Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30

Titel: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Hallo ihr Lieben  :)

Mein Erstling ist zwar erst in der Entstehung, aber dass er veröffentlicht werden soll steht bereits fest. Ich schreibe zwar im Großen und Ganzen für mich selbst und möchte auch nicht vom Schreiben leben können, aber wenn jemand Interesse daran hat, meine Geschichte zu lesen, soll er auch die Möglichkeit dazu haben.

Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???

Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100? Dementsprechend müsste ich ja, wenn ich z.B. als Selfpublisher 0,50 Cent Gewinn pro Stück mach, irgend eine realistische Zahl angeben.
Mir ist klar, dass es drauf ankommt WAS man schreibt und vor allem wie gut das Werk wird.
Aber was würdet ihr denn für den Anfang mal reinschreiben? Gibt's irgendwelche Erfahrungswerte, Durchschnittsangaben etc.? Was hattet ihr bei euren Erstlingen für Zahlen?
Mag einfach hinterher keinen Ärger kriegen, drum möchte ich das im Amt ordentlich anmelden.  :)
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Leann am 07. April 2017, 11:52:13
Hallo Franzi, bei der Anmeldung der Nebentätigkeit habe ich noch kein Einkommen angegeben, nur die Verlage, für die ich schreibe. Im Januar gebe ich dann in einer Extrameldung an, wieviel ich verdient habe. Hast du denn ein Formular, in dem jetzt schon nach dem Einkommen gefragt wirst? An deiner Stelle würde ich dann mal bei der Personalabteilung nachfragen, wie sie das haben möchten. Geschätzter Wert oder Meldung am Jahresanfang. Dann kannst du ja auch angeben, dass du im Moment noch schwer schätzen kannst, weil du bisher nichts veröffentlicht hast.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: gbwolf am 07. April 2017, 11:53:03
Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???
Das ist so unterschiedlich, man kann es gar nicht sagen. Aber rede mal mit deinen Vorgesetzte. Ich war zwar nie verbeamtet, habe aber auf verschiedenen Stellen im Öffentlichen Dienst die Erfahrung gemacht, dass man als Autor nicht besonders ernst genommen wird, sprich, dass niemand denkt, du würdest deine Stelle deshalb vernachlässigen. Sprich an, dass es kein Beschäftigungsverhältnis ist, sondern eine künstlerische Tätigkeit, die vermutlich unter dem Maximum liegt.
Als Richtwert kannst du die Künstlersozialkasse nehmen: Ab 3900 EUR netto (!) im Jahr kann man sich dort versichern. Realistisch sind in den ersten Jahren eher um die 100 oder 200 im Monat, wenn es gut läuft. Als Saisongeschäft (Mal kommt ein Garantiehonorar rein, mal zwei Jahre lang nicht), kann man das eh nie so genau abrechnen.

Um also zum Anfang zurückzukommen: Sprich mal mit Vorgesetzten oder mit dem Personalamt.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Jen am 07. April 2017, 12:01:38
Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100?

Äh, also, das ist zwar sehr unterschiedlich, aber ... selbst zehn sind meines Erachtens schwer. Ich hab die zehn im Februar nur mit einer Preisaktion und einem großen Marketingaufwand geknackt, aber das kann bei jedem anders sein. Schließe mich ansonsten Nadine an: Einfach mal fragen.

Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: gbwolf am 07. April 2017, 12:07:46
Zitat von: Jen am 07. April 2017, 12:01:38
Äh, also, das ist zwar sehr unterschiedlich, aber ... selbst zehn sind meines Erachtens schwer. Ich hab die zehn im Februar nur mit einer Preisaktion und einem großen Marketingaufwand geknackt, aber das kann bei jedem anders sein. Schließe mich ansonsten Nadine an: Einfach mal fragen.
Ja, man kann es wirklich nicht vorhersagen. Und dann kommt es noch auf das Genre an, oder ob man bei einem großen oder kleinen Verlag ist oder Indieautor, oder, oder, oder ...
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Christopher am 07. April 2017, 12:11:17
Wenn es nur um die steuerliche Geschichte geht: Da haben wir ein paar Threads hier im Forum zu dem Thema.

Da du die aber bestimmt gesucht und gefunden hast wenn es darum geht, gehe ich davon aus, dass es dir eher um die Verpflichtung zur Anmeldung der Nebentätigkeit geht. Ich bin Soldat, zwar kein Beamter, aber quasi derselbe Arbeitgeber. Bei uns gibt es diese Vorschrift und die Formulare auch.
Aber: Nicht jede Nebentätigkeit muss ich anmelden. Zu den nichtmeldepflichtigen gehören auch künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. Ich vermute stark, dass die Regelungen bei euch quasi Dieselben sind. Vermutlich musst du das also gar nicht anmelden.

Frag mal den zuständigen Bearbeiter nach den jeweiligen Paragraphen die das regeln und schau, ob da, wie bei uns, schriftstellerische Tätigkeiten ausgenommen sind. Ich vermute stark, dass dem so ist.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Leann am 07. April 2017, 12:17:43
In NRW sind die schriftstellerischen Tätigkeiten zwar nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Franzi M. am 07. April 2017, 12:33:13
Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten!  :) Ja, also die Steuer-Threads hab ich gefunden, damit komm ich klar. Dafür hab ich zur Not auch eine Steuerberaterin im Freundeskreis.

Bei uns im Haus ist dass so, dass die tatsächlich nicht nur "angezeigt" haben wollen wenn jemand eine Nebentätigkeit macht, sondern das eben auch genehmigen wollen/dürfen/müssen.
Es ist nicht näher definiert um welche Art der Tätigkeit es sich handelt, es darf eben nur einen gewissen Rahmen nicht überschreiten und den muss ich zeitlich und finanziell betrachtet angeben. Es ist denen quasi egal ob ich für 8,50 putzen gehe oder 10 x 0,50 durch Bücher einnehme.^^
Aber nachdem ich gar keinen Plan hatte, mit was man rechnen kann dachte ich, ich greif mal auf euer Schwarmwissen zurück. Ich denke, ich ruf demnächst mal bei der Personalstelle an... den zeitlichen Rahmen weiß ich ja zumindest schon mal. (wobei ich den etwas reduziert angeben muss, sonst kriegen die die Krise  ;D glücklicherweise kann mir da dann, im Gegensatz zum Verdienst, keiner das Gegenteil beweisen^^)
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Kaeptn am 07. April 2017, 14:12:29
Wieviel du verdienst hängt ja auch von dir ab. Fahr auf ein paar Messen um Werbung zu machen und rechne Fahrt/Unterbringung ab, kauf dir einen neuen Laptop zum Schreiben, drucke Lesezeichen oder einen Flyer und und und... Also den Verdienst nachher kleiner zu kriegen, weil er höher ist, als du angegeben hast, sollte nicht das Problem sein.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Zit am 07. April 2017, 15:23:01
Es muss ja nicht 100% realistisch sein, ich würde da schon pimaldaumen rechnen, zumindest bei den Zeiten. Soll dir mal einer nachweisen. Was den Umsatz angeht, würde ich fürs erste Jahr tatsächlich mit Null rechnen. Du startest ja erst, dein Erstling ist auch noch nicht fertig, wer weiß, ob du den in einem Jahr in Händen hältst.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Dämmerungshexe am 07. April 2017, 15:31:55
Mal als konkrete Zahl: 2016 wurden von meinem Buch ingesamt 20 Stück verkauft (Print und ebook - wobei auch noch ein oder zwei Verwandte dabei gewesen sind, denke ich). Veröffentlicht wurde August 2015, Werbung wurde seitdem eigentlich so gut wie nicht gemacht und ich bin auch kein Stück bekannt, also vollkommener Neuling. Ich denke, das ist so ziemlich das Minimum was möglich ist.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: caity am 07. April 2017, 16:43:05
Liebe Franziska,

ich würde an deiner Stelle auch mal mit der Personalverwaltung klären, wie genau sie das haben wollen. Ich musste das vor kurzem auch angeben, und habe dann einfach mal frech und sehr grob geschätzt, dass es in jedem Fall unter 1000 Euro im Jahr sind. Hat denen gereicht  ;)

Alles Liebe,
caity
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: chaosqueen am 07. April 2017, 18:44:41
Zitat von: Kaeptn am 07. April 2017, 14:12:29
Wieviel du verdienst hängt ja auch von dir ab. Fahr auf ein paar Messen um Werbung zu machen und rechne Fahrt/Unterbringung ab, kauf dir einen neuen Laptop zum Schreiben, drucke Lesezeichen oder einen Flyer und und und... Also den Verdienst nachher kleiner zu kriegen, weil er höher ist, als du angegeben hast, sollte nicht das Problem sein.

Genau das. Unterm Strich wirst Du in den ersten Jahren (!) mehr Ausgaben als Einnahmen vom Schreiben haben. Die Frage ist halt, wie genau sie das vorgelegt bekommen wollen, aber das würde ich einfach mal mit der Perso klären.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Drachenfeder am 07. April 2017, 19:41:34
Ich bin zwar nicht verbeamtet, musste meine Nebentätigkeit aber auch angeben. Leider habe ich meine Unterlagen noch im Büro und komme erst in zwei Wochen wieder hin ... Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass ich angeben musste, welche Zeit ich für diese Nebentätigkeit aufbringe. Meinen eventuellen Verdienst musste ich nicht angeben, glaube ich zumindest. Wo veröffentlichst du denn? Ich habe sowas geschrieben wie "Nebentätigkeit: Autorin bei verschiedenen Kleinverlagen". Habe mir einen mega Kopf drum gemacht und dann kam einfach nur ein Dreizeiler, dass der Nebentätigkeit zugestimmt wird. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und das ist schon ein paar Jahre her. Ach ja, ich habe auch mal per Mail bei der zuständigen Stelle nachgefragt, wie die das denn überhaupt haben wollen, da einige Angaben im Formular überhaupt nicht richtig zu beantworten sind bei unserer Tätigkeit.
Und was Chaosqueen geschrieben hat ist leider wahr: Du wirst eine lange Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen haben.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: gbwolf am 07. April 2017, 19:55:06
Zitat von: caity am 07. April 2017, 16:43:05
ich würde an deiner Stelle auch mal mit der Personalverwaltung klären, wie genau sie das haben wollen. Ich musste das vor kurzem auch angeben, und habe dann einfach mal frech und sehr grob geschätzt, dass es in jedem Fall unter 1000 Euro im Jahr sind. Hat denen gereicht  ;)
:jau:
Persönlich nachfragen und dann ausfüllen ist meistens der beste Weg.

Man kann den Verdienst einfach nicht abschätzen. So lange kein Verlagsvertrag mit hohem Garantiehonorar in Aussicht ist, würde ich kleine Brötchen backen. Man kann ja immer noch eine höhere Zahl nachreichen, wenn man selbst konkret etwas in der Hand hat.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Drachenfeder am 07. April 2017, 20:08:19
Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen.

Ach ja, ich denke, dass du auch im ÖD arbeitest. Da hört sich ja vieles nach mehr an, als es schlussendlich ist. "Vom Dienstherr genehmigen lassen" ist meiner Meinung nach eine unpassende Formulierung. Es muss angemeldet werden, fertig. Das ist auch ok. Was gebe es für einen Grund, dir das zu verweigern. Du nutzt keine dienstlichen Materialien und ich denke du schreibst auch nicht während der Arbeitszeit (was deine eigentliche Arbeit beeinträchtigen könnte). Also schau einfach das du das Ding ausfüllst. Und gib dann mal Bescheid, wies gelaufen ist.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Waldhex am 07. April 2017, 20:35:42
Zitat von: Franzi M. am 07. April 2017, 11:47:30
Hallo ihr Lieben  :)

Mein Erstling ist zwar erst in der Entstehung, aber dass er veröffentlicht werden soll steht bereits fest. Ich schreibe zwar im Großen und Ganzen für mich selbst und möchte auch nicht vom Schreiben leben können, aber wenn jemand Interesse daran hat, meine Geschichte zu lesen, soll er auch die Möglichkeit dazu haben.

Da ich verbeamtet bin muss ich alle Nebentätigkeiten anmelden und von meinem Dienstherrn genehmigen lassen. Das Schreiben an sich wäre quasi noch "legal" ohne Anmeldung, spätestens nach der Veröffentlichung ist es das jedoch nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer damit ein Problem haben wird, jedoch stellt sich mir die ganz andere Frage - was gebe ich in dem Formular an?  ???

Wieviel verkauft ein unbekannter Autor im Monat? 10 Bücher? 100? Dementsprechend müsste ich ja, wenn ich z.B. als Selfpublisher 0,50 Cent Gewinn pro Stück mach, irgend eine realistische Zahl angeben.
Mir ist klar, dass es drauf ankommt WAS man schreibt und vor allem wie gut das Werk wird.
Aber was würdet ihr denn für den Anfang mal reinschreiben? Gibt's irgendwelche Erfahrungswerte, Durchschnittsangaben etc.? Was hattet ihr bei euren Erstlingen für Zahlen?
Mag einfach hinterher keinen Ärger kriegen, drum möchte ich das im Amt ordentlich anmelden.  :)

Hallo Franzi,
ich bin auch verbeamtet. Ich habe einfach mit meinem damaligen Personalchef gesprochen: Wenn der Verdienst unter einem bestimmten Prozentsatz des Gehalts bleibt, muss keine Nebentätigkeit angegeben werden. Er sagte mir, dass ich ruhig erstmal abwarten kann, was ich verdiene. Wenn es dann über die Grenze geht, kann ich das nachmelden (ich habe die Mail abgespeichert und kann sie ggf. rauskramen, wenn der jetzige Chef Probleme machen würde).
Bis jetzt habe ich zwei Bücher in SP veröffentlicht. Da ich kein guter Netzwerker bin, ist der Verdienst weit unter der Grenze, bei der ich das angeben müsste.

Deshalb mein Vorschlag: erstmal mit der Personalabteilung reden, ob das Formular überhaupt ausgefüllt werden muss, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Elona am 07. April 2017, 21:23:26
Wir sind nicht direkt öffentlicher Dienst, diesem aber angelehnt und werden auch über das/ein Landesamt für Finanzen abgerechnet.
Tatsächlich muss ich mich demnächst leider auch mal damit beschäftigen, weil ich allmählich in die gleiche Situation rutsche.
Wenn ich dran denke, kann ich am Montag mehr darüber berichten, wie es bei uns ist. Aber um das Nachfragen bei deiner Personalabteilung wirst du nicht umhinkommen. Mitunter kann das ja auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter variieren. 

Generell muss bei uns immer der Stundenumfang der Nebentätigkeit angegeben werden und tatsächlich auch der Verdienst. Von unserer Seite aus gibt es dann auch ein Genehmigungsschreiben (und ganz allgemein hat ein Arbeitgeber durchaus das Recht die Ausübung eine Nebentätigkeit zu verweigern).
Da ich selbst das ein wenig lockerer sehe, aber in den Zuständigkeitsbereich meiner Kollegin falle, hatte ich das Thema auch schon mit ihr. Ich persönlich vermute ähnliches wie @Christopher oder @Leann angesprochen haben. Einfach aus dem Grund heraus, dass wenn man meinen geschätzten Stundenumfang für das Schreiben ernsthaft heranziehen würde (was ja eigentlich mein Hobby und damit ein Ausgleich zur Arbeit ist), dann könnte mir durchaus unterstellt werden, dass ich dann eben nicht mehr leistungsfähig auf meiner regulären Arbeit bin.  :rofl:
Aber ein Anruf diesbezüglich bei der LfF wird mich nächste Woche schlauer machen.
Übrigens mit Verdienst ist meines Wissens nach nicht der Gewinn gemeint. Letzteres ist aber gerade gefährliches Halbwissen. 
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: FeeamPC am 07. April 2017, 23:19:45
Um noch mal eine bekannte Pauschale mit hereinzubringen: Ein Selfpublisher bzw. ein unbekannter Autor in einem Kleinverlag gilt als Erfolg, wenn er es schafft, mehr als 200 Bücher im Jahr zu verkaufen. Im günstigsten Fall bei sehr guten Konditionen als Selfpublisher und überwiegend Ebook-Verkauf verdient man dann ca. 50 Euro im Monat. Das betrachtet garantiert kein Arbeitgeber als schwerwiegend genug, um Rabatz zu machen.
Ist natürlich etwas anderes, wenn du den nächsten Harry-Potter-ähnlichen Erfolg schreibst.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Christopher am 08. April 2017, 08:49:22
Die beiden Grundgedanken bei der Nachfrage sind eigentlich folgende:

1. Betreibst du das in einem Umfang, der deine eigentliche Arbeit beeinträchtigt?
2. Verdienst du damit so viel, dass dein eigentlicher Verdienst in den Hintergrund gedrängt wird?

1. ist deswegen Interessant, weil es eben deine Arbeitsleistung beeinträchtigen würde, wenn du, sagen wir, 5x die Woche Nachtschicht bei ner Tankstelle arbeitest. Darunter würde deine Leistung sicherlich leiden.
2. ist deswegen Interessant, weil es deine Leistung ebenfalls negativ beeinträchtigen würde, wenn dir das Geld von deinem "Hauptjob" plötzlich völlig egal oder eben nicht mehr so wichtig ist.

Sofern die beiden Punkte nicht gefährdet sind, wird es dem Personaler egal sein, was du da eigentlich tust, wie genau deine Angaben sind etc. pp.

Wurde schon von mehreren hier angesprochen, ich habs nur noch mal auf die Quintessenz reduziert.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Franzi M. am 08. April 2017, 11:03:34
Danke ihr Lieben! Da habt ihr mir jetzt sehr weitergeholfen! Werde den Stundenumfang des Schreibens einfach bisschen geringer ansetzen damit es nicht heißt, es würde den Hauptjob beeinträchtigen. Natürlich schreib ich manchmal bis nachts um 1 und steh um 5 wieder auf aber das muss ja keiner wissen :D
Wegen dem Verdienst rede ich dann kurz vor Fertigstellung des Romans nochmal mit der Perso. Wahrscheinlich gebe ich dann einfach 50,- im Monat an und gut ist. ^^
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Zit am 08. April 2017, 17:08:58
Da das öffentlicher Dienst ist... Kann das Finanzamt wissen, was du bei deinem Arbeitgeber angegeben hast? :hmmm: Nicht, dass du bei dem einen so und bei dem anderen so, und das Finanzamt stellt sich dann quer: "Ja, Frau M., aber Ihr Arbeitgeber hat uns das so und so übermittelt."
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Leann am 08. April 2017, 17:22:21
Also bevor du hier noch lange hin und her überlegst: Frag am Montag bei der Personalabteilung, wie die es haben wollen und mach es so. Bei den Einkommensangaben empfehle ich, bei der Wahrheit zu bleiben.
In meiner Genehmigung steht übrigens drin:

Der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit stimme ich gem. § 49 Abs. 3 LGB NW unter folgenden Auflagen zu:
1. Dienstliche Belange dürfen durch die Ausübung der Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden.
2. Die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten darf zusammengerechnet 1/5 Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
3. Veränderungen gegenüber der im Antrag enthaltenen Angaben über Art, Umfang, Vergütung und Dauer der Nebentätigkeit sowies die Beendigung sind unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
4. Einrichtungen und Material von xy dürfen für die Ausübung der NT nicht in Anspruch genommen werden.
5. Einnahmen aus der NT sind gem. § 53 LBG NW i.V.m. § 15 der NT-Verordnung nach Ablauf eines jeden Jahres unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Einnahme 1.200 € übersteigen.

Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Waldhex am 08. April 2017, 20:26:38
Zitat von: Zitkalasa am 08. April 2017, 17:08:58
Da das öffentlicher Dienst ist... Kann das Finanzamt wissen, was du bei deinem Arbeitgeber angegeben hast? :hmmm: Nicht, dass du bei dem einen so und bei dem anderen so, und das Finanzamt stellt sich dann quer: "Ja, Frau M., aber Ihr Arbeitgeber hat uns das so und so übermittelt."

Ganz klar nein. Das Steuergeheimnis greift auch hier (außer Franzi arbeitet bei dem Finanzamt, bei dem sie auch die Steuererklärung einreicht).
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Zit am 08. April 2017, 21:45:15
Wenn was aus dem Finanzamt rausgeht, ja. Aber es geht ja darum, dass der Arbeitgeber evtl. Angaben über die Nebentätigkeit an das Finanzamt übermittelt. Gerade wenn es, so scheint es mir nach Leanns Beitrag, recht harsch gehandhabt wird.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Franzi M. am 09. April 2017, 11:24:12
Nein also beim Finanzamt arbeite ich nicht... hm, ich gebe natürlich alles an sobald ich auch nur 5, 50 Euro verdient habe. Denke wenn ich nachweisen kann dass ich im Monat XY erstmalig etwas verdient habe und mich in selbigem Monat direkt bei der Perso gemeldet habe, dann kann mir keiner was nachsagen. Und vorher gebe ich einfach eine Schätzung an, mit dem Hinweis dass ich es noch nicht klar sagen kann. Das Gespräch mit der Perso führe ich unabhängig davon aber ohnehin noch, sicher ist sicher.  :)
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Elona am 10. April 2017, 07:22:55
So, ich habe tatsächlich daran gedacht und nachgefragt.
Bei uns (RLP) zählt das als Selbstständige Tätigkeit, welche keine Auswirkung auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung meiner Haupttätigkeit hat. Deshalb müsste ich es lediglich meiner Dienststelle (meinem direkten Arbeitgeber) anmelden.
Titel: Re: Verkaufszahlen eines Neulings
Beitrag von: Franzi M. am 10. April 2017, 07:38:15
Zitat von: Aurora am 10. April 2017, 07:22:55
So, ich habe tatsächlich daran gedacht und nachgefragt.
Bei uns (RLP) zählt das als Selbstständige Tätigkeit, welche keine Auswirkung auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung meiner Haupttätigkeit hat. Deshalb müsste ich es lediglich meiner Dienststelle (meinem direkten Arbeitgeber) anmelden.

:) :jau: Dankeschön fürs Fragen! Ich gehe zwar davon aus, dass das dann in Bayern ähnlich geregelt wird - frag aber trotzdem noch nach^^ Dem Staat trau ich ja alles zu!  ;D