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Rechtskonforme Verwendung von Stockfotos auf Webseiten

Begonnen von Alana, 05. Februar 2014, 10:48:54

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Alana

Edit: Jetzt hab ich gerade die Information erhalten, dass das Landgericht Köln die Information herausgegeben hat, dass das Urteil nur für Pixelio Bilder gilt, und, da Revision noch möglich ist, nicht endgültig rechtskräftig ist. Und das, nachdem ich diesen Artikel getippt habe.  ::) Nun gut, ich lasse das jetzt trotzdem mal stehen, ich denke, das Thema der rechtskonformen Verwendung von Stockfotos ist trotzdem ein Thema wert. Ich werde den Artikel dann noch etwas anpassen.

Es gab wieder ein schönes Urteil, das Webseitenbetreibern das Leben schwerer macht.

https://netzpolitik.org/2014/schon-wieder-lg-koeln-abmahnung-trotz-urhebervermerk-bei-pixelio-bildern/

Kurzzusammenfassung: Laut Urteil (Revision noch möglich) reicht es nicht, den Urheber eines Stockfotos von Pixelio(!) unter dem Bild oder im Impressum zu kennzeichnen. Der Urheber muss im Bild genannt werden. Das Urteil ist zusätzlich so schwammig formuliert, dass es evtl. sogar nötig ist, den Urheber in den Metadaten des Bildes zu nennen, das Kopieren des Bildes per Rechtsklick unmöglich zu machen etc. pp.
Nur dann kann man sicher gehen, dass man nicht abgemahnt wird, wenn man Fremdbilder von Pixelio verwenden will.

Generell gilt, dass man sich immer ganz genau die Lizenzbedingungen anschauen sollte. Am besten fragt man für den eigenen speziellen Fall einfach beim Stockfotoanbieter nach, dann hat man was Schriftliches in der Hand.

Erschwert wird die ganze Sache nämlich durch die verschiedenen Bedingungen der Stockfotoanbieter. Während z.B.: Fotolia und Shutterstock prinzipiell die Nutzung der Bilder nur im Rahmen einer kreativen Neuschöpfung mit eigener Schöpfungshöhe gestatten (z.B. Buchcover), mit Ausnahme für Websiten, dort darf man die Bilder in geringer Auflösung auch im Original benutzen, verbieten andere Stockfotoanbieter jegliche Bearbeitung der Bilder. Das bedeutet theoretisch, dass man den Urhebervermerk gar nicht per Bildbearbeitung ins Bild einfügen darf.

Es gibt Bildbearbeitungsprogramme, mit denen man einem Bild relativ einfach Metadaten zuordnen kann. Z.B. Traumflieger.
Die Frage ist eben nur, ob das ausreicht.

Letztendlich kann man sich wohl wirklich nur mit zwei Dingen schützen:

1. nur eigene Bilder verwenden (Achtung: Ähnlichkeitsklausel! Das heißt, man darf kein geschütztes Fotomotiv nachstellen und selbst fotografieren.)
2. Sich eine Versicherung zulegen, die einen im Fall des Falles schützt. (Es gibt speziell darauf zugeschnittene Versicherungen für Blogger.)

Geklagt hat übrigens ein Fotograf. Kein Abmahnanwalt, kein Stockfotoanbieter. Ich frage mich, ob der Fotograf sich bewusst ist, was er damit für einen Schaden verursacht und hoffe, dass das ganze in Revision geht.

Ein völlig haltloser Gedanke von mir zur tatsächlichen Abmahngefahr: Ich denke, dass im Normalfall die Abmahngefahr gering ist, wenn man die Copyright-Infos in die Metadaten einfügt und das Bild entsprechend kennzeichnet. Ich schätze, dass Anwälte, die davon leben, sich Websites aussuchen, die auf den ersten Blick gegen geltendes Recht verstoßen, und wo keine große Recherche oder Argumentation nötig ist, um einen Rechtsverstoß sicher festzustellen. Trotzdem gehöre ich zu denen, die lieber auf Nummer sicher gehen. Bisher verwende ich auf meiner Seite nur Bilder, die ich selbst gemacht habe, aber das schränkt natürlich auf Dauer ziemlich ein. :(

Für weitere Gedanken, Infos und Tipps zum Thema wäre ich dankbar.
Alhambrana

Christian

Ehrlich, mir schwillt hier grad der Kamm. Immer wieder dieser Ärger speziell mit den Bildern von Pixelio. Was hatten wir denn schon alles? Schwammige Nutzungsbedingungen bzw. AGB, immer wieder höre ich von Abmahnungen, Fotografen, die hintenrum auf einmal Geld wollen usw. Und jetzt das.

Für meine Autorenseite ist es mir wurscht und für meine Cover auch. Da verwende ich keine Pixeliobilder (mehr).

Was meine Jobseite betrifft, ist es ein Problem, denn da nutze ich recht viele, an sich schöne Pixeliobilder. Mir fällt in meinen Statistiken auf, dass immer wieder die gleichen Pixeliobilder bzw. die Namen von Pixeliofotografen gegooglet werden. Irgendwie hinterlässt das ein flaues Gefühl im Magen. Dabei sind die Bilder bei mir gekennzeichnet, so wie es die Nutzungsbedingungen (so wie ich sie verstehe!) vorschreiben. Ich beschrifte am Bild, in der Beschreibung bei WP, im Dateinamen. Eigentlich alles was geht. Aber mir reicht es jetzt. Alle Pixeliobilder fliegen raus. Ich hab auch noch andere Aufgaben, als mich mit dem Pixeliokram herumzuärgern.

cryphos

Interessant ist bei diesem Fall, das Pixelio selbst dem Urteil wiederspricht, wie man hier bei golem.de nachlesen kann.
Geklagt hatte ein Fotograf, welcher seine Bilder bei Pixelio eingestellt hatte.

Edit: hier noch ein Link zu golem.de, mit Infos zum Fall an sich.

Alana

Genau, Pixelio hat wohl auch seine AGBs schon angepasst. Allerdings sind ja nicht nur die AGBs der Anbieter zu beachten.
Alhambrana

pink_paulchen

Als schöne Ergänzung noch der Link ins Lawblog. Einige nette Zusatzdetails sind dabei, wie das von der Seite des Gerichts, die auch pixelio verwendet (hat). http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/04/der-kenntnisstand-der-kammer/

FeeamPC

Nehmt shutterstock. Da habe ich extra nachgefragt. Gewerblich genutzte, ordnungsgemäße erworbene Bilder dürfen dort in passendem Kontext sogar Facebook illustrieren, solange man sie klein genug hält und den obligatorischen Herkunfts-Hinweis gibt.
Die Fotografen dort wollen ihre Biklder verkaufen, nicht die legale Nutzung erschweren.

Alana

#6
Ich habe jetzt auch mal bei einigen Anbietern nachgefragt und viele bieten inzwischen die Nutzung auf Social Media Plattformen an.

Shutterstock scheint mir da tasächlich am freiesten zu sein:

Zitat aus Antwort auf meine Frage:

Zitat3) Auch für Social Media gilt, dass Shutterstock Bilder ohne jegliche Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Besucher oder der Website-Zugriffe verwendet werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass Shutterstock Bilder bei Facebook als Coverbilder, Profilfotos und in Posts verwendet werden dürfen. Bitte stellen Sie aber keine Shutterstock Bilder in Form einer Galerie dar, die das Herunterladen der Bilder vereinfacht (Paragraph 15).

Auch sonst scheinen die Bedingungen bei Shutterstock tatsächlich sehr gut zu sein, allerdings bezahlt man das leider auch, zumindest wenn man nur wenige Bilder braucht.

Fotolia lässt die Benutzung von XS und S Fotos auf Social Media Plattformen zu, soweit es den Lizenzbedingungen nicht widerspricht. Da dort aber immer noch steht, dass man keine Unterlizenz vergeben darf, bedeutet das eigentlich, dass die Verwendung auf Facebook nicht gestattet ist. Oder hat Facebook diese Regel inzwischen aufgehoben?

Ich empfehle jedem, sich genau zu überlegen, wofür er die Bilder braucht, und sich dann vom Support des Stockfoto-Anbieters bestätigen zu lassen, dass diese Verwendung gestattet ist. So ist man auf der sicheren Seite. (Zusätzlich lasse ich mir genau dazu sagen, wie ich die Bilder mit Copyright auszeichnen muss.)
Alhambrana

Aphelion

Das Problem ist bei den meisten Anbietern (anscheinend) ohnehin, dass sie *eigentlich* in ihren AGB (auch vorher, z.B. bei Pixelio, siehe deren Stellungnahme) stehen haben, dass solche Abmahnungsmöglichkeiten, wie die, um die es hier geht, nicht offen stehen ...

ABER das Problem hat man erst einmal an der Backe, wenn man abgemahnt wird - ob die Abmahnung tatsächlich rechtmäßig ist oder nicht, spielt dabei zunächst einmal keine Rolle. Man muss sich mit dem Mist herumschlagen, die Unsicherheit aushalten und ggf. auf einen juristischen Prozess warten.

Das aktuelle Urteil hierzu zeigt leider, dass man nie sicher sein kann, wie die Sache ausgeht. Selbst dann, wenn man sich eigentlich an alle Spielregeln hält.

Selbst wenn ein entsprechendes Urteil wieder einkassiert wird - man hat eben erst einmal den Ärger. Der nicht ganz billig ist. Wenn man Pech hat, bleibt man auf den Kosten auch hinterher sitzen. Obwohl man nichts falsch gemacht hat ...

Alana

Klar, aber das kann dir bei allem passieren. Es ist halt doch immer noch am sichersten, zusätzlich eine Versicherung abzuschließen. Ich bin zum Beispiel extra deswegen ver.di Mitglied, weil das so ziemlich die günstigste Rechtsschutzversicherung für Selbstständige ist. Dazu will ich noch eine Vermögensschadenhaftpflicht, aber da bin ich immer noch am schauen, welche am besten ist.

Shutterstock biete außerdem Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro pro Account inbegriffen. Da wollte ich auch noch mal nachfragen, wie das genau gemeint ist.
Alhambrana

cryphos

Das Urteil an sich ist sehr (zumindest für mich als IT-ler und Jura-Alpha-Laien) bescheiden.

Damit jetzt nicht alle das Internet durchforsten müssen eine kurze Zusammenfassung:
Die Grundlage war, ein Websitebetreiber hat ein Stockfoto von Pixelio genutzt und dieses korrekt auf seiner Website mit Angabe von Quelle und Urheber eingebettet. Jetzt gibt es aber diese bösen Suchmaschinen, die direkt auf diese Bilder verweisen können, dann ist für den Suchenden nicht mehr ersichtlich wer Urheber und was die Quelle des Bildes ist, denn das steckt ja im Bildumschreibenden HTML-Tag, den die Suchmaschine nicht angibt.
Der Kläger forderte nun, dass auch bei solchen direkten Bildlinks, Quelle und Urheber angegeben werden müssen.
Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation und fordert nun, dass diese Daten direkt im Bild zu hinterlege sind, denn dies sei technisch möglich und durch die heutige Softwarelandschaft auch Laien zuzutrauen.

Was ich daran höchst bedenklich finde:
1. Es wurde nicht ausgesagt, wie die Informationen hinterlegt werden müssen. reicht es die Metadaten des Bildes zu bearbeiten, das kann dann durch spezielle Programme ausgelesen werden, oder müssen die Informationen im Bild sichtbar (z.B. als Wasserzeichen) hinterlegt werden.
2. Hier muss mir unsere Avokado Churke evtl. aushelfen - es gibt ein Gesetz, welches die Abänderung von geistigem Eigentum untersagt. Deshalb ist es z.B. nicht gestattet ohne Freigabe des Eigentümers Code in einer Software zu ändern, oder das Bild eines anderen zu verändern. Wenn ich aber in ein Bild eines Anderen ein Wasserzeichen einfüge, verändere ich ja dessen geistiges Eigentum - was mir aber genau das oben erwähnte Gesetz untersagt.
3. daraus ergibt sich, nach heutiger Rechtslage kann ich entweder das eine Gesetz befolgen und das andere brechen, oder das andere halten und das eine brechen. Egal wie, ich begehe eine Straftat.
4. momentan befinden wir uns genau in diesem rechtsfreien Raum, den unverschämte Abmahnanwälte gnadenlos ausnutzen können. Den jetzt bricht jeder der Stockfotos nutzt eines von beiden Gesetzen und könnte dafür abgemahnt werden.

Ich bin wirklich kein Jurist und bevor man sich bei Problemen auf meine Worte beruft, sollte man sich besser vorher mit einem Juristen darüber auseinandersetzen. Aber zumindest versteht ihr jetzt hoffentlich, die Brisanz von diesem Urteil.
@Churke, wenn du Anmerkungen oder Korrekturen zu meinen Worten hast, dann bitte her damit. Du kennst dich damit sicherlich besser aus als ich.

Aphelion

Zitat von: Alana am 07. Februar 2014, 20:42:26
Shutterstock biete außerdem Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro pro Account inbegriffen. Da wollte ich auch noch mal nachfragen, wie das genau gemeint ist.
Das klingt wirklich interessant.

@Das kann einem überall passieren: Sicher. Aber hier ist für Abmahnfreudige momentan die Chance offensichtlich recht hoch, dass sie damit durchkommen. Was entsprechende Schwarze Schafe sicher noch nutzen werden, indem sie auf den Zug aufspringen.

Zumal sich momentan mindestens ein Fotograf ebenfalls solcher Abmahnungen wegen angeblich unrechtmäßiger Verwendung bedient - die Fälle gibt es also bereits, das ist keine Spekulation mehr.

cryphos

Es gibt Neuigkeiten.
Am 13.02.2013 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Verlinkungen (hyperlinks) auf geschütze Werke verweisen dürfen.
Zitat aus dem Artikel:
Zitat"Eine Verlinkung auf frei zugängliche Internetinhalte stellt nach Ansicht des EuGH keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne der Infosoc-Richtlinie und damit keine Urheberrechtsverletzung dar", sagte der IT-Fachanwalt Thomas Stadler

Das müsste sich auch auf das Pixelia Urteil auswirken. Details kommen sicher in den nächsten Tagen.

Den Artikel dazu findet man hier bei golem.de.

vale
~c~

P.S. ich bin weder Jurist oder sonstiger Rechtsexperte und auch eine Avocado  :rofl:. Wenn es also jemand besser weiss, bitte unbedingt korrigieren.

Alana

Alhambrana