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Allgemeines => Buch- und Verlagswesen => Thema gestartet von: Franziska am 01. Juni 2014, 22:49:31

Titel: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Franziska am 01. Juni 2014, 22:49:31

Ich habe das gerade erst im Buchreport  (http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2014/05/26/rueckgabe-von-e-books-erlaubt.htm)gelesen. In Sachen e-book verstehe ich die Gesetzgebung überhaupt nicht. Einmal die höheren Steuern und jetzt das.
Laut dem Bericht haben einige Shops es so gemacht, dass der Kunde zustimmen muss, das Recht nicht zu nutzen. Während andere Shops es einführen.
Ich finde das Quatsch. Wenn man sich ein ebook runterlädt und zwei Wochen Zeit bekommt, es zu lesen und dann zurückzugeben. Wenn man ein Buch kauft, kann man es zwar auch zurückgeben, aber wenn man es liest, könnte es leicht zu sehen sein. Und wenn man das einmal am Tag macht, verkauft einem der Buchhändler wahrscheinlich auch nichts mehr.  Wenn man ein T-Shirt trägt und die Schilder abschneidet, kann man es auch nicht zurückgeben, nur weil einem die Farbe nicht mehr gefällt. Ein Rückgaberecht von zwei drei Tagen würde meiner Meinung nach reichen, wenn man etwas aus versehen gekauft hat, was ja bei ein-Klick-Kauf auch leicht passiert.
Ich bin ja dafür, dass man ebooks in Bibliotheken ausleihen kann. Da können es, wenn man das Buch zwei Wochen lesen kann, höchstens 53 Leute im Jahr lesen. Aber da zahlt man wenigstens Gebühren für die Bibliothek.
Ich glaube nicht, dass die  Shops das lange so lassen werden. Ich habe ja ein Buch selbst rausgebracht, bei Amazon sieht man genau, wie viele Bücher zurückgegeben werden. Bei mir waren das schon ein paar. Man weiß nie, ob die Leute etwas anderes erwartet haben, sie es zu schlecht fanden oder ob sie es ganz gelesen haben und Geld sparen wollten.

Wie funktioniert das überhaupt technisch? Bei meinem Reader zum Beispiel haben sich teilweise Bücher aus der Bibliothek nicht gelöscht, obwohl ich damit nichts illegales gemacht habe. Wenn ich zum Beispiel meinen Reader nie ins Internet anschließe, wie registriert er dann überhaupt, dass ich das Buch nicht mehr lesen darf?
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Zit am 01. Juni 2014, 23:03:13
Ich find's eine Sauerei mit dem Widerrufsrecht. Die Kunden sind mittlerweile viel zu verzogen und denken, es gäbe ein gesetzlichen Rückgaberecht und jetzt wird das Ganze auch noch verfestigt mit den E-Books. :wums: Was denkst du wie viele Leute bei uns an der Kasse stehen und sich mockieren, weil wir Schuhe nur zurück nehmen, wenn die Kunden auch den Karton mitnehmen und mit den Schuhen wieder zurück bringen. Dass die Rücknahme an sich absolute Kulanz ist, ist denen gar nicht bewusst. Die denken, die hätten generell die Möglichkeit Dinge nach 14 Tagen zurück zu bringen.
Ich find's gut, dass die Onlinehändler dagegen gehen mit solchen Verzichtsklauseln. Nicht nur als Händler, auch als Autor. Jedes Buch, das zurück geht, kostet mich ja Geld. (Wie du ja auch selbst feststellen durftest, Franziska.)
Und selbst wenn man etwas "aus Versehen" kauft, was ich für nicht so wahrscheinlich halte außer bei den 1-Click-Sachen vll. -- da sind selbst Tage zu viel. Ich denke, dass man so etwas sicher sofort merkt, wenn man sich verklickt hat und das nicht erst fünf Tage liegen lässt bevor man es rückgängig machen will. Da sind 24h sicher schon sehr kulant.

ZitatDa können es, wenn man das Buch zwei Wochen lesen kann, höchstens 53 Leute im Jahr lesen. Aber da zahlt man wenigstens Gebühren für die Bibliothek.

Ich habe noch nie ein E-Book bei einer Bibo ausgeliehen, aber ich denke mir, dass die Bibo sicher mit einer Kopie gleichzeitig mehrmals ausleihen kann.
Genauso wird das E-Book vll. bei jedem Öffnen das Datum deines Readers abfragen und sich so vll. den Zeitraum selbst berechnen wie lange du es noch öffnen kannst(?). Technisch sind mehrere Dinge jdf. möglich, denke ich mir. Aber das wissen unserer Informatiker vll. besser. :)
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Franziska am 01. Juni 2014, 23:07:47
Also bei meiner Bibliothek ist es so, dass man ein ebook auch nur einmal verleihen kann. Da steht dann, das Buch ist bis dahin ausgeliehen, man kann es vormerken und dann zwei Wochen ausleihen. Sonst hätten die Verlage dem ja nie zugestimmt. Einige weigern sich ja immer noch, die Bücher ausleihen zu lassen und mit dem Rückgaberecht ist es ja eigentlich nichts anderes. Man leiht die Bücher zwei Wochen, gibt sie zurück und zahlt nichts. Aber gesetzlich festschreiben, dass alle ebooks von der Bibliothek verliehen werden dürfen, tun sie nicht. ???
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Zit am 01. Juni 2014, 23:14:14
ZitatAber gesetzlich festschreiben, dass alle ebooks von der Bibliothek verliehen werden dürfen, tun sie nicht. ???

Wie kommst du darauf? Ich habe nichts dazu gesagt.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Franziska am 01. Juni 2014, 23:18:35
Missverständnis. So ist es meinem Informationsstand nach. Wie gesagt fehlen immer noch einige große Verlage bei der onleihe der Bibliotheken. Die Fragezeichen beziehen sich darauf, dass ich die Gesetzgebung nicht verstehe.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Feuertraum am 02. Juni 2014, 08:46:15
@ Zitkalasa: Ich muss hier ein kleines Veto einreichen. Kunden haben unter zwei Bedingungen tatsächlich ein Rückgabe"recht":

1) Wenn es online gekauft ist
2) Wenn es zwar im stationären Handel gekauft wurde aber der Händler mit "Umtausch innerhalb..."wirbt.
Ansonsten gebe ich Ihnen aber Recht: Gesetzlichen Anspruch auf einen Umtausch hat der Kunde  nicht. Und wenn ihm ein Buch zum Beispiel nicht gefällt, ist dies ja nicht das Problem des Händlers.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Zit am 02. Juni 2014, 10:39:07
FT, das ist mir klar. Und beim Fernabsatz sehe ich es auch ein, weil man die Ware nicht in Augenschein nehmen kann. Aber warum man bei E-Books, zu denen man überall Leseproben kriegt -- die ja einer vorhergehenden Begutachtung gleich kommen -- da jetzt so einen Schmarrn durchsetzen will? Davon abgesehen: Ich kann ja die Datei auch auf einen anderen Rechner ziehen, der nicht am Netz angeschlossen ist und es trotzdem zurück geben. So, Geld bezahlt, E-Book trotzdem behalten. Da stößt die Fernabsatzregelung an ihre Grenzen, aber das scheint mal wieder niemanden zu interessieren, sich da einzudenken.

Was der Händler vor Ort macht, ist und bleibt aber völlige Kulanz. Das macht es noch lange nicht zum Recht und schon gar nicht zum Freifahrtsschein alles wieder zurück geben zu können ohne Wenn und Aber. (Es gibt tatsächlich Kunden, die Wanderschuhe nach 14 Tagen zurück bringen, sich nicht mal die Mühe gemacht haben, die zu säubern, und dann ihr Geld zurück haben wollen ... Vorallem, dass sie immer gleich ihr Geld zurück wollen. :hatschi: )
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Regwina am 02. Juni 2014, 11:07:35
Als Konsument finde ich die 14-Tage-Rückgaberecht auch sehr übertrieben. Ich habe mich imme schon gefragt ob dann überhaupt noch Jemand die Bücher kauft ohne sie nach dem lesen wieder zurück zu geben. Scheinbar gibt es doch noch ein paar ehrliche Seelen.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich von etwa 600 gekauften eBooks auch zwei zurückgegeben habe (trotz Leseprobe). Eines davon am Ende der 14-Tage-Frist (ich kaufe leider auf Vorrat). Eines wanderte wegen unleserlicher Schrift wieder zurück (am Anfang der Leseprobe hat es mich nicht sehr gestört bzw. ich dachte nur der Prolog wäre so geschrieben) und eines weil ich knapp davor war den Kindle zu schrotten, hätte ich weiter gelesen (allein wenn ich mich zurückerinnere werde ich wieder aggressiv). Boah.  :omn:
Am Beispiel Amazon: Könnten die das eigentlich sehen ob Jemand das Buch komplett durch hat und es dann zurückgibt oder ob dieser Jemand nur die ersten paar Seiten/Kapiteln gelesen hat?
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Snöblumma am 03. Juni 2014, 18:56:56
So, ich hab mal ein bisschen recherchiert (und dabei festgestellt, dass das Verbraucherschutzrecht mal wieder umgemodelt wurde - da weiß ich ja gleich, was im Herbsttermin im Examen ein heißer Kandidat wird...  :d'oh:).

Also: schon nach jetzt geltendem Recht ist das mit dem Widerrufsrecht bei e-books heikel. Bisher behilft man sich über ein paar Umwege, die aber alle eigentlich nicht funktionieren. Eine Ausnahme für Downloads, egal ob Software oder e-books, gibt es nämlich tatsächlich nicht. Nicht widerruflich sind bei Software gerade nur solche Verträge, bei denen die Software auf Datenträger verschickt wurde, der versiegelt war, und bei dem der Verbraucher dann das Siegel aufgemacht hat (ha, ich erinnere mich! Früher, diese Aufkleber auf den CDs... da ist der Gesetzgeber aber mal echt up to date).

Ob man ein e-book elektronisch "versiegeln" kann ist hoch umstritten, soll aber wohl gehen - wird aber wohl auch nicht gemacht, jedenfalls wenn ich der einschlägigen und mir zugänglichen Fachliteratur so glauben kann.

Bisher hatte man e-books als "zur Rücksendung nicht geeignete Waren" angesehen - diese Ausnahme zum Widerrufsrecht ist ersatzlos entfallen, zumindest habe ich den Ersatz dafür noch gar nicht gefunden. Verderbliches und anderes, das der Verbraucher innerhalb der 14 Tage konsumieren kann (Zeitungen, Zeitschriften) bleiben weiterhin außen vor, d.h. der Gesetzgeber kennt das Problem, dass man Dinge bestellt, verbraucht/nutzt und dann zurückschickt.

Möglich ist weiterhin wohl der Weg darüber, dass der Verbraucher veranlasst, dass das alles schneller durchgeführt wird als die 14 Tage (einseitiger Verzicht des Verbrauchers ist wohl auch kritisch, wenn ich diese Normen gerade richtig verstehe, aber mir verdreht es gerade das Hirn in Anbetracht seitenweiser Ausnahmen und Unterausnahmen und Verweisungen), also der Downloadlink erst geöffnet wird, wenn man bestätigt, dass man damit voll einverstanden ist und weiß dass man es nicht mehr zurückgeben kann und blablabla.

So wie ich das sehe, hat der Gesetzgeber hier tatsächlich geschlafen. Ebooks und Softwaredownloads gibt es ja nun nicht seit gestern, und darauf die 14 Tage anzuwenden ist schon echt hart. Zumal ja die "Prüfung" online absolut problemlos möglich ist, dafür hat man ja Leseproben, und damit sollte man wissen, ob einem das Buch poteziell gefällt oder nicht (ja, okay, ich kann das Buch nicht wie theoretisch im Laden komplett durchlesen oder mir das Ende ansehen oder was weiß ich - aber die Kaufentscheidung fällen, das kann ich ja wohl). Wenn es mir dann nicht gefällt, ist es ja einfach mein Risiko, das sollte man dem Käufer nun wirklich nicht abnehmen. Zumal es relativ einfach ist, ebooks zu kopieren und dann die ungelesene Variante zurückzugeben. Kommt wohl öfter vor, als man denkt. Ich habe von mir nun keine Zahlen, habe aber schon von Kolleginnen gehört, die Rückgaberaten um die 50% haben, und bei denen weniger das "Verklicken" eine Rolle spielt (ich sag nur: Stammleserschaft vorhanden, genug Leute, die wissen, was sie tun) als vielmehr die Tatsache, dass die Leute das tatsächlich nutzen, um das Buch zu lesen und dann das Geld dennoch wiederzubekommen. Ist ja legal, also fast zumindest, und die großen Onlineshops dulden das auch, soweit es beim Einzelnen nicht zu krass wird, ganz im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit.  :P

Aber spannende Frage. Und hat mich gleich mal auf ein paar Probleme gestoßen, die ich im Hinblick auf das Examen noch mal angucken werde.  ;D
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Kampfmops am 03. Juni 2014, 23:09:01
Also 14 Tage Rückgaberecht? Ich finde das echt übertrieben. In 14 Tagen schaffe ich locker 1000 Seiten wenn mich das Buch interessiert. Da hat man selbst das dickste Buch geschafft. Also wenn man einen Auszug lädt und den Klappentext liest, hat man doch eine Ahnung worum es geht. Also da ist der Verbraucherschutz um einige Meilen übers Ziel hinaus geschossen. Meiner Meinung nach ist das einfach nur Respektlos dem Autor gegenüber.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: FeeamPC am 04. Juni 2014, 00:10:36
Das ist kein Verbraucherschutz, das ist staatlich sanktionierte Piraterie light.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Franziska am 04. Juni 2014, 01:10:08
Es wundert mich, dass da kein Verlag gegen klagt. Mir fällt einfach kein Argument für dieses Gesetz ein. Ich hatte es bei dem Artikel so verstanden, dass das extra so eingeführt wurde. Aber Snö meinte ja, da wurde geschlafen. Das 50% zurückgegeben werden kann ich auch fast bestätigen. Ich habe zwar keine tausende ebooks verkauft und keine repräsentativen Zahlen, aber gerade als das Buch günstig war, wurde es viel gekauft und auch viel zurückgegeben. Ich glaube, viele Leute denken, es ist völlig in Ordnung, die Bücher zurückzugeben, wenn sie sie gelesen haben und sie ihnen nicht gefallen. Anstatt dass sie sich mal vorher genauer aussuchen, was sie da kaufen.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Kampfmops am 04. Juni 2014, 06:47:54
Oh danke FeeamPC  :)

Ich dachte das wäre eine etwas abgedroschene Idee vom Verbraucherschutz. Aber wenn du das so jetzt sagst, kann ich dem ganzen nur noch mehr beipflichten.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Thaliope am 04. Juni 2014, 07:15:51
Ich denke, man darf den Nutzen für die Verlage/Autoren auch nicht vergessen.
Ich würde nämlich stark davon ausgehen, dass die Anzahl der Leute, die das Buch "mal eben so" kaufen, ohne groß zu überlegen, weil man es ja im Zweifelsfall wieder zurückgeben kann, deutlich den Verlust durch diejenigen wieder aufwiegt, die alles vor Ablauf der Frist wieder zurückgeben.

Klar ist es bei eBooks wirklich ein bisschen heikel und eine Verkürzung der Frist wäre bestimmt sinnvoll. Aber das Senken der Kaufhemmschwelle durch leichte Rückgabemöglichkeit ist, wie ich glaube, ein sehr, sehr wirksames Verkaufsinstrument, das sollte man nicht unterschätzen. Ob man sich vorher zehn Mal überlegt, ob man das Buch jetzt auch wirklich haben will, oder ob man sagt, och, das klingt interessant, das nehm ich mal mit ... macht gewiss einen massiven Unterschied. Da bleiben nämlich eine ganze Menge Leute über, die das Buch dann doch nich t wieder zurückgeben, auch wenn es ihnen nicht gefallen hat. Wohingegen ich die Anzahl derjenigen, die wirklich systematisch alles wieder zurückgeben, erstmal verhältnismäßig gering einschätzen würde. (Gerade wo man sich bei vielen Ebooks nicht so leicht auf Anhieb einen Eindruck von der Qualität machen kann, da wird das erste Kapitel gründlich überarbeitet, soweit die Leseprobe eben reicht, und wie furchtbar der Rest ist, sieht man erst, wenn man es gekauft hat ... :()

LG
Thali
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Mogylein am 04. Juni 2014, 07:23:39
Ich muss sagen, ich wusste vor diesem Thread nicht, dass man Ebooks zurückgeben kann und hätte es vielleicht bei zwei, drei Titeln tatsächlich gemacht, weil die nach Ende der Leseprobe plötzlich so unterirdisch schlecht wurden, dass es kaum zu glauben war. Ich habe auch noch nie von einem meiner Freunde gehört, dass er das Buch bei Nichtgefallen einfach zurückgeben würde. Deswegen schätze ich den Anreiz durch einfache Rückgabemöglichkeiten eher niedrig ein...
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Snöblumma am 04. Juni 2014, 08:01:15
Franziska, das war eine Vermutung, dass das übersehen wurde ;). Ich habe bisher nämlich nichts dazu gefunden - in den meisten Artikeln dazu steht schlicht nix dazu, wieso die alte Ausnahme rausgefallen ist. Daher denke ich mal, dass das einfach noch nicht aufgefallen ist, weder beim Gesetzgeber noch in der Literatur. Kann aber auch sein, dass das eine bewusste Entscheidung war - dazu müsste ich jetzt tiefer in die Recherche einsteigen. Mir kommt es halt komisch vor...

@Thali, Mogy
Den Nutzen sehe ich mal gar nicht. Gerade bei Viellesern (was in manchen Genres ja der Fall ist, gerade bei Romance und so) besteht schon das starke Bedürfnis nach Nachschub, und zwar auch jenseits des eigenen Geldbeutels. Wie gesagt, ich habe keine eigenen Zahlen, aber ich habe schon von etlichen Autoren gehört, dass die Rückgaberaten bei ca. 50 % liegen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass fast die Hälfte aller Käufer (und wir sprechen hier von Leuten, deren Verkäufe die vierstellige Schwelle überschreiten) zu blöd zum klicken waren, nicht wussten, was sie taten, oder mal einfach so das zweite Buch einer Reihe gekauft haben. Ne. Das wird ausgenutzt nach Strich und Faden - wie beim Versandhandel eben auch. Das ist wie die Klamottenpartys: Bestelle Klamotten im Internet, trage sie einmal abends, schick sie zurück. Sehr beliebt bei Abendkleidern, Partykleidern und Schuhen. Darum hat man nun ja auch die kostenlose Rücksendung an sich abgeschafft (gut, große Händler behalten sie aus Kulanz bei).
Das sind einfach Sachen, die ich im Geschäft auch nicht kann, wieso sollte ich sie dann online können? Im Buchhandel kann ich das Buch auch nicht zurückgeben, wenn es mir nach dreißig Seiten plötzlich nicht mehr gefällt. Das ist mir früher auch dann und wann passiert, dann habe ich mich geärgert, den Autor auf die No-Go-Liste gesetzt und gut war's. Der Missbrauch ist bei e-books schlicht und ergreifend so wahnsinnig einfach, das kriegt man sogar ohne große technische Kenntnisse hin. Man muss noch nicht mal irgendeine Datei kracken oder umwandeln oder so. Das schafft wirklich jeder DAU. Und wo etwas geht, wird es auch gemacht.

Nun ja... die Juristin in mir sagt, dass es einfach unlogisch ist, Zeitungen und Zeitschriften von der Widerrufsmöglichkeit auszunehmen, Bücher aber nicht, und ebooks schon gar nicht. Das ist schlichtweg unsystematisch, zumal die Begründung für alle Ausnahmen lautet: Das sind Dinge, die vor Ablauf der 14 Tage vollständig konsumiert werden können, sodass ein erhebliches Missbrauchspotenzial besteht. Die Autorin in mir sieht einfach die 50% mehr Gewinn, die vielleicht möglich gewesen wären - das ist erheblich mehr als ein Kaffee. Bei mir wäre es schon gut und gerne der Weihnachtsurlaub gewesen, beispielsweise. Und da hört bei mir, bei aller Liebe, das Verständnis auf. Wer kein Geld hat, soll in eine Bücherei gehen. Wer es sich leisten kann, soll den Autor auch für seine Arbeit bezahlen. Ob ihm dann das Buch wirklich gefällt oder nicht - das ist einfach das Risiko, das man als Leser eingeht. War schon immer so, und ist auch ganz gut so. :D

Boa, ich hätte so Lust, da einen Aufsatz zu schreiben (also von der juristischen Seite her). Mir fehlt nur leider total die Zeit. Mist :D.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Minhael am 04. Juni 2014, 08:05:15
Thali, ich kann dir da was den positiven Effekt auf die Verkaufszahlen angeht nur zustimmen, Vorraussetzung ist aber tatsächlich die Kommunikation. Und ich glaube so verbreitet ist die Tatsache, dass bei vielen Onlinehändler ein Rückgaberecht für ebooks besteht, nicht.

Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Thaliope am 04. Juni 2014, 08:12:14
Gerade im Versandhandel hätte ich mir zum Beispiel viele Sachen gar nicht erst bestellt, wenn ich nicht wüsste, dass ich sie kostenlos - und immer einfacher - zurücksenden kann.

Du, Snö, gehst jetzt davon aus, dass alle Leute, die das Buch gekauft haben, es auch haben und lesen wollten, und berechnest davon ausgehend den "Verlust", den du durch die Rückgaben machst. Aber ich glaube, so kann man das nicht rechnen. Ich bin mir sehr sicher, dass viele eben einfach mal "einsammeln" und erst später entscheiden, was sie kaufen wollen. Die würden dann rausfallen und das Buch gar nicht erst kaufen. Dann würde dein Buch nur noch kaufen, wer sicher weiß, dass er es lesen will. Ich glaube, die Zahlen möchte man als eher unbekannter Autor vielleicht lieber gar nicht sehen. Es hat Gründe, dass große Versandhäuser die Rückgabe immer einfacher machen. Ein gekaufter Artikel hat immerhin die Chance, dass er behalten wird. Das mag für den Autor blöd sein, der sieht, wie oft sein Buch zurückgegeben wird. Bestellen im Internet ist aber erstmal eher wie der Gang in die Umkleidekabine :)

Klar gibt es immer diejenigen, die alles ausnutzen müssen und alle bestellten Artikel wieder zurückschicken. Aber der Großteil der Leute macht das nicht. Sonst würden Versandhäuser einem nicht direkt den Rücksendeschein mit in die Kiste legen und es einem so einfach wie möglich machen.

LG
Thali

@Minhael: Wer nicht weiß, dass es ein Rückgaberecht gibt, kann es immerhin auch nicht ausnutzen ;) Aber da müsste wohl entschieden werden, ob man das wirklich offensiv kommunizieren will oder nicht. Für Autorenseelchen ist jede Rückgabe wahrscheinlich eine ziemliche Beleidigung.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Mogylein am 04. Juni 2014, 08:23:29
Zitat von: Thaliope am 04. Juni 2014, 08:12:14
Gerade im Versandhandel hätte ich mir zum Beispiel viele Sachen gar nicht erst bestellt, wenn ich nicht wüsste, dass ich sie kostenlos - und immer einfacher - zurücksenden kann.

Das geht mir bei Kleidung und Schuhen ähnlich, schließlich kann es mal zwicken, kleiner/größer ausfallen, an mir einfach hässlich aussehen. Aber bei Büchern halte ich das für schwieriger, weil ich ja ungefähr weiß, worauf ich mich einlasse, denn ich habe ja eine Leseprobe, sozusagen eine Umkleidekabine. Ich kann Kleidung, die beim zehnten Mal tragen, irgendwie nicht mehr so richtig sitzt, ja auch nicht zurück geben.

Besteht dieses Rückgaberecht eigentlich bei allen Onlinehändlern oder nur beim großen A und den größten Konkurrenzunternehmen?
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Thaliope am 04. Juni 2014, 08:30:48
Aber das mit der Leseprobe wird eben auch manchmal seitens der Veröffentlichenden ausgenutzt. Die wird schön sauber gefeilt und überarbeitet, und ab dem zweiten Kapitel denkt man, man hat ein ganz anderes Buch in der Hand. Ist mir passiert. Brauch ich nicht nochmal. Deshalb finde ich die Regelung gut. Dass man die Frist ggf etwas verkürzen könnte, um Missbrauch vorzubeugen, da bin ich durchaus dabei. Aber so irre viele Bücher kann man in zwei Wochen auch nicht lesen :)
Gerade die Vielleser im Romantik-Bereich sind ja oft wirklich loyale Fans der Autoren. Da mag ich mir nicht so richtig vorstellen, dass sie die im großen Stil betrügen wollen.

LG
Thali (die jetzt gefälligst wieder an ihre Arbeit geht, verdammt!)
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Snöblumma am 04. Juni 2014, 08:32:04
Naja, klar, als unbekannter Autor mag das gut sein. Wie gesagt, eigene Zahlen habe ich auch nicht, bzw. ich gucke mir meine Zahlen ja auch gar nicht an, ich sehe nur, was auf der Überweisung steht ;). Aber wenn das bei etablierten Autorinnen und zweiten, dritten Bänden einer Reihe passiert, ist für mich die Variante "Testleser" eher unwahrscheinlich. Ich meine - niemand liest doch Probe, indem er mal den zweiten Band einer Reihe nimmt und durchliest. Das macht einfach keinen Sinn.
Hihi, und was das irre viel in zwei Wochen angeht... ich persönlich lese in zwei Wochen ca. sieben bis acht Bücher. Wenn ich die nun alle zurückgeben würde... wäre ich reich. Definitiv. :D


Und gerade dieses "erst mal einsammeln" ist eine Mentalität, die mir irgendwo gegen den Strich geht. Wir haben uns daran gewöhnt, dass wir ohne Sinn und Verstand erst mal dem Haben-Wollen-Impuls nachgeben. Das ist wie auf den LAN-Partys früher, als man sich erst mal 5 GB Musik gezogen hat, wohlwissend, dass man die eh niemals hören wird. Ich meine, was soll das? Dann muss man eben mal vorher nachdenken, ob man das wirklich will. Klar entsteht dadurch nicht wirklich ein Schaden, wenn die Leute es dann eh nicht anschauen/anhören/lesen, aber ein bisschen Nachdenken vorher muss auch mal drin sein.

Und ja, ich sehe den Punkt schon auch. Ich bestelle auch öfter mal Dinge online, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie tatsächlich die Funktion erfüllen, die ich brauche. Wäre definitiv anders, wenn man im Einzelhandel ordentlich beraten würde (gerade bei technischem Zeugs und so), und bei Klamotten brauche ich auch die Möglichkeit, sie man anzuprobieren, weil allein von den Bildern keine Kaufentscheidung möglich ist. Aber ebooks, Musik und Filme sehe ich da einfach anders gelagert. Der Gang in die Umkleide ist per Leseprobe möglich. Wenn ich dann daheim feststelle, dass die schicke gelbe Hose doch nicht so zu meinem Kleiderschrank passt, ist das schon immer mein Problem gewesen. Und klar... das führte schon dazu, dass man die schicke gelbe Hose mal eher hat hängen lassen, keine Frage. Aber so ist das eben... hat auch keiner was davon, wenn auf einmal tausende gelbe Hosen produziert werden, an die Kunden gehen, nur um dann zurückzukommen und wieder vernichtet zu werden ;).

Nein, im Ernst: Ich fürchte einfach, dass sehr viele Leute gar nicht verstehen, was sie mit so einem Verhalten anrichten. Bei Musik, Filmen und jetzt auch Büchern haben wir uns allesamt einfach daran gewöhnt, sofort und möglichst umsonst zu konsumieren. Nicht wir hier, vielleicht, aber in der breiten Masse ist das durchaus der Fall. Diese Waren sind einfach so anfällig für umsonst und gratis-Kopien, dass ich den Sinn einfach nicht sehe, das Verhalten auch noch zu erleichtern, indem man es quasi legalisiert. Es gibt ja schon Möglichkeiten, Sachen auszuleihen, wenn man mal probelesen will - das ist es ja nicht. Aber die Marktforschung sagt: Wenn es günstiger und risikoloser geht, nimmt der wirtschaftlich denkende Mensch natürlich die günstigere und risikolosere Variante mit. Es sei denn, er wird durch andere Faktoren (möchte den Autor unterstützen, kennt den Autor, will Kreativität honorieren) dazu gebracht, doch etwas zu zahlen - und da fehlt es für mich einfach an Kommunikation.

Wir hatten das nur letztens mal in der Arbeit. Als ich meinen Kollegen gesagt habe, welche Centbeträge pro Buch ich als Autor bekomme, war allenortens das Erstaunen groß. Die meisten gingen davon aus, dass ich ca. 50% vom Buchverkaufspreis bekomme - und das sind studierte Leute mit Hang zu Büchern, wohlgemerkt, die auch Bildungsmedien lesen und grundsätzlich informiert sind. Da möchte ich gar nicht wissen, wie es in der "breiten Masse" aussieht, die mal ab und zu ein Buch kauft. Insofern war auch bei den Kollegen der Grundtenor: "Naja, wenn der Autor eh so viel bekommt, macht es doch nix, wenn ich mal ab und zu ein Buch einfach runterziehe. Tut dem ja nicht weh."
Doch, tut es. Wobei... bei den Centbeträgen, die tatsächlich rüberschauen, lässt sich auch darüber wieder trefflich streiten.

So, was ich damit sagen will: Ich halte die Mischung für eine sehr gefährliche Situation. Die Tatsache, dass viele viele Leute nicht wissen, wie es um Autoren und Einkunftsmöglichkeiten tatsächlich steht, zusammen mit der Möglichkeit, Bücher zurückzugeben, was irgendwie das Gefühl vermittelt, dass es voll okay ist, nichts zu zahlen, wenn man es "doch nur mal probieren" möchte - das zementiert einfach die Gratiskultur weiter, und macht kreatives Schaffen bis auf in den absoluten Spitzen wieder zu einer Nebenbeschäftigung. Meinetwegen, wenn es das ist, was gewollt ist gesellschaftlich, dann werden wir es nicht aufhalten können - fände ich halt nur schade.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Mogylein am 04. Juni 2014, 08:39:13
Zitat von: Snöblumma am 04. Juni 2014, 08:32:04
Und gerade dieses "erst mal einsammeln" ist eine Mentalität, die mir irgendwo gegen den Strich geht. Wir haben uns daran gewöhnt, dass wir ohne Sinn und Verstand erst mal dem Haben-Wollen-Impuls nachgeben. Das ist wie auf den LAN-Partys früher, als man sich erst mal 5 GB Musik gezogen hat, wohlwissend, dass man die eh niemals hören wird. Ich meine, was soll das?

Die ganze Geschichte erinnert mich an die Zeit, als ich ca. 14 war, wo ich mit meinen Freundinnen jeden Freitag in den Hugendubel gegangen bin und ganze Bücher und insbesondere Manga auf dem Sofa ausgelesen habe. Heute ist mir das peinlich, damals fand ich mich verdammt schlau, denn wir hatten kein Geld für Bücher und meine Bücherei hatte zu wenig. Damals ist diese ganze "muss haben, egal ob ich es mir leisten kann oder nicht"-Mentalität gerade aufgekeimt.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt in den Raum werfen: Um ein Buch illegal als Download anzubieten, muss es sich irgendwer "gekauft" haben (oder der Autor/Verlag bietet es selbst auf Filesharingdiensten an, was ich zieeeeemlich unwahrscheinlich finde). Dadurch, dass man das Geld für die Bücher, nachdem man sie mit tollen Programmen kopiert und gecrackt hat, wieder zurückbekommt, wird die Hemmschwelle nur noch niedriger. Und der Prozentsatz der Leute, die sich die Bücher wirklich kaufen, nur noch kleiner.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Snöblumma am 04. Juni 2014, 08:57:26
@Mogy
Ja, daran erinnert mich das auch. Ich habe mich das nie getraut... :D

Aber ehe wir jetzt auf dem Gesetzgeber herumhacken: Ich hab es gefunden. War gut versteckt in den Neuregelungen, aber es sieht (wohl) so aus:

Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht bei ebooks.
Aber: Wenn der Unternehmer auf Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung beginnt, erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Ausführung, ergo Download oder Streaming, begonnen hat (§3 312 f Abs. 2 nF, 356 V nF, wer sich das mal durchlesen möchte).

Der Gesetzgeber hat die ebooks also nicht vergessen. Notwendig ist also nur der Hinweis darauf, dass man jetzt mit der Ausführung beginnt und damit das Widerrufsrecht erlischt. Das stellt ja man sogar eine Klarstellung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage dar.  :rofl: Auch wenn man die systematisch sinnvoller hätte unterbringen können, aber sie ist da.

Was die Händler darüber hinaus weiter aus Kulanz anbieten, ist ja ein ganz anderes Blatt (und m.E. gehört das gerade bei dem großen A mit zu den Strategien, sich als kundenfreundlich darzustellen und zwar auf dem Rücken der Produzenten). Aber gesetzlich sieht es wohl so aus, als ob das Widerrufsrecht jedenfalls bei entsprechender Shopgestaltung passé ist.

Dann ist ja alles gut.  :rofl:
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Feuertraum am 04. Juni 2014, 10:52:35
Zitat von: Mogylein am 04. Juni 2014, 08:23:29
Besteht dieses Rückgaberecht eigentlich bei allen Onlinehändlern oder nur beim großen A und den größten Konkurrenzunternehmen?

Das Rückgaberecht gilt grundsätzlich bei allen Händlern, und bis auf ganz wenige Ausnahmen kann man auch alles zurückgeben.
Ich sehe das auch ein bisschen wie Thali: würde ich nicht die Möglichkeit haben, Gegenstände nach dem Ausprobieren respektive Nichtgefallen zurückzuschicken, hätte ich sie gar nicht erst bestellt.
Natürlich ist das bei Büchern anders oder bei geöffneten Datenträgern, aber ich hatte das Pech, mir einen Füller zu bestellen, der mir persönlich nicht gut in der Hand liegt. Hätte es nicht geheißen, dass ich 14 Tage Umtauschrecht hätte, hätte ich ihn gar nicht erst bestellt. Immerhin waren das an die 100€.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Franziska am 04. Juni 2014, 12:11:48
@Snö: komisch. Und wer kam jetzt darauf, dass es eine 14-Tage Rückgabe geben muss? Großes Missverständnis? Im Artikel wird es ja so dargestellt, als wäre das eine gesetzliche Regelung, die umgesetzt werden müsste. ???
Wie gesagt, ein paar Tage Rückgabe finde ich ja auch okay, nur die zwei Wochen finde ich zu lang.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Judith am 04. Juni 2014, 16:01:47
Ich hätte ja nie gedacht, dass ich so eine Möglichkeit überhaupt mal nutzen würde, aber tatsächlich habe ich mittlerweile einmal ein Hörbuch bei Audible und einmal ein ebook bei Amazon zurückgegeben. Beim Hörbuch lag es daran, dass mich das Englisch komplett überfordert hat. Die Hörprobe ging ganz gut, aber dann habe ich angefangen, das Hörbuch zu hören und musste nach einer Viertelstunde feststellen, dass es keinen Sinn hätte, überhaupt noch weiterzuhören.
Beim ebook handelte es sich um einen Ratgeber, der in den Bewertungen ganz gut klang. In der Leseprobe war nur das (recht lange) Vorwort, das sich auch ganz gut las. Aber als es dann mit dem eigentlichen Inhalt losging ... das war eine Katastrophe und ich kam mir regelrecht veralbert vor! Hätte ich das als gedrucktes Buch in einer Buchhandlung gekauft, hätte ich vor dem Kauf auf jeden Fall in das Buch reingeblättert und gemerkt, dass das gar nichts für mich ist. Und hätte ich bei der Leseprobe in den eigentlichen Inhalt reinlesen können, hätte ich es auch niemals gekauft.

Und natürlich war ich in beiden Fällen über die Rückgabemöglichkeit froh! Als Selbstverständlichkeit habe ich sie aber nicht betrachtet und hätte ich die Möglichkeit nicht gehabt - nun ja, das wäre auch keine Katastrophe gewesen. Fehlkäufe passieren nun einmal.
Für solche ganz seltenen Fälle halte ich das dennoch für hilfreich, aber ich kann mir schon vorstellen, dass es auch genug gibt, die so etwas dann ausnutzen. Vor allem halte ich 14 Tage für zu lange - in der Zeit kann man ja wirklich bequem das Buch lesen und dann wieder zurückgeben.

Zitat von: Mogylein am 04. Juni 2014, 08:39:13
Ich möchte noch einen weiteren Punkt in den Raum werfen: Um ein Buch illegal als Download anzubieten, muss es sich irgendwer "gekauft" haben (oder der Autor/Verlag bietet es selbst auf Filesharingdiensten an, was ich zieeeeemlich unwahrscheinlich finde). Dadurch, dass man das Geld für die Bücher, nachdem man sie mit tollen Programmen kopiert und gecrackt hat, wieder zurückbekommt, wird die Hemmschwelle nur noch niedriger.
Was das betrifft, bin ich mir nicht so sicher. Zunächst mal wurden bei Amazon durchaus schon Konten gesperrt, wenn zu viel zurückgegeben wurde: Haufenweise ebooks zu kaufen, alle wieder zurückzugeben und die kopierten Dateien illegal anzubieten, wird also auf Dauer nicht funktionieren. Und darüber hinaus findet man zig ebooks zum Download, die es offiziell überhaupt nicht als ebook gibt. Ganze gedruckte Bücher einzuscannen, ist denen also offensichtlich nicht zuviel Arbeitsaufwand. Also: Ja, die Hemmschwelle mag dann mit diesen Möglichkeiten noch niedriger sein, aber angesichts dessen, was jetzt schon alles an illegalen Downloads rumkugelt, ist es wohl eher nicht so, dass erst die Rückgabemöglichkeit Piraten Tür und Tor öffnet.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Nycra am 04. Juni 2014, 16:20:21
Zitat von: Mogylein am 04. Juni 2014, 08:39:13Ich möchte noch einen weiteren Punkt in den Raum werfen: Um ein Buch illegal als Download anzubieten, muss es sich irgendwer "gekauft" haben ...

Das ist nicht ganz richtig. Da Amazon auch anbietet, das Ebook mittels App auf dem PC zu lesen, kann auch das geliehene Buch dort gecracked werden. Ich hatte dazu im letzten August und im Jahr davor mal einen Bericht zu einem Vortrag von einem "Piratenjäger" auf meinem alten Blog gepostet.

Wir reden hier nicht von den 0815-Lesern, sondern von den Banden, die das mehr oder weniger professionell betreiben. Es ist inzwischen sogar bei diversen Staatsanwaltschaften bekannt, dass diese Rückgabemöglichkeit weidlich ausgenutzt wird, um sich daran zu bereichern.

Aber das funktioniert auch bei einem eintägigen Rückgaberecht. Allerdings sehe ich bei 14 Tagen das größere Problem darin, dass die Bücher von Herrn oder Frau Normalo dann tatsächlich gelesen wurden, innerhalb eines Tages schafft es der Durchschnittsleser vermutlich nicht unbedingt. Wobei es hier ja auch Ausnahmen gibt.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Minhael am 04. Juni 2014, 18:21:25
ZitatWer nicht weiß, dass es ein Rückgaberecht gibt, kann es immerhin auch nicht ausnutzen 

Das ist grundsätzlich sicherlich richtig. ;D Aber ich denke man kann davon ausgehen, dass der Durchschnittsleser solche Schlupflöcher nicht unbedingt kennt. Die kennt eher der, der aktiv danach sucht. Und das werden dann nun mal die Leser sein, die ebooks haufenweise lesen und anschließend retournieren.

Ergo gehe ich persönlich davon aus das aktuell die negative Auswirkung deutlich überwiegt. Ob das anders wäre, wenn das Rücktrittsrecht allseits bekannt wäre, hinge dann aber vermutlich immer noch stark vom individuellen Gefüge der Zielgruppe bzw. Leserschaft ab.


ZitatWas das betrifft, bin ich mir nicht so sicher. Zunächst mal wurden bei Amazon durchaus schon Konten gesperrt, wenn zu viel zurückgegeben wurde

Gibt es dazu Zahlen? Würde mich ja mal brennend interessieren wie lange es dauert, bis Amazon da eingreift.
Titel: Re: 14-Tage Rückgabe von ebooks?
Beitrag von: Lamarie am 02. Juli 2014, 14:47:57
Zitat von: Nycra am 04. Juni 2014, 16:20:21

Wir reden hier nicht von den 0815-Lesern, sondern von den Banden, die das mehr oder weniger professionell betreiben. Es ist inzwischen sogar bei diversen Staatsanwaltschaften bekannt, dass diese Rückgabemöglichkeit weidlich ausgenutzt wird, um sich daran zu bereichern.
Aber das funktioniert auch bei einem eintägigen Rückgaberecht. Allerdings sehe ich bei 14 Tagen das größere Problem darin, dass die Bücher von Herrn oder Frau Normalo dann tatsächlich gelesen wurden, innerhalb eines Tages schafft es der Durchschnittsleser vermutlich nicht unbedingt. Wobei es hier ja auch Ausnahmen gibt.

Interessanter Beitrag! Nachdem ich den Anfang dieses Threads gelesen hatte, sah ich mich erstmal gezwungen, alle ebook-Leser zu verteidigen: Ich hab von dem Rückgaberecht schon öfters Gebrauch gemacht, da der kindle nur mal eben weggelegt wird und die kleine Schwester eine Tasse draufstellt oder ich die Leseprobe anklicken wollte und den Kaufbutton erwischt habe. Ohne Rückgaberecht hätte ich schon jede Menge Geld für Bücher, die ich nicht lesen wollte, ausgeben müssen.
Hier muss ich aber auch deutlich sagen, dass ich für ein 1-Tag-Rückgaberecht wäre. Bei Leuten, die ebooks lesen und dann zurückgeben, kann man ja noch nicht von Banden sprechen aber eben dies finde ich absolut falsch.

Die 14 Tage erinnern mich an das Rückgaberecht, das man z.B. im H&M-Online Shop hat. gibt es dazu vielleicht eine gesetzliche Reglung, die dies vorsieht?