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Mit was darf ein Freier Autor sein Geld verdienen?

Begonnen von gbwolf, 08. März 2008, 17:19:16

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gbwolf

Hallo!

Was ich mich schon seit einiger Zeit frage ist, was man als Freier Autor alles an Aufträgen übernehmen darf und für was man ein Gewerbe anmelden muss.

Konkret sieht es bei mir so aus, dass ich ab dem 1. April für eine kurze Zeit arbeitslos sein werde. Während ich auf meinen neuen Arbeitsvertrag warte, möchte ich natürlich nicht tatenlos zusehen, wie meine Ersparnisse schmelzen (Ansprüche auf ALG I oder II habe ich leider keine). Aller Vorraussicht nach habe ich die Möglichkeit, für einen oder zwei Selbständige Unterlagen Korrektur zu lesen und vielleicht mit redaktionellen Beiträgen im Internet ein paar Euro zu verdienen. Die Anmeldung eines 400 Euro-Jobs lohnt sich für diese kurze Zeit nicht, zudem ich das Korrektorat wohl Nebenberuflich weiterführen werde, wenn ich wieder fest angestellt bin.

Kann ich mich als Freie Autorin anmelden und für Korrektorat/Lektorat Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben oder darf man diesen Service nur anbieten, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, weil es keine künstlerische Tätigkeit ist?
Was alles darf ein Freier Autor überhaupt?
Natürlich hoffe ich auch darauf, in nicht zu ferner Zukunft, einen Verlagsvertrag zu ergattern, weswegen es natürlich praktisch wäre, nicht einmal als Arbeitnehmer gemeldet zu sein, einmal als Gewerbetreibende und einmal als Autor (da ich im Öffentlichen Dienst arbeite, würde mir das Personalamt vielleicht auch irgendwann einen Strich durch die Planung machen).

Vielleicht hat jemand einen Tipp oder einen Link. Irgendwie versagt mein Geschick, diese Informationen zu recherchieren, obwohl ich seit Monaten immer wieder das Netz durchforste.

Liebe Grüße

Wölfin

Lomax

Warum wirst du nicht einfach "freier Journalist" - das ist auch frei und viel auslegungsfähiger als freier Autor ;) Auch Korrekturlesen kann man ja im weitesten Sinne als redaktionelle Bearbeitung sehen. Anmeldung musst du für freie Berufe erst mal nichts - deshalb sind sie ja so schön frei ... Allerdings gibt es ein paar Fallstricke.
  Zunächst einmal wäre die Frage, wie du's mit der Sozialversicherung hältst. Wenn du bei der KSK versichert sein willst, wird da etwas gründlicher geprüft, was du eigentlich machst. Wenn du nicht bei der KSK versichert sein willst, wirst du u.U. versicherungspflichtig, wenn du etwas machst, was als freie, künstlerische Tätigkeit zählt. Kann sein, dass da mal jemand nachfragt und Beiträge fordert.
  Dann musst du die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Wenn du im selben Jahr teilweise Einnahmen aus freier Tätigkeit und Festanstellung hast, kann das sehr kompliziert werden. Ich habe einige Journalisten kennengelernt, die das Problem hatten und dann ziemlich geflucht haben, als sie die Steuererklärung machten. Aber worauf genau man da achten muss, weiß ich auch nicht, weil ich immer nur entweder angestellt oder frei war.
  Ferner musst du auf die Mehrwertsteuer achten. Vermutlich bleibst du unter dem Betrag, bis zu dem du auf Mehrwertsteuer verzichten kannst, da deine Tätigkeit ja nur kurz dauert und gering bezahlt ist. Wie sich das allerdings mit deinen sonstigen Einkünften verrechnet, weiß ich nicht. Da solltest du vielleicht mal einen Steuerberater aufsuchen oder gleich beim Finanzamt anfragen, was die dazu sagen. Wenn du Mehrwertsteuer berechnen musst, wird's richtig kompliziert: Für reines Korrekturlesen musst du den vollen Satz berechnen; wenn du da 7% angibst, will das Finanzamt später von dir die Differenz nachgezahlt haben. Wenn du aber sicherheitshalber den vollen Satz berechnest, aber das Finanzamt die Tätigkeit als ermäßigt ansieht, bekommt dein Auftraggeber Probleme, die Vorsteuer geltend zu machen. Das ist auch nicht lustig. Gerade bei "redaktionellen" Tätigkeiten ist das oft schwer einzuordnen und führt leicht zu Problemen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, melde ein Kleingewerbe für "redaktionelle Dienstleistungen" an, oder was sonst am ehesten deiner Tätigkeit entspricht. Freier Autor etc. wirst du dann ganz formlos, sobald du tatsächlich reale, freie, künstlerische Aufträge abrechnen kannst. Das geht ganz problemlos neben dem Gewerbe.
  So eine Gewerbeanmeldung hat dann natürlich den Nachteil, dass du danach neben der IHK auch noch die ein oder anderen Berufsgenossenschaften und Ämter kennelernen wirst, die sich bei dir melden und irgendwas wissen wollen. In der Regel Dinge, die du überhaupt nicht verstehst und die irgendwie gar nichts mit deiner Tätigkeit zu tun haben ???
  Immerhin habe ich irgendwann nicht mehr diesen Fragebogen bekommen, in dem ich angeben musste, wie viele Maschinen ich in den Filialen meines Betriebes stehen habe, wie mein Sicherheitsbeauftragter heißt u.a. ...

Chuck

Also ich befinde mich momentan in einem ähnlichen Umbruch. Natürlich auch am 01. April. :)

Was wirklich immer sehr hilfreich ist, ist ein Anruf beim Finanzamt. Ich habe mich auch gefragt, ja was bin ich denn dann. Wo muss ich mich melden, wo muss ich denn was angeben. Aber tatsächlich (und das hat mich ja schon gewundert) ist es zunächst sehr frei. Theoretisch muss man nichts angeben. Allerdings kommen eben Versicherungen und Steuern dazu, die ihren Tribut fordern. Wie Lomax ja schon sagte, gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Faktoren, die häufig spezifisch sind. Da half bei mir wirklich der Anruf beim Finanzamt. Sowohl für ein längeres Beratungsgespräch, als auch für kurze Informationen.

Mein Antrag liegt momentan bei der KSK. Das nervige an solchen Sachen sind ja immer die Wartezeiten. Aber Yoda lehrte mich ja bereits in frühen Kindheitsjahren Geduld und innere Ruhe. :)

Lynn

#3
äh ... warum sollte die Wölfin ein Gewerbe anmelden?  ???

Soweit mir bekannt ist, fällt sie als 'künsterlische' Freie unter §18 ESTG (guckst du hier) d.h. sie muss gar kein Gewerbe anmelden. Damit fällt dann auch der ganze Rattenschwanz von wegen Gewerbesteuer und IHK etc. weg.

Und wenn sie auf 'Kleinunternehmer' optiert, muss sie in ihren Rechnungen auch keine UST ausweisen (allerdings kann sie die dann aber auch im Gegenzug bei ihren Ausgaben nicht ansetzen; aber da ich mal schätze, dass da nicht die riesen UST - Ausgaben bei ihr dranhängen, sollten die Beträge vernachlässigbar sein.)

Und - um mit meinem Halbwissen weiter zu machen (mit dem ich jedes Mal meinen Steuerberater in den Wahnsinn treibe) - gibt es da nicht auch einen Freibetrag, bei dem sie ihren Gewinn nur in der jährlichen Steuererklärung auf einem speziellen Formblatt angeben muss, so lange sie nur unter diesem Freibetrag bleibt und das ganze - aufs Jahr gesehen - nicht ihre Haupteinnahmequelle war?  :hmmm:

Also Wölfin: Ich würde dir - wie Chuck es auch schon vorgeschlagen hat hat - raten, einfach mal bei deinem Finanzamt anzurufen. Meiner Erfahrung nach sind die ziemlich nett (wenn man sie nicht grad mitten in einem Haufen Arbeit kurz vor irgendwelchen Frist-Enden stört) und in einigen Städten gibt es glaube ich sogar direkt Berater für 'Einsteiger in die Selbstständigkeit' (der genaue Ausdruck dafür fällt mir grad nicht ein, aber bei uns hat es sowas)

Liebe Grüße 
Lynn - die hier garantiert keine Rechtsberatung macht, weil sie das a) gar nicht darf und b) gar nicht kann, weil sie von der Sache nicht genug richtige Ahnung hat. ;)

[edit] und der gerade auffällt, dass das hier ihr 100ster Post ist  :vibes: [/edit]

Lomax

Zitat von: Lynn am 08. März 2008, 18:50:44äh ... warum sollte die Wölfin ein Gewerbe anmelden?  ???

Soweit mir bekannt ist, fällt sie als 'künsterlische' Freie unter §18 ESTG (guckst du hier) d.h. sie muss gar kein Gewerbe anmelden. Damit fällt dann auch der ganze Rattenschwanz von wegen Gewerbesteuer und IHK etc. weg.
Das Problem ist das "Korrekturlesen", dessen "künstlerische" Zuordnung heftig umstritten ist. Und "Unterlagen korrekturlesen" wird definitiv als "nicht künstlerische" Dienstleistung eingeordnet. Und da das wohl der einzig sichere Kernbereich ihrer Tätigkeit ist, wäre sie nur mit einer Gewerbeanmeldung vor "Nachstellungen" aller Art sicher. Auch wenn das in Praxis aller Voraussicht nach keine Rolle spielen wird, zumal viele "freie Journalisten" auch regelmäßig vergleichbare Tätigkeiten anbieten.

Wichtiger ist eher, dass jeder Bereich so seine Unannehmlichkeiten hat, die vor allem dann einen lästigen Aufwand bedeuten, wenn man eigentlich nur mal nebenher was tun will. Wenn sie ihre Einkünfte als frei künstlerisch abrechnet, muss man sich so oder so mit der KSK-Frage beschäftigen. Und wenn man ein Gewerbe anmeldet, mit anderen bürokratischen Anfragen. Welche Ergebnisse das hat, und ob man zusätzliche Kosten erwarten muss, hängt dann von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Auch davon, welche Aufträge und wie viele sie dann tatsächlich bekommt.

gbwolf

Liebe Güte, das klingt, als würde die ganze Sache kaum weniger aufwändig werden, als eine Anmeldung für einen 400 Euro-Job ;)

Danke für die vielen Informationen!
Mit der KSK werde ich mich wohl nicht rumschlagen und bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert bleiben, ich schätze mal, ich verdiene gerade genug Geld, um diese Beiträge zu finanzieren, aber das wäre immerhin schon besser als nichts.
Dann werde ich mal eine Freundin anrufen, die ab und zu als Journalistin ein paar Euro verdient und sehen, was das Finanzamt sagt. Die haben nur so blöde Öffnungszeiten und derzeit arbeite ich ja noch.
Im Öffentlichen Dienst muss ich dann bei meiner Wiedereinstellung auch noch hunderttausend Formulare ausfüllen und mir das genehmigen lassen.

Wie vermutet bezieht sich der "Freie Autor" auf die Künstlerische Tätigkeit, scheint es mir.

Lynn

Zitat von: gbwolf am 09. März 2008, 11:38:09
Mit der KSK werde ich mich wohl nicht rumschlagen und bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert bleiben ...

Keine Ahnung, ob hier jetzt ein Missverständnis vorliegt, aber die KSK ist keine Krankenkasse. Die KSK übernimmt bei den Freien gewöhnlich den Part, den der Arbeitgeber bei Festangestellten hat.  D.h. sie zahlt z.B. den (in einem gewissen Prozentsatz) 'Arbeitgeberanteil' zur Krankenversicherung etc.


gbwolf

Stimmt, da habe ich was verwechselt. Wahrscheinlich erfülle ich die Kriterien für die KSK noch nicht.

Lomax

Zitat von: Lynn am 09. März 2008, 12:45:28Keine Ahnung, ob hier jetzt ein Missverständnis vorliegt, aber die KSK ist keine Krankenkasse. Die KSK übernimmt bei den Freien gewöhnlich den Part, den der Arbeitgeber bei Festangestellten hat.  D.h. sie zahlt z.B. den (in einem gewissen Prozentsatz) 'Arbeitgeberanteil' zur Krankenversicherung etc.
... was sich in der Praxis aber etwas komplizierter ausgestaltet, als dass die KSK einfach nur etwas "dazuzahlt". Die KSK kassiert erst mal sämtliche "Arbeitnehmeranteile" beim versicherten Künstler ein und leitet sie dann mitsamt der Zuschüsse an Renten- bzw. Versicherungsträger weiter. Was die Beitragszahlungen angeht, ist also die KSK der Ansprechpartner des Versicherten, nicht mehr die Versicherung selbst.
  Die Versicherung über die KSK ist in der Regel günstiger als eine freiwillige Krankenversicherung. Deshalb beantragen die Betroffenen in der Regel selbst die Aufnahme. Das aber darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die KSK für Künstler die Pflichtversicherung organisiert - d.h. sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, ist man eigentlich auch ohne Antrag pflichtversichert. Es ist unwahrscheinlich, dass die KSK bei irgendwelchen Geringverdienern irgendwann von sich aus nachfragt; da ist sie eher damit beschäftigt, Anträge "abzuwehren" ;)
  Aber rein formal, wenn man Einkünfte als "freier Autor" oder "freier Journalist" versteuert, gibt man damit zu verstehen, dass man in den Bereich der KSK fällt. Es wäre also theoretisch möglich, dass da irgendwann Nachfragen kommen und vielleicht sogar Nachzahlungen fällig werden.

Deswegen auch mein Hinweis, dass man sich auf jeden Fall mit der KSK beschäftigen sollte, wenn man seine Einnahmen nicht auf Gewerbeschein macht, sondern sie als "frei künstlerisch" einzuordnen versucht. Damit man später zumindest nicht von irgendwas Unerwartetem überrascht wird.

Chuck

Man kann den Antrag der KSK auch ausfüllen, wird man später angenommen und hat man aber einen geringen Zeitraum der freitätigen Arbeit in eine Versicherung eingezahlt, bekommt man das halbe Geld von der KSK zurück. Soweit hat es mir zumindest die Frau von denen am Telefon erklärt.