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Rechterückholung und Manuskriptversion

Begonnen von Zanoni, 11. Mai 2012, 16:45:18

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Tintenweberin

Besteht denn nicht die Möglichkeit, alle offenen Fragen mit dem ersten Verleger vertraglich zu klären?

Zanoni

Na, das hoffe ich doch!

Denn auch wenn meine Schilderung hier etwas dramatisch klingt, ist es die Angelegenheit selbst nicht. Zumindest nicht besonders. Wir haben zwar eine Differenz, aber alles ganz ruhig und sachlich. Ich hege auch keinen Groll gegenüber dem Verleger. Schade finde ich seine Entscheidung, alle bestehenden Verträge zum Ende des Jahres einseitig zu kündigen, aber böse bin ich deswegen nicht. Denn unterm Strich könnte es für mich sogar besser sein. Und wenn er jetzt plötzlich sagen würde, komm, war blöd, alles vergessen, dann würde ich auch trotzdem alles bei ihm belassen. Vermutlich zukünftige Projekte nicht mehr, aber das hatte ich ja auch schon vorher in Erwägung gezogen.

Der einzige Punkt, wo es problematisch wurde, war dieser Satz, mit dem er sich die Rechte an dem Titel sichern wollte, und den ich nicht bereit bin, zu unterschreiben. Aber selbst da, geht es - bisher - sehr ruhig und unaufgeregt zu. Wobei ich dazu sagen muss, dass es mir an dieser Stelle eher um das Prinzip geht, als um die Sache selbst. Den Versuch, diesen Paragrafen einzuschmuggeln, empfinde ich als etwas "unehrenhaft". Daher die Ablehnung. Wenn der Titel tatsächlich geändert werden muss, wäre das auch kein riesiges Problem. Es wird dann sowieso eine aktualisierte und erweiterte Ausgabe geben - insofern darf das Werk auch gerne einen anderen, oder wenigstens etwas anderen Namen haben. Und falls er unter dem bisherigen Namen einen komplett anderen Inhalt veröffentlichen möchte, dann soll er das ruhig tun - früher oder später wird das auffallen.

Ich finde es allerdings sinnvoll, die Sache grundsätzlich zu klären, und das möglichst frühzeitig, damit beide Seiten wissen, woran sie sind und dementsprechend planen können.