ZitatAchtung: Während Autoren unter Pseudonym schreiben können, ist auf impressumspflichtigen Internetpräsenzen ein realer Name im Impressum anzugeben. Auch die Verwendung eines eingetragenen Künstlernamens ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr zulässig.
Pseudonyme oder ein Künstlername können aber weiterhin für normale Post oder auch zusätzlich in einer Ladungsfähigen Anschrift angegeben werden, z.B. um Zuschriften leichter verschiedenen Social-Media-Kanälen zuordnen zu können. Die Wahl des Pseudonyms darf aber nicht irreführend sein.
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