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14-Tage Rückgabe von ebooks?

Begonnen von Franziska, 01. Juni 2014, 22:49:31

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Franziska


Ich habe das gerade erst im Buchreport gelesen. In Sachen e-book verstehe ich die Gesetzgebung überhaupt nicht. Einmal die höheren Steuern und jetzt das.
Laut dem Bericht haben einige Shops es so gemacht, dass der Kunde zustimmen muss, das Recht nicht zu nutzen. Während andere Shops es einführen.
Ich finde das Quatsch. Wenn man sich ein ebook runterlädt und zwei Wochen Zeit bekommt, es zu lesen und dann zurückzugeben. Wenn man ein Buch kauft, kann man es zwar auch zurückgeben, aber wenn man es liest, könnte es leicht zu sehen sein. Und wenn man das einmal am Tag macht, verkauft einem der Buchhändler wahrscheinlich auch nichts mehr.  Wenn man ein T-Shirt trägt und die Schilder abschneidet, kann man es auch nicht zurückgeben, nur weil einem die Farbe nicht mehr gefällt. Ein Rückgaberecht von zwei drei Tagen würde meiner Meinung nach reichen, wenn man etwas aus versehen gekauft hat, was ja bei ein-Klick-Kauf auch leicht passiert.
Ich bin ja dafür, dass man ebooks in Bibliotheken ausleihen kann. Da können es, wenn man das Buch zwei Wochen lesen kann, höchstens 53 Leute im Jahr lesen. Aber da zahlt man wenigstens Gebühren für die Bibliothek.
Ich glaube nicht, dass die  Shops das lange so lassen werden. Ich habe ja ein Buch selbst rausgebracht, bei Amazon sieht man genau, wie viele Bücher zurückgegeben werden. Bei mir waren das schon ein paar. Man weiß nie, ob die Leute etwas anderes erwartet haben, sie es zu schlecht fanden oder ob sie es ganz gelesen haben und Geld sparen wollten.

Wie funktioniert das überhaupt technisch? Bei meinem Reader zum Beispiel haben sich teilweise Bücher aus der Bibliothek nicht gelöscht, obwohl ich damit nichts illegales gemacht habe. Wenn ich zum Beispiel meinen Reader nie ins Internet anschließe, wie registriert er dann überhaupt, dass ich das Buch nicht mehr lesen darf?

Zit

#1
Ich find's eine Sauerei mit dem Widerrufsrecht. Die Kunden sind mittlerweile viel zu verzogen und denken, es gäbe ein gesetzlichen Rückgaberecht und jetzt wird das Ganze auch noch verfestigt mit den E-Books. :wums: Was denkst du wie viele Leute bei uns an der Kasse stehen und sich mockieren, weil wir Schuhe nur zurück nehmen, wenn die Kunden auch den Karton mitnehmen und mit den Schuhen wieder zurück bringen. Dass die Rücknahme an sich absolute Kulanz ist, ist denen gar nicht bewusst. Die denken, die hätten generell die Möglichkeit Dinge nach 14 Tagen zurück zu bringen.
Ich find's gut, dass die Onlinehändler dagegen gehen mit solchen Verzichtsklauseln. Nicht nur als Händler, auch als Autor. Jedes Buch, das zurück geht, kostet mich ja Geld. (Wie du ja auch selbst feststellen durftest, Franziska.)
Und selbst wenn man etwas "aus Versehen" kauft, was ich für nicht so wahrscheinlich halte außer bei den 1-Click-Sachen vll. -- da sind selbst Tage zu viel. Ich denke, dass man so etwas sicher sofort merkt, wenn man sich verklickt hat und das nicht erst fünf Tage liegen lässt bevor man es rückgängig machen will. Da sind 24h sicher schon sehr kulant.

ZitatDa können es, wenn man das Buch zwei Wochen lesen kann, höchstens 53 Leute im Jahr lesen. Aber da zahlt man wenigstens Gebühren für die Bibliothek.

Ich habe noch nie ein E-Book bei einer Bibo ausgeliehen, aber ich denke mir, dass die Bibo sicher mit einer Kopie gleichzeitig mehrmals ausleihen kann.
Genauso wird das E-Book vll. bei jedem Öffnen das Datum deines Readers abfragen und sich so vll. den Zeitraum selbst berechnen wie lange du es noch öffnen kannst(?). Technisch sind mehrere Dinge jdf. möglich, denke ich mir. Aber das wissen unserer Informatiker vll. besser. :)
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Franziska

Also bei meiner Bibliothek ist es so, dass man ein ebook auch nur einmal verleihen kann. Da steht dann, das Buch ist bis dahin ausgeliehen, man kann es vormerken und dann zwei Wochen ausleihen. Sonst hätten die Verlage dem ja nie zugestimmt. Einige weigern sich ja immer noch, die Bücher ausleihen zu lassen und mit dem Rückgaberecht ist es ja eigentlich nichts anderes. Man leiht die Bücher zwei Wochen, gibt sie zurück und zahlt nichts. Aber gesetzlich festschreiben, dass alle ebooks von der Bibliothek verliehen werden dürfen, tun sie nicht. ???

Zit

ZitatAber gesetzlich festschreiben, dass alle ebooks von der Bibliothek verliehen werden dürfen, tun sie nicht. ???

Wie kommst du darauf? Ich habe nichts dazu gesagt.
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Franziska

Missverständnis. So ist es meinem Informationsstand nach. Wie gesagt fehlen immer noch einige große Verlage bei der onleihe der Bibliotheken. Die Fragezeichen beziehen sich darauf, dass ich die Gesetzgebung nicht verstehe.

Feuertraum

@ Zitkalasa: Ich muss hier ein kleines Veto einreichen. Kunden haben unter zwei Bedingungen tatsächlich ein Rückgabe"recht":

1) Wenn es online gekauft ist
2) Wenn es zwar im stationären Handel gekauft wurde aber der Händler mit "Umtausch innerhalb..."wirbt.
Ansonsten gebe ich Ihnen aber Recht: Gesetzlichen Anspruch auf einen Umtausch hat der Kunde  nicht. Und wenn ihm ein Buch zum Beispiel nicht gefällt, ist dies ja nicht das Problem des Händlers.
Ein Bekannter von mir liebt Bier so sehr - ich bekam als Schutzimpfung gegen Corona Astra Zenica, er Astra Pilsener ...

Zit

#6
FT, das ist mir klar. Und beim Fernabsatz sehe ich es auch ein, weil man die Ware nicht in Augenschein nehmen kann. Aber warum man bei E-Books, zu denen man überall Leseproben kriegt -- die ja einer vorhergehenden Begutachtung gleich kommen -- da jetzt so einen Schmarrn durchsetzen will? Davon abgesehen: Ich kann ja die Datei auch auf einen anderen Rechner ziehen, der nicht am Netz angeschlossen ist und es trotzdem zurück geben. So, Geld bezahlt, E-Book trotzdem behalten. Da stößt die Fernabsatzregelung an ihre Grenzen, aber das scheint mal wieder niemanden zu interessieren, sich da einzudenken.

Was der Händler vor Ort macht, ist und bleibt aber völlige Kulanz. Das macht es noch lange nicht zum Recht und schon gar nicht zum Freifahrtsschein alles wieder zurück geben zu können ohne Wenn und Aber. (Es gibt tatsächlich Kunden, die Wanderschuhe nach 14 Tagen zurück bringen, sich nicht mal die Mühe gemacht haben, die zu säubern, und dann ihr Geld zurück haben wollen ... Vorallem, dass sie immer gleich ihr Geld zurück wollen. :hatschi: )
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Regwina

Als Konsument finde ich die 14-Tage-Rückgaberecht auch sehr übertrieben. Ich habe mich imme schon gefragt ob dann überhaupt noch Jemand die Bücher kauft ohne sie nach dem lesen wieder zurück zu geben. Scheinbar gibt es doch noch ein paar ehrliche Seelen.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich von etwa 600 gekauften eBooks auch zwei zurückgegeben habe (trotz Leseprobe). Eines davon am Ende der 14-Tage-Frist (ich kaufe leider auf Vorrat). Eines wanderte wegen unleserlicher Schrift wieder zurück (am Anfang der Leseprobe hat es mich nicht sehr gestört bzw. ich dachte nur der Prolog wäre so geschrieben) und eines weil ich knapp davor war den Kindle zu schrotten, hätte ich weiter gelesen (allein wenn ich mich zurückerinnere werde ich wieder aggressiv). Boah.  :omn:
Am Beispiel Amazon: Könnten die das eigentlich sehen ob Jemand das Buch komplett durch hat und es dann zurückgibt oder ob dieser Jemand nur die ersten paar Seiten/Kapiteln gelesen hat?

Snöblumma

So, ich hab mal ein bisschen recherchiert (und dabei festgestellt, dass das Verbraucherschutzrecht mal wieder umgemodelt wurde - da weiß ich ja gleich, was im Herbsttermin im Examen ein heißer Kandidat wird...  :d'oh:).

Also: schon nach jetzt geltendem Recht ist das mit dem Widerrufsrecht bei e-books heikel. Bisher behilft man sich über ein paar Umwege, die aber alle eigentlich nicht funktionieren. Eine Ausnahme für Downloads, egal ob Software oder e-books, gibt es nämlich tatsächlich nicht. Nicht widerruflich sind bei Software gerade nur solche Verträge, bei denen die Software auf Datenträger verschickt wurde, der versiegelt war, und bei dem der Verbraucher dann das Siegel aufgemacht hat (ha, ich erinnere mich! Früher, diese Aufkleber auf den CDs... da ist der Gesetzgeber aber mal echt up to date).

Ob man ein e-book elektronisch "versiegeln" kann ist hoch umstritten, soll aber wohl gehen - wird aber wohl auch nicht gemacht, jedenfalls wenn ich der einschlägigen und mir zugänglichen Fachliteratur so glauben kann.

Bisher hatte man e-books als "zur Rücksendung nicht geeignete Waren" angesehen - diese Ausnahme zum Widerrufsrecht ist ersatzlos entfallen, zumindest habe ich den Ersatz dafür noch gar nicht gefunden. Verderbliches und anderes, das der Verbraucher innerhalb der 14 Tage konsumieren kann (Zeitungen, Zeitschriften) bleiben weiterhin außen vor, d.h. der Gesetzgeber kennt das Problem, dass man Dinge bestellt, verbraucht/nutzt und dann zurückschickt.

Möglich ist weiterhin wohl der Weg darüber, dass der Verbraucher veranlasst, dass das alles schneller durchgeführt wird als die 14 Tage (einseitiger Verzicht des Verbrauchers ist wohl auch kritisch, wenn ich diese Normen gerade richtig verstehe, aber mir verdreht es gerade das Hirn in Anbetracht seitenweiser Ausnahmen und Unterausnahmen und Verweisungen), also der Downloadlink erst geöffnet wird, wenn man bestätigt, dass man damit voll einverstanden ist und weiß dass man es nicht mehr zurückgeben kann und blablabla.

So wie ich das sehe, hat der Gesetzgeber hier tatsächlich geschlafen. Ebooks und Softwaredownloads gibt es ja nun nicht seit gestern, und darauf die 14 Tage anzuwenden ist schon echt hart. Zumal ja die "Prüfung" online absolut problemlos möglich ist, dafür hat man ja Leseproben, und damit sollte man wissen, ob einem das Buch poteziell gefällt oder nicht (ja, okay, ich kann das Buch nicht wie theoretisch im Laden komplett durchlesen oder mir das Ende ansehen oder was weiß ich - aber die Kaufentscheidung fällen, das kann ich ja wohl). Wenn es mir dann nicht gefällt, ist es ja einfach mein Risiko, das sollte man dem Käufer nun wirklich nicht abnehmen. Zumal es relativ einfach ist, ebooks zu kopieren und dann die ungelesene Variante zurückzugeben. Kommt wohl öfter vor, als man denkt. Ich habe von mir nun keine Zahlen, habe aber schon von Kolleginnen gehört, die Rückgaberaten um die 50% haben, und bei denen weniger das "Verklicken" eine Rolle spielt (ich sag nur: Stammleserschaft vorhanden, genug Leute, die wissen, was sie tun) als vielmehr die Tatsache, dass die Leute das tatsächlich nutzen, um das Buch zu lesen und dann das Geld dennoch wiederzubekommen. Ist ja legal, also fast zumindest, und die großen Onlineshops dulden das auch, soweit es beim Einzelnen nicht zu krass wird, ganz im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit.  :P

Aber spannende Frage. Und hat mich gleich mal auf ein paar Probleme gestoßen, die ich im Hinblick auf das Examen noch mal angucken werde.  ;D

Kampfmops

Also 14 Tage Rückgaberecht? Ich finde das echt übertrieben. In 14 Tagen schaffe ich locker 1000 Seiten wenn mich das Buch interessiert. Da hat man selbst das dickste Buch geschafft. Also wenn man einen Auszug lädt und den Klappentext liest, hat man doch eine Ahnung worum es geht. Also da ist der Verbraucherschutz um einige Meilen übers Ziel hinaus geschossen. Meiner Meinung nach ist das einfach nur Respektlos dem Autor gegenüber.

FeeamPC

Das ist kein Verbraucherschutz, das ist staatlich sanktionierte Piraterie light.

Franziska

Es wundert mich, dass da kein Verlag gegen klagt. Mir fällt einfach kein Argument für dieses Gesetz ein. Ich hatte es bei dem Artikel so verstanden, dass das extra so eingeführt wurde. Aber Snö meinte ja, da wurde geschlafen. Das 50% zurückgegeben werden kann ich auch fast bestätigen. Ich habe zwar keine tausende ebooks verkauft und keine repräsentativen Zahlen, aber gerade als das Buch günstig war, wurde es viel gekauft und auch viel zurückgegeben. Ich glaube, viele Leute denken, es ist völlig in Ordnung, die Bücher zurückzugeben, wenn sie sie gelesen haben und sie ihnen nicht gefallen. Anstatt dass sie sich mal vorher genauer aussuchen, was sie da kaufen.

Kampfmops

Oh danke FeeamPC  :)

Ich dachte das wäre eine etwas abgedroschene Idee vom Verbraucherschutz. Aber wenn du das so jetzt sagst, kann ich dem ganzen nur noch mehr beipflichten.

Thaliope

Ich denke, man darf den Nutzen für die Verlage/Autoren auch nicht vergessen.
Ich würde nämlich stark davon ausgehen, dass die Anzahl der Leute, die das Buch "mal eben so" kaufen, ohne groß zu überlegen, weil man es ja im Zweifelsfall wieder zurückgeben kann, deutlich den Verlust durch diejenigen wieder aufwiegt, die alles vor Ablauf der Frist wieder zurückgeben.

Klar ist es bei eBooks wirklich ein bisschen heikel und eine Verkürzung der Frist wäre bestimmt sinnvoll. Aber das Senken der Kaufhemmschwelle durch leichte Rückgabemöglichkeit ist, wie ich glaube, ein sehr, sehr wirksames Verkaufsinstrument, das sollte man nicht unterschätzen. Ob man sich vorher zehn Mal überlegt, ob man das Buch jetzt auch wirklich haben will, oder ob man sagt, och, das klingt interessant, das nehm ich mal mit ... macht gewiss einen massiven Unterschied. Da bleiben nämlich eine ganze Menge Leute über, die das Buch dann doch nich t wieder zurückgeben, auch wenn es ihnen nicht gefallen hat. Wohingegen ich die Anzahl derjenigen, die wirklich systematisch alles wieder zurückgeben, erstmal verhältnismäßig gering einschätzen würde. (Gerade wo man sich bei vielen Ebooks nicht so leicht auf Anhieb einen Eindruck von der Qualität machen kann, da wird das erste Kapitel gründlich überarbeitet, soweit die Leseprobe eben reicht, und wie furchtbar der Rest ist, sieht man erst, wenn man es gekauft hat ... :()

LG
Thali

Mogylein

Ich muss sagen, ich wusste vor diesem Thread nicht, dass man Ebooks zurückgeben kann und hätte es vielleicht bei zwei, drei Titeln tatsächlich gemacht, weil die nach Ende der Leseprobe plötzlich so unterirdisch schlecht wurden, dass es kaum zu glauben war. Ich habe auch noch nie von einem meiner Freunde gehört, dass er das Buch bei Nichtgefallen einfach zurückgeben würde. Deswegen schätze ich den Anreiz durch einfache Rückgabemöglichkeiten eher niedrig ein...
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