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[Artikel] Gesetz der Internetbibliothek

Begonnen von Feuertraum, 03. Oktober 2006, 15:42:33

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Feuertraum

Hallo liebe Tintenzirkler!

Obwohl ich sagen sollte all jene, die auch eine eigene Homepage haben. An die richtet sich das Gesetz, das unsere Bundesregierung während der Fussball-WM beratschlagt und zu Weihnachten beschlossen hat: Jeder, der eine Webseite betreut, hat von dieser ein Exemplar an die INternetbibliothek zu senden. Auf eigene Kosten! Dabei gilt, das auch jede aktualisierte Fassung dort hin zu schicken ist. Notfalls auch zur Abholung bereitgestellt.

Genauere Infos finden sich auf der Onlineausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

http://haz.de/politik/290854.html

LG

Feuertraum
Ein Bekannter von mir liebt Bier so sehr - ich bekam als Schutzimpfung gegen Corona Astra Zenica, er Astra Pilsener ...

whitedragonmage

Toll, wenn ich da jede änderung meiner Homepage abliefern muss, haben die ruckzuck 10GB Speicherplatz verloren  :rofl:

Wenn die Gesetzgeber  :wache!: meinen, dasse des machen müssen...von mir aus, aber wenigstes sollte es nichts kosten. Wir wolln das ja schließlich nicht, sondern die.  :nöö:

Kalderon

Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank. Aber das kann einem ja egal sein, weil das Projekt wohl kaum eine Woche überleben wird.
1. Wird jeder normaldenkende Mensch sich einen Teufel um dieses Gesetz scheren. (Obwohl die Androhung von 10.000 € Schadensersatz oder was auch immer...) Oh man, ich hasse es! Wie können die nur so DUMM sein!
2. Wird es in sich zusammenfallen wie ein Kartenhaus.

Geli

leider liegt mir der Gesetzestext nicht vor.
Aber, selbst wenn man nur den Artikel der HAZ liest - es steht dort darin sinngemäß
"die Inhalte können auch nur zur Abholung bereit gestellt werden"

ich interpretiere das so: was nicht vom Seitenbetreiber Passwort-geschützt ist, kann jederzeit von der Dt. Nationalbibliothek "abgeholt", d.h. auf deren Servern gespeichert werden.

Also, lieber Zirkel: spart Euch die Aufregung. Es wird niemals alles so heiß gekocht, wie es von den Gesetzgebern gestrickt wurde (wenn Ihr mir den schiefen Vergleich gestattet)

Ognon

Es gibt tausende Ratgeber, was man bei der eigenen Website alles beachten muss. Aber selbst bei aktuellen Artikeln z.b. in c't (Magazin für Computertechnik) finde ich keinen Hinweis darauf.

Seid ihr sicher, dass das wirklich durchgesetzt wurde und noch gültig ist? Ich meine, das müsste in solchen Artikeln doch sonst auch erwähnt werden, wenn es wirklich von Bedeutung wäre!

Rei

Ach, das ist wie mit dem Nichtraucherschutz: Brauchen wir unbedingt (bin ich auch dafür!), aber WIR, die Regierung, entscheiden das nicht... Sollen das mal die Länder machen... Erst wird heftig diskutiert und dann versinkt alles im allgemeinen Trubel und weg vom Tisch...

Manche Sachen erledigen sich einfach von allein...

Ognon

Also ist z.B. Tintenzirkel.de nicht der deutschen Nationalbibliothek eingeschickt worden?

Rei

*sich einen schulterzuck-Smiley wünsch* Denke ich nicht. Ich hab meine HP auch nirgendwohin geschickt und bin noch auf freiem Fuß...  :innocent:

Feuertraum

Das soll noch alles kommen. Sie arbeiten ja dran. Die Foren, Blogs und mehr oder minder privaten Homepages kommen sehr spät an die Reihe.
Aber ich sehe es wie REI: wir brauchen, aber wir entscheiden nix, weil brauchen tun wir es eigentlich nicht...
Ein Bekannter von mir liebt Bier so sehr - ich bekam als Schutzimpfung gegen Corona Astra Zenica, er Astra Pilsener ...

Silvia

Also berufsmässig lese ich ja regelmässig die C't, aber da ist mir so ein Artikel oder Hinweis in den letzten Jahren nicht untergekommen. Und wenn sowas spruchreif ist und in einer Zeitschrift stehen sollte, dann dort.
Wahrscheinlich ist es mal wieder einer dieser heiße-Luft-Vorschläge im Zuge von Großereignissen, um die sich später nie wieder jemand schert.
 :)