Wir sind nicht direkt öffentlicher Dienst, diesem aber angelehnt und werden auch über das/ein Landesamt für Finanzen abgerechnet.
Tatsächlich muss ich mich demnächst leider auch mal damit beschäftigen, weil ich allmählich in die gleiche Situation rutsche.
Wenn ich dran denke, kann ich am Montag mehr darüber berichten, wie es bei uns ist. Aber um das Nachfragen bei deiner Personalabteilung wirst du nicht umhinkommen. Mitunter kann das ja auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter variieren.
Generell muss bei uns immer der Stundenumfang der Nebentätigkeit angegeben werden und tatsächlich auch der Verdienst. Von unserer Seite aus gibt es dann auch ein Genehmigungsschreiben (und ganz allgemein hat ein Arbeitgeber durchaus das Recht die Ausübung eine Nebentätigkeit zu verweigern).
Da ich selbst das ein wenig lockerer sehe, aber in den Zuständigkeitsbereich meiner Kollegin falle, hatte ich das Thema auch schon mit ihr. Ich persönlich vermute ähnliches wie
@Christopher oder
@Leann angesprochen haben. Einfach aus dem Grund heraus, dass wenn man meinen geschätzten Stundenumfang für das Schreiben ernsthaft heranziehen würde (was ja eigentlich mein Hobby und damit ein Ausgleich zur Arbeit ist), dann könnte mir durchaus unterstellt werden, dass ich dann eben nicht mehr leistungsfähig auf meiner regulären Arbeit bin.
Aber ein Anruf diesbezüglich bei der LfF wird mich nächste Woche schlauer machen.
Übrigens mit Verdienst ist meines Wissens nach nicht der Gewinn gemeint. Letzteres ist aber gerade gefährliches Halbwissen.