• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

Pseudonyme und Künstlernamen

Begonnen von Ary, 13. Februar 2007, 13:50:57

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Ary

Hi Leuts,
ich hoffe, ich bin hier richtig mit dieser Frage, sonst bitte verschieben!

Wie funktioniert das eigentlich mit den Künstlernamen? Soweit ich weiß, veröffentlichen ja auch einige Tintenzirkler unter Pseudonymen (Aneirin, Rei). Was ich schon immer wissen wollte:
Wie geht das? Muß man sich einen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen (ich habe von einem Bekannten gehört, daß das sehr aufwändig und teuer ist)?
Oder kann man sich "einfach so" einen Namen aussuchen und unter diesem Namen veröffentlichen? Irgendwie muß man sich da doch auch rechtlich absichern, oder?
Wenn man ein Buch veröffentlicht, verdient man ja eventuell auch was daran, und das Geld soll ja auch zum Autoren fließen, der ja wahrscheinlich nicht sein Bankkonto unter dem Künstlernamen laufen hat.

*neugierig*
Aryana
Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.

THDuana

Würde mich auch mal interessieren.
Aber ich denke (soweit ich das beurteilen kann) gibt es den Künstlernamen nur für den Leser, also auf dem Buch und der Verlag kennt dann schon den wahren Namen.
So denke ich, läuft das auch mit dem Bankkonto.

Den Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen?
Ich habe mal von einem Autoren gehört, der 28 Künstlernamen hatte. Wenn das stimmt (die Eintragungspflicht), dann musste der ja einiges zahlen.


gbwolf

Den Künstlernamen trägt man in den Personalausweis ein und darf damit sogar Verträge rechtsgültig unterschreiben.

Das Pseudonym kann man ganz einfach mit dem Verlag vereinbaren und es steht auf dem Buchdeckel, der richtige Name steht im Vertrag. Dabei hat man gewisse Pflichten, kann sich also z.B. nicht Marion Wimmer Bradley nennen, weil es Verwechslungsgefahr gibt. Das darf man nur, wenn man wirklich so heißt (was kann man denn dafür, wenn der eigene Name dem einer Berühmtheit ähnlich ist?).

Andere Möglichkeit: Viele von uns wurden von den Eltern mit einem zweiten oder dritten Rufnamen gesegnet, die auch im Perso eingetragen sind; "Anja Mallefizia Hortensie Gluck" z.B., dann kann man ganz legal den Zweitnamen verwenden und auf dem Buch steht "Mellefizia Gluck". Soweit ich weiß, darf man mit dem dann sogar Verträge unterschreiben.

Rei

#3
Diese Seite http://www.bauchtanzinfo.de/tipps-tricks/eintragung-kuenstlername.htm ist zwar für Tänzer gedacht, aber was da steht, gilt sicherlich auch für Autoren.

Ich hab meinen Künstlernamen nicht in den Perso eintragen lassen (sonst würde ich inzwischen mit zweien herumlaufen  ;D) und bisher gab es auch noch keine Probleme. Den Vertrag unterzeichnet man mit seinem richtigen Namen, das Buch kommt dann unter dem Pseudonym heraus. So einfach ist das  ;)

Ich habe dem Verlag einfach mitgeteilt, unter welchem Namen ich den Text veröffentlichen möchte und schon hat das geklappt. Im Hintergrund haben die ihre Datenbanken laufen, in denen der Künstlername mit dem richtigen Namen verknüpft ist, so daß alles seinen richtigen Gang geht.

Ary

Ahja, das ist ja interessant. Hm. Ich habe Ursula als zweiten Namen, und mein Geburtsname ist Weiß, also könnte ich theoretische in Buch unter dem Namen "Ursula Weiß" veröffentlichen. Gut zu wissen. :)

Mir war auch nicht ganz klar, daß es diesen Unterschiedt zwischen Pseudonym und Künstlernamen gibt.

Danke für die Infos!

Aryana (der gerade einiges an Ideen für Pseudonyme im Kopf herumschwirren)
Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.

caity

Hallo,

das klingt wirklich interessant hier.
Ich hatte bisher nur bei anthologien mitgemacht und da ging das einfach nur über: Bei Pseudonym einfach angeben, wird dann so gedruckt, aber es war natürlich auch nicht mit Vertrag usw.usf.
Was genau ist denn der Unterschied zwischen einem Künstlernamen und einem Pseudonym?

Bye
caity
Wenn ein Autor behauptet, sein Leserkreis habe sich verdoppelt, liegt der Verdacht nahe, daß der Mann geheiratet hat. - William Beaverbrook (1879-1964)

Möchtegernautorin

Kann man davoin ausgehen, dass das, was für Vornamen gilt auch für Nachnamen gültig ist?
Als verheiratete Frau, die den Streit um den Nachnamen verloren hat, dachte ich mir nämlich, dass ich was das Schreiben angeht zumindest gerne bei meinem Geburtsnamen bleiben würde :)
Her plants and flowers, they're never the same - Blue and silver, it's all her gain
flying dragons, an enchanted would - She decides, she creates
It's her reality
Within Temptation - "World of Make Believe"

Kalderon

Hi,

auf ->Andreaseschbach.de beantwortet Andreas Eschbach (wer sonst?) einige Fragen zu diesem Thema. Er ist zwar kein Rechts-Experte, aber vielleicht findet man Antworten.

Zu finden unter:
Übers Schreiben/Wann und wie man ein Pseudonym verwendet


Liebe Grüße: Kalderon

Rei

Zitat von: Drachenelfe am 13. Februar 2007, 20:18:26
Als verheiratete Frau, die den Streit um den Nachnamen verloren hat, dachte ich mir nämlich, dass ich was das Schreiben angeht zumindest gerne bei meinem Geburtsnamen bleiben würde :)
Das habe ich so gemacht. Meine Homepage trägt weiterhin meinen Geburtsnamen und wenn ich eines schönen Tages mal eine gelesene Autorin bin, dann unter meinem Geburtsnamen... Mit dem jetzigen gäbe es sicherlich nur Verwechslungen, weil der Künstlername der Cousine meines Mannes mein Name ist...

Termoniaelfe

Ich befolge gerade einen guten Rat einer Autorenfreundin.
Also bei meiner Kurzgeschichte, die ich zu einem Wettbewerb geschickt habe, war dieses Thema für mich von großer Bedeutung. Da diese Geschichte nix, aber auch gar nix mit Kinderbuch oder Jugendfantasy zu tun hat, sondern in eine völlig, sagen wir mal nicht ganz jugendfreie Richtung geht ;), ist es mir wichtig, im Gewinnfalle, nur unter Pseudonym zu veröffentlichen. Schließlich liegt mein Hauptaugenmerk nach wie vor im Kinder und Jugendbuch - Bereich. Und da ich mir als Renate Doms gerade ein Image in diesem Genre aufbaue, wäre es nicht so toll eine Geschichte mit richtigem Namen zu veröffentlichen, die in eine solche Richtung geht.

Der Verlag sagte nach Anfrage, dass es kein Problem sei.

LG
Termi

Darkstar

Der Unterschied zwischen Pseudonym und Künstlername ist - meines Wissens - dass du ein Pseudonym jederzeit für gewisse Dinge (siehe oben) verwenden kannst.

Einen Künstlernamen lässt man eintragen, er kann (ist?) sogar markenschutzrechtlich geschützt und du darfst damit unterschreiben.
Achtung! Dafür kostet der natürlich auch Geld!


Pandorah

Ich habe mir meinen Künstlernamen Pandorah eintragen lassen. Das kostet kein Geld, nur das Geld zur Neuerstellung eines Ausweises (aktuell 8 Euro) und damit verbunden natürlich die Photos (die billigsten [und hässlichsten] im Automat für 6 Euro). Ich musste beweisen, dass ich tatsächlich unter diesem Namen agiere und bekannt bin. Bei mir war das einfach, da ich bereits drei Bücher darunter veröffentlicht habe und seit 7 Jahren eine Homepage unter diesem Namen führe. Ich habe die Verträge der Bücher mitgenommen und auf die Verlagsseiten verwiesen, da war das kein Problem.

Wer sich allerdings den Künstlernamen noch eintragen lassen will, sollte sich beeilen. Die nette Dame vom Amt meinte, dass es diese Möglichkeit nicht mehr lange gäbe, aber was man hätte, hätte man.

Chuck

Ich habe ne ganze Zeit darüber nachgedacht, ob ich so etwas auch will, weil ich auch jahrelang nicht damit gerechnet habe mit meinem Namen weit zukommen. Mittlerweile merke ich, wie dumm ich eigentlich war.
Allerdings ein netter Zwischenname, wie Hugo Sauron wäre schon klasse!  :)

@Pandorah: Hast dir übrigens einen sehr schönen Namen ausgesucht.

Pandorah

Danke. ^_^ Ich mag ihn auch gerne - haha, sonst hätte ich ihn mir ja nicht ausgesucht. Und eine Eigenschaft teilen Pandora und ich uns gewiss: Neugierde... ^^;

Bei mir hat sich der Künstlername als Autorenname mehr oder weniger ergeben. Ich war halt Pandorah im Internet, habe unter diesem Namen von Anbeginn der (Internet-)Zeit geschrieben und wurde damit auch in meinem Genre bekannt. Da bot es sich natürlich an, den auch auf das erste Buch zu setzen. Sollte ich das auch noch in ein anderes Genre (bzw. in das Genre Fantasy ohne Yaoi) schaffen, werde ich über meinen Real-Namen nachdenken. Aber da ich im Moment zu gerne Yaoi schreibe, steht das erst mal in weiter Ferne.

Darkstar

@Pandorah:

Künstlername umsonst auf dem Ausweis?!
Das wundert mich dann doch!
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Ich würde ja eigentlich *fast* meine Hand ins Feuer legen, dass das Eintragen etwas kostet - und zwar nicht zu knapp! Mein Freund hatte sich erkundigt, der benutzt beruflich einen Künstlernamen.

Wobei natürlich zu beachten ist, dass Künstlername und Pseudonym NICHT das gleiche ist.