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Belegexemplar bei Anthologien - Standard oder eher eine Seltenheit?

Begonnen von Silvia, 06. Februar 2018, 21:46:54

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Turiken

Ich persönlich halte es für das Mindeste, ein Belegexemplar zu bekommen, wenn man irgendwo veröffentlicht wird. Aus meiner Zeit bei einem wirklich kleinen Verlag weiß ich, dass das einfach zum guten Ton gehört (Gedichtbände ausgeschlossen, da wurde aber mit den Autoren abgemacht, dass es Exemplare zum Rabattpreis u.ä. gab).

Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, aber das Werk eines Autors ohne Belegexemplar zu veröffentlichen, wirkt immer ein bisschen unseriös. So nach dem Motto: Mit anderer Leute Arbeit die eigenen Taschen voll machen. Mir ist schon klar, dass das nicht für jeden Verlag gilt und es sicherlich auch Verleger gibt, die das nicht mit unlauterer Absicht tun, einfach weil so wenig Geld da ist. Aber ein fader Beigeschmack bleibt. Wer sieht seine geistigen Ergüsse nicht gern irgendwo in einem Buch abgedruckt? Da wird manchmal schon ein bisschen mit diesem Traum der (Hobby-)Autoren gespielt.

treogen

Zitat von: Volker am 07. Februar 2018, 15:10:50
Aus dem Verlagsrecht (§25 VerlG) gibt es die Autorenexemplare, die der Verleger einem Autoren kostenfrei schuldet ( https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__25.html ):  1% der Auflage, mindestens 5, maximal 15 (obere Pflichtgrenze - er DARF natürlich mehr).

Für Sammelwerke (was Anthologien naturgemäß sind), ist diese Verpflichtung jedoch aufgehoben. Stattdessen wird im Abs. 3 auf die Sonderabzüge hingewiesen.
Falls ihr tatsächlich an so einer Ausschreibung mitmachen solltet, würde ich an eurer Stelle auf die in jedem Falle bestehen. Da das erstellen dieser Sonderabzüge nämlich Arbeit macht und außerdem auch im Versand mehr kostet (eine Loseblattsammlung ist kein Buch, damit keine Büchersendung), sind die Verlage, die auf die Belegexemplare verzichten, dann oftmals in Zugzwang und schicken tatsächlich das Buch, weils am Ende günstiger und stressfreier ist, als für jeden Autor Sonderabzüge zu erstellen  :ätsch:
www.verlag-torsten-low.de

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