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[Link] Impressumspflicht/Anbieterkennzeichnung

Begonnen von gbwolf, 07. Oktober 2008, 10:19:12

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gbwolf

Gerade im Börsenblatt entdeckt: Das Bundesministerium für Justiz hat eine gute Zusammenfassung zum Thema "Anbieterkennzeichnung" veröffentlicht. Nachzulesen auf deren Website.

Telemedien sind unter anderem Blogs und eigene Webseiten. Bei dieser schönen Anleitung gibt es wirklich keine Ausrede mehr, keinen Link mit Impressum/Kontakt/Anbieterkennzeichnung mehr zu haben ;)
Außer, die Blogs werden ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt. Die Frage für ein GEricht ist dann im Zweifelsfall: Wie privat ist eine Autorenseiten?

Zitat aus der Richtlinie:
ZitatDie Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot
bereithält, erfüllt werden.
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären
Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben.
Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht
besteht.

Tenryu

Da fährt man wohl besser, wenn man seine Webseiten auf einem ausländischen Server ablegt. Da ist man vor Abmahnungen sicher. Denn im Ausland gelten diese Regeln nicht und somit kann auch keiner vom Provider die Kundendaten herausverlangen.

Aber das ist schon weder mal typisch deutsch. In diesen Richtlinien wimmelt es so von schwammigen Begriffen ("geschäftsmäßig", "Telemedien", "Bereithalten zur Nutzung", usw.) Können diese Heinis keine klaren und verständlichen Gesetze mehr formulieren, bei denen jeder weiß, was Sache ist?

Maja

@Tenryu
Auf den Seiten der Schatzwächter gibt es einen Text für Laien:
http://www.schatzwaechter.com/informatives/impressum_txt.php
Und auch die Wikipedia hilft weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Grundsätzlich kann man sagen: Jede öffentlich zugängliche Seite zählt nicht mehr als "Privat".
Seiten, die nicht in Suchmaschinen erschlossen werden (ausgeschlossenb durch noindex, nofollow) und deren URL nur privat herumgereicht wird (anschauen ja, verlinken nein) können IMHO auch auf ein Impressum verzichten. Alle anderen sollten sich eines zulegen, und von Spirenzchen wie "auf ausländischen Servern ablegen" rate ich jedem ab, der sich ein Quäntchen Seriösität behalten will. 
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Lomax

Zitat von: Die Wölfin am 07. Oktober 2008, 10:19:12Das Bundesministerium für Justiz ...
Hm, ist das dieselbe Institution, die nun schon zwei Mal als Kommentierung des Gesetzes eine Mustervorlage für ein solches Impressum veröffentlicht hat, die beide Male von den Gerichten als unzureichend abgewiesen wurde?
  Ich weiß nicht, ob ich mich auf deren Kommentar zur Gesetzeslage noch verlassen würde. ;) Wobei ich es als größte Peinlichkeit des Gesetzgebers der letzten Jahre empfunden habe, dass die Regierung sich mehrfach von der Justiz sagen lassen musste, dass sie nicht in der Lage ist, ihr eigenes Gesetz richtig zu interpretieren. Rechtssicherheit sieht da anders aus.

Alana

#4
ZitatDa fährt man wohl besser, wenn man seine Webseiten auf einem ausländischen Server ablegt.

Auch diese Möglichkeit wurde durch die Rechtssprechung unterbunden. Wer eine Seite online stellt, die für eine Zielgruppe in Deutschland gedacht ist, unterliegt der Impressumspflicht unabhängig vom Land, in dem der Server steht.

Ich habe gerade gehört, dass es mittlerweile viele Blogbetreiber und Webseitenbesitzer gibt, die Adressdaten auf Anfrage per email herausgeben. Nach allem, was ich gelesen habe, halte ich das nicht für einwandfrei, aber es ist angeblich eine Grauzone, so dass man auf diese Art auch vor Abmahnungen sicher sein soll. Was sagt ihr dazu? Leider konnte ich keinen neueren Link dazu finden.

Ich frage mich gerade, ob man nicht endlich mal etwas dagegen tun sollte, dass der Schutz der Privatsphäre von Bloggern und Seitenbetreibern durch das Telemediengesetz dermaßen untergraben wird. Wenigstens mal eine Petition ins Leben rufen. Ein paar Ideen hätte ich ja, was man machen könnte, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, aber trotzdem nicht die Privatadresse nennen zu müssen.
Alhambrana

Zit

#5
Wenn die Mailadresse nicht funktioniert, bringt das dem Sender herzlich wenig.
Ich denke, die verschiedenen Kontaktmoeglichkeiten sind dazu da, den Empfaenger auch anderweitig erreichen zu koennen falls eine Moeglichkeit doch nicht funktioniert.

Daher halte ich die Methode nicht fuer grau sondern fuer arg unklug, weil an der Sache vorbei.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Volker

Ein unvollständiges Impressum ist unvollständig und damit abmahnbar. Punkt. Nix grau.

Bei einer Abmahnung muss man als Anbgemahnter im Zweifelsfall beweisen können, dass die abgemahnte Sache so nicht stimmt. Dann musst Du "weiß" beweisen - und dann ist ein tatsächliches Grau doof. Und (3-4stellig) teuer.

E-Mail ist nicht Pflicht, aber zwei unterschiedliche elektronische, unmittelbar erreichende Wege. Telefon und Fax beispielsweise (wenn unterschiedliche Nummern). Oder Tel+Mail.

Ob Du jetzt alle Mails sofort liest, der Anruf direkt auf dem AB landet oder das Fax in eine Mail gewandelt wird ist nicht vorgeschrieben. Beim Sofort-AB kann man dann von Außen nicht einmal genau unterscheiden, ob das nun ein AB-weil-besetzt, AB-weil-außerhalb-Bürozeiten oder AB-weil-sofort ist. Lässt sich ja im Bedarfsfall in aktuellen Fritzboxen auch umschalten.
;D

Alana

Ja, das dachte ich eben auch. Aber ich dachte auch, dass eine tatsächliche Adresse Pflicht ist und nicht nur zwei Telefonnummern.
Alhambrana

Zit

Wie kommt ihr auf zwei? In §5 ist keine Anzahl gegeben.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Steffi

Weil das Thema in einem anderen Thread auch wieder aufkam und ich gerade dabei bin, meine Website umzubauen.

Bisher habe ich mich ja um das Impressum gedrückt, aber jetzt muss es wohl wirklich mit rein. *seufz* Nur schreibe ich ja nicht umsonst unter Pseudonym, denn ich will meine Schreiberei strikt von meinem Brotjob trennen und für zukünftige und aktuelle Arbeitsgeber nicht zu ergoogeln sein. Ein Handy, das ich nur "geschäftlich" nutzen werde, hab ich mir schon besorgt und die Nummer kommt dann auch auf die Website.

Jetzt suche ich noch verzweifelt nach einer Möglichkeit, die Impressumsseite für Suchmaschinen zu "verstecken". (Sie wird über die Website aber ganz vorschriftsmäßig leicht aufzufinden sein) Sprich, wenn jemand meinen echten Namen in Google eingibt, soll das Impressum mit meinem echten Namen nicht ausgelesen werden können. Geht so etwas? Habt ihr da Erfahrungen mit? Ich habe mehrere Möglichkeiten aufgetan, von robots.txt bis zu Angaben im Meta-Tag, bin mir aber nicht ganz sicher, was davon am nützlichsten ist?
Sic parvis magna

Alana

#10
Leider ist das auch rechtlich nicht ganz einwandfrei, wenn ich richtig informiert bin. Kannst du nicht bei der Weltenschmiede nachfragen, ob die dir erlauben, die Verlagsadresse zu benutzen? Viele Autoren geben Verlags- oder Agenturadressen an. Es muss ja nur eine zustellbare Adresse sein und du musst jemanden angeben, der für den Inhalt der Seite verantwortlich ist. Wenn du das nicht willst, gibt es noch den Pseudonymservice. http://www.ideekarree.de/autoren-service/
Preislich sogar erschwinglich, ich glaube, die wollen 50 Euro im Jahr, oder so. Und denk daran, dass deine Facebookseite auch ein Impressum braucht.
Alhambrana

Christopher

Könnte man nicht, an Stelle des Impressums in schriftlicher oder ähnlicher Form, ein Bild einfügen, in dem die Daten stehen? Dann wären sie ja auf der Website, nur dürften sich Suchmaschinen schwer tun, das aus dem "Bild" rauszufiltern, oder?

Nur so als Idee eines Laien ohne Ahnung, pfannt mich wenn das Blödsinn ist ;D
Be brave, dont tryhard.

Steffi

Ich glaube rechtlich ist das schon in Ordnung ... das Impressum muss ja nicht zwingend über Google auffindbar sein sondern nur einfach zu finden, wenn man einmal auf der Seite ist.  :hmmm:

Hmm, die könnte ich fragen, ja. Machen Verlage das auch, wenn man noch ggfs. für andere Verlage tätig ist?

Oh, der Service da klingt gut.  :hmmm: Danke für die Infos!

@Christopher: Das habe ich bisher so gehalten, allerdings kann die Adresse dann nicht für Blinde ausgelesen werden und das widerspricht wiederum dem Gesetz, weil das Impressum für alle zugänglich sein muss.
Sic parvis magna

Guddy

#13
Zitat von: Christopher am 16. Februar 2014, 12:53:05
Könnte man nicht, an Stelle des Impressums in schriftlicher oder ähnlicher Form, ein Bild einfügen, in dem die Daten stehen? Dann wären sie ja auf der Website, nur dürften sich Suchmaschinen schwer tun, das aus dem "Bild" rauszufiltern, oder?

Nur so als Idee eines Laien ohne Ahnung, pfannt mich wenn das Blödsinn ist ;D

Ich "pfanne" dich mal: das ist ebenfalls rechtlich nicht korrekt. Grund: auch Blinde müssen es lesen können ;)

edit: sorry, habe den letzten Abschnitt von Steffi nicht gesehen

Alana

ZitatHmm, die könnte ich fragen, ja. Machen Verlage das auch, wenn man noch ggfs. für andere Verlage tätig ist?

Das musst du halt besprechen. :)

Ich hab grad noch mal nachrecherchiert:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/02/24/abmahnung-impressum-grafik/

Es ist wohl, wie so vieles, Auslegungssache. Und noch ein Tipp: Benutz einen Impressumsgenerator, damit du wirklich alles Wichtige drinstehen hast. Wenn du es per Grafik machen willst: Du kannst die Adresse in diese Alt Infozeile eingeben (siehe SEO für Autoren, da wurde mir das gerade erklärt ;D) allerdings finden es dann die Suchmaschinen ja auch wieder.
Alhambrana