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[Jugendamt/Sozialrecht] Mutter verschwindet, Adoption

Begonnen von Fluide, 04. April 2023, 23:22:50

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Fluide

Hallo, ich hoffe, ich bin im richtigen Forum mit einer Frage zu meinem Nano Camp Projekt.

Zeit: Ende der 70er in Dtl. Mir wäre aber auch schon geholfen, wenn jemand weiß, wie das heutzutage funktionieren würde.
Situation: Kind, 3 Jahre, Vater tot. Mutter holt Kind nicht aus dem Kindergarten ab, ist nicht auffindbar, Polizei vermutet, daß kein Verbrechen vorliegt, sondern die Mutter untergetaucht ist.

Was passiert?
1. Kind wird von der Erzieherin Jugendamt übergeben und kommt in Bereitschaftspflegefamilie, in den 70ern möglicherweise in ein Heim und kommt dann in eine Pflegefamilie. Korrekt bzw möglich?

2. So wie ich das nach Recherche sehe, ist es kein juristischer Tatbestand, sein Kind zu verlassen. Die Mutter hat es in der Obhut des Kigas zurückgelassen und somit zu keiner Zeit einer Gefahr ausgesetzt. Sie muss also keine juristischen Konsequenzen fürchten.

3. Wenn das Kind ein paar Jahre später von der Pflegefamilie adoptiert werden soll, würde das Jugendamt dann versuchen, die Mutter ausfindig zu machen, um die Einwilligung zur Adoption zu bekommen? So wie ich das sehe schon. Wenn das Jugendamt sie nicht findet, kann die Einwilligung aber auch ersetzt werden.

4. Weiß jemand, wie das Jugendamt bei so einer Suche vorgeht? Wie würde man generell verschwundene Menschen suchen können?

5. Angenommen das Jugendamt findet die Mutter. Muss die dann die Kosten für das Pflegegeld übernehmen, also auch rückwirkend für die letzten Jahre?

Würde mich total freuen, wenn jemand etwas dazu wüsste.

Herzlichen Dank!
Do I contradict myself?
Very well then I contradict myself,
(I am large, I contain multitudes.)
Walt Whitman

Villyana

Hallo Fluide,

ich bin nicht vom Fach, aber vielleicht hilft dir folgendes weiter:

zu 1. ob es da so viele Pflegefamilien gab, weiß ich nicht. Ein Freund von mir ist aber auch eine Weile mal bei Nachbarn untergekommen, die ihn gekannt und vor allem, die er gekannt hat, weil sein Vater in Untersuchungshaft war und zu befürchten war, dass die Mutter sich nicht um ihn kümmern kann.
Das war in den 90-ern und ich kann mir vorstellen, dass es da schon strenger, wie in den 70-ern war und trotzdem hat es relativ einfach funktioniert.

zu 2. Das ist so nicht ganz richtig. Irgendwann ist der Kindergarten schließlich aus und wenn sie dann nicht da war, wäre das meiner Meinung nach eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Das kann man aber auch in einem Kinderland oder ähnlichem nachfragen, bei Geschäften wie der Ikea z. B. Die sind dann auch angehalten die Polizei zu rufen, wenn da länger keiner auftaucht und das Geschäft eigentlich schon geschlossen ist. Die müssten dann auch wissen, wie sie das melden.

zu 3. Wie das mit der Einwilligung der Mutter ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass jemand anders dann die Vormundschaft für das Kind übernommen hat. Die Mutter könnte ja auch verstorben sein und dann muss ja trotzdem jemand die Entscheidung treffen können.

zu 4. Generell sucht man erstmal nicht die Person, denn das macht die Polizei. Man sucht eher nahe Angehörigen (oder auch nicht so nahe), die dann das Sorgerecht übernehmen könnten. Großeltern, Cousinen/Cousins, Tante, Onkel, Schwipschwager etc ;) früher konnte man das in den verzeichnissen der Kirche nachsehen.

zu 5. Das kommt sicher auf die Umstände an, aber ich denke nicht, dass man hier die Kosten einklagen könnte. Die Frage wäre allerdings, ob sie einfach so das Sorgerecht wieder erlangen könnte und ob hier ggf. ein Straftatbestand noch im Raume steht. Wurde die Mutter aber z.B. entführt, könnte man ja nicht vonihr noch zusätzlich die Kosten der letzten Jahre für die Pflege ihres Kindes verlangen!
Das Kind wurde zwischenzeitlich in staatliche Obhut übergeben. Nimmt das Jugendamt Eltern ihre Kinder weg, müssen diese ja auch nicht für die Pflege und den Unterhalt des Kindes weiter aufkommen.

Hoffentlich hilft dir das ein wenig weiter.

Fluide

Hey Villyana,
hab vielen Dank für deine Antwort.

Zitat von: Villyana am 05. April 2023, 07:06:27zu 2. Das ist so nicht ganz richtig. Irgendwann ist der Kindergarten schließlich aus und wenn sie dann nicht da war, wäre das meiner Meinung nach eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Das kann man aber auch in einem Kinderland oder ähnlichem nachfragen, bei Geschäften wie der Ikea z. B. Die sind dann auch angehalten die Polizei zu rufen, wenn da länger keiner auftaucht und das Geschäft eigentlich schon geschlossen ist. Die müssten dann auch wissen, wie sie das melden.
Ja, der Kindergarten wird das auf jeden Fall melden, vermutlich Polizei anrufen, die dann das Jugendamt verständigen. Sicher wird die Fürsorgepflicht verletzt, aber auch in einem juristischen Sinne? Ich habe noch etwas recherchiert und denke eher nicht. Das Kind war zu keiner Zeit einer Gefahr ausgesetzt, noch wurde die Aufsichtspflicht verletzt, die ja nach Abgabe im KiGa dort lag. Es gibt auch den seltenen Fall, dass jemand sein Sorgerecht an das Jugendamt übertragen kann. Das hat sie quasi indirekt getan, indem sie einfach abtaucht. Die Polizei geht nach ein paar Ermittlungen nämlich davon aus, dass die Mutter sich abgesetzt. zB hat sie die Wohnung und den Job gekündigt.

Zitat von: Villyana am 05. April 2023, 07:06:27u 3. Wie das mit der Einwilligung der Mutter ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass jemand anders dann die Vormundschaft für das Kind übernommen hat. Die Mutter könnte ja auch verstorben sein und dann muss ja trotzdem jem
Die Einwilligung braucht es normalerweise, wenn ich das richtig recherchiert habe, auch wenn das Sorgerecht nicht mehr bei der Mutter liegt. Ein neuer Mann darf auch nicht einfach ein Kind adoptieren, nur weil der leibliche Vater das Sorgerecht nicht hat. Die Einwilligung kann aber im Einzelfall auch gerichtlich ersetzt werden (so heißt das dann), in meinem Fall also zB wenn die Mutter nicht auffindbar ist.

Zitat von: Villyana am 05. April 2023, 07:06:27zu 4. Generell sucht man erstmal nicht die Person, denn das macht die Polizei. Man sucht eher nahe Angehörigen (oder auch nicht so nahe), die dann das Sorgerecht übernehmen könnten. Großeltern, Cousinen/Cousins, Tante, Onkel, Schwipschwager etc ;) früher konnte man das in den verzeichnissen der Kirche nachsehen.
Da hab ich auch noch etwas zu gefunden, manche Jugendämter (hab ein Artikel über das JA in Aurich gefunden) suchen zB über die Rentenversicherung und das Finanzamt. Da die Mutter in Berlin dann auch wieder gearbeitet hat, gehe ich jetzt erst mal davon aus, dass es möglich ist für das JA, die Mutter in Berlin zu finden.

Zitat von: Villyana am 05. April 2023, 07:06:27zu 5. Das kommt sicher auf die Umstände an, aber ich denke nicht, dass man hier die Kosten einklagen könnte. Die Frage wäre allerdings, ob sie einfach so das Sorgerecht wieder erlangen könnte und ob hier ggf. ein Straftatbestand noch im Raume steht. Wurde die Mutter aber z.B. entführt, könnte man ja nicht vonihr noch zusätzlich die Kosten der letzten Jahre für die Pflege ihres Kindes verlangen!
Das Kind wurde zwischenzeitlich in staatliche Obhut übergeben. Nimmt das Jugendamt Eltern ihre Kinder weg, müssen diese ja auch nicht für die Pflege und den Unterhalt des Kindes weiter aufkommen.
Die Mutter ist ganz freiwillig abgetaucht bzw. verschwunden, wurde nicht entführt, hat sich einfach entschieden ein neues Leben ohne die Tochter anzufangen. Das Sorgerecht will sie nicht. Sie will die Tochter nicht in ihrem Leben (je nach Zeit aus verschiedenen Gründen). Und auch dazu habe ich gefunden, dass die Abgabe des Sorgerechts nicht die Unterhaltspflicht außer Kraft setzt, d.h. ich gehe da wie bei (in den meisten Fällen wohl) Vätern davon aus, dass sich die Unterhaltsschulden beim JA summieren und das die Mutter eine ordentliche Rechnung vom JA bekommt, zumindest bis zur Zeit der Adoption.

Zitat von: Villyana am 05. April 2023, 07:06:27Hoffentlich hilft dir das ein wenig weiter.
Ja, das hat geholfen. Ich habe dank des Begriffs Fürsorgepflicht noch mal anders recherchiert und neue Infos dazugewonnen. Keine Ahnung, warum ich nicht selbst drauf gekommen bin  ???

 
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Walt Whitman

Villyana

@Fluide
Zitat von: Fluide am 07. April 2023, 23:07:16Ja, das hat geholfen. Ich habe dank des Begriffs Fürsorgepflicht noch mal anders recherchiert und neue Infos dazugewonnen. Keine Ahnung, warum ich nicht selbst drauf gekommen bin  ???

Manchmal braucht es einfach etwas Input von außen wegen den einfachsten Dingen. Da ist man einfach zu nah dran und es ist nicht immer leicht Abstand zu nehmen.

SebMeissner

Falls du hierzu noch oder wieder Fragen hast, kann ich vielleicht helfen.  :winke: