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Verkaufszahlen eines Neulings

Begonnen von Franzi M., 07. April 2017, 11:47:30

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Franzi M.

Hallo ihr Lieben  :)

Mein Erstling ist zwar erst in der Entstehung, aber dass er veröffentlicht werden soll steht bereits fest. Ich schreibe zwar im Großen und Ganzen für mich selbst und möchte auch nicht vom Schreiben leben können, aber wenn jemand Interesse daran hat, meine Geschichte zu lesen, soll er auch die Möglichkeit dazu haben.

Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???

Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100? Dementsprechend müsste ich ja, wenn ich z.B. als Selfpublisher 0,50 Cent Gewinn pro Stück mach, irgend eine realistische Zahl angeben.
Mir ist klar, dass es drauf ankommt WAS man schreibt und vor allem wie gut das Werk wird.
Aber was würdet ihr denn für den Anfang mal reinschreiben? Gibt's irgendwelche Erfahrungswerte, Durchschnittsangaben etc.? Was hattet ihr bei euren Erstlingen für Zahlen?
Mag einfach hinterher keinen Ärger kriegen, drum möchte ich das im Amt ordentlich anmelden.  :)

Leann

Hallo Franzi, bei der Anmeldung der Nebentätigkeit habe ich noch kein Einkommen angegeben, nur die Verlage, für die ich schreibe. Im Januar gebe ich dann in einer Extrameldung an, wieviel ich verdient habe. Hast du denn ein Formular, in dem jetzt schon nach dem Einkommen gefragt wirst? An deiner Stelle würde ich dann mal bei der Personalabteilung nachfragen, wie sie das haben möchten. Geschätzter Wert oder Meldung am Jahresanfang. Dann kannst du ja auch angeben, dass du im Moment noch schwer schätzen kannst, weil du bisher nichts veröffentlicht hast.

gbwolf

Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???
Das ist so unterschiedlich, man kann es gar nicht sagen. Aber rede mal mit deinen Vorgesetzte. Ich war zwar nie verbeamtet, habe aber auf verschiedenen Stellen im Öffentlichen Dienst die Erfahrung gemacht, dass man als Autor nicht besonders ernst genommen wird, sprich, dass niemand denkt, du würdest deine Stelle deshalb vernachlässigen. Sprich an, dass es kein Beschäftigungsverhältnis ist, sondern eine künstlerische Tätigkeit, die vermutlich unter dem Maximum liegt.
Als Richtwert kannst du die Künstlersozialkasse nehmen: Ab 3900 EUR netto (!) im Jahr kann man sich dort versichern. Realistisch sind in den ersten Jahren eher um die 100 oder 200 im Monat, wenn es gut läuft. Als Saisongeschäft (Mal kommt ein Garantiehonorar rein, mal zwei Jahre lang nicht), kann man das eh nie so genau abrechnen.

Um also zum Anfang zurückzukommen: Sprich mal mit Vorgesetzten oder mit dem Personalamt.

Jen

#3
Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100?

Äh, also, das ist zwar sehr unterschiedlich, aber ... selbst zehn sind meines Erachtens schwer. Ich hab die zehn im Februar nur mit einer Preisaktion und einem großen Marketingaufwand geknackt, aber das kann bei jedem anders sein. Schließe mich ansonsten Nadine an: Einfach mal fragen.

Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.
Guilty feet have got no rhythm.

gbwolf

Zitat von: Jen am 07. April 2017, 12:01:38
Äh, also, das ist zwar sehr unterschiedlich, aber ... selbst zehn sind meines Erachtens schwer. Ich hab die zehn im Februar nur mit einer Preisaktion und einem großen Marketingaufwand geknackt, aber das kann bei jedem anders sein. Schließe mich ansonsten Nadine an: Einfach mal fragen.
Ja, man kann es wirklich nicht vorhersagen. Und dann kommt es noch auf das Genre an, oder ob man bei einem großen oder kleinen Verlag ist oder Indieautor, oder, oder, oder ...

Christopher

#5
Wenn es nur um die steuerliche Geschichte geht: Da haben wir ein paar Threads hier im Forum zu dem Thema.

Da du die aber bestimmt gesucht und gefunden hast wenn es darum geht, gehe ich davon aus, dass es dir eher um die Verpflichtung zur Anmeldung der Nebentätigkeit geht. Ich bin Soldat, zwar kein Beamter, aber quasi derselbe Arbeitgeber. Bei uns gibt es diese Vorschrift und die Formulare auch.
Aber: Nicht jede Nebentätigkeit muss ich anmelden. Zu den nichtmeldepflichtigen gehören auch künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. Ich vermute stark, dass die Regelungen bei euch quasi Dieselben sind. Vermutlich musst du das also gar nicht anmelden.

Frag mal den zuständigen Bearbeiter nach den jeweiligen Paragraphen die das regeln und schau, ob da, wie bei uns, schriftstellerische Tätigkeiten ausgenommen sind. Ich vermute stark, dass dem so ist.
Be brave, dont tryhard.

Leann

In NRW sind die schriftstellerischen Tätigkeiten zwar nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig.

Franzi M.

Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten!  :) Ja, also die Steuer-Threads hab ich gefunden, damit komm ich klar. Dafür hab ich zur Not auch eine Steuerberaterin im Freundeskreis.

Bei uns im Haus ist dass so, dass die tatsächlich nicht nur "angezeigt" haben wollen wenn jemand eine Nebentätigkeit macht, sondern das eben auch genehmigen wollen/dürfen/müssen.
Es ist nicht näher definiert um welche Art der Tätigkeit es sich handelt, es darf eben nur einen gewissen Rahmen nicht überschreiten und den muss ich zeitlich und finanziell betrachtet angeben. Es ist denen quasi egal ob ich für 8,50 putzen gehe oder 10 x 0,50 durch Bücher einnehme.^^
Aber nachdem ich gar keinen Plan hatte, mit was man rechnen kann dachte ich, ich greif mal auf euer Schwarmwissen zurück. Ich denke, ich ruf demnächst mal bei der Personalstelle an... den zeitlichen Rahmen weiß ich ja zumindest schon mal. (wobei ich den etwas reduziert angeben muss, sonst kriegen die die Krise  ;D glücklicherweise kann mir da dann, im Gegensatz zum Verdienst, keiner das Gegenteil beweisen^^)

Kaeptn

Wieviel du verdienst hängt ja auch von dir ab. Fahr auf ein paar Messen um Werbung zu machen und rechne Fahrt/Unterbringung ab, kauf dir einen neuen Laptop zum Schreiben, drucke Lesezeichen oder einen Flyer und und und... Also den Verdienst nachher kleiner zu kriegen, weil er höher ist, als du angegeben hast, sollte nicht das Problem sein.

Zit

Es muss ja nicht 100% realistisch sein, ich würde da schon pimaldaumen rechnen, zumindest bei den Zeiten. Soll dir mal einer nachweisen. Was den Umsatz angeht, würde ich fürs erste Jahr tatsächlich mit Null rechnen. Du startest ja erst, dein Erstling ist auch noch nicht fertig, wer weiß, ob du den in einem Jahr in Händen hältst.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Dämmerungshexe

Mal als konkrete Zahl: 2016 wurden von meinem Buch ingesamt 20 Stück verkauft (Print und ebook - wobei auch noch ein oder zwei Verwandte dabei gewesen sind, denke ich). Veröffentlicht wurde August 2015, Werbung wurde seitdem eigentlich so gut wie nicht gemacht und ich bin auch kein Stück bekannt, also vollkommener Neuling. Ich denke, das ist so ziemlich das Minimum was möglich ist.
,,So basically the rule for writing a fantasy novel is: if it would look totally sweet airbrushed on the side of a van, it'll make a good fantasy novel." Questionable Content - J. Jacques

caity

Liebe Franziska,

ich würde an deiner Stelle auch mal mit der Personalverwaltung klären, wie genau sie das haben wollen. Ich musste das vor kurzem auch angeben, und habe dann einfach mal frech und sehr grob geschätzt, dass es in jedem Fall unter 1000 Euro im Jahr sind. Hat denen gereicht  ;)

Alles Liebe,
caity
Wenn ein Autor behauptet, sein Leserkreis habe sich verdoppelt, liegt der Verdacht nahe, daß der Mann geheiratet hat. - William Beaverbrook (1879-1964)

chaosqueen

Zitat von: Kaeptn am 07. April 2017, 14:12:29
Wieviel du verdienst hängt ja auch von dir ab. Fahr auf ein paar Messen um Werbung zu machen und rechne Fahrt/Unterbringung ab, kauf dir einen neuen Laptop zum Schreiben, drucke Lesezeichen oder einen Flyer und und und... Also den Verdienst nachher kleiner zu kriegen, weil er höher ist, als du angegeben hast, sollte nicht das Problem sein.

Genau das. Unterm Strich wirst Du in den ersten Jahren (!) mehr Ausgaben als Einnahmen vom Schreiben haben. Die Frage ist halt, wie genau sie das vorgelegt bekommen wollen, aber das würde ich einfach mal mit der Perso klären.

Drachenfeder

#13
Ich bin zwar nicht verbeamtet, musste meine Nebentätigkeit aber auch angeben. Leider habe ich meine Unterlagen noch im Büro und komme erst in zwei Wochen wieder hin ... Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass ich angeben musste, welche Zeit ich für diese Nebentätigkeit aufbringe. Meinen eventuellen Verdienst musste ich nicht angeben, glaube ich zumindest. Wo veröffentlichst du denn? Ich habe sowas geschrieben wie "Nebentätigkeit: Autorin bei verschiedenen Kleinverlagen". Habe mir einen mega Kopf drum gemacht und dann kam einfach nur ein Dreizeiler, dass der Nebentätigkeit zugestimmt wird. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und das ist schon ein paar Jahre her. Ach ja, ich habe auch mal per Mail bei der zuständigen Stelle nachgefragt, wie die das denn überhaupt haben wollen, da einige Angaben im Formular überhaupt nicht richtig zu beantworten sind bei unserer Tätigkeit.
Und was Chaosqueen geschrieben hat ist leider wahr: Du wirst eine lange Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen haben.



gbwolf

Zitat von: caity am 07. April 2017, 16:43:05
ich würde an deiner Stelle auch mal mit der Personalverwaltung klären, wie genau sie das haben wollen. Ich musste das vor kurzem auch angeben, und habe dann einfach mal frech und sehr grob geschätzt, dass es in jedem Fall unter 1000 Euro im Jahr sind. Hat denen gereicht  ;)
:jau:
Persönlich nachfragen und dann ausfüllen ist meistens der beste Weg.

Man kann den Verdienst einfach nicht abschätzen. So lange kein Verlagsvertrag mit hohem Garantiehonorar in Aussicht ist, würde ich kleine Brötchen backen. Man kann ja immer noch eine höhere Zahl nachreichen, wenn man selbst konkret etwas in der Hand hat.