Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum

Allgemeines => Tintenzirkel => Thema gestartet von: Feuertraum am 18. März 2019, 12:00:41

Titel: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 18. März 2019, 12:00:41
Derzeit bringt eine Entscheidung der Europäischen Union die Massen zum Kochen: Artikel 13 geistert durch das Internet, mündet in (teilweise sehr hitzigen) Diskussionen, sorgt dafür, dass Menschen auf die Straße gehen, um gegen die geplante Richtlinie in seiner jetzigen Form friedlich zu demonstrieren.

Vom Grundgedanken ist Artikel 13 nicht verkehrt: Das Urheberrecht, wie es derzeit existiert, sollte überarbeitet werden, stammt es doch aus einer Zeit, in der es Facebook und Youtube noch nicht gab.

Die geplante Umsetzung jedoch stößt auf Widerwillen bei vielen Internetusern in Europa. Einer der Streitpunkte: Die Uploadfilter.
Wenn es nach dem Willen der EU geht, sollen Plattformen, die kommerziell ausgerichtet sind, Uploadfilter einsetzen, die von vornherein kontrollieren, ob ein Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt.
Dadurch befürchten die Nutzer, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, weil Uploadfilter nicht so intelligent sind wie die EU sich das vorstellt und unter Umständen Inhalte blockt, von denen der Uploadfilter meint, dass es urheberrechtlich geschütztes Material enthält. Zudem kann ein Uploadfilter nicht erkennen, ob es sich bei dem Beitrag eventuell um Zitate oder einen satirischen Beitrag handelt, so dass dieser mit viel Pech auch geblockt werden könnte.
Und ein weiterer Nachteil geht mit diesen Uploadfiltern einher:
Wenn es nach den Richtlinien der EU geht, sollen Webseitenbetreiber gezwungen werden, Uploadfilter einzusetzen, sofern diese

a) Mindestens 10 Millionen € Umsatz im Jahr machen oder (!)
b) Mindestens 5 Millionen Besucher im Monat haben oder (!)
c) älter als 3 Jahre sind.

Und gerade bei c) liegt der Hase im Pfeffer: Das trifft auf die meisten Webseiten zu. Also benötigen sie einen Uploadfilter, der viel Geld kostet, vielleicht sogar so viel, dass diese Firmen ihre Webseiten schließen müssen, weil sie sich diese Software nicht leisten können.
Alternativ können sie natürlich mit jedem Künstler einen Lizenzvertrag abschließen, so die EU. Aber das ist unrealistisch hoch drei.

Auch Foren können betroffen sein, sofern sie kommerziell tätig sind. Nun kann sich so mancher Privatanwender hinstellen und sagen: Prima, brauche ich die Richtlinie ja nicht erfüllen.
Oder doch?
Es kommt darauf an, wie man kommerziell auslegt. Mit viel Pech können Affilate oder sogar die Bitte um Spenden für den Betrieb eines Forums als kommerziell aufgefasst werden - wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt ...

Auch wenn die CDU sich jetzt hinstellt und sich gerne als die Retter des Internets hinstellen, weil sie jetzt behaupten, dass sie zwar für Artikel 13 im EU-Parlament stimmen werden, es aber in Deutschland keine Uploadfilter geben wird (eine Aussage, die jedoch von vielen Usern als Nebelbombe und Augenwischerei deklariert wird), so herrscht dennoch Unmut, zumal die Befürchtung geäußert wird, dass es in zwei Jahren, wenn die Richtlinie in Deutschland zum Gesetz wird, doch heißt: Ja, es müssen jetzt doch alle einen Uploadfilter haben. Wir deutschen Politiker wollen das zwar nicht, aber die EU zwingt uns ja leider dazu. Sooooo sorry.

Wenn wir aber spaßeshalber einmal davon ausgehen, die Politiker halten ihre Zusage ein und es gibt in Deutschland tatsächlich keine Uploadfilter, was kommt auf die privaten Forenbetreiber zu? Jene, die keinerlei Werbung schalten, die keine Geldspenden erbitten, die alles brav aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Zwang zur Lizenz? Pauschalabgaben?
Und wie wird es aussehen, wenn ein User eines Forums eine Urheberrechtsverletzung begeht? Noch gilt hier das Notice and take down Verfahren: Wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung begeht, dann ist der Forenbetreiber nach Kenntnisnahme verpflichtet, diese Urheberrechtsverletzung innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Und der User, der gegen Urheberrecht verstoßen hat, kann vom Gesetzgeber zu einer Strafe verdonnert werden. Der Forenbetreiber jedoch wird nur dann auf die Finger bekommen, wenn er der Pflicht des Löschens nicht nachkommt. Anders sieht es aus, wenn Artikel 13 in Kraft tritt: Dann ist nicht nur der User derjenige, dem man zur Verantwortung zieht, auch der Forumsbetreiber wird in die Pflicht genommen und soll mitbestraft werden. Unlogisch?
Klar.
Aber nach dem Willen der EU bald fest verankert.

Dennoch gibt es einen Grund, für Artikel 13 zu stimmen: Wenn diese Richtlinie abgelehnt wird, dann wird es Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern, bis sich vielleicht etwas finden lässt, dass die Urheber gerecht entlohnt. Und damit steht die Frage offen, ob es sich noch überhaupt lohnt, künstlerisch zu arbeiten.

Wie sehen Sie das Ganze: Pro oder Contra Artikel 13 (lassen wir 11 und 12 einmal außen vor, auch wenn diese mit einwirken. Aber gerade Artikel 13 ist es, der die Massen bewegt)? Und warum diese Entscheidung?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Topaz am 18. März 2019, 12:34:17
Gibt es diese Paragraphen irgendwo zum selber lesen?
Gestern wurde irgendwo anders geschrieben #9 wäre auch übel.
Links auf die Originaltexte finde ich aber nirgends...

Und was heißt abstimmen?
Bald ist Europawahl da darf jeder wieder ein Kreuz machen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 18. März 2019, 13:20:09
Zitat von: Feuertraum am 18. März 2019, 12:00:41
Dennoch gibt es einen Grund, für Artikel 13 zu stimmen: Wenn diese Richtlinie abgelehnt wird, dann wird es Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern, bis sich vielleicht etwas finden lässt, dass die Urheber gerecht entlohnt. Und damit steht die Frage offen, ob es sich noch überhaupt lohnt, künstlerisch zu arbeiten.

An Sie oder mich denken die doch am wenigsten. Das alte Urheberrecht ist (oder besser war) geprägt vom Interessenausgleich zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Nutzern. Davon haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren längst verabschiedet. Diese Richtlinie dient den Geschäftsmodellen von Google und Medienkonzernen. Markteintrittsschranken für Wettbewerber erwünscht.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Luna am 18. März 2019, 18:57:15
Für Artikel 13 kann ich euch einen Link geben: https://wbs.is/art13-bearbeitung
Interessant für die künstlerisch Aktiven ist auch Artikel 12, der vorsieht, dass man - auch wenn man persönlich z.B. prfotiert, auch einen Anteil an die Lizenznehmer zahlen soll (oder so ähnlich).
Das Urheber durch die Richtline gerechter entlohnt werden sehe ich damit nicht ...
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 18. März 2019, 21:16:05
Der Vorschlag in Wort und Schrift, Sprache und Form zur Auswahl: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593
HTML-Version Deutsch: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0593&from=DE

Artikel bei der Autorenwelt mit verschiedenen anderen Links: https://www.autorenwelt.de/blog/branchen-news/autorenverbaende-die-eu-urheberrechtsreform-und-die-vg-wort
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Mara am 18. März 2019, 22:34:44
Ein weiteres Problem ist ja auch, dass Uploadfilter gar nicht erkennen würden, ob eine Person urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt, zu dem sie selbst das Urheberrecht innehat. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, könnte ich doch auch nicht mehr das Cover meines eigenen Buches überall hochladen, wo ich gerne Werbung machen will, oder? -.-
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Arcor am 19. März 2019, 08:30:25
@Mara
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann dir jedenfalls passieren, dass das nicht mehr geht, falls das Cover schon einmal woanders hochgeladen wurde. Ob durch dich oder jemand anderen, ist dann erst einmal egal. Der Filter erkennt nur das Muster und schreit "Urheberrechtsverletzung".
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Topaz am 19. März 2019, 20:21:39
Zitat von: Zitkalasa am 18. März 2019, 21:16:05
Der Vorschlag in Wort und Schrift, Sprache und Form zur Auswahl: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593
HTML-Version Deutsch: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0593&from=DE

Artikel bei der Autorenwelt mit verschiedenen anderen Links: https://www.autorenwelt.de/blog/branchen-news/autorenverbaende-die-eu-urheberrechtsreform-und-die-vg-wort

Danke @Zitkalasa für die beiden Links. Genau das habe ich gesucht und nicht gefunden. :)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ananke am 21. März 2019, 07:15:04
Zitat von: Arcor am 19. März 2019, 08:30:25
@Mara
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann dir jedenfalls passieren, dass das nicht mehr geht, falls das Cover schon einmal woanders hochgeladen wurde. Ob durch dich oder jemand anderen, ist dann erst einmal egal. Der Filter erkennt nur das Muster und schreit "Urheberrechtsverletzung".
Wie sähe es denn umgekehrt aus? Wenn ich ein Cover bereits hochgeladen habe, ehe das Buch veröffentlicht wurde, könnte ich dann bei der digitalen Veröffentlichung ein Problem bekommen?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Arcor am 21. März 2019, 08:21:54
@Ananke
Gute Frage. Ich blicke ehrlich gesagt nicht so wirklich durch, was hinterher wohl gehen kann, gehen soll, passieren kann etc. Hängt ja auch stark von den verwendeten Uploadfiltern ab und worauf die anspringen. Die Gefahr ist jedenfalls da, dass du bei deinen eigenen Werken Probleme bekommst - und dass natürlich Zensur betrieben wird, bzw. die mit Geld durch ihr Geld gewisse Regelungen (wie immer) leichter umgehen können als andere.

Interessant heute: Wikipedia  (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite)ist down, aus Protest gegen Artikel 13.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 21. März 2019, 10:39:08
Ersteinmal wird noch einmal abgestimmt (gegen Ende März). Und wenn dann das EU-Parlament der Richtlinie (!) zustimmen sollte, wird Deutschland voraussichtlich 2021 beschließen, wie das Gesetz dazu aussehen soll.

Die CDU/CSU sprechen sich gegen einen Uploadfilter in Deutschland aus. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Was genau wird, kann man wohl frühestens 2021 sagen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Nirahil am 21. März 2019, 12:00:14
Die finale Abstimmung wird am 26.03.19 um 12 Uhr sein, nachzulesen auf dem Twitterprofil von Julia Reda (https://twitter.com/Senficon/status/110864306473685811). Es bleibt in jedem Fall spannend, was die Abstimmung ergibt und wie das generell alles weitergehen wird. Ich habe Twitter ein wenig zu diesem Thema verfolgt, es ist schon ... zum Weinen. Was da teilweise von sich gegeben wird. Unter anderem soll Axel Voss wohl von den Presseverlagen erpresst worden sein, was ihm augenscheinlich sehr egal ist, Statement ebenfalls von Julia Reda hier (https://twitter.com/Senficon/status/1108674187529515011).

Nun.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Lino am 21. März 2019, 14:44:57
Ich sehe mehrere Punkte kritisch am Gesetzentwurf:

1. Schwächung des Urheberrechts und der Meinungsfreiheit: Bisher kann ich meine Sachen problemlos hochladen. Zukünftig könnten fehlerhafte Uploadfilter mir das untersagen, obwohl kein Verstoß vorliegt.

2. Monopolisierung des Internet: Bisher war das Internet für alle. Uploadfilter sind kompliziert und können nur von Techgiganten betrieben werden. Zukünftig muss man also mit diesen zusammenarbeiten.

3. Schaffung gefährlicher Zensurinstrumente: Uploadfilter könnten nach einem Wahlsieg undemokratischer Parteien auch anders genutzt werden.

Drei Jahre lang mögen Internetseiten davon befreit sein, aber wie lange gibt es z.B. Tintenzirkel denn schon. Das Gesetz ist für mich ein Alptraum.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 21. März 2019, 14:59:10
Zitat von: Lino am 21. März 2019, 14:44:57
3. Schaffung gefährlicher Zensurinstrumente: Uploadfilter könnten nach einem Wahlsieg undemokratischer Parteien auch anders genutzt werden.

Da braucht man nicht erst auf undemokratische Parteien zu warten....  :wart:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Mara am 22. März 2019, 15:00:59
Zitat von: Feuertraum am 21. März 2019, 10:39:08
Die CDU/CSU sprechen sich gegen einen Uploadfilter in Deutschland aus. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Was genau wird, kann man wohl frühestens 2021 sagen.

Das ist ja noch so ein Problem: Die CDU/CSU sind gegen Uploadfilter, aber für Regelungen, die nur mittels Uploadfilter umgesetzt werden könnten. Ich habe heute Morgen ein Interview mit Axel Voss gesehen, in dem er erklärt, die technische Umsetzung wäre ja nicht Sache der Gesetzgeber.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 22. März 2019, 17:06:00
Das ist kein Problem, sondern versuchte Volksverdummung.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 22. März 2019, 18:00:51
Zitat von: Mara am 22. März 2019, 15:00:59

Das ist ja noch so ein Problem: Die CDU/CSU sind gegen Uploadfilter, aber für Regelungen, die nur mittels Uploadfilter umgesetzt werden könnten. Ich habe heute Morgen ein Interview mit Axel Voss gesehen, in dem er erklärt, die technische Umsetzung wäre ja nicht Sache der Gesetzgeber.

Richtig, wäre sie auch nicht.
Das Problem ist eben, dass in der Politik Gesetze beschlossen werden, ohne das man die Zeit oder das notwendige Fachwissen dazu hat um sich auszumalen, welche Auswirkungen es auf "den kleinen Mann" hat (wohl aber, welche positive Wirkung es auf Großkonzerne hat).
Und mal ganz ehrlich: Angenommen - nur mal so als Beispiel - es würden in Deutschland nun doch Uploadfilter zur Pflicht werden und die Gesetzgeber würden dem Bürger einen anbieten, den sie in Auftrag gegeben hätten: Wer würde den nutzen wollen? Ich wage mal zu behaupten, dass da sogar Google und Facebook im Sinne des Datensammelns ganz kleine Fische wären ...

Edit: Eine interessante Kolumne von Sascha Lobo zu diesem Thema

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urheberrecht-lasst-uns-nicht-auf-diese-fake-reform-hereinfallen-kolumne-a-1258790.html
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Sunflower am 23. März 2019, 17:16:13
Ich komme gerade von einer Artikel-13-Demo, wobei ich auch einige Probleme mit Artikel 11 und 12 habe. Die Demo war wirklich klasse - fast ausschließlich junge Leute, und viele von denen sahen nicht so aus, als ob sie oft auf Demos gehen würden. Allerdings waren auch viele von Fridays for Future da, soweit ich das abschätzen kann. Neben allem anderen stört mich an der Reform einfach wahnsinnig, dass der Typ, der dafür verantwortlich ist, offensichtlich keine Ahnung vom Internet hat. Auch wenn das Interview mit Axel Voss schon ein paar Tage durch die sozialen Netzwerke läuft, hier noch einmal der Link (https://www.vice.com/de/article/vbw8zy/streit-um-uploadfilter-und-artikel13-wie-axel-voss-das-internet-sieht). Man kann ja unterschiedliche Meinungen haben, man kann auch eine Reform erarbeiten, die gut für Verwerter und eben nicht gut für die Urheber ist, aber man sollte doch wenigstens einen Hauch Kompetenz dafür haben, oder nicht?  :wums:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 24. März 2019, 10:12:58
Hurra, Artikel 13 wird es wohl nicht mehr geben  :D Der soll in Zukunft Artikel 17 heißen ...  :wums: Uploadfilter. Die SPD will, das Artikel 13  gestrichen wird (https://www.golem.de/news/uploadfilter-spd-setzt-auf-streichung-von-artikel-13-1903-140169.html)

Komisch. Warum bloß? Könnte das vielleicht daran liegen, dass in 2 Monaten Europawahlen sind?  :hmmm:

Und noch ein Edit: Nun behauptet die CDU und CSU allen Ernstes, dass die Demonstranten gekauft worden sind und jeder von ihnen 450 € Demogeld bekommt.

Hier das Video dazu (https://www.youtube.com/watch?v=vL7Zm0Tjoug) Mitsamt den Twitternachrichten der CDU/CSU.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 25. März 2019, 21:06:34
Entschuldigung für den Doppelpost, aber so wie es ausschaut wird die Demokratie wieder mit Füßen getreten und die Demonstranten ignoriert oder bekämpft.
Laut Julia Reda Twitternachricht soll Guy Verhofstedt sich geweigert haben, über #copyright in der ALDE-Group zu diskutieren. Er empfiehlt, auf jeden Fall FÜR Artikel 11 und 13 zu stimmen.

Der Twittertext zu finden hier: https://twitter.com/Senficon/status/1110215458312122369?s=19
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 26. März 2019, 04:53:57
Hmm,  :hmmm:

Herrn RA Christian Solmecke verfolge ich schon seit Langem.
Seine Argumentationen und Erklärungen zur Sache finde ich glaubwürdiger als die von allen Anderen. So stellt er auch die Aussage des Herrn Caspary (CDU/CSU) in's rechte Licht der nachweislich der Lüge bezeichnet wird.
Die Glaubwürdigkeit der B-Zeitung wurde in dem Beitrag auch nocheinmal in Frage gestellt als es darum ging auf einem Bild, wo ein Demonstrant ziemlich klar das Verlagshaus der B-Zeitung mit einem Plakat kritisierte, in der aktuellen Tagesausgabe plötzlich nicht mehr zu sehen war.

Eine Zensur, so wie es hier auch schon geschrieben wurde, stellt der Artikel 13 nicht dar, da eine Zensur im eigentlichen Sinne nur über staatliche Stellen erfolgen kann.

Das Hauptproblem ist der Artikel 13, Abs.4b, hier geht es um einen Uploadfilter der die "Rechteinhaber" schützt, oder besser schützen soll.

Wobei wir schon seit jeher einen Filter im eigentlichen Sinne im Computer nutzen, schon allein wenn man eingibt, "ich will nur deutsche Beiträge lesen" - ist das bereits ein Filter. Aber was ist mit Fotos zum Beispiel. Die sind international. Sie wurden von Fotografen online gestellt. Wenn so ein Bild mehrfach kopiert wurde, müsste hier so ein "Uploadfilter" die Kopie erkennen und den "Rechteinhaber" informieren.
- Ein Rechteinhaber sind wir, wenn wir zum Beispiel Unser Buchcover posten.

Wenn Textstellen unerlaubt kopiert und verwendet wurden, sollte solch ein "Uploadfilter" das erkennen und entweder diese Textstelle sperren oder melden. Dazu muss dieser "Uploadfilter" aber in der der Lage sein, die Rechtmäßigkeit, bzw. Unrechtmäßigkeit witziger Weise zu erkennen.
Stellt Euch mal vor Ihr dreht ein Video zu Eurem Buch, im Hintergrund habt Ihr eine Begleitmusik laufen die urheberrechtlich geschützt ist. Auch hier müsste beim hochladen ins Internet der "Uploadfilter" die Musik erkennen und letztendlich entscheiden, ob diese Musik Rechte von Rechteinhabern verletzt oder nicht.
Nun müsste dieser "Uploadfilter" aber wissen was legale- und was illegale Dateien sind um aktiv zu werden. Es gibt noch verrücktere Ungereimtheiten diesbezüglich. Ein letztes Beispiel; die Musik von Bach. Hier hat "S..y-Musik" die Rechte auf das gesamte Musikwerk welches von einem Orchester gespielt wird. Wenn ich selbst mit dem Klavier ein Musikstück des Herrn Bach zu Gehör bringe, und, ich lade es in's Internet hoch, so muss dieser "Uploadfilter" erkennen, dass ich hier künstlerisch meine Version des Musikstückes dargeboten habe und nicht die, wo "S..y-Musik" die Rechte inne hat. *keine Angst, ich kann nicht Klavier spielen*

Zitat von: Lino am 21. März 2019, 14:44:57
1. Schwächung des Urheberrechts und der Meinungsfreiheit: Bisher kann ich meine Sachen problemlos hochladen. Zukünftig könnten fehlerhafte Uploadfilter mir das untersagen, obwohl kein Verstoß vorliegt.

Drei Jahre lang mögen Internetseiten davon befreit sein, aber wie lange gibt es z.B. Tintenzirkel denn schon. Das Gesetz ist für mich ein Alptraum.

Ja Lino, nicht ganz. Der hier besprochene Artikel 13, des EU-Urheberrechts, sollte in seiner Eigenschaft die Rechte der Urheber stärken. Soweit, so gut. Das aber hier ein absoluter Murks herausgekommen ist, ist eigentlich schon eher peinlich. Ob man das irgendwie hin bekommt, das weiß zur Zeit Niemand. Es wird auf die Wahlen verwiesen und man soll sein Kreuz an der richtige Stelle machen.
Was nach der Wahl sein wird, ... tchja, die Erfahrung aus den vergangenen Wahlen lässt mich da nichts Gutes erahnen.

Unseren Tintenzirkel sehe ich ich im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechtsreform nicht gefährdet. Na ja, also jetzt zur Zeit.  :hmhm?:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 26. März 2019, 10:42:36
Zitat von: Ahneun am 26. März 2019, 04:53:57
Eine Zensur, so wie es hier auch schon geschrieben wurde, stellt der Artikel 13 nicht dar, da eine Zensur im eigentlichen Sinne nur über staatliche Stellen erfolgen kann.

Zensur, dieser Begriff wird halt deswegen immer wieder gerne in den Raum geworfen, weil die Uploadfilter eben so einiges nicht unterscheiden können (zum Beispiel Satire) und man deswegen nicht die Möglichkeit hat, Beiträge mit Meinung hochzuladen.


ZitatUnseren Tintenzirkel sehe ich ich im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechtsreform nicht gefährdet. Na ja, also jetzt zur Zeit.  :hmhm?:

Ich indirekt schon.
Wenn die Richtlinie beschlossen wird und in Deutschland in ein Gesetz gegossen, dann wird auch der Forenbetreiber (in diesem Falle Maja) in der Situation sein, eine von drei Möglichkeiten umzusetzen/umsetzen zu müssen:
a) Sie nutzt einen Uploadfilter, die fehlerhaft arbeiten, ausgetrickst werden können und nicht unterscheiden können, ob etwas Hochgeladenes legal oder illegal ist.
b) Sie bezahlt pauschal Lizenzen nur dafür, dass ein User etwas hochladen könnte, was unter das Urhebnerschutzrecht fällt (so wie der Rundfunkbeitrag: Man bezahlt, weil man die Möglichkeit hat, die Öffis zu hören/zu sehen, selbst wenn Tag und Nacht Privatdudler laufen).
c) Sie schließt das Forum.

Fakt ist eben, dass sie nun diejenige sein soll, die für Rechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden soll, auch wenn sie die Verletzung des Urheberrechts gar nicht selbst durchgezogen hat. Es kommen manchmal Argumente wie: "Kann sich das Geld dann ja vom Verletzenden zurückholen". Klar. Aber ob das klappt, ob sich da ein Prozess für lohnt?

Nicht falsch verstehen: Ich bin auf jeden Fall für die Einhaltung des Urheberrechts. Aber ich sehe nicht ein, dass ich für etwas bestraft werden soll, was ich nicht begangen habe.

Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Slenderella am 26. März 2019, 10:59:35
Ich halte keines meiner Foren noch offen, wenn Artikel 13 kommt. Sorry, aber das ist mir zu riskant. DSGVO - schön und gut. Aber Uploadfilter? Nope. Das wird kaum ein Forenbetreiber leisten wollen, schon gar nicht bei einem nicht kommerziellen Forum, das zum Spaß an der Freude betrieben wird.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Rosentinte am 26. März 2019, 12:18:56
Der ursprüngliche Gedanke zu einer Anpassung des Urherberrechts ans digitale Zeitalter ist ja durchaus gut. Auch wenn die "großen Player" wie Youtube oder Facebook zur Rechenschaft gezogen werden, wenn urheberrechtlich geschütztes Material durch User verbreitet wird, finde ich persönlich nicht schlecht. Wir als Autoren und Künstler sind uns ja wohl einig, dass die Leute, die Kunst geschaffen haben, dafür auch bezahlt werden sollten, wenn sie das möchten. Da könnten vernünftige (!) Gesetze hoffentlich dafür sorgen, dass einige Anbieter endlich mal Urheberrechtsverletzungen rigoroser verfolgen (und löschen).
Momentan sieht es ja leider so aus, dass Uploadfilter von Google und co. entwickelt und für andere Anbieter von Webseiten zur Verfügung gestellt würden. Dann müsste man eine Gebühr für die Mitnutzung eines (mitunter fehlerhaften) Uploadfilter zahlen und sich so von den großen Anbietern abhängig machen.

Zitat von: Feuertraum am 26. März 2019, 10:42:36
Zensur, dieser Begriff wird halt deswegen immer wieder gerne in den Raum geworfen, weil die Uploadfilter eben so einiges nicht unterscheiden können (zum Beispiel Satire) und man deswegen nicht die Möglichkeit hat, Beiträge mit Meinung hochzuladen.
Mit Uploadfiltern wird auch eine Möglichkeit zur Zensur geschaffen. Wenn Uploadfilter für alle Webseiten Pflicht sind, dann ist es auch nicht so schwierig bei den bestehenden Uploadfiltern auch noch anzugeben, dass nicht nur Urheberrechtsverletzungen gefiltert werden, sondern auch kritische Beiträge zur Partei XY oder einer Person. Da hätte man dann ganz einfach ein Instrument zur Verzerrung der Medien.
Ich persönlich glaube nicht, dass das im deutschen Rechtsstaat wahrscheinlich ist, kann aber die Sorge verstehen, gerade wenn populistische Parteien mehr und mehr an die Macht kommen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 26. März 2019, 12:46:52
Das Forum könnte weiter bestehen, wenn es einkomplett geschlossener Bereich würde. Intern greift kein Filter. Allerdings entfällt dann jede Außenwerbung.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Jen am 26. März 2019, 13:17:03
Artikel 13 wurde verabschiedet.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Slenderella am 26. März 2019, 13:28:17
Hat die Debatte jemand gesehen? Es war erschreckend, wie die Lobbyhuren von CDU CSU den Gegnern ins Wort gefallen sind, als wären sie im Kindergarten. Tja ... ich geh mich dann mal umgucken, wie zum Teufel ich meine Seite noch betreiben kann. Facebook sind garantiert die ersten die einknicken, weil die in letzter Zeit so viel Ärger hatten.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 26. März 2019, 13:56:23
Im Zusammenhang mit dem Brexit könnte das noch mal interessant werden.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 26. März 2019, 14:02:10
Jetzt wird es noch spannend, wie die Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll.

Ich habe beispielsweise vollstes Vertrauen in die Verwertungsgesellschaften. Vielleicht dürfen Urheber sogar nochmal freiwillig auf ihr Geld verzichten! :wolke:

Hinweis für Allergiker: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Sascha am 26. März 2019, 14:10:27
Zitat von: Rosentinte am 26. März 2019, 12:18:56
Ich persönlich glaube nicht, dass das im deutschen Rechtsstaat wahrscheinlich ist, kann aber die Sorge verstehen, gerade wenn populistische Parteien mehr und mehr an die Macht kommen.
Das ist der Punkt. Nicht, daß ich unseren Politikern und Behörden bisher blind vertraut hätte, aber im Großen und Ganzen konnte ich davon ausgehen, daß man sich schon einigen Mist leisten muß, um wirklich Ärger zu bekommen. Die Rechten nutzen das ja auch weidlich aus und gehe bis an die äußersten Grenzen der Meinungsfreiheit. Nun fallen reihenweise Nazis im Apparat auf, sogar der Rechtsauschuss des BT wird von einem Blaubraunen geleitet (So war das "Rechts" nicht gemeint ...), und man sieht ja in Österreich, daß ganz schnell sogar die Polizei selbst ins Visier gerät, wenn diese Bande erst mal an den Hebeln sitzt. Wie lange dauert es noch, bis man nicht mehr offen für Anstand und Menschlichkeit sprechen darf? Hatten wir alles schon mal.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Arcor am 26. März 2019, 15:36:34
Ich bin ja mal gespannt, ob das genauso ein Schmu wird wie die Umsetzung der DSGVO, die auf dem Papier super aussieht, wo die praktische Umsetzung aber wie Kraut und Rüben verläuft, weil niemand eine Ahnung hat. Könnte ich mir hier auch vorstellen.  :d'oh:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Alia am 26. März 2019, 15:44:12
Ich habe mir jetzt mal das 50 Minuten-Video von der Kanzlei WBS angeschaut. Er geht da den Gesetzestext und die Begründung durch. Ich fürchte genau darauf läuft es hinaus @Arcor . Kein Plan von gar nix und eben mal schnell ein Gesetz gestrickt. Wie da was überhaupt laufen soll, wird nicht gesagt. Und es ist zwar ständig von "Lizenzen" und "Verhandlungen" die Rede. Aber wie das funktionieren soll, bei den zig Millionen Urhebern, bleibt vollkommen offen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 26. März 2019, 15:49:24
Die DSGVO betrifft Interna, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Beim Urheberrecht sieht das anders aus. Die Haftung ist uferlos, die Sachverhalte sind für jeden öffentlich einsehbar.

Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 26. März 2019, 20:41:31
 :hmmm: Sie können jetzt aber nicht die Gesetze in Deutschland so stricken, dass sie rückwirkend gültig werden, oder? Also zumindest was den VG-Wort-Skandal angeht, da müssten die Verlage immer noch unrechtmäßig erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen? Das sonst so (für Verlage) großzügige Modell würde auch dann erst rechtens, wenn in Deutschland die neuen Gesetze erlassen werden?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 26. März 2019, 22:44:31
Hab es grad gelesen, und so wie ich es verstehe; - die "dpa" hat einen offenen Brief an die Kanzlerin, Frau A. Merkel, geschrieben indem sie die Politiker auffordert, das drohende Scheitern der EU-Urheberrechtsreform zu verhindern.

-Was ja auch nun so geschehen ist, ungeachtet heftiger Proteste im Netz und auf der Straße.-


Meine Meinung, es hat alles nichts genutzt. Die Teilnahme an Demos, Petitionen 'et cetera pp.
Die EU hat uns schon so manche Kopfzerbrechen bereitet, aber der Artikel 13/17 (neu), ist irgendwie ihr "Glanzstück".
Sicher, es werden die Rechte und Lizenzen der vielen Autoren, Fotografen, Filmer, und so weiter geschützt, aber wie soll denn letztendlich das Gesetz umgesetzt werden? Da wird in Brüssel ein Irgendetwas entworfen und die Länder sollen sich dann den Kopf zerbrechen, wie das ganze in ein Gesetz formuliert - und - umgesetzt werden soll. Da kann man nur  :no:  :d'oh:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Kunstmut am 26. März 2019, 23:30:45
ZitatSie können jetzt aber nicht die Gesetze in Deutschland so stricken, dass sie rückwirkend gültig werden, oder?

Nein. In Artikel 18 Zeitliche Anwendung, Absatz 1, und Artikel 21 Umsetzung, Absatz 1 (danke für die Links! Die EU-Seite ist richtig hässlich) steht: "Diese Richtlinie findet auf alle Werke und sonstigen Schutzgegenstände ab dem [Datum in Artikel 21 Absatz 1] oder danach Anwendung, die durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Urheberrechts geschützt sind." Und "Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am [12 Monate nach Inkrafttreten] nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit."

Erstmal muss jetzt Deutschland im Europäischen Rat am 6. April (?) in Person von, ich meine, SPD Leuten, den Koalitionsvertrag brechen und die Wähler noch ein zweites Mal verraten, indem sie den angenommenen Antrag noch durchwinken. Könnte also noch kippen. Wenn die konservative SPD wieder einmal einknickt (hust Cum-Ex, hust hust Diesel-Hardware-Nachrüstung), dann dauert es trotzdem noch mindestens ein bis zwei Jahre, bis die Richtlinien in nationales Gesetz gegossen werden. Eventuell rebelliert dann wieder die rot-rot-grüne Fraktion wie schon bei der Ehe für alle und kastriert die CDU/CSU im Kleingedruckten der Wirtschaftsverträge ein bisschen. Man darf ja noch träumen.

Der Skandal vom neuen "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" ist jedoch: fucking 27 verschiedene Auslegungen (Lady 28 rupft gerade Blumen, ob sie nun die EU hasst oder nicht), weil jedes stolze Vaterland seinen kreischenden Töchtern in den jeweiligen Oppositionen erstmal die eigenen Gedanken der Hinterzimmer-Lobbyabsprachen aufdrücken will.

Was der VG-Wort-Skandal bedeutet, weiß ich leider nicht. Falls es um Geld geht, werden beide Seiten die Verhandlung offensiv vor Gericht führen und die jeweiligen Bataillone der Anwälte werden sich bestimmt auf einen Kompromiss einigen, da ja vermutlich die Verlage nach altem Recht bestimmt nur legale und legitime Interessen in einer fairen Marktsituation vertraten. Sei mal nicht so kommunistisch gehässig gegen die Freiheit der sozialen Marktwirtschaft und ihrer juristisch einwandfreien Transparenz. Und warum haben sich die Leute nicht schon viel früher darüber aufgeregt? (Hier eine Unternehmensspende einfügen. Kasching :D) Ich dachte, Verlage seien unantastbare Götter, weshalb selbst konstruktiv kritische Gedanken hier im Forum in den geschlossenen Bereich gehören. Niemand hat die Absicht, von einem Verlags-Anwalt verklagt zu werden. Darf ich das hier überhaupt noch schreiben oder zähle ich schon als Extremist, der für 450 Euro gekauft wurde?

Die Filtersysteme sind übrigens fast harmloses Wischiwaschi. In Artikel 13, Absatz 1, steht doch: "Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein." Das Wort "angemessen" ist ein Tummelplatz für kreative Philologen, die damit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Ähnliches gilt in allen anderen 27 Nationalstaaten und dann vor dem Europäischen Gerichtshof. Zumal ja in den Texten eindrücklich drinsteht, dass die Filtersysteme im Dialog mit den betroffenen Dienstleistern entstehen. Google und facebook können sich jetzt eine goldene Nase mit dem Verkauf von Filtern aus ihrem Monopol-Laden heraus verdienen. Würde mich nicht wundern, wenn google, facebook, twitter etc. die Artikel selbst haben schreiben lassen. Zumindest in den entscheidenden Nebensätzen. Die konservative Konzernmehrheit in den Behörden haben sie ja.

Meine Hoffnung basiert darauf, dass die europäische Justiz, im Gegensatz zu den USA, unabhängig und eben nicht konservativ ist. Vielleicht wird auch noch Italien gerüffelt, weil sie Menschen im Mittelmeer sterben lassen und kriminelle Deals ("Seidenstraße", die Griechen haben, meine ich, ja auch schon einen Hafen verloren) mit der Diktatur China abschließen. Vielleicht ist die EU aber auch so korrupt wie Rom im Mittelalter. Bin auf jeden Fall gespannt, wie viel Werbung die CDU für den EU-Wahlkampf in den sozialen Netzwerken schalten wird und was sie tun wird, um Kritik als angeblichen Shitstorm zu deaktivieren. Der April wird lustig.

PS: Am schlimmsten finde ich persönlich Artikel 7 und diese merkwürdig intransparente Formulierung der "nichtausschließliche Lizenz"[sic]. Wird dann mein geliebtes Projekt Gutenberg noch weiter seziert und ausgenommen, weil Verleger immer noch Texte sperren können von Leuten, die schon seit über 70 Jahren mausetot sind? Und wer bestimmt überhaupt, was "kulturelles Erbe" ist und damit wieder greifbar gemacht wird? Wenn da auch die blauschwarzen Konservativen drin hängen, darf ich dann von einem Reprint von 'Waldeinsamkeit-Romanen' rechnen, während zum Beispiel anarchistische Schriften aus der Frühphase des Freistaates Bayern oder vergriffene DDR Literatur weiterhin nicht mehr auffindbar und daher leider nicht mehr druckbar und lieferbar sind?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Volker am 27. März 2019, 00:17:47
Bei Artikel 13/17 muss die Maßnahme sicherstellen, dass einmal angemahnte Stücke garantiert nicht mehr auftauchen - Art.17(4)b+c.
Also Inhaltsfilter. Die man dann auch gleich weiter gegen terroristische und abweichlerische Texte anwenden kann (Vorschlag zu ersterem wird gerade schon in der EU diskutiert, der zweitere kommt dann später - oder wird einfach als terroristische Gefährder deklariert).

Das wird dann wohl eher darauf hinauslaufen, dass bei einem "Content Sharing Service Provider" NUR NOCH lizensierte Werke auftauchen - damit man nicht in Haftung läuft.

Zum Betrieb eines Forums: die Direktive zieht nur, wenn das Forum öffentlich ist. Also müsste man das auf Nur-nach-Einladung auch für den reinen Lesezugriff umstellen, um die Direktive zu umschiffen. Damit wird das Internet aber ein ganzes Stück weit dunkel und fragmentiert. Wer nicht in passende DarkNet-Teile (wie dann das Forum) eingeladen wird, der weiß nicht einmal, was ihm da entgeht.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 27. März 2019, 08:23:57
@Kunstmut: Der 09.04 ist der Stichtag. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die Richtlinie in Deutschland in weniger als einem Jahr Gesetz wird - so wie die CDU auf die Entscheidung gedrängt hat, wird sie wohl auch hier mit Brachialgewalt versuchen, so schnell wie möglich dieses Tor abzuschließen, gerade im Hinblick, das 2021 Bundestagswahlen sind und die Politik darauf hofft, dass bis dato alles vergessen ist

Dennoch ist eben noch nicht alles unter Dach und Fach, auch wenn Herr Voss und Frau Trümpel ihre Fähnchen gerne in diese Richtung schwenken). Wenn der Europäische Rat darüber abstimmt, dann könnte es noch gekippt werden. Leider sitzt unsere Bundeskanzlerin auch mit dabei, so dass schon mal eine Stimme pro Urheberrechtsrichtlinie da ist.

@Ahneun: Ich gehe davon aus, dass es wie beim Rundfunkbeitrag hinausläuft, dass also jedes Bundesbürger dazu genötigt wird, Summe x zu bezahlen, die dann in die jeweiligen Verwertungsgesellschaften aufgeteilt werden.
GEMA und Konsorten verteilen das Geld dann an die Künstler - die dann allerdings in der jeweiligen Verwertungsgesellschaft sein müssten, um davon zu profitieren. Was allerdings wieder kostet (zugegeben, nicht viel).
Was allerdings wird, zeigt die Zukunft (und vielleicht sogar schon der 9.April)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 27. März 2019, 19:28:34
Wer sich nicht durch den Originaltext quälen möchte, findet bei golem.de (https://www.golem.de/news/urheberrecht-das-steht-in-der-eu-urheberrechtsrichtlinie-1903-140273.html) eine gute Zusammenfassung.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 28. März 2019, 14:28:01
Okay, es ist so. Soweit, so gut. Dieser Artikel 13/17 wird also kommen. Und Niemand weiß wie er umgesetzt werden soll.

Nach einer Nacht des darüber schlafens kam mir der Gedanke einer möglichen Lösung. Man müsste als sog. "Rechteinhaber" an jede Onlinemachung von Fotos, Videos, Artikeln oder sonstigen digitalen Äußerungen, eine Art Signatur hängen, die dann von solch einem Erkennungsprogramm identifiziert und zuordenbar ist.
Jetzt sind die IT-Spezialisten unter Euch gefragt, ob so etwas möglich ist.  :hmmm:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 29. März 2019, 14:13:18
Hätte das jemand (nicht) erwartet:

https://twitter.com/Senficon/status/1111544860249600000

Soviel zum Thema "Es wird keine Uploadfilter in Deutschland geben." Danke, CDU!
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 29. März 2019, 14:38:02
#NieMehrCDU ist zwar ein Anfang, aber die waren das nicht alleine.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 29. März 2019, 14:55:23
Ja @Churke da muss ich Dir Recht geben. Es haben 348 Abgeordnete dafür gestimmt und 274 dagegen. Mit nur 36 Enthaltungen ist somit ein Großteil für die Urheberrechtsreform. - CDU hin, oder, her. Es ist nicht nur unsere CDU alleine.  :ithurtsandstings!:

Ich will gar nicht so sehr herum meckern. Schließlich geht es doch auch um Unsere Rechte als Autoren.
Was mich grämt ist die Umsetzung oder besser Ausführung des Artikel 13/17. Hier bin ich wirklich gespannt, was da noch aus Richtung Brüssel, zu uns hineinströmt.

Abwarten und Tee trinken. Irgendwie scheint mir, dass man hier sowieso nicht Mehr machen kann. Die zahlreichen Demos gegen den Artikel 13, hat die in Brüssel Null beeindruckt.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 31. März 2019, 14:51:03
Zitat von: Ahneun am 29. März 2019, 14:55:23
Schließlich geht es doch auch um Unsere Rechte als Autoren.
Es bleibt abzuwarten, ob die eventuellen Mehreinnahmen durch Lizenzen den definitiven Verlust von Teilen der VG-Einnahmen ausgleichen werden (Artikel 16). Ich halte das nicht für ausgeschlossen, aber ich verlasse mich auch nicht darauf.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 04. April 2019, 15:16:02
Es hat zwar nur indirekt etwas mit Artikel 13 zu tun, aber wieder einmal zeigt sich, dass man nur Falschaussagen immer und immer wiederholen muss, um sich Profit zu sichern und die böse Konkurrenz mundtot zu machen:

https://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-das-luegen-geht-weiter-1904-140436.html
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Topaz am 08. April 2019, 21:56:09
Zum Thema Urheberrechtsreform:
Google handelt dann schon mal und wirft die Self-Publisher in der Musikbranche raus. Mit Empfehlung sich eine von den drei genannten Vertriebsfirmen als Partner zu ... hmmm ... erbetteln? Alle Rechte aufgeben und in den Rachen werfen? ... wenn man wieder seine eigene Musik über Google verkaufen will. Link (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Play-schmeisst-unabhaengige-Musiker-raus-4365608.html)

Dann kann es bis die Self-Publisher in der Textbranche erreicht sind nicht mehr lange dauern ...

Ich bin ja gespannt, welche "Vertriebspartner" dann für Autoren genannt werden. Habt ihr schon von welchen gehört?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 08. April 2019, 22:02:28
Ja, hab mich auch gefragt, was das dann bspw. für KDP bedeutet, oder die Distributoren, und bin zu dem Schluss gekommen, den Google jetzt gezogen hat: Produkt einstampfen. :hmmm:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 10. April 2019, 10:45:28
Google strukturiert seit einiger Zeit Youtube (und alles, was daran hängt) und einige andere Dienste um. Youtube Music und Google Play Music kannibalisieren sich gegenseitig. Ich glaube nicht, dass die Änderung nur/vorrangig auf die EU-Richtlinie zurückgeht – die ja noch gar nicht Gesetz ist.

Mit dem Vorschlag, Musiker könnten ihre Werke ja bei Youtube Music anbieten, bleibt die rechtliche Mitverantwortung in Zukunft ohnehin bei Google, d.h. für Alphabet dürfte die Verschiebung keinen Unterschied machen.

Ich sehe Teile der Urheberrechtslinie immer noch sehr kritisch (und frage mich, warum gefühlt alle es hinnehmen, dass ihnen die VG-Einnahmen gekürzt werden... Auch hier. Hallo, das hier ist ein Autorenforum, oder? Warum sind bei dem Thema alle so still?) – aber Googles Umstrukturierung sehe ich nicht als ihre direkte Konsequenz.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 10. April 2019, 11:35:45
Naja, für ziemlich viele hier werden die VG-Einnahmen nicht so interessant sein, da eh keine anfallen. Wir haben immerhin etliche noch nicht veröffentlichte Autoren im Forum. Und einige andere, wie ich zum Beispiel, haben sich vielleicht nie die Mühe gemacht, sich überhaupt bei VG anzumelden. Ich bin aus Prinzip gegen alle solche quasi-staatlichen Einrichtungen, weil ich in meinem Hauptberuf eh schon zu viel davon habe. Jede Organisation, mit der ich mich rumschlagen muss, ist ein unnützer Zeitfresser zu viel.
Andererseits - ja, viele Autoren hier brauchen jede nur mögliche Einnahme, weil sie eh nicht viel an ihren Büchern verdienen, Und für die sollte es wichtig sein.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Golden am 10. April 2019, 11:56:56
Vielleicht klagt ja auch jemand erneut gegen die Beteiligung an den Ausschüttungen und bekommt wieder Recht. Aber keine Ahnung was das konkret für folgende hätte uns ob Deutschland auch Abwandlungen von eu Vorgaben umsetzen könnte. :hmmm:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Silvia am 10. April 2019, 19:17:17
Hier ist mal eine Zusammenfassung der Auswirkungen auf Autoren. Also das mit der VG-Wort hatte ich auch nicht auf dem Schirm.
Dachte, das war doch letztens erst geklärt worden...  :wums: Ich krieg zwar auch höchstens ein bisschen was aus dieser Sonderausschüttung alle paar Jahre, aber trotzdem.

https://www.literaturcafe.de/eu-urheberrechtsreform-8-negative-folgen-mit-denen-autoren-jetzt-rechnen-muessen/
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 11. April 2019, 00:55:04
Es gibt einen Teil, der aufgegeben hat, auch gerade wegen der Urhebersache jetzt, aber letztlich waren es mehrere Dinge in den letzten Monaten -- sonst würde ich mich mehr aufregen. Davon abgesehen hat der Aufschrei um Artikel 13 alle anderen Probleme überschattet, was denen, die das Urheberrecht durchdrücken wollten, auch nur geholfen hat. Wundert mich nicht, dass jetzt das böse Erwachen kommt.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Arcor am 11. April 2019, 08:46:00
Der CEO von Twitch überlegt schon, EU-Nutzer demnächst aus Streams auszuschließen (https://t3n.de/news/artikel-13-twitch-kuendigt-uploadfilter-an-1154207/), weil sie ansonsten nicht wissen, wie sie dem Gesetz gerecht werden sollen.  :wums: Tja, auch darüber hat keiner der Politiker wohl nachgedacht, dass manche Unternehmen einfach die EU-User rausfiltern könnten, statt sich die Mühe mit den Inhalten zu machen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 11. April 2019, 09:02:06
Dann sollte ich wohl anfangen, allen meinen Autoren eine Bestätigung zuzuschicken (notariell beglaubigt????), dass sie berechtigt sind, Zitate aus ihrem eigenen Buch auf ihrer eigenen Webseite online zu stellen ...

Im Ernst, dieses Gesetz ist Schwachsinn.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 11. April 2019, 09:21:02
Zitat von: FeeamPC am 11. April 2019, 09:02:06
Dann sollte ich wohl anfangen, allen meinen Autoren eine Bestätigung zuzuschicken (notariell beglaubigt????), dass sie berechtigt sind, Zitate aus ihrem eigenen Buch auf ihrer eigenen Webseite online zu stellen ...

Im Ernst, dieses Gesetz ist Schwachsinn.

Wenn kleine Musiker ihre Musik auf ihre Homepage stellen und jemand spielt diese ab, dürfen sie dafür bezahlen. Nein, kein Witz, steht sogar in den GEMA-Statuten. Geht übrigens bei schlappen 240 € im Jahr los und erlaubt 72.900 Aufrufe im Jahr. Das ganze wird dann gestaffelt um jeweils 240 € mehr und dann immer 72.900 Aufrufe mehr. Wohlgemerkt: Das gilt auch für eigene Musik (!)

Und nein, dieses Gesetz ist kein Schwachsinn - es ist nur eine weitere Gelddruckmaschine. Es ist wie "Ich zahle Mindestlohn für 4 Stunden und lasse 4 weitere Überstunden machen, ohne dafür zu zahlen."
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Nirahil am 11. April 2019, 13:19:45
Zitat von: Feuertraum am 11. April 2019, 09:21:02
Zitat von: FeeamPC am 11. April 2019, 09:02:06
Dann sollte ich wohl anfangen, allen meinen Autoren eine Bestätigung zuzuschicken (notariell beglaubigt????), dass sie berechtigt sind, Zitate aus ihrem eigenen Buch auf ihrer eigenen Webseite online zu stellen ...

Im Ernst, dieses Gesetz ist Schwachsinn.

Wenn kleine Musiker ihre Musik auf ihre Homepage stellen und jemand spielt diese ab, dürfen sie dafür bezahlen. Nein, kein Witz, steht sogar in den GEMA-Statuten. Geht übrigens bei schlappen 240 € im Jahr los und erlaubt 72.900 Aufrufe im Jahr. Das ganze wird dann gestaffelt um jeweils 240 € mehr und dann immer 72.900 Aufrufe mehr. Wohlgemerkt: Das gilt auch für eigene Musik (!)

Und nein, dieses Gesetz ist kein Schwachsinn - es ist nur eine weitere Gelddruckmaschine. Es ist wie "Ich zahle Mindestlohn für 4 Stunden und lasse 4 weitere Überstunden machen, ohne dafür zu zahlen."
:o Moment - ich stelle meine EIGENE Musik auf meine EIGENE Homepage und muss dafür bezahlen? Ich bin ... ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll.

Übrigens kann ich mich nach wie vor nicht entscheiden, ob die Politiker an so vieles einfach wirklich nicht gedacht haben oder ob das nicht von vornherein tatsächlich das Ziel war. Dass Twitch überlegt, die EU rauszufiltern, habe ich auch gelesen und fand es ziemlich krass. Wenn man sich aber ansieht, was Voss über Youtube gesagt hat, frage ich mich wieder zwangsläufig, ob das nicht wirklich so gewollt war. Wenn es nach ihm ginge, dürfte es solche Plattformen ja gar nicht geben - filtern diese Plattformen die EU raus, gibt es sie hier auch nicht mehr. Sicherlich driftet diese Mutmaßung schon sehr in Verschwörungstheorien, aber allein, dass es die Grundlage gibt, solche Gedanken aufkommen zu lassen, halte ich für sehr bedenklich. Was da in der Politik gerade abgeht, ist wirklich nicht mehr schön.

Die nächste Anekdote ist ja der Terrorfilter. Eine Stunde Löschfrist. Das ist einfach so völlig an jeder Realität vorbei.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 11. April 2019, 17:33:44
Zitat von: Nirahil am 11. April 2019, 13:19:45Sicherlich driftet diese Mutmaßung schon sehr in Verschwörungstheorien, aber allein, dass es die Grundlage gibt, solche Gedanken aufkommen zu lassen, halte ich für sehr bedenklich. Was da in der Politik gerade abgeht, ist wirklich nicht mehr schön.

Weniger Verschwörungstheorie als supidupi Lobbyarbeit von Springer und Co.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Silvasurfer am 11. April 2019, 19:30:02
Natürlich wird eine Diskussion übers Urheberrecht heiss.

Dann möchte ich mal meinen Senf dazu geben: Kunst und sei es nun Literatur, Musik oder eben Bilder ist in meinen Augen eine Berufung die von Geld unabhängig ist. Wir können in der Popmusik wunderbar beobachten, was passiert, wenn Geld inform von zum Beispiel Urheberrecht ein Thema wird. Früher waren Musiker freie Geister und haben die Welt bereist. Sie haben dabei von der Hand in den Mund gelebt auf der Suche nach Publikum oder gar einem Patron. Man zahlt für ein Konzert und das war's. Genau so wie ich als Restaurantinhaber für einen Stuhl genau einmal zahle und nicht jedes mal, wenn sich jemand darauf setzt um ein Essen zu bestellen. Mit der Erfindung von Platten und Studios im Zusammenspiel mit Copyright war es dann einzelnen Industrien möglich diese Musiker immer mehr und mehr von sich abhängig zu machen, um Platten zu verkaufen. Und mit der Zeit sind die Musiker immer jünger geworden und Popsongs weltweit werden mittlerweile von 2-3 Leuten geschrieben. Das Copyright existiert in meinen Augen höchstens um Sony zu schützen. Und dem Urheberrecht bzw. den Plattenfirmen sei Dank (die davon vor allem profitieren) ist die Musik von Mozart über Beatles zu Justin Bieber und Miley Cirus verkommen, so möchte ich es an dieser Stelle mal ausdrücken.

Es ist vernünftig, finde ich, als Künstler über die Runden kommen zu wollen und seine Bedürfnisse zu stillen und insofern finde ich das alte Konzept vor Urheberrecht, als Schriftsteller nach einem Schutzpatron zu suchen gar nicht so verkehrt und ich bin gespannt was mit Konzepten wie Patreon passieren wird. Würde mich nicht wundern, wenn Sony einen Weg findet solchen und anderen alternativen Wegen für Musiker sich selbst zu finanzieren einen Strich unter die Rechnung zu machen und insofern hoffe ich und es freut mich zu beobachten, dass Songs selber aufzunehmen immer günstiger wird.

So damit zu unserer Welt, die traurigerweise Sony den historischen Grund und Boden für das Urheberrecht geliefert hat, die Welt der Literatur.
NOCH ist der Selbstverleger eine Option, noch hat der Autor Mittel und Wege sein Buch in den Markt zu platzieren und diese Wege metaphorisch gesprochen zu pflastern ist eine Aufgabe, der wir uns witmen sollten, ansonsten sehe ich für die Literaturwelt schwarz... vor allem, da KI ihren durchbruch besonders in Sprachfähigkeiten erlebt und Sony das Urheberrecht mittlerweile so geformt hat, dass es mich nicht wundern würde wenn ich in Zukunft zahlen muss, wenn ich ein Lied vor mich hinsumme, das Sony gehört, was so ziemlich fast jedes Lied ist heutzutage.
Eine Schreckensvision wäre für mich, wenn die Literaturwelt zu dem Verkommt, was Popmusik heute ist, unabhängig von den paar Liedern, die zufällig meinem Geschmack irgendwo entsprechen und den einen oder anderen Popsänger, der durchaus ein netter Mensch ist.
Mehr noch, als Musiker finde ich, dass ein Schriftsteller oder eine Schriftstellerin ihrem Beruf aus reinem Herzen folgt und nicht des Geldes wegen.
Ein Erstlingswerk schreiben viele über Jahre hinweg ohne einen Cent dabei zu verdienen, da kann der Musiker schon längst über 2 Jahre hindurch ein Instrument gelernt haben und hat im Verlauf weiterer 2 Jahre auf der Strasse ein Publikum für sich gewonnen + Ein bisschen Taschengeld fürs weiterreisen + all die heissen Mädels oder Jungs in der Bar. Dieser Prozess an sich zeigt schon was Literatur, mehr noch sogar als Musik in ihrem Herzen ist, so sehe ich das zumindest: Menschen, die das starke Bedürfnis haben über einen langen Zeitrum an einem Projekt zu arbeiten, ohne jegliche Form der Anerkennung und zwar einfach weil er oder sie etwas zu erzählen hat. Punkt.
Insofern ist mir mein eigenes Urheberrecht mehr oder weniger gleichgültig beziehungsweise ist das zweitrangig und ich gäbe es gerne ab, wenn das bedeuten würde, es gibt kein Urheberrecht mehr, das täte der Menschheit gut, glaube ich. Zur Not übe ich einfach den Beruf weiter aus, den ich bisher ausgeübt habe und dabei schreibe ich ganz schlicht und ergreifend immer weiter in meiner Freizeit an meinem Werk das mir eben auf den Herzen liegt oder... nicht.
Künstler wären Künstler, weil sie Künstler werden wollen und nicht etwa, weil sie Geld verdienen wollen mit Kunst und endlich könnte mal jemand das Silmarillion verfilmen ohne die Tolkienstifung um Erlauibnis zu fragen... und das sage ich als Herr der Ringe und Tolkienfan. Fanfiction hätte endlich eine Chance und die Welt wäre alles in allem die Justin Biebers endlich los. Die Musikindustrie kann endlich wieder mit Musikern aufblühen, die uns nicht systemisch übers Radio ins Ohr gehämmert werden und frei nach survival of the fittest könnten nur die sich durchsetzen, die auch gut sind und nicht die, die von Geldgierigen Plattenlabels mit 13 ins Rampenlicht gerückt werden.

Sollte ich entgegen aller Wahrscheinlichkeiten den einen oder anderen Patronen über Petreon bekommen oder als Selbstverleger tatsächlich sogar ins Rampenlicht geraten, wäre mein Erster Schachzug ggf sogar, das Buch ab desen Zeitpunkt völlig umsonst auf den Markt zu stellen... Frei nach dem Motte, ich hab es geschafft gelesen und ernst genommen zu werden (Das ist nämlich übers schreiben hinweg ein weiterer Antrieb und nicht etwa Geld, nur leider würde niemand ein Buch ernst nehmen, das nichts kostet) und jetzt positioniere ich mich bezüglich Copyright.

Ich finde es sollte gänzlich abgeschafft werden und durch ein System ersetzt, das wenn überhaupt nur Regelungen schafft damit dritte nicht das gleiche Werk immer noch unter dem gleichen Namen ändern und drucken, bis der Verfasser sein Werk nicht mehr widererkennt. Fanfiction sollte definitiv möglich sein, da gibt es beispielsweise richtig geile Pokemonspiele, die von der Firma nach ein paar wochen gebannt wurden. Und für Plattenlabel, wie Sony habe ich wie man vielleicht zwischen den Zeilen heraus lesen kann null komme null respekt und möchte auch nicht weiter darauf eingehen um mein Gemüt nicht zu überhitzen.

Aber an sich ist das eh mein grosses Problem:

Geld und ich
Wir lieben uns nicht

Um genau zu sein, gehöre ich zu denen, die sich eine Welt ohne Geld wunderbar nicht nur ausmalen können, ich habe in Communities gelebt, ich habe unentgeltlich gearbeitet, das läuft und ist durchaus menschlich. Es hat sogar Herz!
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 11. April 2019, 20:30:11
So funktioniert die Welt aber nicht mehr. Der US-Kongress hat das Urheberrecht schon zweimal verlängert, um zu verhindern, dass Disney-Figuren gemeinfrei werden. Da ist einfach zuviel Geld im Spiel. "Soll man das System gefährden? Da muss eingeschritten werden! Hat man doch in jedem Land die Regierung in der Hand", dichtete Kurt Tucholsky.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Silvasurfer am 11. April 2019, 20:43:04
@Churke da hast du leider bzw auch gott sei dank wieder recht. Jetzt stellt sich nur die Frage ob man die Regierung in die Hand nimmt oder nicht. Die Tendenz geht leider zu Oft, finde ich, in richtung Ohnmacht.  :wums:   
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Minna am 11. April 2019, 21:31:35
Wenn ich diese Diskussion hier mitverfolge, dann denke ich doch mal wieder darüber nach, ob ich meine Musik und potentiell veröffentlichungsreife Geschichten nicht von Anfang an unter Creative Commons Lizenz stellen sollte. Bei mir ist da die GEMA ein noch stärkeres Reizthema als Sony  ;)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 11. April 2019, 22:13:07
@ Silvasurfer: Sie mögen es verzeihen, aber ich kann und mag mich Ihren Worten nicht anschließen.

In meinen Augen ist das Schreiben eines Romans Arbeit. Wenn wir ehrlich sind sogar sehr harte Arbeit. Und die sollte auch gewürdigt werden. Wenn der Autor dafür bezahlt werden will, gut, dann soll er dafür bezahlt werden. Wenn er gefragt werden will, ob man seine Arbeit in Auszügen verwenden darf, sei es Bild, Musik oder Text, dann sollte er auch gefragt werden, eventuell auch erwähnt.
Wenn das Urheberrecht jedoch wegfallen sollte, sprich also jeder kommen und sich mit fremden Federn schmücken kann, auf Kosten jener, die sich die Mühe einer kreativen Leistung machen, deren Leistung ignoriert statt honoriert wird, würde sich dann wirklich noch jeder die Mühe machen, etwas Kreatives in die Welt zu setzen? Würde es überhaupt noch Verlage geben, wenn Hinz und Kunz ein literarisches Werk einfach so nehmen und ins Netz stellen können?

Ich finde auch, Ihr Vergleich mit dem Stuhl hinkt.
Natürlich haben Sie Recht: Sie kaufen einen Stuhl, und das Teil gehört nun Ihnen. Da ist es egal, wer sich wie oft draufsetzt. Genauso gut können Sie sich eine CD kaufen und diese immer und immer wieder anhören, ohne dafür zu bezahlen. Bei beiden ist es fair, weil Sie beides bezahlt haben und der Künstler/Hersteller/Verkäufer was auch immer dazu gehört dafür entlohnt wurde.
Fällt jedoch das Urheberrecht weg, wird der Künstler nicht entlohnt, man bedient sich an seinem Schaffen, "beutet" ihn indirekt aus.

Ich wünsche mir ein Konzept, bei dem jeder Nutzer einer urheberrechtlich geschützten Arbeit dem Künstler Geld spendet. Also nicht wie Patreon, dass man sagt: Ich will diese Künstler fördern (wenn ich das Prinzip jetzt richtig verstanden habe), sondern nach dem Motto: Ich habe diesen Text/dieses Bild/dieses Musikstück auf der Webseite gefunden und bezahle freiwillig dafür Geld a la "Zahl, was es dir wert ist", dafür kann ich es dann auf meine Seite packen mit dem Hinweis, dass der Text/Bild/Musikstück von dem und dem Künstler ist und es cool wäre, wenn die Betrachter ihm (also demjenigen, der Text/Bild/Musik kreiert hat) dafür auch einen (Klein)betrag spenden.

Ob sich so eine Idee überhaupt durchsetzt, steht jetzt auf einem anderen Blatt, aber es wäre zumindest in meinen Augen eine Anerkennung für den Künstler und sein Schaffen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Silvasurfer am 12. April 2019, 00:47:43
@Feuertraum :
Die Idee eines Urheberrechts ist gerade 200-300 Jahre alt und in Kraft getreten ist es effektiv erst im 20. Jahrhundert.
Die Behauptung, ohne ein Urheberrecht gäbe es niemanden, der schreiben möchte, weil die Gefahr besteht, dass andere sich mit fremden Federn schmücken, möchte ich an dieser Stelle also mal historisch in Frage stellen, denn die Literaturwelt hat schon seit Jahrtausenden echte Grössen und ihre Meisterwerke hervorgebracht, ohne dass diese auf ein Urheberrecht hoffen durften. 
Ganz im Gegenteil wünsche ich mir eine Welt der Kunst, Filme, Musik und Literatur, voll von Künstlern, die, wiederum das vollbringen, was sie an den Mann bringen, einfach weil ihr Herz für ihr Tagewerk schlägt. Da habe ich noch nicht einmal von Open Source gesprochen, was wiederum zeigt das Menschen mit viel Herz sogar unendgeldlich ihr Tagewerk vollbringen und zwar aus Überzeugung, das unterscheidet zum Beispiel Linux von Windows.
So wie jeder sein Erstlingswerk neben einem Vollzeitjob macht und teilweise sogar neben einem zweiten Vollzeitjob als Elternteil... Ich glaube einfach nicht, dass die Literatur auf einmal stirbt, wenn es kein Urheberrecht mehr gibt. Ganz im Gegenteil die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im 20. Jahrhundert, seid dem es das Urheberrecht, wie wir es kennen gibt, zeigt vor allem in der Musik einen deutlichen Qualitätsverlust, der sich am Alter der Popstars wunderbar messen lässt, ohne jungen Talenten auf die Füße treten zu wollen, die in der Tat Potential in sich tragen. Plattenfirmen haben allerdings irgendwann beschlossen, es ist zu riskant in eine Band zu investieren in der Hoffnung die Jungs und Mädels werden ein mal ein Phänomen, wie Led Zappelin... Also entwickelt man lieber eine Maschinerie, bei der wir Konsumenten Popsongs Junger Sänger ins Trommelfell eingehämmert bekommen, bis der Ohrwurm nicht mehr raus geht, mit garantierten Gewinnausschütten.
Darüber hinaus wird das Schaffen eines Künstlers durch die Wiederverwendung in fremden Werken, die sogenannte "Urheberrechtsverletzung", wenn es gute Werke sind in meinen Augen nur bereichert und wenn es schlechte Werke sind... wen interessiert's... da darf der Künstler ruhig mal sein Ego einstecken, oder?
Wenn Architekten der Antike bis in die Renaissance hinein zum Beispiel so denken würden, wie Urheberrechtsvertreter, gäbe es schlicht und ergreifend keine solchen Monumente wie den Kölner Dom oder andere Bauwerke die über Jahrhunderte hinweg erst fertig gestellt wurden durch die Hand derer, die nicht die Urheber des Projektes waren. Gaudi kann ein Lied von unvollendeten Meisterwerken singen. Was passiert wenn auf einmal jemand sagt: "Hey Sie, sie düfen den Aachener Dom nicht zu ende Bauen, sie haben kein Urheberrecht dafür!"
In der Theorie verstehe ich, dass Verlage und Künstler um ihre Existenz bangen, aber eine Welt ohne Urheberrecht bedeutet in der Praxis, man kann immer noch sein eigenes Werk vollenden und sogar an den Mann bringen und ja, wie Sie selber feststellen, kann man zum Beispiel lediglich andere, wie bei einem Zitat dazu verpflichten, das Zitat zu kennzeichnen, sprich den Urheber einfach zu erwähnen und das war's. Dann ist jedes fremde Werk, dass sich an das eigene Werk lehnt nicht nur eine Bereicherung der eigenen fiktiven Welt sondern auch noch Eigenwerbung.
Darüber hinaus schützt das Urheberrecht in der Praxis nicht das eigene Werk von Künstlern sondern Monopole wie Sony und Franchises wie Disney, Star Wars oder Pokémon.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 12. April 2019, 08:15:31
Zitat von: Silvasurfer am 12. April 2019, 00:47:43

Die Idee eines Urheberrechts ist gerade 200-300 Jahre alt und in Kraft getreten ist es effektiv erst im 20. Jahrhundert.
Die Behauptung, ohne ein Urheberrecht gäbe es niemanden, der schreiben möchte, weil die Gefahr besteht, dass andere sich mit fremden Federn schmücken, möchte ich an dieser Stelle also mal historisch in Frage stellen, denn die Literaturwelt hat schon seit Jahrtausenden echte Grössen und ihre Meisterwerke hervorgebracht, ohne dass diese auf ein Urheberrecht hoffen durften.

Naja, so ganz korrekt ist das jetzt nicht. Es wurde auch schon Telefonbücher mit Fantasienamen bestückt. Wenn jemand das Telefonbuch ohne Genehmigung nachgedruckt hat und den Fantasienamen übernahm, dann wurde dieser schon mal vor den Kadi gezerrt.

ZitatIch glaube einfach nicht, dass die Literatur auf einmal stirbt, wenn es kein Urheberrecht mehr gibt.

Es mag sein, dass es dann noch immer Enthusiasten gibt, die schreiben und veröffentlichen. Gleichzeitig stellt sich mir aber die Frage, wenn der Urheber keine Rechte an seinem Werk mehr hat, ob dann nicht Verlage das Werk einfach so drucken können und eventuell Reibach damit machen.


ZitatGanz im Gegenteil die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im 20. Jahrhundert, seid dem es das Urheberrecht, wie wir es kennen gibt, zeigt vor allem in der Musik einen deutlichen Qualitätsverlust, der sich am Alter der Popstars wunderbar messen lässt, ohne jungen Talenten auf die Füße treten zu wollen, die in der Tat Potential in sich tragen. Plattenfirmen haben allerdings irgendwann beschlossen, es ist zu riskant in eine Band zu investieren in der Hoffnung die Jungs und Mädels werden ein mal ein Phänomen, wie Led Zappelin... Also entwickelt man lieber eine Maschinerie, bei der wir Konsumenten Popsongs Junger Sänger ins Trommelfell eingehämmert bekommen, bis der Ohrwurm nicht mehr raus geht, mit garantierten Gewinnausschütten.

Auch eine Aussage, die ich nicht unterschreiben mag.
Sicherlich war es noch vor vielen Jahren etwas Anderes, als man "nur" auf Radioprogramme zurückgreifen konnte, deren Sender man so erreicht hatte, dass es kein starkes Rauschen gab.
Heutzutage gibt es neben DAB+ auch Internetradio und Streaming-Dienste. Man hat also die Auswahl zwischen zig unterschiedlichen Musikrichtungen und neuen Künstlern. Wenn die Hörer das nicht nutzen, das kann man bitte nicht den jungen Künstlern ankreiden. Es gibt sehr viel Musik abseits vom Mainstream, und heutzutage ist es mehr als einfach, diese zu erreichen.

ZitatWenn Architekten der Antike bis in die Renaissance hinein zum Beispiel so denken würden, wie Urheberrechtsvertreter, gäbe es schlicht und ergreifend keine solchen Monumente wie den Kölner Dom oder andere Bauwerke die über Jahrhunderte hinweg erst fertig gestellt wurden durch die Hand derer, die nicht die Urheber des Projektes waren. Gaudi kann ein Lied von unvollendeten Meisterwerken singen. Was passiert wenn auf einmal jemand sagt: "Hey Sie, sie düfen den Aachener Dom nicht zu ende Bauen, sie haben kein Urheberrecht dafür!"

Sie vergessen dabei, dass die Architekten vom Auftraggeber dafür bezahlt wurden. Das die Arbeiter dafür bezahlt wurden. Das die Lieferanten bezahlt wurden.


ZitatIn der Theorie verstehe ich, dass Verlage und Künstler um ihre Existenz bangen, aber eine Welt ohne Urheberrecht bedeutet in der Praxis, man kann immer noch sein eigenes Werk vollenden und sogar an den Mann bringen und ja, wie Sie selber feststellen, kann man zum Beispiel lediglich andere, wie bei einem Zitat dazu verpflichten, das Zitat zu kennzeichnen, sprich den Urheber einfach zu erwähnen und das war's. Dann ist jedes fremde Werk, dass sich an das eigene Werk lehnt nicht nur eine Bereicherung der eigenen fiktiven Welt sondern auch noch Eigenwerbung.

Richtig. Aber dennoch sollte der Künstler selber entscheiden, was aus seinem Schaffen wird. Wenn zum Beispiel ein Fotograf sagt, er möchte für die Nutzung des Bildes vom Nutzer 10 €, dann sollten die Nutzer das auch bezahlen. Will der Künstler ein "Zahl, was du magst, aber bitte bezahl etwas dafür"-Konzept draus machen (was übrigens ich sehr favorisiere), dann sollte das genauso respektiert und umgesetzt werden. Und wer es freigibt mit der Bitte, dass man ihn zitiert, dann auch das machen.
Für mich bedeutet Urheberrecht, dass ich als Urheber bestimmen darf, wie mit meiner geistigen Arbeit verfahren werden darf. Sollte mir dieses Recht genommen werden, ist das in meinen Augen eine Enteignung.
Und sollte jemand meinen Wunsch nicht respektieren und es trotzdem nutzen, ist es in meinen Augen schlichtweg Diebstahl und Ignoranz.

ZitatDarüber hinaus schützt das Urheberrecht in der Praxis nicht das eigene Werk von Künstlern sondern Monopole wie Sony und Franchises wie Disney, Star Wars oder Pokémon.

Falsch!
Das Urheberrecht schützt den Künstler.
Das Copyright unterstützt die großen Firmen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 12. April 2019, 09:18:25
Bei der ganzen Diskussion um früher ohne und heute mit Urheberrecht werden leider immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Klar, früher gab es kein Urheberrecht, theoretisch hätte jeder jedes Kunstwerk nachmachen können. Da gab es aber einige praktische Barrieren. Die meisten Leute waren so mit überleben beschäftigt, mussten so hart arbeiten, dass Kunst überhaupt kein Thema für sie war.
Bezeichnenderweise brauchten Künstler früher Patrone, Förderer, und das waren nur die reichsten und mächtigsten Leute, denn alle anderen konnten sich das schlicht nicht leisten. All die Kunst vergangener Jahrhunderte, die wir bewundern, war nur möglich, weil reiche Mäzene sie finanzierten.
Oder aber es war Handwerkerkunst, denn die Handwerker früher setzten ihren Ehrgeiz nicht nur in Funktion, sondern auch in Form. Aber diese Art Kunst wird bei uns diskriminierend als Kunsthandwerk abgewertet.
Bücher kopieren? Wenn man jedes Buch mühsam von Hand schreiben muss, ist kopieren kein Massenphänomen und irre teuer.

Unsere Situation heute ist aber so, dass vieles an Kunst, egal ob Bild, Ton oder Schrift, mühelos kopiert werden kann. Und deshalb brauchen wir das Urheberrecht, sonst kriegt am Ende der Künstler nicht nur kein Geld, sondern womöglich nicht einmal mehr die Anerkennung seines Schaffens. Denn wenn 10000 Leute das gleiche Werk online stellen, ohne Hinweis auf den Künstler, und ich komme an und sage, das habe ich aber geschaffen- kann ich das beweisen, und interessiert es überhaupt jemanden, wenn alles frei abgegriffen werden darf?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Volker am 12. April 2019, 09:45:20
Zitat von: Nirahil am 11. April 2019, 13:19:45
Zitat von: Feuertraum am 11. April 2019, 09:21:02
Wenn kleine Musiker ihre Musik auf ihre Homepage stellen und jemand spielt diese ab, dürfen sie dafür bezahlen. Nein, kein Witz, steht sogar in den GEMA-Statuten. Geht übrigens bei schlappen 240 € im Jahr los und erlaubt 72.900 Aufrufe im Jahr. Das ganze wird dann gestaffelt um jeweils 240 € mehr und dann immer 72.900 Aufrufe mehr. Wohlgemerkt: Das gilt auch für eigene Musik (!)
:o Moment - ich stelle meine EIGENE Musik auf meine EIGENE Homepage und muss dafür bezahlen? Ich bin ... ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll.

Die Logik der GEMA dahinter: das bekommst Du ja mit den Ausschüttungen (minus Verwaltungsgebühren) ja wieder zurück.
Aber "dank" des "Pro-" Verteilungsschlüssels (den die GEMA laut Gerichtsbeschluss schon seit 10? Jahren ändern müsste) erreichen auch mittlere Musiker da nicht den Break-Even, z.B. Barbara Clear (https://www.musiker-board.de/threads/barbara-clear-musikerin-verklagt-gema.323461/) - 65.000€ an GEMA-Gebühren für eigene Songs bezahlt, 8.000€ zurückbekommen.

Ach ja: die GEMA rechnet ALLE Konzerte ab - auch eigene mir nur eigenen Songs, auch Benefizveranstaltungen. Weil sie ist ja die eine Monopolstelle.
Aktuell ist mit der C3S eine alternative Verwertungsgesellschaft in Gründing und Anerkennung, so dass dann zumindest der Monopolanspruch kippen dürfte.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 12. April 2019, 10:41:35
Das hat zwar nichts mit Artikel 13/17 zu tun, aber "Eure Mütter" haben ein nettes Lied zum Thema GEMA in einem ihrer Programme:

Der Typ, der bei der GEMA die Titel eintippt, ist ein ganz blöder Penner (https://www.youtube.com/watch?v=jiOTKjXZaYI) (ja, das Lied heißt wirklich so).

Böses Lied, ganz böses Lied ... ;D
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Sascha am 12. April 2019, 10:59:11
Man sollte einfach mal klar zwischen Urheberrecht und Verwertungsrechten unterscheiden.
Wäre ich Photograph oder Musiker, und meine Bilder oder Songs würden auf AfD/NPD-Plakaten oder in deren Wahlspots verwendet, dann würde ich verdammt noch mal auch dagegen vorgehen wollen. Und dazu braucht's sowas wie ein Urheberrecht. Um mal ein krasses Beispiel zu nennen, bei dem ich es eben absolut wichtig finde, daß Urheberrechte wichtig sind.

Daß Verwertungsrechte inzwischen so sehr in der Hand von Konzernen liegen und nur noch dem Gewinnstreben um jeden Preis unterliegen, ist ein anderes Problem. Meiner Ansicht nach sollten alle außer dem Urheber ausschließlich Dienstleister sein. Natürlich leistet ein Verlag eine Menge Arbeit, von Lektorat/Korrektorat über Druck bis zu Marketing. Und natürlich sollen die Leute, die diese Arbeit leisten, dafür auch bezahlt werden. Über sein Werk bestimmen sollte aber auschließlich der Autor. Der Verlag oder wer auch immer kann dann immer noch sagen "Unter den Voraussetzungen kommen wir nicht zusammen". Und @Feuertraum hat recht, Bücher schreiben ist zu einem großen Teil harte Arbeit. Ich freue mich, wenn wenigstens eine Handvoll Leute meine Bücher lesen und auch mögen, aber warum soll diese Arbeit nur für Schulterklopfen und warmen Händedruck erfolgen? @Silvasurfer, arbeitest Du denn in Deinem Brotjob auch nur für die Anerkennung? Ich habe eine Familie zu versorgen und kann mir sowas nicht leisten. Ein System, wie es @Feuertraum anspricht, fände ich fair. Sofern alles darauf abgestimmt ist und eben niemand die Möglichkeit hat, mit seiner Marktmacht Einheitsbrei ins Radio, Kino und die Buchläden pressen. Ganz nach dem Motto: Dieses Buch, dieser Song oder Film gefällt dir? Fein, hat eine Menge Arbeit gemacht. Wenn du mehr davon willst, sorge bitte mit einem kleinen Beitrag dafür, dass wir weitermachen können. Das macht auch die Wikipedia jedes Jahr so, und es funktioniert.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 12. April 2019, 12:08:17
Zitat von: Feuertraum am 12. April 2019, 08:15:31
Falsch!
Das Urheberrecht schützt den Künstler.

Bis zu seinem Tod und danach 70 Jahre lang die Verwerter.  ::)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 12. April 2019, 12:40:58
Zitat von: Churke am 12. April 2019, 12:08:17
Zitat von: Feuertraum am 12. April 2019, 08:15:31
Falsch!
Das Urheberrecht schützt den Künstler.

Bis zu seinem Tod und danach 70 Jahre lang die Verwerter.  ::)

[Korinthenkackermodus an]
Streng genommen 70 Jahre + die Tage bis zum darauffolgenden Jahr (§69 des UrhG)
[Korinthenkackermodus aus] :P
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Luna am 12. April 2019, 19:21:19
Da ist man arbeiten, und schläft eine Nacht und hier explodiert ein ... Argument.

Ich denke, es ist schon klar gemacht worden, dass Uhrheberrecht und das Recht die Werke zu kopieren und zu verbreiten (Copyright), zwei verschiedene Paar Schuhe sind und das historische Vergleiche mit unserer heutigen Gesellschaft nicht machbar sind, da sich zu viele Variablen geändert haben.

Daher möchte ich nur auf folgendes eigehen: Wer seine texte, bilder oder musik für alle frei zugänglich irgendwo ablegen möchte kann dies tun - nennt sich Creative Commons Lizenz. Wer soweit gehen möchte, dass nicht mal eine Namensnennung notwendig ist, kann das ganze als "Public Domain" lizensieren - letzteres befreit die nutzenden das von der Namensnennung und macht daraus etwas das wirklich jeder nutzen kann - in welcher hinsicht auch immer.

Open Source Software funktioniert auch über solche Lizenzen - keines dieser Programme, oder deren Quelltext, ist Gemeinfrei (steht unter der Public Domain). Hier möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass das Nutzen der Software ganz anders gehandhabt wird als die Nutzung des Quelltextes auf dem die Programme aufbauen (es wurden schon firmen verklagt, weil diese gegen die GPL verstoßen haben - welche im Grunde genommen sagt: Du darfst den Code gerne nutzen, auch darauf aufbauen, doch das was darauf aufbaut muss auch wieder unter dieser Lizenz verfügbar gemacht werden).

Diese Lizenzen existeren eben, weil die Autoren (egal ob fiktion, software, oder Künstler) nicht wollen, dass andere mit ihren Werken Geld verdienen. Also mit fremder Arbeit.

Bei Verlagen wird man ja an den Einnahmen beteiligt, doch die Veröffentlichung unter der Public Domain - was einem Abtreten des Uhrheberrechts gleich kommt - würde irgendjemandem erlauben, mit den Werken geld zu verdienen, ohne den eigentlichen Autor oder Künstler zu benennen.

Von daher ist am Urheberrecht erstmal nichts auszusetzen - mit Außnahme der Dauer (würde es nicht reichen zu sagen: Lebenslang, mindestens jedoch 25 Jahre?).

Ich weiß leider nicht, was in den Artikeln 1 bis 14 dieser EU-Urheberrechtsnovelle steht, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es dabei nur um die (z.T.) Kommerzielle Verwertung des sog. "geistigen Eigentums" geht - und letzteres ist dank der Artikel 15 bis 17 eher so gestaltet, dass es großen Firmen hilft und nicht den eigentlichen Urhebern.

Ich glaube in Japan gibt es tatsächlich ein Gesetz, das Fan-Arbeiten erlaubt, solange diese nicht kommerziell erfolgen ... (gefährliches Virtelwissen) - das wäre auch mal etwas für die Novelle gewesen ... (mit so einigen anderen Punkten: nicht gegen gute Sitten verstoßen etc.)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Maria am 14. April 2019, 05:48:45
Ich lasse die Urheberrechtsreform auf mich zukommen, weil ich Argumente beider Seiten gehört habe und es noch unsicher ist, wie diese Richtlinie von den einzelnen Staaten gesetzlich umgesetzt wird.

Was mich schon länge stört, ist z.B., dass besonders über Youtube jeder bekannte Songs/Filme/Games in irgendeiner Form verwenden kann. Wenn das alles nur Fandom wäre, das kein Geld abwirft und den Namen der Urheber bekannter macht, wäre das kein Problem, doch welcher Youtuber, der sich bei den Songs anderer bedient, nennt auch nur einmal Texter und Komponist der Hits, die er verwendet?
Wenn er dadurch viele Fans bekommt, gibt es Werbeeinnahmen und davon sehen die Urheber nicht einen Cent.

Klar sind es die großen Firmen, die zuerst die Hand auf halten werden. Sie haben auch die Macht, das wenn nötig über Anwälte durchzusetzen. Ich möchte das nicht generell verteufeln weil z.B. in der Gamesbranche sind die großen Firmen auch wichtige Arbeitgeber und wenn es denen gut geht, sind die Arbeitsplätze sicher.

Vielleicht erzeugt das Urheberrecht auch eine Barriere, die jeden, der ein Video online stellen und der ganzen Welt zeigen will, erst mal eine Denkpause verschafft, ob es denn wirklich so wichtig ist, dass die ganze Welt ein kleines Mädchen sieht wie es zu einem Hit im Kindersitz zuckt. Wir leben in einer Zeit, in der öffentliche Entblößung/Präsentation von gar allem vor allem für die Jungen so normal geworden ist.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Luna am 14. April 2019, 08:01:46
@AngelikaD: Ich gehe mal auf deinen Beitrag ein:

Zitat von: AngelikaD am 14. April 2019, 05:48:45
Was mich schon länge stört, ist z.B., dass besonders über Youtube jeder bekannte Songs/Filme/Games in irgendeiner Form verwenden kann. Wenn das alles nur Fandom wäre, das kein Geld abwirft und den Namen der Urheber bekannter macht, wäre das kein Problem, doch welcher Youtuber, der sich bei den Songs anderer bedient, nennt auch nur einmal Texter und Komponist der Hits, die er verwendet?
Wenn er dadurch viele Fans bekommt, gibt es Werbeeinnahmen und davon sehen die Urheber nicht einen Cent.
Da muss ich schon mal widersprechen, da die Sachlage anders aussieht: YouTube's Content-ID-System sorgt automatisch dafür, dass die Werbeeinnahmen, die mit diesen Videos generiert werden auch an die Urheber umgeleitet werden.
Das ist sogar so stark, dass eigene Aufnahmen einer Beethoven-Komposition nach Sony umgeleitet werden, weil diese die Rechte an einer Orchesteraufnahme haben.

Zitat von: AngelikaD am 14. April 2019, 05:48:45
Klar sind es die großen Firmen, die zuerst die Hand auf halten werden. Sie haben auch die Macht, das wenn nötig über Anwälte durchzusetzen. Ich möchte das nicht generell verteufeln weil z.B. in der Gamesbranche sind die großen Firmen auch wichtige Arbeitgeber und wenn es denen gut geht, sind die Arbeitsplätze sicher.
Hier möchte ich erwähnen, dass die Arbeitsplätze in der Games-branche alles andere als sicher sind: Bei Activision wurden zum Beispiel letztens 800 Arbeitsplätze trotz Rekordeinnahmen gestrichen (https://kotaku.com/activision-blizzard-begins-massive-layoffs-1832571288). Und das hat rein gar nichts mit YouTube zu tun. In der Games-Branche werden die Videos geduldet, weil es eher zu fans führt, die die Spiele nachher kaufen. Sogar Nintendo ist davon abgerückt, diese Videos zuerst zu sperren, und erst kürzlich den YouTubern die Einnahmen davon zu untersagen.

Zitat von: AngelikaD am 14. April 2019, 05:48:45
Vielleicht erzeugt das Urheberrecht auch eine Barriere, die jeden, der ein Video online stellen und der ganzen Welt zeigen will, erst mal eine Denkpause verschafft, ob es denn wirklich so wichtig ist, dass die ganze Welt ein kleines Mädchen sieht wie es zu einem Hit im Kindersitz zuckt. Wir leben in einer Zeit, in der öffentliche Entblößung/Präsentation von gar allem vor allem für die Jungen so normal geworden ist.
Die Leute, die ihr kleines Mädchen tanzend aufnehmen und hochladen denken da nicht über das Uhrheberrecht nach. Denen ist es auch nicht so wichtig, etwas eigenes zu machen und hochzuladen, die wollen nur einen "netten Moment" mit ihren "Freunden" teilen. Hier hatten auch schon Gerichte geurteilt, dass ein noch im Radio schwach zu hörender Song ein schmückendes Beiwerk (oder so ähnlich darstellt), zumal der song nicht mal vollständig geschweige denn in guter qualität zu hören war.

Dieses Keulenargument entgegen der Jugend, die sich total bescheuert entblößt - etwas das ich auch nicht gut finde, und das durchaus unterbunden werden sollte - ist jedoch zu weitreichend.
Es gibt genügend Leute da draußen, die ihre eigene Musik machen, oder die sich an ganz klar ans urheberrecht halten - und dennoch werden diese von dem Content-ID-System geschnappt und Einnahmen werden umgeleitet. Diese Videos werden künftig total gesperrt.

Elektronische Filter können zum Beispiel nicht von der einfachen Kopie zur regulär erlaubten Nutzung des Zitatrechts unterscheiden. Teilweise werden YouTube-Videos genutzt, um sich über Politik auszutauschen, indem Gesetze oder politische Reden analysiert werden - alles von vorneherein sperrbar.

Dies ist ein Gesetz, mit dem eine Zensurinfrastruktur geschaffen wird, von all den anderen Problemen mal ganz zu schweigen (z.B. Artikel 12 bzw. 16, oder Artikel 11 bzw. 15 - das Leistungsschutzrecht, das schon in Spanien und Deutschland nicht funktionierte).
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 15. April 2019, 15:21:12
Mir ist heute noch eine erschwerende Kleinigkeit untergekommen.
Musik wird ja von der Gema unter Kuratel genommen.

Ich habe mal angefragt, wie das mit royalty-free Musik der verschiedenen Internet-Stockagenturen aussieht, ob die sicher Gema-frei ist.
Antwort: Wissen die nicht. Dazu müssten sie wissen, welcher Künstler diese Musik macht.
Das erfährt man aber bei den meisten Agenturen nicht. Die Künstler sind da unter Nickname, und die Agentur rückt Realname und Adresse nicht raus.
Zweite Frage: Was ist mit computergenerierter Musik? (Musik, die durch fraktaale Zufallsmuster durch ein Programm erzeugt wird und deren Verwendung laut Programm-Firma ebenfalls royalty-free ist).
Antwort: Wissen die nicht. Könnte sein, dass diese Musik  die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht, könnte aber  auch nicht sein. Ich soll erst mal welche machen und dann wieder nachfragen.

Toller Kundenservice. Sollten die Gema-Leute nicht besser Bescheid wissen über ihre eigenen Forderungen?
Wenn keiner nichts weiß, wird wohl auch solche Musik vorsichtshalber von Uploadfiltern gleich gesperrt.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Volker am 15. April 2019, 15:53:35
Da es nur eine einzige Verwertungsgesellschaft in/für Deutschland gibt, geht die GEMA davon aus, *ALLE* Komponisten zu vertreten (Suchwort: GEMA-Vermutung). Entsprechend sind grundsätzlich Entgelte zu entrichten - es sei denn Du kannst für JEDEN EINZELNEN Song NACHWEISEN, dass die GEMA nicht zuständig ist.

Immerhin kann man schon nach Song-Titeln suchen - vor ein paar Jahren konnte man nur nach dem Namen von Komponisten suchen. Viel Spaß bei Namensgleichheit (hatte ich schon mal bei einem Projekt).
Daher bin ich in der C3S (https://www.c3s.cc/fuer-musiker/) die als alternative/konkurrierende Verwertungsgesellschaft mit einem sinnvollen, fairen & freien Lizensierungs- und Beteiligungsmodell antritt (das u.a. Einzel-Lizensierungen, Ausnahmen wie Benefiz-Freigaben u.ä. ermöglicht). Wenn die (hoffentlich) im Sommer vom Deutschen Patentamt als Verwertungsgesellschaft anerkannt wird, dann fällt damit zumindest die pauschale GEMA-Vermutung.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 15. April 2019, 15:56:45
Zitat von: FeeamPC am 15. April 2019, 15:21:12
Wenn keiner nichts weiß, wird wohl auch solche Musik vorsichtshalber von Uploadfiltern gleich gesperrt.

Pay to play...

Ich befasse mich mit US-Propaganda-Songs aus dem 1. Weltkrieg. Klangvolle Titel wie "Get the Huns", "We fight for democracy", "The war pill of Kaiser Bill", die seit 100 Jahren keiner gespielt hat und von denen auch keine Aufnahmen existieren, weil Musik damals über gedruckte Notenblätter verbreitet wurde. Ob man das durch die Uploadfilter bekommt?  ::)
Ich weiß nur von einem Song sicher, dass er gemeinfrei ist. Die Lebensdaten des Komponisten sind bekannt, weil er 1915 einen Hit hatte. Gemeinfrei ist der aber auch erst seit letztem Jahr.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 15. April 2019, 23:53:32
YouTube Mistakenly Tags Notre Dame Fire Video As '9/11 Conspiracy
https://www.zerohedge.com/news/2019-04-15/youtube-mistakenly-tags-notre-dame-fire-video-911-conspiracy

Upload-Filter, ihr könnt kommen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 15. April 2019, 23:55:15
Okay, - und das Ganze nun auf Deutsch, bitte.  :lehrer:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 16. April 2019, 11:25:11
Youtube markiert Video der brennenden Note Dame fälschlich als 9/11-Verschwörung[stheorie].
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 19. April 2019, 15:10:45
Und da ist es auch schon!  :wolke: Noch bevor über neue Lizenzen und damit mögliche Mehreinnahmen konkret gesprochen wird, wird Urhebern erstmal Geld gestrichen. Dieser Teil der "Urheber"rechtsreform soll bereits dieses Jahr umgesetzt werden. Und die VS von ver.di fällt uns mal wieder in den Rücken, anstatt wenigstens zu mahnen, dass die Lizenzen hoffentlich genauso schnell kommen.  :herzchen: Da fühlt man sich doch richtig gut aufgehoben (Börsenblatt (https://www.boersenblatt.net/2019-04-15-artikel-eu-rat_stimmt_fuer_urheberrechtsreform.1641849.html)). :vibes:

Mehr Glücksgefühle löst nur Elmar Brok bei mir aus (Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Elmar_Brok#Lobbyismus)). :prost:

Edit: Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Ich habe nichts dagegen, dass Verlage von der VG Wort profitieren. Aber anstatt dafür zu sorgen, dass mehr Essen auf den Tisch kommt, soll wiedermal den untersten Gliedern in der Nahrungskette die Hälfte vom Teller genommen werden. Das ist einfach nicht okay. Und das geht seltsamerweise immer sofort, wohingegen Maßnahmen, die allen helfen, wahrscheinlich wieder Jahre dauern.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 19. April 2019, 20:32:43
Hm. Wäre an der Zeit, dann eine andere Verwertungsgesellschaft ins Leben zu rufen, oder? :hmmm: Eine, die auch tatsächlich die Urheber unterstützt.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 19. April 2019, 22:52:18
Es ist noch nichts in deutsches Gesetz gegossen worden, aber:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/vg-media-fordert-von-google-einen-lizenzvertrag-16146341.html
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Aphelion am 20. April 2019, 13:10:26
@Feuertraum

Die VG Media vertritt Medienunternehmen: Presseverlage, Radio- und Fernsehsender. Dass diese sich auf die Zementierung des Leistungsschutzrechts stürzen, war schon vorher klar – deshalb haben sie massiv dafür lobbyiert. :dollars:

In Deutschland gibt es das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" schon seit Jahren. Die Betonung liegt allerdings auf "für Presseverleger" und es war anscheinend fraglich, ob das (bereits bestehende) Gesetz ohne die (bis vor kurzem fehlende) Absicherung durch die EU legitim war. So habe ich das jedenfalls verstanden. Interessant wird in dem Zusammenhang eigentlich nur, ob/wer die Carte blanche zurückzieht, die viele Verlage Google & Co. quasi erteilt haben.

Mit Autoren hat das aber nichts zu tun. Uns betrifft das höchstens, wenn wir demnächst bestimmte Google-Dienste nicht mehr zur Recherche nutzen können, weil Alphabet sagt: "Nö, dann eben nich'."

@Zitkalasa

Die Frage ist, ob das etwas nützen würde. Wenn ich mir z.B. den VS ansehe, der ja sogar gewerkschaftlich organisiert ist...  :rofl: Vielleicht sind Schriftsteller einfach zu wenig Arbeiter, was die Mentalität angeht. Wenn Rumpelstielzchen an eine Schriftstellerin geraten wäre, hatte er gleich noch das zweit- und drittgeborene Kind dazu bekommen, ohne mehr dafür tun zu müssen. Und der VS hätte vorgeschlagen, Rumpelstielzchen könne das vierte Kind gleich auch noch mitnehmen – und überhaupt, Gold zu spinnen sei gar nicht unbedingt notwendig, Kupfer würde es auch tun.

Egal.

Auch eine neue VG müsste sich an die neuen Gesetze halten, d.h. sie könnte Urheber vermutlich nicht besser stellen als die VG Wort. Jedenfalls fände ich es unlogisch, wenn das möglich wäre. Die VG legt ja nicht fest, wem was zusteht, sondern sie vertritt nur bestehende Ansprüche – d.h. die Ansprüche müssten gleich sein, egal wer sie vertritt. Fragezeichen.  :hmmm:
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 20. April 2019, 21:29:43
Du sagst es. Allerdings legt das Gesetz keinen Verteilungsschlüssel fest. Man könnte ja auch überall den Urhebern 90% und den Verlagen 10% geben. Ist auch eine Beteiligung. ;D
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 21. April 2019, 14:41:57
ZitatDer VS äußert sich erfreut darüber, "dass das Modell der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten und geführten Verwertungsgesellschaft durch Art. 12 (16) der Richtlinie gestärkt wird."

Hm. Ich bin weder als Autorin noch als Verlag mit der Gesellschaft verbandelt. Habe sie weder gegründet noch gemeinsam mit wem auch immer geführt.
Erfahren die Autoren überhaupt, ob ihre Verlage einen Anteil anfordern? Wenn der Verlag nichts anfordert, bleibt dann der Verlagsanteil erst mal stillschweigend bei der Verwertungsgesellschaft, oder kriegt den auch unaufgefordert der Autor? Und kriegt die Verwertungsgesellschaft Gelder für Werke, die sie offiziell nicht vertritt, weil weder Verlag noch Autor die VG je kontaktiert haben?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 21. April 2019, 15:23:41
Zitat von: FeeamPC am 21. April 2019, 14:41:57

Wenn der Verlag nichts anfordert, bleibt dann der Verlagsanteil erst mal stillschweigend bei der Verwertungsgesellschaft, oder kriegt den auch unaufgefordert der Autor?

Ich schätze, die bekommt der Autor - so er der VG Wort als Mitglied angehört. Sollte der Autor kein Mitglied bei der VG Wort sein, so schüttet die VG Wort die Einnahmen an andere Autoren aus.

ZitatUnd kriegt die Verwertungsgesellschaft Gelder für Werke, die sie offiziell nicht vertritt, weil weder Verlag noch Autor die VG je kontaktiert haben?

Ich habe eben recherchiert und einen Vertrag gefunden, den der ZBT  (mit der VG Wort als Geschaftsführerin) mit den Büchereien abgeschlossen haben. Laut dessen Vertrag heißt es, dass Büchereien einen Pauschalbetrag von 16.650.000 €/Jahr bezahlen (Stand 2019). Ich vermute, dass dabei jedoch noch andere Künstler vertreten werden, zumindest sind bei der ZBT alle Verwertungsgesellschaften aufgeführt.

Wer sich den Vertrag und Transparenzberichte anschauen will, findet diese auf dieser Webseite (https://www.zentralstelle-bibliothekstantieme.de/publikationen.html)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 21. April 2019, 22:21:42
Sorry für den Doppelpost, aber zum Thema Uploadfilter (genauer dessen Versagen und die Gefahr, die sie mit sich bringen) ein Artikel der SZ:

https://www.sueddeutsche.de/digital/upload-filter-mueller-bericht-scribd-1.4416802
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 23. April 2019, 17:48:54
Börsenblatt: https://www.boersenblatt.net/2019-04-15-artikel-eu-rat_stimmt_fuer_urheberrechtsreform.1641849.html (https://www.boersenblatt.net/2019-04-15-artikel-eu-rat_stimmt_fuer_urheberrechtsreform.1641849.html)
ZitatWeder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten.

Ich frage mich allerdings, wie definiert man fair in Prozenten?
Das der Anteil für einige Verlage wichtig ist zum Überleben, okay. Für andere ist er wichtig, um die Ertragszahlen zu verbessern, auch okay, Aber fair?
Was ist dann fair für die Autoren?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Nirahil am 24. April 2019, 07:25:33
Aber Urheber ist doch der Verlag. /Ironie aus

Mir ist ehrlich schleierhaft, wie ein Verband deutscher Schrifstellerinnen und Schriftsteller diesem Unfug zustimmen konnte.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: flowrite am 27. April 2019, 21:09:00
Leute, wie sich kapitalistische Systeme benehmen, wenn sie ihren Zenit überschritten haben, kann man bei Karl Marx nachlesen, insofern ist das alles absehbar gewesen. War auch auf einer Demo, mir war aber gleichzeitig klar, dass das wahrscheinlich nichts bringt. Hab mich vorrangig überr die Plakate um mich herum amüsiert oder aufgeregt ("Freies Wichsen in 4K" war das Highlight).

Mich wundert das nicht. Fast hätte ich Lust auf einen allgemeinen Online-Kulturboykott. Dann gibt es wieder Wohnzimmerlesungen und Hausmusik und sieh, die Menschen können wieder miteinander reden. Ganz offline. Ehrlich gesagt, nicht gerade ein Horrorszenario.

Fehlt halt noch, dass eine Alltagsnachricht wie "Steh im Hauptbahnhof am Südosteingang" plötzlich eine Urheberrechtsverletzung ist.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Silvasurfer am 29. April 2019, 23:43:35
Gerade habe ich beschlossen Copyright zu einem Thema in meinem Buch zu machen, da es passt und es mich immer noch bewegt, nachdem ich diese heisse Dikussion nun ein paar Tage lang nicht mehr verfolgt habe. Es geht dann aber nicht mehr um Artikel 13 sondern allgemein um Geistiges Eigentum...

@Feuertraum : Vielleicht wird es Sie freuen, dass Sie mir da ein paar Denkansätze gegeben haben. So beschreibe ich zwar in meiner fiktiven Welt eine elitäre Gesellschaft in der das geistige Eigentum vor allem für die Machthaber profitabel ist, während normalsterbliche mittellose Bürger, wie mein Held zum Beispiel sich damit eher herumschlagen müssen, weil ihnen einige Türen verschlossen bleiben. Als meinem Helden dann aber unter seltsamen Umständen ein Durchbruch gelingt und die Elite ihm seinen Durchbruch wegnehmen möchte, kann er sich schlussendlich auf das geistige Eigentum berufen... Ironie des Schicksals sozusagen, ganz nach dem Motto: Der Zweck heiligt nicht die Mittel sondern umgekehrt. Es bleibt den Richtern schlussendlich nichts anderes übrig, als ihm seinen Durchbruch zu gönnen, allerding verbannt man ihn dennoch ins Exil, das war sowieso schon Teil der Handlung. Den gesamten Fall zu schildern würde den Bogen für díeses Thema zu weit spannen, da es noch um andere Dinge geht aber ja... Ich wollte es doch mal erwähnt haben.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 04. Mai 2019, 16:37:51
Das OLG Frankfurt/M hatte am 02.05.2019 gegen eine im Ausland (USA) ansässige E-Book-Plattform im Sinne des deutschen Urheberrechtes geurteilt.

Den Link dazu (http://den%20link%20dazu) habe ich hier mal kopiert. [edit] Sorry, - der Link funktioniert irgendwie nicht[/edit]  :omn:

Ob es was bringt bleibt abzuwarten. Ich bin sehr gespannt ob man sich da etwas daraus macht.  :hmmm: Immerhin handele es sich bei dieser Plattform um insgesamt 50.000 Werke. Ich habe nichts von irgendwelchen Strafgeldern gelesen.
Und, vielleicht kann man da auch andere "Anbieter" zur Einstellung der ungenehmigten Veröffentlichungen von E-Books zwingen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 04. Mai 2019, 21:08:21
Zitat von: Ahneun am 04. Mai 2019, 16:37:51
Das OLG Frankfurt/M hatte am 02.05.2019 gegen eine im Ausland (USA) ansässige E-Book-Plattform im Sinne des deutschen Urheberrechtes geurteilt.

Den Link dazu (http://den%20link%20dazu) habe ich hier mal kopiert.

Ob es was bringt bleibt abzuwarten. Ich bin sehr gespannt ob man sich da etwas daraus macht.  :hmmm: Immerhin dandele es sich bei dieser Plattform um insgesamt 50.000 Werke. Ich habe nichts von irgendwelchen Strafgeldern gelesen.
Und, vielleicht kann man da auch andere "Anbieter" zur Einstellung der ungenehmigten Veröffentlichungen von E-Books zwingen.

Leider klappt er nicht. Er führt mich auf eine Seite, die nicht angesteuert werden kann :-(
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 04. Mai 2019, 21:25:09
Oh! @Feuertraum   :ithurtsandstings!: Mist. Hab es gerade ausprobiert. - Stimmt.
Ich weiß jetzt nicht, wenn ich das hier zitiere, dürfte es ja soweit in Ordnung sein. Oder?


Zitat von: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 26/2019 v. 02.05.2019
Urheberrechtsverletzung durch im Ausland ansässige E-Book-Plattform

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Betreiberin einer international ausgerichteten Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland haftet, wenn die in deutscher Sprache angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke "zu eigen" gemacht hat.

Der Geschäftsführer hafte ebenfalls, wenn er lediglich eine Prüfung US-amerikanischen Urheberrechts veranlasse, trotz der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch auf deutsche Nutzer, so das Oberlandesgericht.

Die Klägerin ist ein Verlag und gibt u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin heraus. Die Beklagte ist eine "non-for-profit-Corporation" nach US-amerikanischem Recht. Sie betreibt eine auch in Deutschland abrufbare Webseite, deren Ziel die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken ist. Auf der Homepage sind über 50.000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, u.a. 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Die Bücher werden von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten (sog. volunteers) auf der Plattform eingestellt. Die Beklagte veranlasst vor der Veröffentlichung eine Prüfung ausschließlich nach US-amerikanischem Urheberrecht. Die Klägerin meint, die Beklagte verletze die ihr zustehenden Urheberrechte an den 18 Werken. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassen in Anspruch.
Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben.

Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG Frankfurt keinen Erfolg.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sind die deutschen Gerichte  international zuständig, da die Inhalte der Webseite auch in Deutschland abgerufen werden können. Anwendbar sei deutsches Recht. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten bestehen, nach dem Recht des sog. Schutzlandes, also hier der Bundesrepublik Deutschland. Die Beklagte verletze ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte der Klägerin. Die Klägerin habe nachweisen können, dass ihr in Deutschland an den streitgegenständlichen Werken ausschließliche Nutzungsrechte zustünden. Nach deutschem Recht seien die Werke noch nicht gemeinfrei (anders als in den USA).

Die Beklagte hafte für die über ihre Plattform abrufbaren Werke auch als sog. Täterin. Der Betreiber einer Internetplattform sei für dort zugänglich gemachte Inhalte nicht nur verantwortlich, wenn er die Inhalte selbst geschaffen habe. Es genüge, dass er sich die Inhalte "zu eigen" gemacht habe. Das sei hier der Fall. So bezeichne die Beklagte die von den sog. volunteers auf ihrer Plattform eingestellten Werke als "our books"; zudem verweise sie auf eine mit der angebotenen Literatur verbundene "Project ... License". Schließlich habe sie willentlich an dem Angebot ihrer Webseite für deutsche Nutzer festgehalten, auch nachdem die Klägerin sie auf den noch bestehenden Urheberschutz in Deutschland hingewiesen hatte. Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten sei für die Frage einer unzulässigen öffentlichen Wiedergabe ohne Bedeutung.

Der zudem in Anspruch genommene Geschäftsführer der Beklagten hafte ebenfalls für die Urheberrechtsverletzungen. Grundsätzlich treffe einen Geschäftsführer zwar nicht die Verpflichtung, "jedwedes deliktische Verhalten – also im urheberrechtlichen Bereich jede Urheberrechtsverletzung – zu verhindern, die aus dem von ihm geleiteten Unternehmen heraus begangen werden". Beruhe aber die Rechtsverletzung auf einer Maßnahme der Gesellschaft, die typischerweise auf Geschäftsführerebene entschieden werde, sei davon auszugehen, dass sie von dem Geschäftsführer veranlasst worden sei. Hier habe der Geschäftsführer das Konzept der Beklagten, literarische Werke vor ihrer Veröffentlichung lediglich nach US-amerikanischen Urheberrecht zu prüfen, obwohl sich die Seite bestimmungsgemäß auch an deutsche Nutzer richtete, selbst herausgearbeitet und praktiziert.

Vorinstanz
LG Frankfurt, Urt. v. 09.02.2018 - 2-03 O 494/14
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 05. Mai 2019, 00:57:57
Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich bei der Betreiberin um das Projekt Gutenberg, das seinen kompletten Dienst in Deutschland aufgrund der Klage eingestellt hat. Weiß nicht, warum das unbedingt bis vors Gericht gehen musste. Gutenberg hätte ja auch einfach die entsprechenden Werke in Deutschland sperren können. ::)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: FeeamPC am 05. Mai 2019, 12:47:15
Wobei, abgesehen von diesen deutlichen Fehler, internationales Recht unberücksichtigt zu lassen (Amerika machts möglich), mir Gutenberg.org deutlich lieber ist als das Spielge-eigene Projekt https://gutenberg.spiegel.de/ . Spiegel nutzt, genauso wie die amerikanische Version, freiwillige Helfer, belegt aber dann seine Datenbank mit eigenem Copyright, man habe schließlich Arbeit damit gehabt, diese Daten zusammenzustellen. Wenn ich also etwas Copyrightfreies selbst drucken will, muss ich auf die amerikanische Webseite gehen, die deutsche erlaubt mir das nicht ohne Spiegel-Lizenz.
Was ich wiederum überhaupt nicht einsehe. Wenn das Urheberrecht abgelaufen ist, gehört das Werk der Allgemeinheit, und ich will es nutzen können. Ohne wenn und aber und drei Eiertänze drumherum.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 20. Mai 2019, 21:20:07
Artikel 13/17 und kein Ende:

Einige Youtuber, die kritische Videos gegen Artikel 13/17 auf YT gepostet haben, sollen nun eingeschüchtert werden. Einige dieser Youtuber bekamen ein Schreiben von den Landesmedienanstalten mit einer Strafandrohung von bis zu 500.000 €, weil sie - nach Aussage der Landesmedienanstalt - dafür bezahlt worden sind, eine politische Kampagne zu starten.

Herr Newstime (https://www.youtube.com/watch?time_continue=87&v=yolTxzcb8tw)

Nachdem ich das Drängen der CDU, die Abstimmung unbedingt vorzuverlegen, um den Demonstranten den Wind aus den Segeln zu nehmen, als eine Art Demonstrationsverbot angesehen habe, kommt nun ein weiterer Punkt hinzu, der die Demokratie ad absurdum führt: Wenn du schon am Boden liegst, treten wir nochmal nach.  :no:

Ich bin gespannt, wie die Wahl am Sonntag ausgeht
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 20. Mai 2019, 21:55:26
Oh Gott!
Ist denn solch ein Youtuber bereits mal an die Öffentlichkeit getreten und hat solch einen verfassten Brief vorgezeigt?

Ich persönlich bin sehr, sehr skeptisch bei diesen Meldungen. Heutzutage kann man kaum noch etwas glauben. Zu oft kam wenige Tage später das Dementi. Außerdem bin ich auch ein Youtuber und ich weiß jetzt gerade mal nicht, wie man mich schriftlich erreichen kann. Wenn es NICHT per E-Mail sein soll. Denn in diesem Falle des Vorwurfs - so wie es hier dargestellt wird - müsste dieses Anschreiben postalisch zugestellt werden, oder etwa nicht? Ich habe keine Postadresse bei "yt" eingetragen.

Auf jeden Fall würde ich, wenn ich von diesem Vorwurf betroffen wäre, mich zurück lehnen und einfach abwarten. Denn dieser Vorwurf müsste von dem "Kläger" in einem Rechtsstreit (denn darauf würde ich es anlegen) bewiesen werden.

Ich weiß nicht, was ich von dieser Meldung halten soll.  :omn: Es wäre furchtbar, wenn das stimmt.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Amber am 20. Mai 2019, 22:04:56
Mal eine doofe Frage. Ist es nach dem neuen Urheberrecht eigentlich noch erlaubt, Buchcover zu Werbe- oder Rezizwecken zu posten? Oder Autorenfotos z.B. bei einem Interview mit der Autorin/dem Autor, wenn die AutorInnen dem zugestimmt haben? Oder macht man sich mit all diesen Dingen jetzt abmahnbar?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 20. Mai 2019, 22:08:49
Stimme Ahneun zu. Könnten auch Fake News sein. Im Übrigen ist das ein generelles Problem gerade auch im Zusammenhang mit der Europawahl. Avaaz hat da eine gute Punkteliste erstellt wie man solche fragwürdigen Meldungen erkennen kann: https://secure.avaaz.org/campaign/de/disinformation_briefing/

@Amber

Buchcover waren vorher schon eine Grauzone bzw. eigentlich strafbar, meine ich. Hat nur kein Verlag etwas gesagt, weil, wie du sagtest, so ein Cover die "Werbewirkung" einer Rezension erhöhen kann.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 20. Mai 2019, 22:13:45
Das ist eine gute Frage. So wie ich es bisher verstanden habe (und ich gebe jetzt keinerlei Garantie für Richtigkeit), soll es wohl darauf hinauslaufen, dass Plattformen Geld an eine Verwertungsgesellschaft bezahlen sollen, mit denen man Lizenzen bezahlt, die den Künstlern zugute kommen sollen.
Auf der anderen Seite: Gilt da nicht das Bildzitat?
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Zit am 20. Mai 2019, 22:19:00
Ja, wenn man sich dann auch mit dem Bild konkret auseinander setzt, meine ich (wie mit jedem anderen Zitat auch). Einfach nur ein Bild kommentarlos als Beiwerk einstellen ist keine Auseinandersetzung damit und taugt nichts als Zitat. (Sonst könnte ich ja meine ganze Website hübsch bebildern mit Geklautem und mich herausreden, das wäre vom Zitaterecht abgedeckt).
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 20. Mai 2019, 22:20:23
Ah, okay. Danke. Mit Bildzitaten kenne ich mich leider gar nicht aus :-(
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Ahneun am 20. Mai 2019, 22:21:52
@Amber ich würde zu Erst den "Rechteinhaber" kontaktieren (schriftlich). Aber ob das Zielführend oder "Rechtskonform" ist, das weiß ich nicht.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Amber am 21. Mai 2019, 22:00:09
Liebe alle, danke für eure Antworten! Ich werde erstmal drauf verzichten und wohl bei den betreffenden Verlagen selbst nachfragen.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 30. Mai 2019, 19:29:16
Wird Artikel 13/17 unter Umständen wieder aufgehoben?
Vor wenigen Tagen hat Polen beim EuGH Beschwerde gegen die beschlossene Richtlinie eingereicht, da das Land Zensur befürchtet, die durch Uploadfilter hervorgerufen werden könnten.
Sollten diese tatsächlich zum Einsatz kommen, könnte dies zu Gesetzen führen, die eine vorbeugende Zensur ermöglichen, so der Minister für Europäische Angelegenheiten Konrad Szymanski. Dieses sei in der polnischen Verfassung verboten. Auch in den EU-Verträgen sei Zensur ausgeschlossen.
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki schlägt ebenfalls in diese Kerbe. Laut Deutschlandfunk sei die Urheberrechtslinie eine unverhältnismäßige Maßnahme, die nicht nur die Zensur fördere, sondern auch die Meinungsfreiheit gefährde.
Quelle Deutschlandfunk vom 27. Mai.2019 (https://www.deutschlandfunk.de/eu-urheberrecht-polen-klagt-vor-eugh.1939.de.html?drn:news_id=1010483)

Die Beschwerde könnte zu einer Nichtigkeitsklage führen, mit deren Ergebnis allerdings erst in 16 - 20 Monaten zu rechnen sei.
Sollte das EuGH jedoch zu Gunsten Polens entscheiden, dann wird diese Richtlinie mit sofortiger Wirkung aufgehoben und eine Berufung sei nicht möglich.
Dann müsste neu verhandelt werden.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob Deutschland, die ja nun zwei Jahre Zeit haben, die Entscheidung des EuGH abwartet oder doch so schnell wie möglich die Richtlinie umsetzt, um den Beweis zu erbringen, dass Polen und die anderen Länder, die gegen die Reform gestimmt haben, falsch liegen.


Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Sascha am 31. Mai 2019, 09:55:37
Mich fasziniert, daß das ausgerechnet aus Polen kommt. DIe PiS-Regierung war in den letzten Jahren ständig in den Schlagzeilen wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit, untergraben der Unabhängigkeit der Justiz usw. Und nun wollen grad diese Leute plötzlich was für die Meinungsfreiheit tun? Was mag da dahinterstecken ... ? :hmmm:
Ich meine, prinzipiell sollte es uns ja freuen, aber ich trau dem Braten nicht.
https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/polen (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/polen)
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Feuertraum am 31. Mai 2019, 10:05:10
Ja, es ist schon richtig, das Polen Demokratie ... ein wenig anders auslegt als es eigentlich sein sollte. Warten wir es erst einmal ab.
Fakt ist aber, das Polen von vornherein gegen den Artikel 13 gestimmt hat (neben  Finnland, Schweden, Niederlande, Luxemburg, Italien). Ob sich die fünf anderen Länder mit einreihen, steht auf einem anderen Blatt. Ich kenne mich leider nicht aus, was Beschwerden und Klagen vor den EuGH angeht. Vielleicht dürfen/brauchen sie es auch gar nicht.
Titel: Re: Artikel 13 - Urheberrecht und Unsicherheit
Beitrag von: Churke am 31. Mai 2019, 11:45:04
Zitat von: Sascha am 31. Mai 2019, 09:55:37
Was mag da dahinterstecken ... ? :hmmm:

Das ist einfach. Die Medienkonzerne, zu deren Nutzen man Art. 13/17 gemacht hat, stehen bei uns im Lager der Regierung, in Polen eher im Lager der Opposition. Also kein Zuckerle aus Warschau.