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Zusammenfassungen & Urheberrecht

Begonnen von Aphelion, 23. Mai 2012, 13:27:24

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Aphelion

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Urhebrrecht. Wenn jemand eine Zusammenfassung eines Textes schreib (nicht kopiert oder abschreibt), ist das dann urheberrechtlich wasserdicht?

Wie genau muss zum Beispiel die Quellenangabe ausfallen? Muss zu jedem (Ab)satz die genauen Seitenzahlen angegeben werden? (Diese Frage beschäftigt mich momentan am meisten.)

Wie es in der Praxis gemacht wird, weiß ich; aber vielleicht weiß jemand etwas Genaueres dazu?

Danke schonmal im Voraus! :)

Berjosa

Zu welchem Zweck soll den die Zusammenfassung geschrieben werden?
Für mich klingt das jetzt irgendwie nach Hausarbeit oder Referat, dann sollte es reichen, einmal die Quelle vollständig anzugeben. Wenn du wörtlich zitierst, kommt die genaue Seitenzahl dazu.
Wenn du verschiedene Quellen nutzt, müssen die auch alle aufgeführt werden (Beispiel: Du fasst ein Stück "Herr der Ringe" zusammen und bringst abweichende Darstellungen aus dem Film bzw. Book of Lost Tales mit hinein. Dann musst du das entsprechend vermerken.)

Aphelion

Nein, es geht um eine Zusammenfassung, die veröffentlicht werden soll. Abgesehen davon müssen aber auch Hausarbeiten und Referate (eigentlich) korrekt mit dem Urheberrecht umgehen. :)

Thaliope

Die genauen Seitenzahlen dienen bei Hausarbeiten ja nur der Wiederfinbarkeit.

Fürs Urheberrecht müsste es eigentlich ausreichen, die Quelle(n) zu nennen, auf die du dich beziehst. Da dürfte noch nicht einmal die genaue Ausgabe nötig sein, sondern nur Titel und Urheber.

Aber ich bin kein Jurist ...


LG
Thali

Snöblumma

Das kommt ein bisschen darauf an, zu welchem Zweck du das machen willst ;).

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du irgendeinen Roman zusammenfassen möchtest, und zwar nicht zu wissenschaftlichen Zwecken? Dann wären wir im Bereich des abstracts, der Inhaltszusammenfassung. Diese ist grundsätzlich erlaubt, siehe § 12 II UrhG (Umkehrschluss). Dabei können auch geschützte Teile eines Werkes, wie besondere Eigennamen, Charakterisierungen von Personen, Handlungsabläufe mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Allerdings nach wohl h.M. nur, solange und soweit es für den Zweck der kritischen Auseinandersetzung mit dem Buch erforderlich ist.

Sobald die Zusammenfassung geeignet ist, die Lektüre des Originals zu ersetzen (also ein Substitut des Originals darstellt), bewegt man sich wohl nicht mehr im Bereich des § 12 II UrhG, sondern stellt eine Bearbeitung des Werkes her / eine eigene Neuschöpfung unter Anregung. Dann greifen eher die §§ 23, 24 UrhG, und es kommt darauf an, ob das Originalwerk wirklich nur eine Anregung war (eigene, kreative Neuschöpfung) oder ob es in wesentlichen Teilen erkennbar bleibt (abhängige Schöpfung oder Bearbeitung; nur mit Zustimmung des Originalurhebers).

Wenn du im Bereich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bist, gibt es noch einmal § 51 UrhG, das Zitatrecht. Allerdings sind hier die Grenzen eng, denn das Zitat muss eindeutig bestimmten Zwecken des neuen Werkes dienen.

Und was die Fußnoten in wissenschaftlichen Arbeiten angeht: diese haben in den wenigsten Fällen etwas mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit wissenschaftlicher Redlichkeit und vor allem dem korrekten Nachweis - damit interessierte Leser die Gedanken notfalls im Original nachvollziehen können, deine Argumentation nachvollziehbar bleibt und klar wird, in welchem Kontext welcher Autor seine Gedanken geäußert hat. Für das Urheberrecht sind diese Fußnoten irrelevant - nur weil man den Autor angibt, wird die Benutzung nicht rechtmäßig oder erlaubt ;). Ausnahme natürlich wieder das "echte" Zitat, denn dieses stellt eine wörtliche Übernahme dar - die nur erlaubt ist, wenn u.a. klar wird, dass das fremde Worte sind.

Aphelion

Danke, das hilft mir schonmal weiter. :)

@ Thaliope:

Die Frage ist halt, wie genau die Quellenangabe sein muss. "Quelle: Internet" (="Quelle: Buch") ist ja auch nicht unbedingt sinnvoll, aber trotzdem eine Quellenangabe.

@ Snöblumma:

Die Ausgestaltung akademischer Fußnoten ist sowieso nochmal was anderes. Und die Quellenangaben im akademischen Bereich sind ja auch fachspezifisch. .)

Ich werde einfach eine "kritische Auseinandersetzung" daraus machen, dann geht es auf jeden Fall durch. ;)

Lavendel

Es gibt im Netz jede Menge Infos über die Richtlinien beim Zitieren. Eigentlich hat jede Uni irgendwo eine Seite oder ein pdf, die die Technik erläutern (und eigentlich sollte jede Schule mit Oberstufe auch sowas haben, spätestens seit es Facharbeiten gibt ... aber ich würde nicht drauf wetten).

Wenn du ein Buch zusammenfasst, dann ist natürlich das Buch die Quelle und nicht "das Internet" (es gibt aber  auch Regeln, wie man Internetquellen zitiert). Wenn du  eine Zusammenfassung eines Romans schreibst und die eine oder auch drei Seiten lang ist, dann bekommst du keine urheberrechtlichen Probleme, denn das ersetzt jawohl nicht die Lektüre des Romans (es sei denn du klaust jemand anderem seine Zusammenfassung).

Wenn du eine der gängigen Zitierweisen verwendest, bist du auf der sicheren Seite - und es ist echt nicht so schwierig als Quelle hinzuschreiben: Vorname, Nachname. 20XX. Titel. Ort: Verlag.

Aphelion

#7
Es geht nicht ums (wörtliche) Zitieren, sondern um eine Zusammenfassung.

Und "Quelle: Internet" war ein Beispiel, dem ich die Analogie auf das Printwesen hinzufügte. Das leider Realität ist und ständig verwendet wird. ;) Dass eine solcghe Verfahrensweise NICHT sinnvoll ist, schrieb  ich sogar ausdrücklich dazu - ich dachte, das wäre allgemein verständlich. :)

Dass Quellenangaben schwer wären, hat niemand behauptet, oder? ;) Vor allem, wenn man es ständig macht... ;)

Und es geht doch gerade darum, NICHT irgendwas zu machen, sondern zu erfahren, wie das rechtlich aussieht. Wie es praktisch gehandhabt wird, ist dabei zweitrangig. Noch einmal: Es geht (ging) mir um die rechtliche Genauigkeit. Ich hoffe, das ist nun verständlich geworden. (Warum schreib ich sowas eigentlich dazu? ;))

Aber das Thema hat sich für mich gerade erledigt. Trotzdem danke, dass du dir die Mühe gemacht hast. :)

Thaliope

@Aphelion: Auf genau diese Frage dachte ich eigentlich, eine Antwort gegeben zu haben ...  ???  Deshalb war mein Vorschlag ja auch, als Quelle den Titel und Autor anzugeben, und nicht einfach nur "Buch" oder "Internet". Für das Urheberrecht müsste es eigentlich egal sein, in welcher Ausgabeform du dich der Quelle bedient hast.

Bei Hausarbeiten hingegen ist die genaue Angabe des Verlags und des Erscheinungsahres wichtig, damit man eine eindeutige Zuordnung einer Ausgabe und damit einer Seitenzahl herstellen kann - das aber wie gesagt nicht wegen des Urheberrechts, sondern damit man die zitierten Inhalte überprüfen und im Zusammenhang nachvollziehen kann.

Thali

Aphelion

Die Frage war für mich auch vorher shcon geklärt, siehe oben. ;)

Wie gesagt: Danke für die Antworten, sie haben wir weiter geholfen. :)

Thaliope

#10
@Aphelion: Ich fand die Richtigstellung dennoch sinnvoll, weil du meinen ersten Post, deiner Nachfrage zufolge, offenbar ziemlich falsch verstanden hattest. Ich wollte dich natürlich nicht mit unerwünschten Informationen überschütten.

Viele Grüße
Thali

Sabalana

zum Thema urheberrechtlich gemeinfreie Werke habe ich eine Frage.
über solche Werke kann man anscheinend frei verfügen, so heißt es.
Nur weiß ich nicht ob wirklich alles erlaubt ist und wo ich eine Vollständige Liste aller gemeinfreien Werke finde.
Meine ganz Konkrete Frage ist: Kann ich eine Romanfigur aus solch einem Werk nehmen und in meine Geschichte holen, in der es um Romanfiguren geht?
Wie gesagt nur von einem gemeinfreien Werk. Zum Beispiel  aus Moby Dick den Ismael?

pink_paulchen

Zitat von: Sabalana am 02. Juli 2012, 18:31:18
zum Thema urheberrechtlich gemeinfreie Werke habe ich eine Frage.
über solche Werke kann man anscheinend frei verfügen, so heißt es.
Nur weiß ich nicht ob wirklich alles erlaubt ist und wo ich eine Vollständige Liste aller gemeinfreien Werke finde.
Meine ganz Konkrete Frage ist: Kann ich eine Romanfigur aus solch einem Werk nehmen und in meine Geschichte holen, in der es um Romanfiguren geht?
Wie gesagt nur von einem gemeinfreien Werk. Zum Beispiel  aus Moby Dick den Ismael?

Diese Frage finde ich total spannend! Also - ich weiß die Antwort nicht. Aber ich finde die Frage aufregend: Wenn du es tust, was ist mit dem Ismael in deinem Werk? Ist er dann seit 7 Minuten deiner oder weiterhin seit 70 Jahren und gemeinfrei?
Ganz aktuell habe ich deinen Beitrag erwischt, weil ich gesucht hatte, wohin ich das hier schreiben kann:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/21/die-legende-vom-geistigen-eigentum/
Sicher ein höchstspannender Artikel für Autoren. Da geht es um einen Schweizer, der sagt: geistiges Eigentum gibt es nicht. Höchstens Urheberrecht. Unter dem Artikel purzeln auch ganz spannende Kommentare dazu ein. Und sogar der wissenschaftliche Artikel des Schweizers selbst, war verständlich für Laien und interessant.

Zanoni

Wenn die Rechte an einem Originalwerk gemeinfrei wurden, dann kann sich natürlich niemand die Rechte an den Figuren sichern lassen. Also kann es niemanden geben, der es Dir verbieten könnte, entsprechende Romanfiguren in Deinem Roman auftreten zu lassen.

Man schau sich einfach nur mal an, was aktuell alles mit Sherlock Holmes angestellt wird.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen! Zum Beispiel das Gesamtwerk von Walt Disney. Eigentlich auch ein Fall für die Gemeinfreiheit, aber vom Konzern her wird alles Erdenkliche versucht, das zu verhindern. Und wer Disney-Figuren verwendet, ohne die entsprechenden Rechte eingekauft zu haben, sollte mit äußerst unangenehmen Reaktionen rechnen.