Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 09:19:41

Titel: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 09:19:41
Hurra, auch ich darf mich in die Reihen derer einreihen, denen eine Geschichte geklaut wurde.  :nöö:

Folgendes ist passiert.

Ich ärgere mich natürlich über die Dreistigkeit.

Zwei Dinge möchte ich nun gerne erreichen:

Was kann ich tun ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen?

Hier der Link zum Plagiat: https://books.google.de/books?id=M_NGDwAAQBAJ&pg=PT2&lpg=PT2&dq=die+interstellare+m%C3%BCllentsorgung&source=bl&ots=PxWFRC6GKk&sig=OpUJS8TMG37Q0y7mneKcA7iutjw&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwij3YG-_ZjcAhVEblAKHfUBBvwQ6AEIMDAC#v=onepage&q=die%20interstellare%20m%C3%BCllentsorgung&f=false
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sascha am 12. Juli 2018, 09:37:10
Zwar kann ich Dir nicht auf Deine Fragen antworten, aber die Story finde ich gar nicht schlecht. Ein paar Schwächen, WWH und sowas, aber inhaltlich nett. Irgendwie hatte ich fast ein wenig satirisch erwartet, daß jemand groß drauf gepinselt hat "Return to sender". ;D gut, daß Du sie nicht einfach eingestampft, sondern neu geschrieben hast.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 09:47:02
Zitat von: Sascha am 12. Juli 2018, 09:37:10
Zwar kann ich Dir nicht auf Deine Fragen antworten, aber die Story finde ich gar nicht schlecht. Ein paar Schwächen, WWH und sowas, aber inhaltlich nett. Irgendwie hatte ich fast ein wenig satirisch erwartet, daß jemand groß drauf gepinselt hat "Return to sender". ;D gut, daß Du sie nicht einfach eingestampft, sondern neu geschrieben hast.
Vielen Dank. Ich sehe es ähnlich: stilistisch mit Mängeln, aber die Grundidee ist gut. In der neuen Version gibt es auch einen Hinweis, warum die Container zurückkehren :-)

Aber zurück zum Thema  ;D
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Silvia am 12. Juli 2018, 11:40:20
Da ist Books on Demand angegeben ... kann man sich nicht auch an die wenden?
Demjenigen einen geharnischten Brief schicken, sofern seine Adresse drinsteht?
Amazon hat es auch gelistet ...
Und die Rezensenten mokieren sich über unfertige Geschichten? Hat da einer generell Geschichtenklau betrieben, einfach wahllos Kopien zusammengebaut und hofft auf Gewinn? Wenn dem so ist - kann man das dann doch auch Amazon melden, oder? Als Fake-Buch und Klau-Buch?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Trippelschritt am 12. Juli 2018, 11:44:34
Ich beauftrage immer gleich einen Anwalt. Das spart Zeit und Nerven.

Trippelschritt
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Peftrako am 12. Juli 2018, 11:52:06
Ich schlage mich jetzt mal auf Trippelschritts Seite: Anwalt macht auch schon deswegen Sinn, weil man selbst mit der eigenen Kommunikation Fehler machen kann. Der Fachanwalt weiß im Zweifel im besser, an wen er sich wenden muss und wie er das tut. Abgesehen davon wäre das auch eine deutliche Äußerung des Zorns.

Als Basis für die Thematik ist es auch gut, die Beweise zu sammeln. Wer hat wann und was veröffentlicht, zurückgenommen, etc....
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Leann am 12. Juli 2018, 12:00:16
Anwalt kostet natürlich was. Vielleicht geht es ja auch ohne. Hast du die Adresse von dem Herausgeber, steht die im Impressum? Dann würde ich einen sachlichen (keinen geharnischten oder sonstwie emotionalen) Brief an ihn schicken, in dem du deine Forderungen darlegst, mit Fristsetzung. Evtl. noch reinschreiben, dass du dir vorbehältst, BoD und Amazon in Kenntnis zu setzen. Wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert ist, vergessen und nicht mehr darüber ärgern oder Anwalt einschalten. Weiß ja nicht, ob es dir den Aufwand wegen einer Kurzgeschichte wert ist.
Ich finde es eine Frechheit, was sich da jemand leistet. Viel Geld wird der wohl nicht damit machen, aber das geht einfach nicht. Falls da fehlendes Unrechtsbewusstsein vorliegt, sollte man den mal aufklären.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 12:28:35
Zitat von: Peftrako am 12. Juli 2018, 11:52:06
Ich schlage mich jetzt mal auf Trippelschritts Seite: Anwalt macht auch schon deswegen Sinn, [...]

Als Basis für die Thematik ist es auch gut, die Beweise zu sammeln. Wer hat wann und was veröffentlicht, zurückgenommen, etc....
Das ist ein Knackpunkt. Wie weise ich denn nach, dass es meine Geschichte ist? Ich habe sie ja im Internet bereits gelöscht. Allerdings verweisen die verbliebenen Kommentare bei Leselupe.de auf meine Geschichte, sogar mit Zitaten aus meinem Text.

Ist das nicht ein Problem, das alle Schriftsteller mit unveröffentlichten Texten haben?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 12:31:38
Zitat von: Leann am 12. Juli 2018, 12:00:16
Anwalt kostet natürlich was.
Ja, das ist auch meine Sorge. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber am Ende bleibe ich auf der Selbstbeteiligung sitzen ...


Zitat von: Leann am 12. Juli 2018, 12:00:16Vielleicht geht es ja auch ohne. Hast du die Adresse von dem Herausgeber, steht die im Impressum?
Ich müsste das Plagiat kaufen, um ins Impressum zu sehen. Vorausgesetzt, da ist eins. Wenn es da keines gibt, lasse ich den Herausgeber auch gleich abmahnen  ;D



Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 12:32:57
Zitat von: Silvia am 12. Juli 2018, 11:40:20
Da ist Books on Demand angegeben ... kann man sich nicht auch an die wenden?
Auf BoD finden sich keine weiteren Informationen zum Herausgeber. Ich müsste die anschreiben und um Herausgabe der Kontaktdaten bitten. Die Frage ist halt, ob die das einfach so machen. Evtl. bin ich mit einem Anwalt echt besser beraten.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Grummel am 12. Juli 2018, 12:50:18
Du könntest mal höflich bein PAN anfragen, ob sie dir evtl. Sinnvolle Tips oder sogar Unterstützung zukommen lassen könnten?!
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Silvia am 12. Juli 2018, 12:59:08
Suche mal nach alten Cache-Dateien bei Google, manchmal wird man da fündig.
Ansonsten hast Du vielleicht Speicherdaten auf Deinem PC, Disketten, CD-Roms? Vielleicht die Story mal per Mail irgendwo hinterlegt?
Das könnte mit dem Speicher-Datum beweisen, seit wann die Story (bei Dir) existiert.
Oder hast Du ältere Versionen davon noch gespeichert?

Und guck mal nach, ob Deine Rechtsschutzversicherung solche Fälle überhaupt mit einschließt.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Peftrako am 12. Juli 2018, 13:13:56
Ich schicke mir meine Geschichten regelmäßig per E-Mail. Dadurch habe ich jedenfalls einen Datumsbeweis. Vielleicht hast du das ja auch? Oder du hast die Geschichte einem Testleser zugesandt? Oder, oder...? Du wirst sicher irgendwo fündig. Mach auf jeden Fall vor deiner ersten Aktion, die du nun startest, auch Screenshots der Foreneinträge etc.

Ich habe schon die Erfahrung gemacht (in anderen Dingen), dass der ein oder andere recht schnell bei der Sache ist, wenn es darum geht, die Beweise verschwinden zu lassen.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 13:19:03
Zitat von: Peftrako am 12. Juli 2018, 13:13:56
Ich schicke mir meine Geschichten regelmäßig per E-Mail. Dadurch habe ich jedenfalls einen Datumsbeweis. Vielleicht hast du das ja auch? Oder du hast die Geschichte einem Testleser zugesandt? Oder, oder...? Du wirst sicher irgendwo fündig. Mach auf jeden Fall vor deiner ersten Aktion, die du nun startest, auch Screenshots der Foreneinträge etc.
Ich habe die Scrivener-Datei. Deren Erstellungsdatum liegt in 2016. Allerdings hat sie "Letze Änderung" von diesem Jahr, weil ich die Datei geöffnet hatte, nachdem ich den Vertrag für die Studentin wegen der Comic-Umsetzung gemacht habe.

Die Screenshots habe ich bereits gemacht, vielen Dank für den Hinweis. Habe auch die Amazon-Kommentare mitgenommen, weil bei denen "Verifizierter Kauf" steht, d.h. 5 Exemplare hat er sicher verkauft.

Derzeit bin ich noch außer Haus. Wenn ich nächste Woche zurück bin, rufe ich mal bei der Rechtsschutz an und lasse mich beraten.

Auch wenn es hier um Cent-Beträge geht, will ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Da geht es mir ums Prinzip.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Trippelschritt am 12. Juli 2018, 14:10:09
Der Hauptgrund, dass ich selbst Kleinigkeiten mittlerweile alle per Rechtsanwalt lösen lasse, liegt daran, dass es unzählige Möglickeiten gibt, etwas auszusitzen, wenn man ein dickes Fell hat. Mit einem Nachbarn würde ich immer zuerst ein persönliches Gespräch führen, aber mit einer anonymen Person im internet ist das eine andere Sache. Und mit ein bisschen Glück spricht sich das auch herum. Ich habe die Erfahrung gemacht: Entweder haut man mit dem Hammer drauf oder man lässt es. Aber das ist selbstverständlich eine ganz eigene persönliche Erfahrung.

Liebe Grüße
und gedrückte Daumen

Trippelschritt
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: cryphos am 12. Juli 2018, 14:19:00
Telefonische Erstberatung ist bei einer Rechtsschutzversicherung normalerweise kostenlos.
Bevor du irgendetwas raus schickst, ruf dort an und lass dich beraten, wenn es deine Rechtsschutzversicherung übernähme.

Meine persönliche Erfahrung: Anwalt ist meist besser bei Rechtsstreitigkeiten. Zudem hast du meist keine Selbstbeteiligung, wenn dein Fall vor Gericht kommt und du dort gewinnst.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Angela am 12. Juli 2018, 14:34:28
Seit unser Bauherr Post von unserem Anwalt bekommen hatte, kümmerte er sich auf einmal wieder um die Schadensbehebung.

Aber Anwalt kostet Zeit, Geld und Nerven. Ob sich das lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Ich würde es wohl bei einer KG nicht machen.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 12. Juli 2018, 14:55:16
Zitat von: Trippelschritt am 12. Juli 2018, 14:10:09
Der Hauptgrund, dass ich selbst Kleinigkeiten mittlerweile alle per Rechtsanwalt lösen lasse, liegt daran, dass es unzählige Möglickeiten gibt, etwas auszusitzen, wenn man ein dickes Fell hat. Mit einem Nachbarn würde ich immer zuerst ein persönliches Gespräch führen, aber mit einer anonymen Person im internet ist das eine andere Sache. Und mit ein bisschen Glück spricht sich das auch herum. Ich habe die Erfahrung gemacht: Entweder haut man mit dem Hammer drauf oder man lässt es.
Ich sehe es ähnlich. Ich möchte das Ganze später auch – anonym – dokumentieren, um anderen Autoren zu zeigen, was möglich ist und was nicht.

Aber eine Frage: Scheust du nicht das finanzielle Risiko? Wenn der Typ nicht auffindbar ist oder man nicht Recht bekommen sollte, dann ist zumindest die Selbstbeteiligung der RV weg. Wie handhabst du das?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Gizmo am 12. Juli 2018, 15:21:02
Ich muss Trippelschritt da zustimmen. Die ersten Schritte (Geltendmachung des Anspruchs, Mahnung, Fristsetzung, Aufforderung zur Unterlassung usw.) kann man eigentlich selbst machen, aber es ist ärgerlich, wenn man dabei Fehler begeht, die einem später auf die Füße fallen. Unter Umständen ist die Sache geregelt, wenn die betreffende Person einmal einen bösen Brief von einem Anwalt erhält. Damit ist von vorneherein klar, dass es nicht so einfach ist, die ganze Angelegenheit auszusitzen.

Es gibt natürlich keine Garantie, dass dabei am Ende etwas herauskommt, und du wirst wahrscheinlich drauflegen müssen. Aber wie du selbst sagtest, es geht dabei auch ums Prinzip. Informiere dich doch in einer Erstberatung, welche Kosten auf dich zukommen würden und wie die Erfolgschancen generell in solchen Fällen sind. Diese Erstberatung sollte dank Rechtschutzversicherung normalerweise zumindest günstiger sein, oder sogar übernommen werden. Dann kannst du dir immer noch überlegen, ob es dir das Wert ist, gegen das Plagiat vorzugehen.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Trippelschritt am 12. Juli 2018, 15:23:45
Ich bezahle das. Aber meine Situation ist auch ein bisschen anders als Deine, vermute ich. Ich habe eine Familie, bei der wir alle drei Papa, Mama, Sohn immer schon alle möglichen Dinge gemacht haben. Wer macht, macht vor alem eines: sich Feinde. Auf lange Sicht lohnt es sich. Wenn man ein geschäftlich unauffälliges Leben führt, kann es sich unter Umständen nicht lohnen, aber dann kann man es sich auch nicht leisten aufzumucken.
Und damit jetzt kein Missverständnis aufkommt. Nichts ist mir so wichtig wie meine Bequemlichkeit, mein Schreiben, Ruhe und Frieden. Rechtsanwälte schaffen Frieden, wenn man sie richtig einsetzt und selbst kein Streithammel ist.

Noch mal Daumendrück
Trippelschritt
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: canis lupus niger am 12. Juli 2018, 16:13:30
Und noch einen ergänzenden Tip zu Trippelschritts Statement:

Mir hat mal eine Anwältin zum Thema eines (Mietrechts-)Streits gesadt: Nicht androhen, sondern machen. Also: Direkt die Forderungen stellen, die Du hast, ohne Wenn und Aber.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: cryphos am 12. Juli 2018, 17:27:01
@HSB: Wenn du dir nicht sicher bist, was genau du alles tun kannst, sollst, musst oder unterlassen musst, dann geh zum Anwalt. Rechtsberatung und Co, dazu steht oben genug.

Ansonsten kannst du dir das nächste Tattoo besoffen in einem Hafen stechen lassen, oder den Motor deines Autos vom Friseur wechseln lassen, oder die Fliegerbombe im Vorhof mit dem Hammer entschärfen - geht alles, meistens nur nicht gut.

Wenn der Anwalts deines Vertrauens meint, das du gewinnen kannst, dann zieh es durch oder lass es gleich bleiben. Sonst bist du wie der Rennfahrer der ins Auto steigt, aber nie los fährt; der Schwimmer, welcher nie ins Wassers springt, ein Bäckerlehrling trotz Mehlstauballergie - kann man alles machen, bringt aber nichts.

Klar, ein Anwalt kostet Geld, aber wenn du ohne ihn Fehler machst, dann beißt du dich später echt in den Allerwertesten, so wie... ne genug der Allegorien.  ;)
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 13. Juli 2018, 08:33:01
Danke euch allen für die Tipps.

Bin derzeit noch außer Haus und komme weder an meine Daten noch meine Unterlagen der Rechtsschutzversicherung heran. Nächste Woche werde ich Folgendes machen:


Ich halte euch auf dem Laufenden!
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Franziska am 13. Juli 2018, 10:56:46
Das ist ja echt dreist. Wenn der Typkein Impressum in dem Buch hat, könnte es schwer werden, ihn zu erreichen. Dann würde ich erstmal BoD benachrichtigen. Und mal gucken, ob die anderen Geschichten in dem Buch auch geklaut sind und die andeten Autoren versuchen zu erreichen. Dann müsste Bod ja reagieren. Irgendwo hatte ich mal ein Merkblatt gefunden, wie man da vorgehen soll. Aber wo das jetzt war... ich kann mal versuchen, es zu finden.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 13. Juli 2018, 12:11:59
Zitat von: Franziska am 13. Juli 2018, 10:56:46
Das ist ja echt dreist. Wenn der Typkein Impressum in dem Buch hat, könnte es schwer werden, ihn zu erreichen. Dann würde ich erstmal BoD benachrichtigen. Und mal gucken, ob die anderen Geschichten in dem Buch auch geklaut sind und die andeten Autoren versuchen zu erreichen. Dann müsste Bod ja reagieren. Irgendwo hatte ich mal ein Merkblatt gefunden, wie man da vorgehen soll. Aber wo das jetzt war... ich kann mal versuchen, es zu finden.
Danke. Aber wenn die Versicherung den Anwalt zahlt und es kein Impressum gibt, dann schreibt der Anwalt BoD einfach an. Die müssen ja die Daten des Plagiators haben, sonst könnte er ja keine Tantiemen erhalten.

Du musst nicht nach dem Merkblatt suchen. Ist aber ganz lieb von dir, vielen Dank.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Peftrako am 14. Juli 2018, 23:33:56
Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob es nur ein paar Cent sind. Dein Schaden richtet sich ja nicht unbedingt nach dem Verdienst, den er hatte, sondern danach, was du für einen Verkauf der Rechte an der Geschichte erlösen hättest können (vermutlich sind es dennoch nicht mehr als ein paar Euro).

Insgesamt geht es aber um das Prinzip. Ich drücke dir die Daumen! :jau:
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 17. Juli 2018, 11:11:42
So, bin wieder daheim und habe mit der RV telefoniert. Folgendes Ergebnis:


In meinem Backup habe ich eine alte Scrivener-Datei mit Erstellungs- und Änderungsdatum von 2016 gefunden. Das sollte genügen, um meine Urheberschaft zu beweisen.

Die große Frage ist: riskiere ich, auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben, oder nicht? Ich meine, was passiert denn, wenn ich zwar Recht bekomme, der Typ aber meine Anwaltskosten gar nicht bezahlen kann?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Slenderella am 17. Juli 2018, 11:25:34
Hm was würde denn der erste Step grob kosten? So ein Briefchen ist ja nicht so wahnsinnig teuer, den der Anwalt dann stellt. Evtl. kannst du sogar selbst erst einmal einen verfassen, bevor der Anwalt dazu kommt?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Silvia am 17. Juli 2018, 11:32:27
Hier schrieb doch jemand, Du könntest PAN fragen. Vielleicht gibt's da Erfahrungswerte?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 17. Juli 2018, 11:35:22
Zitat von: Slenderella am 17. Juli 2018, 11:25:34
Hm was würde denn der erste Step grob kosten? So ein Briefchen ist ja nicht so wahnsinnig teuer, den der Anwalt dann stellt.
Das ist eine gute Idee: den ganzen Prozess mal in Schritte aufteilen und fragen, was das denn überhaupt kosten würde. Ich bin gleich von allen Kosten bis zum obersten Gerichtshof ausgegangen  ;D
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 17. Juli 2018, 15:44:57
So, habe heute mit einem Anwalt gesprochen. Es gab eine kostenlose Erstberatung. Nun prüfen sie meine Unterlagen und nennen mir dann die zu erwartenden Kosten. Es wird auch geprüft, ob ich die Rechte an meinem Text mit dem Einstellen auf Leselupe.de und SciFi-Forum.de evtl. aufgegeben haben könnte. Davon ist zwar nicht auszugehen, aber geprüft werden muss es dennoch.

Problem: Ich werde auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, denn der Anwalt rechnet nach Stunden ab und die Summe, die ich vom Plagiator bekommen könnte, richtet sich nach dem Streitwert. Und der muss nicht mit den Anwaltskosten übereinstimmen.

Ich warte auf den "Kostenvoranschlag". Mittlerweile kaufe ich jetzt zähneknirschend das eBook, um dort hoffentlich ein Impressum zu finden.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 17. Juli 2018, 15:51:41
Im Impressum steht natürlich nur das Pseudonym ohne Anschrift. Dafür steht da "Alle Rechte vorbehalten". Ja, für die erste Geschichte nämlich von mir!  :wums:
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Shedzyala am 17. Juli 2018, 15:54:56
Zitat von: HSB am 17. Juli 2018, 11:11:42
In meinem Backup habe ich eine alte Scrivener-Datei mit Erstellungs- und Änderungsdatum von 2016 gefunden. Das sollte genügen, um meine Urheberschaft zu beweisen.

Hier hätte ich einen technischen Einwand: Bist du dir sicher, dass das reicht? Denn wenn ich die Uhr an meinem Rechner zurückstelle, kann ich schließlich auch relativ leicht das Datum einer solchen Datei manipulieren.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 17. Juli 2018, 16:06:17
Hallo in die Runde.  :winke:
Ich hatte bereits ein paar Gerichts-Streitigkeiten. Meistens war der Streitwert ausschlaggebend für die Gerichtskosten. Anmerken möchte ich dazu noch, dass bei einem Gerichtsprozess die "ladungsfähige Anschrift" des Beklagten vorliegen muss.  :hmmm:
Außerdem ist es nicht sicher, ob Du im Falle des "Obsiegens" (d.h. Du gewinnst den Prozess) auch wirklich als "Gewinner" aus diesem Verfahren hervor gehst.

Meiner Ansicht nach liegt hier ein Diebstahl vor. Du hattest es auch bereits erwähnt. Laut StGB (Strafgesetzbuch) ist Diebstahl eine Straftat. Hier solltest Du Dich auf jeden Fall wehren. Auch für zukünftige betroffene Autoren.

Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Glück!!

Hier noch ein Link (https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php) der u.U. auch für andere Hilfreich sein könnte.
LG
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Fianna am 18. Juli 2018, 01:40:29
Wenn das eine Anthologie ist - wäre es vielleicht möglich, eine Art Sammelklage mit den anderen Autoren zu machen und sich die Kosten zu teilen? Die anderen Texte werden doch auch geklaut sein, vielleicht sogar aus derselben Quelle und damit sind die echten Autoren vielleicht leicht aufzuspüren?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Dino am 18. Juli 2018, 06:56:25
Kannst du ihn nicht theoretisch jetzt noch für das unvollständige Impressum abmahnen? So in einem Rundumschlag?
Wirklich ärgerlich sowas und wie man so dreist sein kann ist für mich unverständlich. :no:
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 18. Juli 2018, 12:35:58
Zitat von: Fianna am 18. Juli 2018, 01:40:29
Wenn das eine Anthologie ist - wäre es vielleicht möglich, eine Art Sammelklage mit den anderen Autoren zu machen und sich die Kosten zu teilen? Die anderen Texte werden doch auch geklaut sein, vielleicht sogar aus derselben Quelle und damit sind die echten Autoren vielleicht leicht aufzuspüren?
Vielleicht würde das die Kosten für jeden Einzelnen senken. Aber einer müsste dann die Führung übernehmen und das wäre wohl ich. Und das ist dann schlimmer als einen Sack Flöhe zu hüten. Einer meldet sich irgendwann nicht mehr, ein Anderer möchte mehr Geld rausholen, ein Dritter hat einen ganz anderen Vorschlag, etc. Ich glaube, alleine bin ich besser dran.  ;)


Zitat von: Dino am 18. Juli 2018, 06:56:25
Kannst du ihn nicht theoretisch jetzt noch für das unvollständige Impressum abmahnen? So in einem Rundumschlag?
Wirklich ärgerlich sowas und wie man so dreist sein kann ist für mich unverständlich. :no:
Vielleicht. Ist ja ein gesondertes Vergehen. Muss mal mit dem Anwalt sprechen, ob das sinnvoll ist. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung ergeht ja bereits wegen dem Plagiat. Vielleicht ist eine weitere Unterlassungserklärung für das selbe eBook dann unzulässig.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Dahlia am 18. Juli 2018, 12:55:55
Was das Impressum angeht: Ich bin zwar selbst nicht bei BoD, habe da aber schon von einigen SPlern gehört, dass sie ihre eigene Adresse dort nicht angeben müssen, weil BoD als quasi-Verlag auftritt und ein Hinweis auf BoD daher ausreicht. Bei BoD selbst bin ich da auch auf das hier (https://www.bod.de/fingerprint/allgemein/recht-self-publishing-impressumspflicht/) zu dem Thema gestoßen. In dem Fall ist der Autor also nicht verpflichtet, seine eigene Adresse anzugeben und kann zumindest dafür nicht abgemahnt werden.
Das heißt dann auch, dass du die Pfeife dann "leider" gleich bei BoD anstänkern musst, wenn du Kontakt zu ihm aufnehmen willst.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: FeeamPC am 18. Juli 2018, 14:57:26
Der Streitwert ist hier ja wohl eher ideeller Natur. Rein rechnerisch, wenn man den Marktwert einer Kurzgeschichte betrachtet, deutlich unter 1000 Euro. Mir würde es (falls ich mir den Anwalt leisten kann) in so einem Fall eher ums Prinzip gehen. Heute wird eine Kurzgeschichte geklaut, morgen ein ganzer Roman ... Ist ja alles frei, ist man ja über das Internet irgendwie gratis drangekommen ...
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 18. Juli 2018, 17:51:58
Zitat von: FeeamPC am 18. Juli 2018, 14:57:26Mir würde es (falls ich mir den Anwalt leisten kann) in so einem Fall eher ums Prinzip gehen. Heute wird eine Kurzgeschichte geklaut, morgen ein ganzer Roman ... Ist ja alles, frei, ist man ja über das Internet irgendwie gratis drangekommen ...
Genau! Genau darum geht es mir. Sich nicht alles gefallen lassen. Anderen Autoren zeigen, was möglich ist und wie man vorgeht.

Problem: heute kam der Kostenvoranschlag vom Anwalt. 2-4 Stunden à 350€, also 700€-1.400€. Für Klärung der Sachlage (AGBs der Foren checken) und Abmahnschreiben. Sie sagen auch, dass BOD evtl. als Verlag haftbar ist und da eher Geld zu erwarten ist. Ich frage jetzt nochmal, wie hoch der Streitwert ist und mit wie viel Geld ich rechnen könnte. Wenn ich am Ende auf 100€-200€ sitzen bleibe, dann OK, dann mache ich das. Sonst nicht.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Angela am 18. Juli 2018, 18:09:48
BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.



Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 18. Juli 2018, 18:12:22
Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:09:48
BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.
Evtl. holen DIE sich es dann von den Autoren?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Angela am 18. Juli 2018, 18:29:08
Zitat von: HSB am 18. Juli 2018, 18:12:22
Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:09:48
BOD wird sich aber irgendwo abgesichert haben, dass sie keine Verantwortung für die Werke übernehmen.
Evtl. holen DIE sich es dann von den Autoren?
Da wäre ich vorsichtig. Weshalb ich mir da an deiner Stelle die Bedingungen bei BOD durchlesen würde/ da anfragen würde (falls du das nicht schon hast). Für 350 Euro macht das auch der Anwalt, das wäre mir zu teuer  ;D . Was sagt BOD dazu? Oder interessiert sie das grundsätzlich nicht?

Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 18. Juli 2018, 20:36:23
Der §27 im Strafgesetzbuch lächelt mich hier noch an.
Da würde ich dem Verlag ein Schreiben wegen "Mittäterschaft" bzw. "Beihilfe" zukommen lassen. Da wird man seinerseits etwas ins Grübeln geraten. Schaden kann es jedenfalls nicht. Das vorsätzliche Handeln seitens des Verlages wäre noch abzuklären. Hier reicht ein Blick in die Geschäftsbeziehungen. Man kann doch auch über den Verlag an den "Einreicher, sprich vermeintlichen Autor" der Geschichte kommen. Denn irgendwer bekommt doch auch die Abrechnung und am Ende auch das Geld für die verkauften Exemplare.

Bei einer Straftat hilft nicht das Versteckspiel mit der DSGVO. Den Ermittlungsbehörden muss es möglich sein eine Straftat aufzuklären. Zur Not muss eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ergehen. Das aber nur am Rande.

Hast Du bereits eine "Mandantschaft" unterzeichnet? In diesem Fall bist Du in einem Vertragsverhältnis mit Deinem Anwalt. Er ist in Deinem Fall tätig und "Federführend".

Die Anwaltsgebühren sind schon heftig. Für 700,- Teuronen muss "ne alte Frau ziemlich viel stricken." Aber na ja. Du schreibst, dass Du am Ende auf 100 - 200 EUR sitzen bleibst. Nun, da würde ich nicht so optimistisch sein. Geh lieber von den gesamten Anwaltskosten aus. Die meisten Anwälte akzeptieren auch eine Ratenzahlung. Solltest Du am Ende von der Gerichtskasse entschädigt werden, um so Besser.

Natürlich ist der Streitwert in diesem Falle eher gering. 1.000EUR erscheint mir auch ein bisschen hoch. Könntest Du in etwa schon einen Betrag nennen? Da würde ich die entgangenen Tantiemen etwas höher ansetzen, denn gekürzt wird am Ende immer. Über einen dreistelligen Betrag jenseits der 500 würde ich mich für Dich sehr freuen.

LG und viel Glück! 
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 19. Juli 2018, 10:21:09
Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Der §27 im Strafgesetzbuch lächelt mich hier noch an.
Da würde ich dem Verlag ein Schreiben wegen "Mittäterschaft" bzw. "Beihilfe" zukommen lassen. Da wird man seinerseits etwas ins Grübeln geraten. Schaden kann es jedenfalls nicht. Das vorsätzliche Handeln seitens des Verlages wäre noch abzuklären. Hier reicht ein Blick in die Geschäftsbeziehungen. Man kann doch auch über den Verlag an den "Einreicher, sprich vermeintlichen Autor" der Geschichte kommen. Denn irgendwer bekommt doch auch die Abrechnung und am Ende auch das Geld für die verkauften Exemplare.
Ist eine Frage der Strategie. Schreibe ich BOD selbst an, dann informieren die vielleicht den Plagiator. Der nimmt dann sofort alles offline und sitzt es aus.
Schreibt ein Anwalt BOD an, dann rücken die vielleicht mit Name und Anschrift raus und dann komme ich an den Kerl ran, auch wenn er schon alles offline genommen hat.

Ich habe mich noch nicht entschieden, wie ich vorgehe.


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Hast Du bereits eine "Mandantschaft" unterzeichnet? In diesem Fall bist Du in einem Vertragsverhältnis mit Deinem Anwalt. Er ist in Deinem Fall tätig und "Federführend".
Nein. Bisher gab es nur Vorgespräche mit dem Anwalt.


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Die Anwaltsgebühren sind schon heftig. Für 700,- Teuronen muss "ne alte Frau ziemlich viel stricken." Aber na ja. Du schreibst, dass Du am Ende auf 100 - 200 EUR sitzen bleibst. Nun, da würde ich nicht so optimistisch sein.
Nein. Ich schreibe nicht, dass es sicher 100-200€ sind, sondern "wenn ich auf 100-200€ sitzenbleiben WÜRDE, dann würde ich den Weg über den Anwalt gehen". Will meinen: 100-200€ Verlust wären mir die Sache wert, mehr nicht. (Das Risiko eines Totalverlusts, weil der Kerl vielleicht im Nicht-EU-Ausland sitzt und einfach nicht an ihn ranzukommen ist, habe ich immer)


Zitat von: A9 am 18. Juli 2018, 20:36:23
Natürlich ist der Streitwert in diesem Falle eher gering. 1.000EUR erscheint mir auch ein bisschen hoch. Könntest Du in etwa schon einen Betrag nennen? Da würde ich die entgangenen Tantiemen etwas höher ansetzen, denn gekürzt wird am Ende immer. Über einen dreistelligen Betrag jenseits der 500 würde ich mich für Dich sehr freuen.
Ich habe jetzt den Anwalt gebeten, den Streitwert mal zu beziffern und mir einen Betrag zu nennen, den ich im Erfolgsfall erhalten könnte. Davon ziehe ich dann die maximalen Anwaltskosten von 1.400€ ab. Ist der Verlust nicht mehr als 200€, dann mache ich das. Ansonsten Plan B (selbst BOD anschreiben)
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 19. Juli 2018, 10:22:26
Zitat von: Angela am 18. Juli 2018, 18:29:08
Da wäre ich vorsichtig. Weshalb ich mir da an deiner Stelle die Bedingungen bei BOD durchlesen würde/ da anfragen würde (falls du das nicht schon hast). Für 350 Euro macht das auch der Anwalt, das wäre mir zu teuer  ;D . Was sagt BOD dazu? Oder interessiert sie das grundsätzlich nicht?
Ich habe BOD noch nicht kontaktiert, um den Plagiator nicht zu früh zu alamieren. Zuerst prüfe ich den Weg über den Anwalt und das finanzielle Risiko für mich. Ist mir das zu hoch, dann gehe ich selbst auf BOD zu.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 22. Juli 2018, 22:45:51
Hi HSB,
ich frag rein interessehalber;

Bewegst Du Dich im Zivilrecht? Oder hast Du Dich eher auf das Strafrecht konzentriert?

LG
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 23. Juli 2018, 09:07:13
Zitat von: A9 am 22. Juli 2018, 22:45:51
Hi HSB,
ich frag rein interessehalber;

Bewegst Du Dich im Zivilrecht? Oder hast Du Dich eher auf das Strafrecht konzentriert?
Ehrliche Antwort: keine Ahnung  ;D

Ich bin mittlerweile aber zum Schluss gekommen, das Geld nicht in die Hand zu nehmen. Das Risiko, dass ich ständig nachschießen muss, bis die Sache abgeschlossen ist, und vom Gegner nur einen Teil meiner Kosten erstattet zu bekommen, ist mir einfach zu groß.

Ich werde nun selbst tätig werden. D.h. ich werde BOD anschreiben und sie zur Herausgabe der Kontaktdaten des Plagiators auffordern.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Gizmo am 23. Juli 2018, 11:01:50
Um A9s Frage aufzunehmen: Ein Rechtsstreit du gegen den Dieb wäre Zivilrecht, die Verfolgung einer Straftat von ihm durch den Staat wäre Strafrecht.

Ganz gleich, wie du gegen ihn vorgehst und was du von ihm forderst, würde ich dir empfehlen, ihn zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist eine Straftat, und selbst wenn du zivilrechtlich nicht gegen ihn vorgehst, kann er deswegen noch immer belangt werden.

Dazu § 106 Urheberrechtsgesetz:
Zitat
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 23. Juli 2018, 11:14:53
Zitat von: Gizmo am 23. Juli 2018, 11:01:50Ganz gleich, wie du gegen ihn vorgehst und was du von ihm forderst, würde ich dir empfehlen, ihn zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist eine Straftat, und selbst wenn du zivilrechtlich nicht gegen ihn vorgehst, kann er deswegen noch immer belangt werden.
Vielen Dank für den Hinweis. Sieht es aber in der Realität nicht so aus, dass ich bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt mache (Name und Anschrift habe ich ja nicht) und das Ganze dann irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Nycra am 23. Juli 2018, 12:58:58
Ich würde die Anzeige gegen Unbekannt machen, parallel den Namen über BOD erfragen und dann nachreichen. Ob wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, aber die müssten vorher ja erstmal prüfen, ob in der Anthologie verwendete andere Geschichten auch Plagiate sind, sobald ein zweiter oder auch ein dritter Autor involviert sind, könnte der Geringfügigkeitsfaktor schon wieder wegfallen. Zudem kommt es halt auch auf den Streitwert an.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Gizmo am 23. Juli 2018, 13:56:36
Zitat
...Sieht es aber in der Realität nicht so aus, dass ich bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt mache (Name und Anschrift habe ich ja nicht) und das Ganze dann irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?

Zunächst muss die Polizei ermitteln, dazu sind sie bei einer Anzeige verpflichtet. Außerdem kannst du nachweisen (durch die entsprechenden Dateien), dass du nicht einfach jemand bist, der einem Anderen mit der Anzeige an den Karren fahre will. Die Anzeige kann dir auch nützen, weil es u.U. schneller geht, wenn die Polizei bei BoD nach dem Namen eines ihrer Autoren fragt.

Eine Einstellung kann dann später durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Normalerweise stellt ein Staatsanwalt ein Verfahren ein, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (die 'Hauptvoraussetzung' für eine Einstellung wg. Geringfügigkeit).
Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.

Ich kann nicht sagen, was ein Staatsanwalt in einem Fall wie deinem unternehmen würde, aber ich denke, öffentliches Interesse müsste gegeben sein. Vor allem, weil Urheberrechtsverletzungen mit der Zeit immer leichter geworden sind und teilweise (in den Augen mancher Leute) schon den Status eines Kavaliersdelikts haben. Es ist doch im Internet, warum soll ich es mir nicht nehmen dürfen?

Der größte Vorteil an dem allen ist aber, dass es dich rein gar nichts kostet. Und wenn der Dieb nicht richtig abgebrüht ist, sollte es ihm schon einen Schrecken einjagen, wenn die Polizei bei ihm auf der Matte steht.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 23. Juli 2018, 14:47:17
Nycra, Gizmo, danke euch für die Informationen bzgl. einer Anzeige. Blöd gefragt: ich gehe also einfach ins nächste Polizeirevier und sage, dass ich eine anzeige aufgeben will?
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Nycra am 23. Juli 2018, 15:04:54
Jap und nicht abwiegeln lassen. Die müssen die Anzeige aufnehmen, auch wenn sie in deren Augen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 23. Juli 2018, 23:54:57
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:

@All  :winke:
Jepp. Die Anzeigen die ich in der Vergangenheit schrieb, hatte ich gleich als Strafanzeige formuliert und direkt zur zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt. Kosten = keine. Außer Porto und Zeit.
Deshalb hab ich hier auch nach dem Zivilrecht bzw. Strafrecht gefragt.

@HSB, was Du alles über den Anwalt geschrieben hast, ließ die Vermutung entstehen, dass Du bereits einen Vertrag mit ihm geschlossen hast. Aber scheinbar ist dies doch nicht der Fall.

Ich kann Dir beides empfehlen. Schreib eine Anzeige in Form einer "Klage" und dann schickst Du sie an die zuständige Staatsanwaltschaft. Aber wenn Du Dich da nicht herantraust, dann geh direkt zur Polizei. Sie machen mit Dir eine "Vernehmung" - schriftlich oder mündlich, und erstellt dann eine Strafanzeige. Deine Unterschrift darunter, - fertig. Bei einer Strafanzeige MUSS die Polizei handeln. Sie darf Dich nicht(!) abweisen.
Trotz Allem bleibt es bei einem Verdacht, solang die Schuld nicht bewiesen ist!!!

LG und viel Glück!
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Silvia am 24. Juli 2018, 16:39:35
Es gibt ja heute auch die Möglichkeit, online Anzeigen aufzugeben. Wie praktikabel das in diesem Fall ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Maja am 24. Juli 2018, 17:56:03
Zitat von: A9 am 23. Juli 2018, 23:54:57
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:
Was ist daran schade, dass diese Info, von der auch andere plagiierte Autoren profitieren können, hier öffentlich einsehbar steht? Das ist eine gute Sache. Denkst du, der Plagiator wird gewarnt, wenn HSB hier unter Nick und ohne Namen oder Titel zu nennen seinen Fall präsentiert? Um hier ständig auf der Lauer zu liegen und auf genau diesen Thread zu warten, bräuchte der Plagiator erstmal sowas wie ein Unrechtsbewusstsein. Und ich bezweifle, dass er das hat.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Slenderella am 24. Juli 2018, 18:22:54
Eine Anzeige kannst du mittlerweile bei vielen Polizeidienststellen online einreichen, anschließend bekommst du Post.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Sturmbluth am 24. Juli 2018, 18:42:54
Silvia, Slenderella, danke für den Tipp mit der Online-Anzeige. Habe es geprüft und hier in Bayern können nur einige Delikte online zur Anzeige gebracht werden. Mein Fall gehört leider nicht dazu. Ich werde also selbst vorsprechen müssen.
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 27. Juli 2018, 20:26:57
Zitat von: Maja am 24. Juli 2018, 17:56:03
Zitat von: A9 am 23. Juli 2018, 23:54:57
... schade das man hier öffentlich mitlesen kann.  :schuldig:
Was ist daran schade, dass diese Info, von der auch andere plagiierte Autoren profitieren können, hier öffentlich einsehbar steht?

Nee, @Maja, es ist nicht ganz so.
Natürlich, aus Deiner Sicht hast Du Recht. Aber, ich hätte von meinen eigenen Erfahrungen berichten wollen. Daher schicke ich lieber HSB eine PN. Das geht auch.
LG
Titel: Re: Kurzgeschichte geklaut – und nun?
Beitrag von: Ahneun am 11. September 2018, 02:53:43
Ich glaube die folgende Meldung passt hier ganz gut rein. Denn;
Morgen, am Mittwoch, den 12.09.2018 wird das Europäische Parlament über die Reform des europäischen Urheberrechts debattieren und abstimmen. Da bin ich aber gespannt.

Zitat von:  Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip,"Wir wollen die Vergütung der Urheber und Künstler verbessern und ihre Marktchancen erweitern, Kreativität und digitale Innovation fördern, den Zugang zur Kultur für Online-Nutzer verbreitern und die Meinungsfreiheit schützen.
Ich davon überzeugt, dass es möglich ist, ein funktionierendes Urheberrecht für Europa im Digitalzeitalter zu schaffen - vorausgesetzt, es gibt genügend politische Bereitschaft und Flexibilität."

Ich stütze mich mit meinen positiven Erwartungen besonders auf die "politische Bereitschaft und Flexibilität". 
LG @All

*meinen Zynismus behalte ich an dieser Stelle für mich*