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Rechtliches für den Schreiberling

Begonnen von TheaEvanda, 20. Februar 2009, 17:20:26

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Sebastian

Hallo zusammen,

ich greife dieses Thema nochmal auf, weil ich dazu ein interessantes PDF gefunden habe, was den ein oder anderen bestimmt auch interessiert.

ZitatKostenlos und für grundlegende Steuer-Informationen nützlich gibt es die  28-seitigen "Haufe Steuertipps für Autoren und Journalisten", die auch von anderen Freiberuflern und Solo-Selbstständigen genutzt werden können.

http://www.haufe-lexware.com/fileadmin/user_upload/SteuerTipps_2010.pdf

Hoffe es hilft euch. Das war`s schon. Macht euch einen schönen Tag. :-)

Viele Grüße,
Sebastian

Grey

Ziemlich cool, danke! :jau: Das schau ich mir gleich mal genauer an.

phoe

Ich habe für nächstes Jahr einiges vor und will wenigstens als Nebenberufler einsteigen. In meinem Bekanntenkreis ist eine Dame, welche beim heissgeliebten Finanzamt tätig ist, Abteilung...na?.. Freiberufler. Die hab ich gefragt, ab wann ich mich anmelden muss. Schließlich hat man ja nicht nur (das zu erhoffende) EK sondern auch Ausgaben, und die nicht erst mit dem ersten Scheck.
Sie meinte, ohne regelmäßiges EK oder wenigstens über 3.500.- € bräuchte ich nicht kommen. Die Selbstständigkeit als Freiberufler ließe sich wohl auch ein halbes, wenn nicht sogar fast ein ganzes Jahr zurück datieren. So könnte man auch seine Ausgaben absetzen. Sich vorher verrückt machen, wg. einem kleinen EK ist Unsinn, hat sie gesagt. Naja, ich halte erst mal die Füsse still und schau, was das Jahr so bringt.

Alana

#18
Interessant ist vielleicht noch, für diejenigen, die in der gesetzlichen  Krankenkasse familienversichert sind, dass man sich als Selbständiger bereits ab einem EK von 365 Euro pro Monat selbst versichern muss. Bei einem Minijob ist das anders, da kann man bis 400 Euro familienversichert bleiben.
Alhambrana

Ryadne

Zitat von: TheaEvanda am 22. Februar 2009, 15:42:23
Wenn der zu erwartende Gewinn aus der Schriftstellerei über 4800 Euro liegt und mehr als nur ein einmaliger Coup war, muss man sich freiberuflich selbständig melden. Ob man das als "Haupt-" oder "Nebenerwerb" meldet, bleibt einem selbst überlassen.

Zitat von: pety am 28. Dezember 2011, 18:00:33
Sie meinte, ohne regelmäßiges EK oder wenigstens über 3.500.- € bräuchte ich nicht kommen. Die Selbstständigkeit als Freiberufler ließe sich wohl auch ein halbes, wenn nicht sogar fast ein ganzes Jahr zurück datieren. So könnte man auch seine Ausgaben absetzen. Sich vorher verrückt machen, wg. einem kleinen EK ist Unsinn, hat sie gesagt. Naja, ich halte erst mal die Füsse still und schau, was das Jahr so bringt.

Verstehe ich das richtig - wenn man unter 3.500, bzw. 4.800 Euro an Einnahmen liegt, braucht man sich nicht anzumelden? Auch nicht, wenn man noch nie angemeldet war?  ???

Wenn ich einen 400 Euro-Job habe und dann in einem Monat durch schriftstellerische Tätigkeiten über die 400-Euro-Grenze komme, muss ich das aber auf jeden Fall anmelden, oder? Auch wenn es auf das Jahr verrechnet unter dr 3.500/4.800-Euro-Grenze bleibt?

Ich weiß, ihr seid nicht das Finanzamt und wenn es nächstes Jahr ganz akut wird, werde ich mich vorsichtshalber wohl auch mal dorthin wenden, aber einige scheinen sich hier ja ganz gut damit auszukennen, da wäre ich für ein paar Hinweise, was mich da erwartet, dankbar.  :)


phoe

Ich will mal mein Halbwissen teilen, denn ich überlege ob ich mich ab 2013 als Freiberufler anmelde, oder lieber nicht. Wobei Einiges dagegen spricht.

1. Kenne ich mein Einkommen nicht, auch wenn ich einge Veröffentlichungen in Aussicht gestellt bekommen habe, ich glaub es erst, wenn der Vertrag unterschrieben und meine Sachen veröffentlicht sind - dann weiß ich nicht,  E-Book oder Print, was auch noch Unterschiede im Einkommen bedeutet
2. Habe ich die Chance für einen (freiberuflichen) Job, der allerdings auch kein geregeltes Einkommen versichert und Anfangs sogar sehr gering bezahlt wird
3. Sind das Dinge. die ich für eine Grauzone halte - zum einen sagt mir meine Bekante JEDES Einkommen muss angemeldet werden, im selben Satz sagt sie mir, bei dem wenigen lohnt es sich nicht
4. Habe ich keinen 400,-€ Job, habe also auch nicht dieses Risiko
5. Ich habe mit einer Dame von meiner Krankenkasse gesprochen, ich muss meine KV selber zahlen, ob ich meinen Hausfrauenstatus behalten kann, meinte sie  - nein - es wird teurer. Nur, was wollen die berechnen, wenn ich nicht weiß, wieviel ich bekomme? Sie gab mir den Tipp, meinen Hausfrauenstatus zu behalten und nur anzugeben, dass ich stundenweise als Freiberufler arbeite, dann könnte ich den Beitrag so belassen

Ich weiß, dass hilft auch nicht viel weiter, aber ich bin selbst noch sehr unsicher, was ich machen soll.

Auf der einen Seite möchte ich mich schon gern als Freiberufler anmelden, schließlich habe ich keine Lust mich mit dem Finanzamt anzulegen, auf der anderen Seite bringt es nur Nachteile, wenn ich mich anmelde. ...und nun... ???

Alana

#21
Edit: Also nochmal als Hinweis, alle Infos habe ich zusammengetragen, die sind mehr oder weniger sicher, weil ich versucht habe, sie von mehreren Seiten bestätigen zu lassen, Garantie kann ich aber leider natürlich keine geben. Rechtsgrundlage bzw. eine wirllich gute Seite dazu suche ich leider noch.

@pety: Wirst du denn mehr als 365 Euro pro Monat verdienen? Sonst kannst du nämlich Familienversichert bleiben und im Moment klingt es ja nicht so, als würdest du mehr verdienen als das. Oder bist du gar nicht Familienversichert? Angemeldet werden muss das unter einem gewissen Freibetrag nicht, weil es eben Freiberuflich und nicht gewerblich ist. (Nennt sich Geringfügigkeit, liegt glaube ich bei 410 Euro im Monat). Bleibst du da also unter den 365 Euro pro Monat (runtergerechnet aufs Kalenderjahr), bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Man muss es aber bei der Steuererklärung angeben, denn daraus erechnet sich dann, wie es mit der Krankenkasse weiter geht. Sollte man über den 365 Euro liegen, dann muss man im Jahr darauf mehr KK-Beitrag zahlen, für den Zeitraum, den man mehr verdient hat. Hat man zu diesem Zeitpunkt schon wieder einen Sozialversicherungspflichtigen Job, hat man quasi Glück gehabt.
Das sind die Infos, die ich mir mühsam zusammengesucht habe. Eine Rechtsgrundlage hab ich dafür noch nicht gefunden, die wäre mir auch sehr lieb. Also falls die jemand beisteuern könnte, wäre ich dankbar.


@Ryadne:
Zitat
Verstehe ich das richtig - wenn man unter 3.500, bzw. 4.800 Euro an Einnahmen liegt, braucht man sich nicht anzumelden? Auch nicht, wenn man noch nie angemeldet war?  ???

Du musst eine Steuernummer haben und eine Steuererklärung abgeben. Solltest du noch keine Steuernummer haben, musst du dir eine geben lassen.

Mir hat man gesagt, dass die Grenze für Freiberufler keine Monats- sondern eine Jahresgrenze ist. Man kann also in einem Monat über 400 Euro kommen, ohne dass man es melden muss, weil der Jahresdurchschnitt zählt. Einer Freundin von mir wurde allerdings gesagt, dass man nur die Monate einrechnen darf, in denen man auch wirklich selbständig war. Ob diese Aussage IMMER stimmt, weiß ich nicht, ich halte es für sehr fragwürdig, weil solche Jahresdurchschnitte eigentlich immer zugusnsten des Steuerzahler ausgelegt werden. Wer also erst im April anfängt, freiberuflich zu arbeiten, darf den Gewinn trotzdem durch 12 teilen. Aber diese Aussage trifft wohl zu, wenn man vorher einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt hat.

Also:

Januar bis April : Sozialversicherungspflichtig
Ab Mai: Selbständig, freiberuflich => Jahresdurchschnitt für die Obergrenze zur Melde- bzw. Steuerpflicht darf nur auf 8 Monate berechnet werden.

Abgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.
Alhambrana

Ryadne

Vielen Dank schon mal für die Infos! Eine Steuernummer habe ich glaube ich, die musste ich mal irgendwo angeben.

Dass die Jahresgrenze gilt, ist eigentlich auch logischer, man bekommt ja nicht jeden Monat ein Abrechnung.

Zitat von: Alana am 21. November 2012, 14:41:20
Abgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.

Mit der Grenze meinst du die 3.500 (4.800?) Euro?

Alana

So wie ich sie verstanden habe, ist es egal, welche Grenze du unterschreiten willst. Sie behauptet, dass du deine Ausgaben einfach abziehen darfst und dann nur angeben musst, was übrigbleibt. Aber da wäre ich wie gesagt vorsichtig und würde lieber noch mal nachfragen. Ich brauche das nicht, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme, auch über die niedrigere nicht.
Alhambrana

Maja

#24
Ich habe mich jetzt beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet, weil ich sonst keine Umsatzsteuer abführen kann, und wenn ich das nicht tue, zahle ich bei meinen Tantiemen ganz heftig drauf. Aber solange ich mit meinen tatsächlichen Einnahmen einen bestimmten Betrag (380 Euro/Monat, glaube ich) nicht überschreite, kann ich weiter familienmitversichert bleiben - das ist in meinem Fall sehr wichtig, weil ich keinen Vorschuss bekomme und vor der ersten Tantiemenzahlung, voraussichtlich Herbst 2013, nicht mit Einnahmen rechnen kann.

ZitatAbgesehen davon darf man laut Aussage einer anderen Freundin, die ebenfalls selbständig ist, Ausgaben und Mittel vom Umsatz abziehen, bevor man ihn meldet. Aber darauf gebe ich keine Gewähr, damit hab ich mich nicht auseinander gesetzt, weil ich sowieso nicht über die Grenze komme.
Das gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer (ich ziehe die Mehrwertsteuer, die ich für meine Betriebsausgaben gezahlt habe, von meiner zu leistenden Umsatzsteuer ab), nicht für die Bewertung von Einkommenssteuer oder die Frage nach dem Verdient mit Hinblick auf die Versicherungspflicht. Und natürlich muss man alle Einnahmen (brutto) und alle Ausgaben ans Finanzamt melden und nicht nur das, was nach dem Abziehen übrig bleibt, mit allen Belegen, damit die das auch nachvollziehen können. Ob ich etwas von der Steuer absetzen (also: Vom zu versteuernden Einkommen abziehen) darf oder nicht, entscheiden letztendlich die Finanzbeamten.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Alana

#25
Mir wurde als Grenze für die Familienversicherung 365 Euro/Monat gesagt, allerdings habe ich jetzt gerade gesehen, dass es für 2012 eine neue Grenze gibt, die liegt jetzt bei 375 Euro.

ZitatUnd natürlich muss man alle Einnahmen (brutto) und alle Ausgaben ans Finanzamt melden und nicht nur das, was nach dem Abziehen übrig bleibt, mit allen Belegen, damit die das auch nachvollziehen können. Ob ich etwas von der Steuer absetzen (also: Vom zu versteuernden Einkommen abziehen) darf oder nicht, entscheiden letztendlich die Finanzbeamten.

Danke, dann weiß ich Bescheid. Ich würde das auch so handhaben, bzw. ich tue es bisher ohne die Selbstständigkeit schon, und habe das meiner Freundin auch gesagt, aber sie war sich so sicher, dass ich mir plötzlich unsicher war. Es gibt ja die merkwürdigsten Regelungen.
Alhambrana

Maja

Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Alana

Hallo ihr Lieben,

weiß zufällig jemand aus sicherer Quelle, ob nun die Selbständigkeitsbemssungsgrenze für die Familienversicherung auch angehoben wurde?

Minijobber dürfen ja jetzt 450 Euro verdienen, auf einer Internetseite steht, dass das jetzt auch für geringfügig Selbständige gilt. Bisher war es aber nicht der gleiche Betrag (Selbständige durften höchstens 365 Euro verdienen, um Familienversichert bleiben zu können) und es kommt mir komisch vor, dass das jetzt gleich sein soll. Ich finde leider online keinen Ansatzpunkt dafür. Weiß vielleicht jemand, in welchem Gesetzestext diese Grenzen stehen?
Alhambrana