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Impressum und Pseudonym

Begonnen von Aphelion, 30. März 2012, 14:53:28

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Franziska

Das ist aber ein großzügiges Angebot Maja. In meinem Fall geht es aber nicht um eine Autorenseite, sondern um meinen Musikblog. Vielleicht bin ich ein bisschen paranoid, aber dass jeder meine Adresse im Internet findet gefällt mir nicht so und da ich nicht weiß, was ich beruflich mache, möchte ich nicht, dass ein zukünftiger Arbeitgeber meine Blogs über was auch immer findet. Ich möchte nicht immer daran denken müssen, wenn ich was schreibe. Vielleicht komme ich mal auf dein Angebot zurück bezüglich meines anderen Autorenblogs, das müsste ich mir überlegen.

Aphelion

@ Maja:

Danke für die umfangreiche Info! :)

Ich glaube nicht, dass man wegen einer Adresse prinzipiell etwas befürchten muss:  Dafür gibt es Adress- und Telefonbücher, die sind so gesehen noch viel "gefährlicher". Und da die auch online abrufbar sind ... imho sollte man zu dem stehen, was man macht. Wenn man nicht dazu stehen kann, sollte man es lieber nicht machen oder es als Bestandteil einer Plattform aufziehen, wo das Projekt selbst nicht impressumspflichtig ist. (Beispiel: Blogs als Bestandteil von Foren, die prinzipiell jedoch auch von Nicht-Mitgliedern eingesehen werden können.)

Ich habe für mich inzwischen eine Variante beschlossen - und hoffe einfach, dass es funktioniert. Es geht (bei mir) ja wirklich nur um das Suchmaschinen-Problem, weil ich mit meinen realen Namen in erster Linie beruflich gefunden werden möchte. Aber auch das wird keine große Sache werden.

Realname als Grafik oder auch der Konverter kommen demnach nicht in Frage; ich werde jetzt ganz banal Leerzeichen zwischen den Buchstaben einbauen. (Und im das Schriftlayout so zurechtbasteln, dass es nicht allzu blöd aussieht.) Per Screenreader wird das dann buchstabiert ausgegeben, ist also auch mit diesem Hilfsmittel lesbar und müsste entsprechend zulässig sein. Mal schauen, ob das funktioniert; ansonsten habe ich halt doch Pech gehabt.

Maja

Zitat von: Aphelion am 01. April 2012, 17:37:56
Per Screenreader wird das dann buchstabiert ausgegeben, ist also auch mit diesem Hilfsmittel lesbar und müsste entsprechend zulässig sein. Mal schauen, ob das funktioniert; ansonsten habe ich halt doch Pech gehabt.
Du kannst Sanjani fragen, ob sie das mal testet, sie ist ja per Screenreader unterwegs, soweit ich weiß.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Zit

#18
Zitat von: Xaverine am 30. März 2012, 19:02:13
Du könntest auch einfach eine UTF-Verschlüsselung nehmen. Dafür gibt es zum Beispiel diesen Konverter, wo du deine Adresse im Code verschlüsseln lassen kannst.

Nur blöd bei Wordpress (.com, aber läuft ja auf derselben Software wie unter .org angeboten), weil es die Zeichen automatisch in Buchstaben umwandelt. Auch beim HTML-Editor. Habe aber schon den Support angeschrieben, mal sehen, was die dazu meinen.

Edit:

Zitat von: AphelionDafür gibt es Adress- und Telefonbücher, die sind so gesehen noch viel "gefährlicher".

Soweit ich mich entsinne, kann man aber entscheiden, ob man darin erscheinen möchte oder nicht. Zumindest bei den gedruckten.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Kati

Ich muss jetzt mal ganz doof nachfragen: Wie ist das denn mit Blogger oder Wordpress? Ich habe naemlich kein Impressum. Ist das dort auch Pflicht? Dann muss ich naemlich mal eins anlegen.  :-\

Lomax

Ich denke mal, im Prinzip brauchst du auch dann ein Impressum, wenn es de facto als deutschsprachiger Webauftritt daherkommt. Aber in der Praxis kann es einem ziemlich am Arsch vorbeigehen, was für deutsche Förmlichkeiten gewahrt sein müssen, wenn man bei einem US-Anbieter einen anonymen Auftritt pflegt, der dem lokalen Recht des Anbieters entspricht. Weswegen meine Autorenpseudonyme dann wohl ihre Werke bei Facebook vorstellen werden, und weshalb ich mir bei reinen Blogger-Blogs o.ä. auch keine großen Gedanken machen würde.

Man sollte sich nur vorher entscheiden und die Auftritte dann auch wirklich anonym halten.

Churke

Zitat von: Lomax am 03. August 2012, 16:37:07
Aber in der Praxis kann es einem ziemlich am Arsch vorbeigehen, was für deutsche Förmlichkeiten gewahrt sein müssen, wenn man bei einem US-Anbieter einen anonymen Auftritt pflegt, der dem lokalen Recht des Anbieters entspricht.

Also wenn ich wüsste, dass du hinter dem Aufritt steckst und in Deutschland wohnhaft bist, dann könnte ich noch heute die Abmahnung raus schicken.  ;)
Ich würde auch nicht darauf wetten, dass man von einem US-Anbieter nicht die Personalien erfahren kann.

Dass sich die Abmahn-Mafia aus betriebswirtschaftlichen Gründen lieber mit Filesharern befasst, gewährt zwar einen gewissen Schutz, muss aber nicht immer so bleiben.

Kati

Dann werde ich mal ein Impressum einrichten, sicher ist sicher.  :)

Zit

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Unbekannt

Fianna

Zitat von: Moni am 30. März 2012, 20:38:09


@Aphelion: schau dir doch mal das Impressum dieser Seite an.
Du kannst da unterscheiden zwischen inhaltlicher und technischer Verantwortung. ZB nimmst du dich als Webmaster mit deinem richtigen Namen, aber schreibst dazu, dass dies lediglich für Webspace, Domain und Webdesign ist und gibst dann dein Pseud als Redaktionell verantwortlich an, teilst dich also quasi in zwei Personen.
Das habe ich auch so gemacht. :-) Da ich sowieso einige Leute dankend erwaehne (Grafikkuenstler etc) habe ich mich dann auch bei mir (Realname) selbst bedankt.

Komischerweise hat mich ein Verlag unter Realnamen ueber den Kontakt angeschrieben. Also entweder haben die nicht gruendlich gelesen - oder meine vorgetaeuschte Schizophrenie war sehr offensichtlich - oder sie wissen es von einem Autor. Ein Autor dieses Verlages ist mit mir befreundet, vllt fiel da mal der Satz "Meine Freundin (Realname) hat auch einen Rezensionsblog"...

Ich versuche mir einfach mal einzubilden dass es was bringt ^^

Lomax

Zitat von: Churke am 03. August 2012, 16:52:13Also wenn ich wüsste, dass du hinter dem Aufritt steckst und in Deutschland wohnhaft bist, dann könnte ich noch heute die Abmahnung raus schicken.
Richtig. Deswegen sagte ich ja, dass man sich vorher entscheiden sollte, ob man wirklich anonym bleiben möchte ;). Im Zweifel reicht in den allermeisten Fällen wohl auch eine "Plausible Deniability" - solange auf der Seite selbst kein Hinweis auf die Identität zu finden ist, dürften Abmahnung so ziemlich ins Leere laufen, weil sie für den Abmahner mehr Ärger und Kosten versprechen als Einnahmen; denn im Gegensatz zu deutschen Seite gibt's ja keine offizielle Registrierung, wo man leicht und sicher an den Namen eines Verantwortlichen kommt.
Zitat von: Churke am 03. August 2012, 16:52:13Ich würde auch nicht darauf wetten, dass man von einem US-Anbieter nicht die Personalien erfahren kann.
Würde ich jederzeit drauf wetten - denn der US-Anbieter kennt die Personalien ja auch nicht. Sprich, bei einem unter Pseudonym angelegten Konto weiß keiner, wie der Klarname lautet. Müsste man also auf rechtlichem Wege und mit "kriminalistischen Mitteln" ermitteln lassen. Da dürften (im Gegensatz zu Urheberrechtsverletzungen) entsprechende Anstrengungen von Abmahnern mit Berufung auf deutsches Impressumsrecht bei ausländischen Behörden locker ins Leere laufen; und das Ermittlungsinteresse bei Deutschen Behörden, die da durchaus tätig werden könnten, ist nicht besonders ausgeprägt. Ich habe noch nicht oft von Fällen gehört, wo von Amts wegen die Durchsetzung einer Impressumspflicht betrieben wird, ohne dass da ein privater Interessent sich hintergeklemmt hat - und das Interesse der Behörden, für so eine Geschichte Auslandsrecherche zu betreiben, dürfte dann vollends gegen Null gehen.

Dass die "Abmahn-Mafia sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen lieber mit Filesharern befasst", ist ja kein Zufall, der sich jederzeit ändern kann, sondern hat handfestliche betriebswirtschaftliche und Praktikabilitätsgründe, für deren Änderung sich erst mal einiges bewegen müsste - jedenfalls in Bezug auf die Durchsetzung von Impressumsrechten auf Seiten im Ausland und auf anonymen Plattformen bei Inhalten ohne öffentliches Interesse.

Zit

#26
Der US-Blogbetreiber hat aber deine IP -- und diese IP lässt sich weiter verfolgen bis zu deinem Internetanbieter. Und den muss man dann nur bitten, die Daten rauszurücken, weil der hat sie ja garantiert. Allerdings ist das wohl zu viel Aufwand bzw. geben Provider die Daten ja nicht auf Grund eines einfachen Bitte raus.
Aber die Sache ist ja auch: Ein Impressum dient einfach dazu, dass Interessenten schnell Kontakt aufnehmen können. Deswegen muss auch der ein Impressum führen, der eben nicht rein privat postet, der sich halt an die Öffentlichkeit wendet. Und, ganz ehrlich, wer sich des dt. Rechts in großen Teilen bewusst ist, muss ja auch nichts fürchten.
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getting a headache."
Unbekannt

Lomax

Zitat von: Zitkalasa am 04. August 2012, 00:31:43Der US-Blogbetreiber hat aber deine IP -- und diese IP lässt sich weiter verfolgen bis zu deinem Internetanbieter. Und den muss man dann nur bitten, die Daten rauszurücken, weil der hat sie ja garantiert. Allerdings ist das wohl zu viel Aufwand bzw. geben Provider die Daten ja nicht auf Grund eines einfachen Bitte raus.
Der Blogbetreiber hat nicht "meine" IP - er hat eine IP. Bzw. mehrere, dynamisch zugewiesen zu den Zeiten, wo ich darauf zugegriffen habe. Die lässt sich allenfalls über einen Abgleich mit meinem Internetanbieter meiner Person zuordnen - wenn ich nichts getan habe, um das zu verhindern. Im letzteren Fall lässt sie sich, vielleicht, auch zuordnen, aber es wird noch schwieriger. Und zuordnen lässt sie sich jeweils auch nur dann, wenn zum Zeitpunkt der jeweiligen Abfrage alle Beteiligten die entsprechenden Daten noch vorhalten. In einer Form, die einen präzisen und einfachen Abgleich der Daten des ausländischen Diensteanbieters mit dem deutschen Provider erlaubt. Und, wie du selbst schon festgestellt hast, nicht jeder kriegt diese Daten aus jedem Grund.

Das ist genau der rechtliche Weg und die kriminalistischen Ermittlungen, von denen ich oben gesprochen hatte. Über Ländergrenzen hinweg. Mit einem Anliegen und einer Begründung, die - im Gegensatz beispielsweise zu Urheberrechtsangelegenheiten, Kinderporno o.ä. - von den Ansprechpartnern im Ausland nicht besonders gut nachvollzogen werden  und die darum auch nicht gerade auf verständnisvolle Bearbeitung hoffen können. So eine Ermittlung ist für den Antragsteller nicht umsonst, sondern mit einem Riesenaufwand verbunden. Diesen Aufwand muss derjenige, der sich über das fehlende Impressum beschweren will, vorher investieren - bei einem wegen der vielen Eventualitäten auf dem Weg dorthin sehr hohen Risiko, dass er das gewünschte Ergebnis am Ende doch nicht bekommt. Und wenn er am Ende die gewünschten Daten hat, ist er immer noch nicht am Ziel - weil dann hat er sich nur die Möglichkeit erworben, das nächste große Fass aufzumachen, nämlich die Frage zu klären, ob genau diese ermittelte Präsenz dieser ermittelten Person auf dieser Plattform tatsächlich ein Webauftritt ist, der deutschem Recht unterliegt und ein eigenständiges Impressum benötigt. Einschlägige Rechtsstreitigkeiten zu grenzüberschreitenden Internetpräsenzen zeigen nämlich schon sehr deutlich, dass diese Frage auch nicht so trivial zu beantworten ist und eine Menge Fallstricke und Feinabwägungen erfordert.

Damit sind all die geäußerten Bedenken natürlich theoretisch richtig, nur sind sie halt sehr theoretisch. In der Praxis wird die Wahrscheinlichkeit, dass du bei einem komplett anonym geführten Auftritt, mit einem anonymen Account bei einem ausländischen Diensteanbieter ohne Webseitenregistrierung auf deinen Namen je wegen irgendwelcher nicht der deutschen Norm entsprechenden Impressumsangaben angequatscht wirst, so gering, dass es ziemlich übertrieben ist, sich darüber noch Sorgen zu machen.
  Zumal es ja eine Illusion ist, dass man auf "Nummer Sicher" gehen könnte, wenn man "alles richtig macht". Ein Formfehler wie die hier schon diskutierte Einbindung von Daten als Bild ist schnell gemacht, und ein "im Prinzip" korrektes Impressum mit kleinem Formfehler ist für böswillige Abmahner viel leichter auszubeuten als die hier diskutierte vollständige Anonymisierung. Mithin bleibt selbst bei einem nach bestem Wissen und Gewissen korrekten Impressum ein Restrisiko - das nach meiner Einschätzung sogar signifikant größer ist als alles, was in den letzten Postings an theoretischen Einwänden aufgebracht wurde.

Drachenfeder

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch das Impressum mit Hilfe von dem Impressum Generator erstellt?



Zit

Meinst du den von E-Recht? Ja, habe ich. Wieso?
"I think therefore I am
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Unbekannt