... ich bewege mich in unserer Realität und mir ist gerade die Detailschärfe wichtig. Der Leser soll das Lied erkennen und schon mal selbst (falsche) Schlüsse ziehen.

*seufz*
Jetzt bin ich ausgeschlafen und werde versuchen, die Zitate rauszunehmen und den Inhalt stattdessen angemessen zu umschreiben.
Wenn das nicht klappt, schreibe ich vielleicht tatsächlich die Inhaber von Alexandras Rechten an.

Vielen Dank für die schnellen Antworten und ich hoffe, ihr habt jetzt alle wenigstens einen Ohrwurm.  :-* ;D

Liebe Grüße,
KaPunkt
She is serene
with the grace and gentleness of
the warrior
the spear the harp the book the butterfly
are equal
in her hands.
(Diane di Prima)

Volker

Tipp: einfach mal anschreiben.  Wir hatten beispielsweise für eine kleine CD-Auflage "Caprtain Starlight" von Frank Zander (unmodifiziert und vollständig!) aufnehmen und auch in einem Songbook abdrucken wollen. Auf unsere Anfrage wollten die wissen, wie hoch die Auflage sein sollte. Naja, 300 - ...tausend? Nein, Stück. Das lohne sich ja gar nicht das abzurechnen - aber gerne, wir mögen bitte einen Satz "mit freundlicher Genehmigung..." ins Booklet setzen und dann sei das ok.

Bei einem kleinen Ausschnitt kann das noch einfacher zu verhandeln sein. Einfach anfragen - im besten Fall haben beide Seiten etwas von der Publicity, im schlimmsten musst Du umschreiben. Da würde ich mir die Arbeit vorher nicht machen, wenn das Lied so gut passt.
Fragen kostet nichts, Du kannst also nur gewinnen.  :jau:

Aphelion

Zitat von: KaPunkt am 06. März 2021, 09:22:17
Aber es stimmt natürlich: Ja, verwenden kann ich es nicht.
Ich bin mir da inzwischen nicht so sicher... Ob die Zitate in diesem speziellen Text okay sind, kann ich dir natürlich nicht sagen. Das Urheberrecht hat aber grundsätzlich Grenzen Schranken - und dein Text könnte meiner laienhaften Meinung nach eine solche berühren, wenn die Zitate einer tieferen Auseinandersetzung dienen.

ZitatGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn [...]

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden
Quelle

Maja

Eine Romanfigur, die "Mein Freund, der Baum" trällert, ist keine tiefe Auseinandersetzung. Das ist nicht das, was vom Zitatrecht abgedeckt wird. Ein Essay über den Einfluss des Liedes "Mein Freund, der Baum" auf die Entwicklung der deutschen Umweltbewegung bis hin zu den Aktivisten im Hambacher Forst hingegen darf weite Teile des Liedes im Rahmen der Analyse zitieren, ohne dafür eine Genehmigung zu brauchen.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Aphelion

Deinen Beispielen stimme ich zu, Maja, aber das sind nicht die einzigen möglichen Fälle und ich habe KaPunkts Beschreibung ihrer KG anders verstanden, als dass eine Figur nur nebenbei ein Lied trällert.

Die Frage ist, ob eine tiefere Auseinandersetzung stattfindet, auch in einer KG. Ich würde mich nicht pauschal darauf verlassen, aber das Urheberrecht ist manchmal weniger kunstfeindlich als sein Ruf.

Wolfson

Ohne Kapunkt hier abschneiden zu wollen *flausch* reihe ich mich gerade beim Thema Musik dazu.

Ich habe in meiner Arbeit eine Gruppe von Leuten, die quasie ihre Magische Kraft aus Musik und Liedern ziehen und diese auch singen (bisher geplant noch nicht getippt)
Im ersten Kapitel, wo diese Gruppe auftaucht tanzen einige Frauen nach der Musik "Lets Twist again" von Chubby Checker und "So Lets Rock" von Bob Wills. Die Stücke und Musiker sind nur benannt und eingebaut als moralbringender Moment, wo diese Frauen einfach mal fei von der Seele im typischen Stil der damaligen Zeit tanzen. Die Songtexte selber sind nicht aufgeführt, ich habe nur einen kleinen Wortlaut von 3 Wörtern benutzt - "uuuhhhh....do you remember?"

Wie ich ja schon gelesen habe sind aktuelle Texte nicht oder nur schwer anwendbar, ich denke mal, dass sie zwei älteren Titel als Benennung aber gehen und die neuen auch nur als Titel inkl. Band/Sänger ohne Text genannt werden können oder?