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Fotos im Buch aus dem Internet, erlaubt oder nicht

Begonnen von jini, 01. Januar 1970, 01:00:00

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jini

Wer weiß wie man damit verfährt? Ich habe für mein Buch Fotos aus dem Internet gezogen, zur visuellen Stütze sozusagen. Ist es erlaubt diese Fotos zu verwenden? Wenn sie großzügig im Internet dargeboten werden und sie sich jeder runterladen kann, sehe ich da kein Hindernis. Aber vieleicht irre ich mich, wer weiß darüber bescheid? Ich wollte die Fotos zusammen mit meinem Buch zum Copyright geben, ist das erlaubt?

Lieber Gruß
Jini

Maja

#1
Antwort: Ganz klar nein.
Wenn du auf einer Webseite Fotos siehst, die dir gefallen, schreib den Webmaster an. Stell sicher, daß er der Urheber der Bilder ist oder sonst jemand, der über die Verbreitungsrechte entscheiden kann - es hilft nichts, wenn der Schuft die Bilder selbst irgendwo zusammengeklaut hat - und dann frag, ob du die Bilder verwenden kannst. Stelle ganz klar heraus, wofür du die Bilder verwenden willst, daß es um die Druckausgabe eines Buches gehen soll, frage nach seinen Honorarvorstellungen, und dann, wenn er grundsätzlich einverstanden ist, leite das an den Verlag weiter. Denn die sind es, die im Zweifelsfall das Honorar zahlen.

Hast du dagegen keine Genehmigung des Urhebers vorliegen, machst du dich des Diebstahls urheberrechtlich geschützten Materials schuldig. Vor allem aber darfst du niemals den Eindruck erwecken, die Bilder wären von dir - was du tust, wenn du sie zusammen mit deinem Buch zum Copyright einreichst.
Copyright bedeutet wörtlich "Das Recht zu verbreiten" - und das hast du nur bei Werken, die von dir selbst stammen. Nur der Urheber hat zu entscheiden, wie diese Werke verwendet werden.
In jedem Fall ist es natürlich erlaubt, sich von Bildern aus dem Internet in jeder Hinsicht inspirieren zu lassen. Das muß man nicht einmal angeben. Aber sobald du die Bilder selbst weiterverwenden willst, schnappt sie zu, die Urheberrechtsfalle. Und das ist gut so.

Die schlimmste Formulierung ist "großzügig dargeboten". Das Internet ist ein Ort, wo man seine Bilder ausstellen kann, aber es ist dadurch kein Selbstbedienungsladen. Das gilt für Texte wie für Bilder. Zu sagen, sie werden großzügig dargeboten, ist wie die Männer, die eine Frau vergewaltigen und sich dann darauf berufen, sie wäre doch aufrieizend gekleidet gewesen ...
Urheberrecht ist Urheberrecht. Das gilt auch, und erst Recht, für das Internet. Und gerade du, die du so große Angst hast, daß jemand deine Ideen stiehlt, solltest dir diesen Gedanken einmal verinnerlichen.

Aber auch hierzu findest du Informationen bei den Schatzwächtern. Und dort gibt es ein Forum, in dem sich die Künstler zu Wort melden, deren Bilder unerlaubterweise gestohlen, gehotlinkt oder sonstwie verwendet wurden - da kann man mal die Reaktionen der Gegenseite abchecken.

Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

jini

Vielen Dank für die Info, aber wie ist das denn wenn ich gar kein Copyright auf die Fotos haben will, sondern sie nur mitschicke zur visuellen Stütze? Ich meine, ich würde mich doch nicht strafbar machen, wenn ich mein Buch ohne die Bilder an einen Verlag weitergebe oder denen ausdrücklich schriftlich mitteile, das sie die Bilder nicht verwenden dürfen, sondern ähnliche möglicherweise verwenden sollen oder herstellen (bei der Drehbuch-Version)?

Maja

Copyright = Recht zu verbreiten
Bilder an einen Verlag schicken = Bilder verbreiten

Bilder an einen Verlag schicken und sagen "Also, nicht diese Bilder, aber etwas in der Art könnt ihr doch wohl auftreiben, oder?" = unprofessionell.

Also: Es macht einen besseren, deutlich besseren Eindruck, wenn du den Text für sich selbst wirken läßt, ohne Hilfestellung. Wenn deinen Sprachbildern diese Aussagekraft fehlt - was soll ein Verlag dann noch damit wollen?
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

jini

#4
Hast ja recht. Die Tatsache das die Bilder dabei sind, haben den Ursprung in der Drehbuch-Version. Es war eine visuelle Stütze für den Regisseur, das macht man so bei Drehbüchern. Die Landschaften die ich schriftlich beschreibe haben genug Ausdrucksstärke, ein paar Fotos im Buch wären halt eben eine ausgezeichnete Ergänzung gewesen. Ich habe viele Bücher gelesen und habe mir immer einen noch besseren Eindruck von den Geschehnissen machen können, wenn dem Buch Skizzen oder Fotos zugrunde lagen. Gut, da muss ich mir etwas einfallen lassen.
Weist du, es gibt da ein reales mystisches Manuskript worauf ich eine frei erfundene Geschichte aufgebaut habe, mein Werk nennt sich "THE SEALED SCRIPT" 8). Ich würde so gerne die Illustrationen von diesem sagenhaften Manuscript in meinem Buch verwenden, wie könnte ich in diesem Fall vorgehen?

Maja

#5
Also, schaun'mer mal...
Das Manuskript ist gute 600 Jahre alt, damit fallen seine Inhalte nicht mehr unter das Urheberrecht - wenn kein unsterblicher Erzmagier oder Erzdämon daran mitgearbeitet hat, können wir davon ausgehen, daß der oder die Urheber seit mehr als 75 Jahren tot sind.
Für die Wiedergabe von Abbildungen daraus gilt jedoch das gleiche wie für die Wiedergabe von Bildern der Großen Meister, die in Museen oder Galerien hängen: Sie müssen abfotographiert oder gescannt werden. Und an diesen Fotos oder Scans haben wiederum diejenigen das Verbreitungsrecht, die sie geschaffen haben.

Im Falle des Voynich-Manuskripts rate ich dir daher, dich direkt an die Beinecke Rare Book and Manuscript Library der Universität Yale zu wenden, wo das Buch zum gegenwärtigen Zeitpunkt verwahrt wird. Du kannst den Bibliothekaren dort schildern, um was es geht und wofür du die Abbildungen verwenden willst - vielleicht können sie dir sogar zu hochauflösenden Dateien verhelfen, die sich im Ausdruck deutlich besser machen als die komprimierten JPGs, die man im Internet findet. Hier ist die Webseite der Bibliothek, sie haben auch einen Kontaktlink:
http://www.library.yale.edu/beinecke/

BTW, interessante Geschichte, das Manuskript. Da kann man sicher etwas interessantes draus machen - wollen wir hoffen, daß es noch niemand anderes getan hat.
Weitere Informationen zum Manuskript mit weiterführenden Links etc.: http://en.wikipedia.org/wiki/Voynich_Manuscript
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

jini

Es handelt sich wirklich um das Voynich Manuscript. Nun, das Manuscript ist weltweit bekannt, zumindest unter den Personen die sich für antike Manuscripte und Schriften interessieren. So kann es sein das möglicherweise dieses Manuscript jemandem für eine Geschichte zugrunde lag, aber jeder baut daraus eine andere Interpretation. Ich hatte mit einem Freund darüber ge-e-mailt, der die Filmbranche gut kennt. In kürzester Zeit bauten seine Leute unter seiner Interpretation das Werk "VAN HELSING". Die waren sehr viel schneller als ich, die haben eine menge Mitarbeiter die an einem Buch gleichzeitig arbeiten und ich musste mich obendrein noch mit privaten Problemen rumschlagen und mußte in die USA reisen um jemanden in einer heiklen Situation zu helfen, für die er nichts konnte- Intrigen!. Das zum Thema Tragödie........die letzten 2 Jahre waren das reinste Chaos und mir geht es immer noch sehr schlecht. Ich hoffe das ich meine Interpretation vom Voynich Manuscript bald als perfekte Geschichte verkaufen kann, ich habe nur unglaubliche Probleme im Moment und das macht die Sache nicht leichter.
Vielen Dank für die Tips in Bezug auf die Urheberrechte der Skizzen und Abbildungen des Voynich Manuscriptes. Meine Frage ist nun noch: Wenn diese Abbildungen schon einmal verwendet wurden (weil ich Idiot die Klappe vor lauter Begeisterung nicht halten konnte) so könnte es eigentlich keine Probleme geben wenn sie ein 2. Mal benutzt werden, denn das Voynich Manuscript ist ein historisches Werk das öffentlich einzusehen ist, oder?

Maja

Vorsicht!
Du weiß nicht, ob derjenige, der die Bilder benutzt hat
a) dafür Geld gezahlt hat
b) vielleicht sogar das Exklusivrecht rausgehandelt hat
c) die Bibliothekare lange bearbeiten mußte...
etc.
Wie für Bilder auf Webseiten gilt hier: Nur weil es einem erlaubt wurde, darf es noch lange nicht jeder.
Auf der Webseite des Tintenzirkels - http://www.tintenzirkel.de - ist das Bild eines Schmetterlings, das eine Künstlerin namens Aeyolscaer gemalt hat. Sie hat es auf ihrer Webseite. Ich habe sie gefragt, ob es ich benutzen darf, ihr den Zusammenhang geschildert und eine Vorabversion der Seite hochgeladen, damit sie sich ein Bild von der Verwendung machen konnte. Sie hat es mir erlaubt.
Aber wenn jetzt jemand anderes diesen Schmetterling toll findet, darf er ihn noch lange nicht selbst verwenden. Er muß, wie ich, Aeyol fragen, und die wahrscheinlichste Antwort ist dann dennoch nein, denn sie mag es nicht, wenn immer die selben Bilder im Netz zu sehen sind. Und wenn jemand das Bild dann einfach doch oder ohne zu fragen verwendet, wird sie richtig fuchsig ...

[WERBUNG]
A propos Aeyolscaer: Es gehört zwar nicht zum Thema, aber ich muß angeben: Sie hat mir Korisander gemalt! Schaut her!
http://img135.imageshack.us/my.php?image=wisdom6dl.jpg
[/WERBUNG]
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Astrid

Tja, Aeyolscaer ist schon klasse. :) *schwenkt Werbefähnchen für den Aeyolscaer-Fanclub*

jini

ZitatVorsicht!
Du weiß nicht, ob derjenige, der die Bilder benutzt hat
a) dafür Geld gezahlt hat
b) vielleicht sogar das Exklusivrecht rausgehandelt hat
c) die Bibliothekare lange bearbeiten mußte...
etc.
Wie für Bilder auf Webseiten gilt hier: Nur weil es einem erlaubt wurde, darf es noch lange nicht jeder.
Auf der Webseite des Tintenzirkels - http://www.tintenzirkel.de - ist das Bild eines Schmetterlings, das eine Künstlerin namens Aeyolscaer gemalt hat. Sie hat es auf ihrer Webseite. Ich habe sie gefragt, ob es ich benutzen darf, ihr den Zusammenhang geschildert und eine Vorabversion der Seite hochgeladen, damit sie sich ein Bild von der Verwendung machen konnte. Sie hat es mir erlaubt.
Aber wenn jetzt jemand anderes diesen Schmetterling toll findet, darf er ihn noch lange nicht selbst verwenden. Er muß, wie ich, Aeyol fragen, und die wahrscheinlichste Antwort ist dann dennoch nein, denn sie mag es nicht, wenn immer die selben Bilder im Netz zu sehen sind. Und wenn jemand das Bild dann einfach doch oder ohne zu fragen verwendet, wird sie richtig fuchsig ...

[WERBUNG]
A propos Aeyolscaer: Es gehört zwar nicht zum Thema, aber ich muß angeben: Sie hat mir Korisander gemalt! Schaut her!
http://img135.imageshack.us/my.php?image=wisdom6dl.jpg
[/WERBUNG]

Ich werde mir also die Mühe machen müssen, diese Skizzen selbst zu erstellen....... und neue Fotos aus dem Internet runterladen und fragen ob ich die benutzen darf....Puhhhh, was für eine Arbeit, das alles noch einmal ::)

Moni

@Maja: das Bild ist ja atemberaubend!! *Fiensch*
Deutsch ist die Sprache von Goethe, von Schiller...
und im weitesten Sinne auch von Dieter Bohlen[/i]
Stefan Quoos, WDR2-Moderator

»Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen,
ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.«[/i]
Johann Wol

Maja

@Jini:
Du mußt diese Skizzen nicht selbst erstellen. Frag doch wirklich erst mal bei der Bibliothek an - dein Englisch sollte doch ganz gut sein, nach allem, was wir über dich wissen!
 :)
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Mythenschmied

Ich verwende Internet-Fotos auf meiner Internetseite - und zwar vom kostenlosen Fotoportal pixabay, dort sind alle Fotos frei - auch kommerziell - verwendbar. Zum guten Ton gehört es meist, die Quelle anzugebern. Und wer will, kann den Fotografen/ Grafikern mal einen Kaffe spendieren.

https://pixabay.com/de/

FeeamPC

#13
Achtung, dies ist keine Rechtsberatung, ich fasse nur zusammen, was ich in den letzten 15 Jahren zum Thema gelernt habe!

Aus gegebenem Anlass (weil im Autoren-Hilfeforum auf facebook gerade eine entsprechende Diskussion abläuft und ich völlig frustriert bin, dass die Selfpublisher dort gewisse Feinheiten und Gemeinheiten des Urheberrechts nicht verstehen wollen), schreibe ich das hier noch einmal, damit wenigstens die TiZis mit einer rechtlich sicheren Grundlage arbeiten.

Wenn ich Kunstwerke, die noch dem Urheberrecht unterliegen - Künstler noch keine 70 Jahre tot-  (darunter gehören auch Grafittis!) im öffentlichen Raum fotografiere, also von einer Straße oder einem Platz aus, und nicht von einem Privatgrundstück aus, und auch nicht von einer Leiter oder sonstwie einem nicht normal zugänglichen Punkt, dann darf ich diese Bilder

a) für mich privat verwenden, wie ich möchte
b) im Internet ohne Einschränkungen zeigen, allerdings hat dann der Künstler ein Anrecht darauf, dass sein Name genannt wird, und er kann klagen, wenn das nicht passiert.

Ist das Kunstwerk nur Beiwerk, fotografiere ich also einen Platz mit 100 Leuten und 50 Gebäuden und einem Kunstwerk mitten dazwischen, dann enfällt diese Namensnennnungspflicht

c) Fotografiere ich allerdings dieses Kundstwerk isoliert als Foto und verwende es dann für etwas, womit ich Geld verdiene, z.B. als Postkarte oder Kalender oder T-Shirt-Aufdruck oder eben auch als Buchcover, dann brauche ich zwingend das Einverständnis des Künstlers, ansonsten kann er selbst klagen oder ein Abmahnanwalt kann tätig werden.

Cave: Auch Personen auf Bildern sind kritisch, sobald einzelne Personen besonders hervorgehoben sind und nicht Teil einer großen Menschenmenge sind, da greift das Recht am eigenen Bild. Dabei wird dann sogar die einfache Nutzung des Bildes im Internet problematisch. Doppelte Vorsicht ist geboten bei Bildern mit Kindern.

Gratis-Fotoseiten sollten, da die Bildrechte nicht geklärt sind, möglichst nur für einfache Bildhintergründe oder Natur-Fotos und Tiere genommen werden. Soweit dort Menschen oder Gebäude oder Kunstwerke (auch Grafittis!) abgebildet sind, haben die Laien, die diese Bilder meist auf solchen Seiten hochladen, keine Ahnung, dass man dafür meist eine schriftliche Genehmigung braucht, wenn diese Bilder gewerblich genutzt werden sollen. Und ein Buchcover ist definitiv gewerblich.
Wobei bei einem illegalen Grafitti zwar vermutlich kaum Gefahr besteht, dass der Künstler sich meldet und riskiert, seinerseits verklagt zu werden für Sachbeschädigung, aber man sieht einem Grafitti nicht an, ob es nicht eventuell doch mit Einwilligung des Wandbesitzers dort aufgesprüht wurde.

Fotos von sonstigen Internetseiten, egal, ob privat oder gewerblich. darf man überhaupt nicht verwenden, ohne die Einwilligung des Seitenbesitzers und des Fotografen zu haben (beide!), das gibt bei Entdecken sofort eine saftige Abmahnung!
Wobei eine solche Einwilligung (stillschweigend) vorausgesetzt wird, wenn man z.B. eine Buchhandlung betreibt und die Buchcover dort zeigt. Wenn also die damit verbundene Werbung vom Urheber des Bildes erwünscht und legitimiert ist.

Nutzung von Bildern durch Fotoagenturen ist unproblematisch, da diese rechtlich sichere Model releases haben. (Und viele der dort abgebildeten Grafittis sind keine echten Grafittis, sondern Vektor-Zeichnungen von Künslern, die eine Wand imitieren).
Die Nutzung ist auch billiger, als man denkt. Depositphotos.com beispielsweise bietet für 50 Euro 10 Bilder an, die man nicht direkt alle sofort kaufen muss, sondern frei aussuchen und nach Bedarf herunterladen kann. Fünf Euro für ein Buchcover dürften nun wirklich niemandem zu teuer sein.

Große Ausnahme: Werden die Bilder editoriell verwendet, also zur Illustration von Nachrichten oder Sachverhalten, können sie deutlich freier gebraucht werden.
Aber auf Buchcover trifft das definitiv nicht zu.

Und noch ein Hinweis: Alle nicht öffentlich erstellten Bilder, darunter alle, die auf Privatgelände aufgenommen wurden oder in Gebäuden (z.B. in den Parkanlagen diverser Schlösser, unter anderem auch bei der Stiftung preußischer Kulturbesitz, oder in Museen), unterliegen den Hausrecht des Besitzers, der Fotografieren auch längst gemeinfreier Kunstwerke untersagen oder gebührenpflichtig machen kann und insbesondere darauf bestehen kann, dass für eine gewerbliche Nutzung eine Lizenz zu zahlen ist.

Alle diese Hinweise gelten sowohl für Bilder auf dem Buchcover als auch für Bilder im Buch, nur dass die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung natürlich bei Bildern außen deutlich größer ist als bei Bildern im Buch.