• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

Kurzgeschichte geklaut – und nun?

Begonnen von Sturmbluth, 12. Juli 2018, 09:19:41

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sturmbluth

Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:29:08
Da wäre ich vorsichtig. Weshalb ich mir da an deiner Stelle die Bedingungen bei BOD durchlesen würde/ da anfragen würde (falls du das nicht schon hast). Für 350 Euro macht das auch der Anwalt, das wäre mir zu teuer  ;D . Was sagt BOD dazu? Oder interessiert sie das grundsätzlich nicht?
Ich habe BOD noch nicht kontaktiert, um den Plagiator nicht zu früh zu alamieren. Zuerst prüfe ich den Weg über den Anwalt und das finanzielle Risiko für mich. Ist mir das zu hoch, dann gehe ich selbst auf BOD zu.

Ahneun

Hi HSB,
ich frag rein interessehalber;

Bewegst Du Dich im Zivilrecht? Oder hast Du Dich eher auf das Strafrecht konzentriert?

LG
- Ein Diamant
ist

Sturmbluth

Zitat von: A9 am 22. Juli 2018, 22:45:51
Hi HSB,
ich frag rein interessehalber;

Bewegst Du Dich im Zivilrecht? Oder hast Du Dich eher auf das Strafrecht konzentriert?
Ehrliche Antwort: keine Ahnung  ;D

Ich bin mittlerweile aber zum Schluss gekommen, das Geld nicht in die Hand zu nehmen. Das Risiko, dass ich ständig nachschießen muss, bis die Sache abgeschlossen ist, und vom Gegner nur einen Teil meiner Kosten erstattet zu bekommen, ist mir einfach zu groß.

Ich werde nun selbst tätig werden. D.h. ich werde BOD anschreiben und sie zur Herausgabe der Kontaktdaten des Plagiators auffordern.

Gizmo

Um A9s Frage aufzunehmen: Ein Rechtsstreit du gegen den Dieb wäre Zivilrecht, die Verfolgung einer Straftat von ihm durch den Staat wäre Strafrecht.

Ganz gleich, wie du gegen ihn vorgehst und was du von ihm forderst, würde ich dir empfehlen, ihn zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist eine Straftat, und selbst wenn du zivilrechtlich nicht gegen ihn vorgehst, kann er deswegen noch immer belangt werden.

Dazu § 106 Urheberrechtsgesetz:
Zitat
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"Appears we just got here in the nick of time. What does that make us?"
"Big damn heroes, sir!"
- Joss Whedon's "Firefly", Episode 5, "Safe"

Sturmbluth

Zitat von: Gizmo am 23. Juli 2018, 11:01:50Ganz gleich, wie du gegen ihn vorgehst und was du von ihm forderst, würde ich dir empfehlen, ihn zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist eine Straftat, und selbst wenn du zivilrechtlich nicht gegen ihn vorgehst, kann er deswegen noch immer belangt werden.
Vielen Dank für den Hinweis. Sieht es aber in der Realität nicht so aus, dass ich bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt mache (Name und Anschrift habe ich ja nicht) und das Ganze dann irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?

Nycra

Ich würde die Anzeige gegen Unbekannt machen, parallel den Namen über BOD erfragen und dann nachreichen. Ob wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, aber die müssten vorher ja erstmal prüfen, ob in der Anthologie verwendete andere Geschichten auch Plagiate sind, sobald ein zweiter oder auch ein dritter Autor involviert sind, könnte der Geringfügigkeitsfaktor schon wieder wegfallen. Zudem kommt es halt auch auf den Streitwert an.

Gizmo

#51
Zitat
...Sieht es aber in der Realität nicht so aus, dass ich bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt mache (Name und Anschrift habe ich ja nicht) und das Ganze dann irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?

Zunächst muss die Polizei ermitteln, dazu sind sie bei einer Anzeige verpflichtet. Außerdem kannst du nachweisen (durch die entsprechenden Dateien), dass du nicht einfach jemand bist, der einem Anderen mit der Anzeige an den Karren fahre will. Die Anzeige kann dir auch nützen, weil es u.U. schneller geht, wenn die Polizei bei BoD nach dem Namen eines ihrer Autoren fragt.

Eine Einstellung kann dann später durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Normalerweise stellt ein Staatsanwalt ein Verfahren ein, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (die 'Hauptvoraussetzung' für eine Einstellung wg. Geringfügigkeit).
Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.

Ich kann nicht sagen, was ein Staatsanwalt in einem Fall wie deinem unternehmen würde, aber ich denke, öffentliches Interesse müsste gegeben sein. Vor allem, weil Urheberrechtsverletzungen mit der Zeit immer leichter geworden sind und teilweise (in den Augen mancher Leute) schon den Status eines Kavaliersdelikts haben. Es ist doch im Internet, warum soll ich es mir nicht nehmen dürfen?

Der größte Vorteil an dem allen ist aber, dass es dich rein gar nichts kostet. Und wenn der Dieb nicht richtig abgebrüht ist, sollte es ihm schon einen Schrecken einjagen, wenn die Polizei bei ihm auf der Matte steht.
"Appears we just got here in the nick of time. What does that make us?"
"Big damn heroes, sir!"
- Joss Whedon's "Firefly", Episode 5, "Safe"

Sturmbluth

Nycra, Gizmo, danke euch für die Informationen bzgl. einer Anzeige. Blöd gefragt: ich gehe also einfach ins nächste Polizeirevier und sage, dass ich eine anzeige aufgeben will?

Nycra

Jap und nicht abwiegeln lassen. Die müssen die Anzeige aufnehmen, auch wenn sie in deren Augen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ahneun

#54
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:

@All  :winke:
Jepp. Die Anzeigen die ich in der Vergangenheit schrieb, hatte ich gleich als Strafanzeige formuliert und direkt zur zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt. Kosten = keine. Außer Porto und Zeit.
Deshalb hab ich hier auch nach dem Zivilrecht bzw. Strafrecht gefragt.

@HSB, was Du alles über den Anwalt geschrieben hast, ließ die Vermutung entstehen, dass Du bereits einen Vertrag mit ihm geschlossen hast. Aber scheinbar ist dies doch nicht der Fall.

Ich kann Dir beides empfehlen. Schreib eine Anzeige in Form einer "Klage" und dann schickst Du sie an die zuständige Staatsanwaltschaft. Aber wenn Du Dich da nicht herantraust, dann geh direkt zur Polizei. Sie machen mit Dir eine "Vernehmung" - schriftlich oder mündlich, und erstellt dann eine Strafanzeige. Deine Unterschrift darunter, - fertig. Bei einer Strafanzeige MUSS die Polizei handeln. Sie darf Dich nicht(!) abweisen.
Trotz Allem bleibt es bei einem Verdacht, solang die Schuld nicht bewiesen ist!!!

LG und viel Glück!
- Ein Diamant
ist

Silvia

Es gibt ja heute auch die Möglichkeit, online Anzeigen aufzugeben. Wie praktikabel das in diesem Fall ist, kann ich aber nicht beurteilen.

Maja

Zitat von: A9 am 23. Juli 2018, 23:54:57
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:
Was ist daran schade, dass diese Info, von der auch andere plagiierte Autoren profitieren können, hier öffentlich einsehbar steht? Das ist eine gute Sache. Denkst du, der Plagiator wird gewarnt, wenn HSB hier unter Nick und ohne Namen oder Titel zu nennen seinen Fall präsentiert? Um hier ständig auf der Lauer zu liegen und auf genau diesen Thread zu warten, bräuchte der Plagiator erstmal sowas wie ein Unrechtsbewusstsein. Und ich bezweifle, dass er das hat.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Slenderella

Eine Anzeige kannst du mittlerweile bei vielen Polizeidienststellen online einreichen, anschließend bekommst du Post.
Ich brauch noch eine Katze
Und ein Beil wär nicht verkehrt
Denn ich gehe heute abend
Auf ein Splatter-Pop-Konzert

Sturmbluth

Silvia, Slenderella, danke für den Tipp mit der Online-Anzeige. Habe es geprüft und hier in Bayern können nur einige Delikte online zur Anzeige gebracht werden. Mein Fall gehört leider nicht dazu. Ich werde also selbst vorsprechen müssen.

Ahneun

Zitat von: Maja am 24. Juli 2018, 17:56:03
Zitat von: A9 am 23. Juli 2018, 23:54:57
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:
Was ist daran schade, dass diese Info, von der auch andere plagiierte Autoren profitieren können, hier öffentlich einsehbar steht?

Nee, @Maja, es ist nicht ganz so.
Natürlich, aus Deiner Sicht hast Du Recht. Aber, ich hätte von meinen eigenen Erfahrungen berichten wollen. Daher schicke ich lieber HSB eine PN. Das geht auch.
LG
- Ein Diamant
ist