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Wegen Titelschutz: Hausdurchsuchung bei Random House

Begonnen von gbwolf, 31. Juli 2008, 14:20:14

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treogen

Der Titelschutz greift nur bei sogenannten "starken Titeln".
Deswegen kann jeder sein Buch "Das Manuskript" nennen.

Aber z.B. ist "Daingistan" eine Wortschöpfung von meinereiner. Und ich würde ebenfalls gegen Kopisten vorgehen, wie es auch der Guido gemacht hat.

Zitat von: Dieter am 22. August 2008, 08:30:29
Im Gegensatz zu dem Titel "Elfenmond" sind in den genannten Beispielen ja "normale" Wörter aus dem Duden enthalten, wie "Drache", "Gladiator" oder "Manuskript". Das Wort "Elfenmond" hingegen ist eine Wortneuschöpfung und in etwa einer eingetragenen Marke gleichzusetzen.

Genau das ist die Grundlage für das Problem. Elfenmond existiert im Duden nicht - und der Duden ist Grundlage für die Bewertung schwacher oder starker Titel.
Und "Elfenmond" ist nicht nur ein Titel, sondern ein kompletter Zyklus, der schon seit Jahren existiert.
Wenn Random House jetzt diesen Titel offiziell in ihr Programm aufnehmen und Guido fechtet es JETZT nicht an, wird er in Zukunft NIE wieder einen Roman aus seinem Zyklus veröffentlichen können - zumindest nicht unter den Namen.
Denn falls doch, hat Random House das gleiche Recht. Und dann geht es nicht mehr darum, wer zuerst da war, sondern wer mehr geschädigt wird, wenn er auf "sein Recht" verzichtet.
Und wer dann verliert, ist ja wohl klar.
Ein kleiner BoD-Autor gegen einen großen Verlag.
Auflagen von unter 1000 gegen 4-5 stellige Auflagen.
Ein Autor mit einer Rechtsschutz gegen einen Verlag mit eigenen Anwaltsstab.

Ich kann nur eins dazu sagen:
Guido, halt durch. Es ist richtig und wichtig, dass du dich da wehrst.
Wie kann es sein, dass man deinen Einspruch gegen diesen Titel schon vor Monaten ignoriert hat  :nöö:?
Wie kann es sein, dass man auf deinen wiederholten Einspruch kontert, man lasse es notfalls drauf ankommen  :nöö:?
Wie kann es sein, dass jemand BEWUSST gegen geltendes Recht verstößt, alle vorab zugestellten Einsprüche ablehnt, das Titelbild druckt und nun auf beleidigte Leberwurst macht  :nöö:?
Wie kann es sein, dass derjenige, der geschädigt wird, daraufhin mit Schmutz und faulen Äpfeln beworfen wird  :nöö:?

Das wäre so, als würde man einem Vergewaltigungsopfer hinterher vorwerfen, sie sei doch selbser schuld. Hätte sie statt einen Rock eine Hose getragen, wäre sie sicher nicht vergewaltigt worden.
www.verlag-torsten-low.de

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Lomax

Nun, die hier geäußerte Kritik richtet sich sicher eher gegen die Staatsanwaltschaft als gegen den Autor, der sich beschwert hat - auch wenn dessen Argumente zu 90% wenig glaubhaft und aufgebauscht klingen, mit Ausnahme eben dieser Begründung, dass er sich selbst absichern muss. Aber nun ja, seinen Fall aufzubauschen, ist auch das gute Recht eines Betroffenen.
  Bleibt allerdings die Tatsache bestehen, dass die Staatsanwaltschaft aus Profis besteht, die solche Sachlagen einschätzen können sollten - gerade weil es Usus ist, dass Betroffene einen Fall dramatisieren. Eine Hausdurchsuchung ist eine sehr weitgehende Maßnahme, die im vorliegenden Fall sicher nicht nötig war - der Sachverhalt lässt sich ja recht problemlos auf dem Schriftweg klären; und wäre ohnehin zuvorderst eine zivilrechtliche Angelegenheit.
  Insofern würde ich sagen, die Häme, die jetzt den ursprünglichen Autor mit seinem im Prinzip durchaus gerechtfertigtem Anliegen trifft, ist durchaus verhältnismäßig zum unangemessen Vorgehen gegen Random House. Und, ein wenig Schuld an der Eskalation kann man dem Autor dennoch nicht absprechen: Bei geschickterem Vorgehen oder einem besseren Anwalt wäre der Fall wohl gleich unter Umgehung der Staatsanwaltschaft vor (Zivil-)Gericht gelandet, wo er hingehört und ebenso geklärt werden kann.
  Da hält sich mein Mitleid mit dem Autor also durchaus in Grenzen. Das Markenschutzgesetz sieht für solche Fälle nämlich als Standard den Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz vor. Von diesem Standardvorgehen ist der Autor abgewichen oder hat seine juristischen Möglichkeiten in dieser Hinsicht zumindest nicht ausgeschöpft, sondern gleich auf die strafrechtliche Eskalation gesetzt. Dass er dafür einen Dämpfer verpasst bekommt, ist durchaus auch ein heilsames Exempel.

treogen

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 11:49:19
Eine Hausdurchsuchung ist eine sehr weitgehende Maßnahme, die im vorliegenden Fall sicher nicht nötig war

Und wenn diese Hausdurchsuchung als einziges Dokument den Brief mit dem Widerspruch von Guido zu Tage gefördert hat, dann ist schon alleine das schon eine Bestätigung, das die Hausdurchsuchung nicht übertrieben, sondern richtig wahr. Leider werden wir ja erst nach Vollendung des Ganzen erfahren, welche Schriftstücke mitgenommen wurden.

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 11:49:19
- der Sachverhalt lässt sich ja recht problemlos auf dem Schriftweg klären;

Jepp - aber genau das war ja von Random House anscheinend nicht gewünscht. Deswegen ist die Eskalation nur die logische Kosequenz.

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 11:49:19
und wäre ohnehin zuvorderst eine zivilrechtliche Angelegenheit.

was willst du damit sagen?
Das jemand, der geschädigt wurde, nicht das Recht hat eine Anzeige zu machen?

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 11:49:19
Bei geschickterem Vorgehen oder einem besseren Anwalt wäre der Fall wohl gleich unter Umgehung der Staatsanwaltschaft vor (Zivil-)Gericht gelandet, wo er hingehört und ebenso geklärt werden kann.

Genau das ist es ja.
Random House ignoriert die Beschwerde, druckt einfach die Umschläge, obwohl sie wissen, dass sie es nicht dürfen und lassen es auf den Prozess drauf ankommen.
Warum?
Weil sie genau wissen, dass keine normale Rechtsschutzversicherung bei Markenrecht mitspielt und sie den längeren Atem haben. Tolle Wurst.  :nöö:
Da hätte ich vielleicht auch als "Geschädigter" (was er in dem Falle auch ist) eine einfache Anzeige gestellt. Dass das rechtens ist, wird eigentlich dadurch gezeigt, dass die Anzeige überhaupt verfolgt wird.
Und Staatsanwaltschaft und Ermittlern erstmal jegliche Kompetenz abzusprechen ist ja schon fast Bild-Zeitungs-Niveau.

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 11:49:19
Das Markenschutzgesetz sieht für solche Fälle nämlich als Standard den Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz vor.

Unterlassung nur in dem Falle, dass es noch möglich ist. In dem Falle waren die Bücher schon angekündigt, gedruckt, verkauft, etc. Da ist nichts mit Unterlassung.
Bliebe nur Schadensersatz.
Danach jedoch müsste der Autor an einer neuen Welt herumzimmern, denn der Name seiner Welt würde jemand anderen gehören.

Übrigens, ob die Reaktionen hier und anderswo auch wirklich anders gewesen wären, wenn der Autor wirklich geklagt hätte?
Auch dann hätte der Verlag wahrscheinlich ersteinmal herumgeheult, wie bosartig dieser schlechte, untalentierte und absolut nicht verkaufbare Autor doch sei.
Der einzige Unterschied wäre gewesen, dass Random House dann größere Chancen bekommen hätte, in diesem Falle "Recht" (ich weigere mich eigentlich, in dem Zusammenhang dieses Wort in den Mund zu nehmen, denn das was Random House gemacht hat, ist nur ein Recht: Faustrecht. Eigentlich gehört die komplette Auflage auf Kosten des Verlages aus allen Buchhandlungen herausgezogen und zwangseingestampft) zu erhalten oder länger durchzuhalten.
Der Autor hätte auf jeden Fall verloren. An Geld, Nerven und Sympathien. Also - Wayne!
So hat er nur Sympathien verloren. Und Random House hat gesehen, dass es so nicht geht.
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Feuertraum

Also, ob der Aufwand der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt ist oder nicht lasse ich einmal außen vor. Ich schliße mich jedoch treogens Worten an: Auch ich finde es klasse, dass ein Großer sich nicht mal eben so über Gesetze hinwegheben kann, nur weil er groß ist.

Eine große Kaufhauskette hatte sich auch über Konditionen hinweggesetzt und beim Büchereinkauf von kleineren Verlagen immer 3 % abgezogen, auch wenn dies nicht vereinbart gewesen ist.
Ergebnis: die Verlage haben geklagt.
Und gewonnen.
Daraufhin wollte die Kaufhauskette diese Verlage aus dem Sortiment haben - und sind böse auf den Mund gefallen, weil die Kunden nun nicht mehr in die Buchabteilungen kamen, weil die Verlage nicht mehr im Sortiment sind...
Tja, dumm gelaufen...Manchmal gewinnt eben doch David gegen Goliath.
Ein Bekannter von mir liebt Bier so sehr - ich bekam als Schutzimpfung gegen Corona Astra Zenica, er Astra Pilsener ...

treogen

#34
Nur damit man das nicht falsch versteht - mir geht es nicht darum, dass Random House unbedingt was auf den *** kriegt, "weil das die bösen, Großen sind, die es sowieso nicht besser verdient haben" oder "Laßt es uns den Goliath zeigen".

Meine Intension ist - was Recht ist, muß Recht bleiben.

Jemand erschafft eine Welt oder einen Zyklus oder irgendwas.
Ob diese Welt Amadua oder Daingistan oder Elfenmond oder sonstwie (Lomax, wie heißt eigentlich deine Welt) heißt.
Damit liegt ab der Veröffentlichung automatisch ein Titelschutz darauf.

Wenn ein Verlag - mag er nun Verlag Torsten Low oder Random House oder sonstewie heißen - nun ein Buch auf dem Markt platzieren möchte, sollten sie eine Titelrecherche betreiben. Ein Verlag, der keine-Ahnung-wieviele Bücher im Jahr auf den Markt wirft, weiß das.
Macht er es dennoch, gilt hier wie überall - Unwissen schützt vor Strafe nicht.

In dem Falle ist aber etwas noch viel schlimmeres passiert. Der Rechteinhaber weisst den Verlag auf den Fehler hin - und der Verlag ignoriert es.

Damit ist es nicht unwissentlich, sondern wissentlich.
Das ist kein Versehen mehr, sondern Diebstahl (wenn auch "nur" geistiger).
Und jetzt kommt dieser Autor auf die Idee und pocht auf sein Recht.
Und das ist falsch?

Lomax, wenn in meinem Verlag deine Geschichten abgedruckt werden - und zwar unter meinen Namen, würde dich das nicht tierisch anstinken?
Und würde es dich nicht vielleicht noch mehr anstinken, wenn du dich wehrst (egal ob Anzeige oder Abmahnung) und ich geh damit zur Zeitung und gebe bekannt (vorsicht, nicht falsch verstehen - das Nachfolgende ist nicht meine Meinung über dich, sondern nur ein Beispiel):
"Also, Leute - da gibts so einen absolut untalentierten Kerl, so ein absoluter Miesmacher - und aus dem Munde riecht der auch noch. Diese Flasche die. Bei Amazon ist der ganz weit unten. Also hat er in der letzten Woche gerademal 3 Bücher verkauft. Wir verkaufen das in einer Stunde.
Und der schickt mir jetzt so komische Rechtsheinis auf den Hals, die keine Ahnung von gar nix haben.
Der soll doch froh sein, dass ich seine Geschichten drucke - sonst würde gar niemand seinen Kram lesen. "
Dann setz ich mich auf meinen Stuhl, mit vielen, vielen Büchern im Hintergrund und versuche möglichst freundlich zu schauen. Fällt mir zwar nicht leicht, weil dieser blöde Lomax nervt schon - erst schreibt der bescheuerte Briefe und dann schickt der mir auch noch andere Heinis auf den Hals. Aber für die Kamera krieg ich das hin - so zwei bis drei Sekunden lang.
Ich versichere dir, da würdest du auch versuchen, alle Rechtsmittel zu nutzen, die du hast - auch wenn die für jene, die nur diesen Zeitungsartikel kennen und die fanden, dass der arme, "verklagte" oder "angezeigte" gelehrte Typ auf den Bild so sympathisch geschaut hat, wahrscheinlich überzogen klingt. Vor allem nach dem Artikel.

Mir gehts wirklich nicht darum, dass "ein Großer" mal gegen "einen Kleinen" verliert - sondern alleine um die Situation.
Und da ist der Guido nunmal im Recht.
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Lomax

Zitat von: treogen am 22. August 2008, 13:58:58was willst du damit sagen?
Das jemand, der geschädigt wurde, nicht das Recht hat eine Anzeige zu machen?
Hat er vorher auf Unterlassung geklagt und seine Ansprüche zivilrechtlich geltend gemacht? Damit hätte er seine künftigen Rechte ebenso gerichtlich festhalten lassen können, und das wäre der übliche Weg gewesen. Den hat er übersprungen.
  Ich halte sehr viel davon, wenn sich die Marktteilnehmer an die üblichen kaufmännischen und branchenspezifischen Regeln halten. Und der Autor hat schlichtweg beim Beschreiten des Rechtwegs die Reihenfolge auf den Kopf gestellt und Präzedenzfall geschaffen, der, wenn er in Folge branchenüblich Usus würde, die Arbeit erheblich behindern und allen schaden würde. Und dann auch den Kleinen. Vor allem würde es die Rechtsunsicherheit erheblich verstärken, wenn in Zukunft immer gleich die strafrechtliche Relevanz geprüft würde, auf einem Gebiet, dass so unübersichtlich ist, dass die letztendliche gerichtliche Einordnung eines Vorfalls im Voraus von den Beteiligten kaum abzusehen ist.
Zitat von: treogen am 22. August 2008, 13:58:58Und Staatsanwaltschaft und Ermittlern erstmal jegliche Kompetenz abzusprechen ist ja schon fast Bild-Zeitungs-Niveau.
Wer ein wenig die juristische Entwicklung verfolgt hat, dürfte mitbekommen haben, dass in den letzten Jahren höhere Instanzen bis zum BVG mehrfach den Staatsanwaltschaften und den mit ihnen unmittelbar zusammenarbeitenden Richtern einen rechtswidrig voreiligen Umgang mit Hausdurchsuchungen bescheinigt und das auch durchaus als generelles Problem angesprochen haben. In diesen Fällen ging es um die Verfassungsrechtlich besonders geschützten Bereiche von Privathaushalten oder Presseredaktionen, insofern ist der vorliegende Fall nicht ganz damit zu vergleichen - allerdings ist es aufgrund der höchstrichterlich festgestellten Mängel in diesem Bereich derzeit voreilig, im Vorhinein davon auszugehen, dass alles seine Richtigkeit hatte. Der Fall hat eine Menge Aspekte, die eher darauf hindeuten, dass er sich unter die problematischen Entscheidungen einordnet und nicht unter diejenigen, die nicht zu beanstanden sind.
  Vor allem auch deshalb, weil entsprechende Vorfälle an der Tagesordnung sind - aber Durchsuchungen deshalb noch nie angeordnet wurden. Wer also in diesem Fall davon ausgeht, dass die Behörden schon wussten, was sie tun, unterstellt damit gleichzeitig allen anderen Beteiligten an den alltäglich vorkommenden, vergleichbaren Fällen Inkompetenz. Das würde ich dann nicht mehr als Bildzeitungsniveau einordnen, sondern eher als "sich die Welt so zurechtbiegen, dass sie zu den eigenen Wunschvorstellungen passt, und alles ignorieren, was dagegenspricht".
Zitat von: treogen am 22. August 2008, 13:58:58Übrigens, ob die Reaktionen hier und anderswo auch wirklich anders gewesen wären, wenn der Autor wirklich geklagt hätte? ...
Kann man jetzt viel drüber spekulieren. Ich würde sagen, dann wäre es Business as usual gewesen, und wenn der Titel unrechtmäßig gewesen wäre, hätte Random House trotzdem erfahren, dass es so nicht geht. Was sie auch jetzt erst wirklich dann erfahren werden, wenn über die Rechtmäßigkeit gerichtlich entschieden wurde - und wie das ausgeht, ist ja noch keinesfalls geklärt.

Wenn der Nachbar so was lostreten würde, weil der Apfelbaum über den Gartenbaum ragt, dann würden sich hier und anderswo auch alle über den "Querulanten" aufregen - selbst wenn er letztlich Recht bekommt. Ich verstehe nicht so ganz, warum dasselbe Verhalten plötzlich Sympathien bekommt, nur wenn es sich gegen einen großen Konzern richtet. Es ist gut, wenn der "Kleine" seine Rechte gegen einen "Großen" durchsetzen kann. Aber auch da sollte die Verhältnismäßigkeit und die Goldene Regel beachtet werden. Und nur weil Random House ein großer Konzern ist, heißt das noch lange nicht automatisch, dass deren Rechtsauffassung nicht richtig oder zumindest angemessen sein könnte und sie nicht tatsächlich gute Gründe hatten, auf die Forderung des Autors nicht bereitwillig einzugehen.

Lomax

Zitat von: treogen am 22. August 2008, 14:37:27In dem Falle ist aber etwas noch viel schlimmeres passiert. Der Rechteinhaber weisst den Verlag auf den Fehler hin - und der Verlag ignoriert es.

Damit ist es nicht unwissentlich, sondern wissentlich.
Das ist kein Versehen mehr, sondern Diebstahl
Nein, dass ist es eben nicht. Weil man durchaus darüber streiten kann, ob der Titel nun zu nahe dran ist oder noch erlaubt. Eine unterschiedliche Auffassung in dieser Frage ist etwas anderes als das ignorieren einer eindeutigen Rechtslage. Und es gibt genug Urteile in diesem Bereich, die zeigen, dass die Rechtslage selten eindeutig ist, bevor ein Urteil gesprochen wurde. Eben deshalb werden solche Fragen in der Regel eben nicht auf strafrechtlichem Wege geklärt - weil der "Vorsatz" sich kaum befriedigend beweisen lässt.
Zitat von: treogen am 22. August 2008, 14:37:27Lomax, wenn in meinem Verlag deine Geschichten abgedruckt werden - und zwar unter meinen Namen, würde dich das nicht tierisch anstinken?
Erstens ging es nicht um seine Geschichten, sondern um einen Titel - ein ganz anderes Feld. Zweitens würde ich, wenn so etwas passiert, die Sache zunächst mal auf branchenüblichem Weg klären wollen. Und drittens würde ich, wenn ich dabei mal unter die Gürtellinie ziele, hinterher nicht drüber heulen, wenn jemand das als "unfair" bezeichnet ;)
  Wie gesagt, prinzipiell kann ich den Autor durchaus besser verstehen als die Behörden, die sich da haben vorführen lassen. Nur als hilfloses Opfer mit besonderen Sympathien taugt er nach seiner Darbietung halt nicht mehr.

treogen

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 14:57:47Ich halte sehr viel davon, wenn sich die Marktteilnehmer an die üblichen kaufmännischen und branchenspezifischen Regeln halten.

Ok - dann sollte das doch wohl aber für alle gelten.
Nach einem Titel zu recherchieren gehört zu den branchenspezifischen Regeln. Einen berechtigten Einwand zu prüfen, ebenfalls...

Du willst also behaupten, wenn Random House sich nicht an die Regeln hält, ists ok - wenn der Geschädigte das nicht tut, dann ists bäh!

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 14:57:47
Wer also in diesem Fall davon ausgeht, dass die Behörden schon wussten, was sie tun, unterstellt damit gleichzeitig allen anderen Beteiligten an den alltäglich vorkommenden, vergleichbaren Fällen Inkompetenz.

Der Punkt ist, dass man nicht unbedingt vorhersagen konnte, welche Schritte nach der mMn durchaus berechtigten Anzeige eingeleitet wurden.

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 14:57:47
und wenn der Titel unrechtmäßig gewesen wäre, hätte Random House trotzdem erfahren, dass es so nicht geht.

Jepp - in der was weiß ich wievielten Instanz.
in der Zwischenzeit hätte der Autor vielleicht frustriert aufgegeben, denn um sein Recht zu kämpfen braucht erst einmal Geld.

Übrigens: dieses "und wenn der Titel unrechtmäßig gewesen wäre" läßt mich aufhorchen. Du meinst also, ein zusammengesetztes Wort als Titel ist nicht schützenswert?
Was denn dann?
Wenn ein aus zwei eigenständigen Worten neu generiertes Wort keinen Anspruch auf Titelschutz hat, welches bisher nicht im Duden steht, dann gibt es quasi keinen Titelschutz mehr.

Und jeder, der sich schonmal mit dem Thema Titel herumschlagen mußte (und damit meine ich nicht einen Autoren, der an einem Arbeitstitel werkelt, der dann eh vom Verlag geändert wird), kennt den Hinweis, dass man von zusammengesetzten Wörtern, die auf anderen Buchdeckeln stehen, tunlichst die Finger lassen sollte - aus eben diesen Grund.
Hier hat jemand geschlafen. Und als das Kind in den Brunnen gefallen ist, wollte man es einfach auf sich beruhen lassen. Weil man davon ausgegangen ist, dass eine Klage ein Lottospiel ist und sich der Rechteinhaber darauf nicht einlassen wird.
Nun hat der Rechteinhaber ein wenig anders reagiert und hat den tollen Plan (es einfach auszusitzen) zunichte gemacht. Und nun steht der Verlag blöde da. So ein Mist aber auch. Hoffentlich kann man den Autor wenigstens über irgendeine Zeitung ein wenig anpissen.

Zitat von: Lomax am 22. August 2008, 14:57:47
Ich verstehe nicht so ganz, warum dasselbe Verhalten plötzlich Sympathien bekommt, nur wenn es sich gegen einen großen Konzern richtet.

Habe ich vorhin extra noch mal dargelegt.
Es geht mir nicht um den "bösen Großen".

Sein wir mal harmlos. Unterstellen wir ihnen mal nicht einfach nur stur boshaften Diebstahl.

Ok - da hat jemand bei seinem Job gepennt. Und zwar eindeutig.
Darauf wurde er hingewiesen. Daraufhin hat er angeblich nachgebessert. Wahrscheinlich hat er da im Ratgeber für Titelsuchende gelesen: "Verändere einen Artikel, dann passt das schon". Das Problem war aber nicht die Phrase, sondern nur dieses eine Wort.
Also hat doch da schon mal jemand geschlafen.
Darauf wurde er wieder hingewiesen und antwortet dann patzig: "Nö, sonst würde ja irgendwem auffallen, dass ich gepennt hab. Klag doch - wir gewinnen eh!"
Naja - das ist ein tolles Image für den Verlag (und das ist noch die harmlose Variante).

Zitat
Erstens ging es nicht um seine Geschichten, sondern um einen Titel - ein ganz anderes Feld.

Es geht darum, wie mit geistigen Eigentum umgegangen wurde. Nimm halt statt Geschichte den Titel deiner Welt, den ich einfach im nächsten Fantasy-Zyklus verwursten würde. Noch dazu vielleicht in einem Pornoroman, der jeden, der dieses Teil kennt, deine Bücher angewidert weglegen lassen würde.

Zitat
Zweitens würde ich, wenn so etwas passiert, die Sache zunächst mal auf branchenüblichem Weg klären wollen.

ok, dann erklär mir doch mal den branchenüblichen Weg.
Oder soll ichs versuchen?
Der Autor geht zur Schiedstelle für Titelschutzstreitigkeiten. Der Verlag sagt: "Wir haben schon gedruckt, also können wir nicht anders".
Der Autor klagt dagegen. Den Anwalt bezahlt er zum Stundentarif aus der eigenen Tasche, da die Rechtsschutz nicht zahlt.
Der Anwalt stellt eine Abmahnung zu. Der Verlag reagiert mit einer Schutzschrift beim Gericht, oder sogar mit einer Gegenabmahnung. In der Zeit werden die Bücher nicht aus dem Verkehr gezogen.
Eine, zwei Instanzen später erhält der Autor vielleicht sogar Recht (wenn er nicht zwischendurch aufgegeben hat, weil sein Anwalt das Geld gleich und nicht erst bei Erfolg sehen möchte), während der Verlag es aus der Portokasse zahlt.

Zitat
Und drittens würde ich, wenn ich dabei mal unter die Gürtellinie ziele, hinterher nicht drüber heulen, wenn jemand das als "unfair" bezeichnet

So was nennt man Stellungnahme ;)
So was gehört dazu - der Verlag hat ja auch alle Register gezogen, um zu erklären, dass der Autor ein pöser Pursche ist, von den man das gar nicht erwartet hätte. Und das, obwohl man doch der netteste Verlag von allen sei ;)

Naja - egal.
Ich weiß nur, dass da irgendwas schief gelaufen ist - und zwar bei R.H. Wieviel davon bewußt provoziert ist und wieviel Versehen, weiß ich nicht. Aber irgendwie stinkt es.
Das es eskaliert, ist ein anderer Punkt. Vielleicht ists nicht schön. Vielleicht ists ein Präzedenzfall.
Ich werde mich jetzt einfach aus diesen Thread zurückziehen und warten, was aus dem Ding rauskommt.

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Lomax

Zitat von: treogen am 22. August 2008, 16:46:29Übrigens: dieses "und wenn der Titel unrechtmäßig gewesen wäre" läßt mich aufhorchen. Du meinst also, ein zusammengesetztes Wort als Titel ist nicht schützenswert?
Ah, ich glaube, wir nähern uns dem Kern des Missverständnisses. Denn du hast Recht: Ein zusammengesetztes Wort als Titelbestandteil ist per se nicht automatisch geschützt. Nicht mal zwangsläufig als Einzeltitel. Denn nicht umsonst heißt es Titelschutz, nicht Wörterschutz ;D Der einzig sichere Weg, einen Begriff in anderer Verwendung zu schützen, ist die entsprechende markenrechtliche Registrierung, die dann aber erheblich aufwendiger ist als eine einfache Titelanzeige oder die bloße Verwendung eines Titels.
  Es gibt genug Beispiele, wo derartige Wörter von verschiedenen Verlagen in unterschiedlichen Titeln verwendet werden und einträchtig nebeneinander leben, und spätestens einige Ergänzungen ausreichten, um dem Recht Genüge zu tun. Genau solche Beispiele also wie im vorliegenden Fall. Das ist gar nicht mal so selten - sogar in meinem privaten Umfeld habe ich so etwas schon erlebt.
  Man kann also davon ausgehen, dass dem Lektor bei Random House, als er die Beschwerde des Autors erhielt, ebenfalls einige ähnlich gelagerte Präzedenzfälle aus der Praxis bekannt waren und er daher Grund zu der Annahme hatte, dass die Abgrenzung ihres Titels von dem geschützten Elfenmond ausreichend ist. Möglicherweise wird ein Gericht diese Frage anders entscheiden, aber diese Präzedenzfälle sorgen zumindest dafür ...
Zitat von: treogen am 22. August 2008, 16:46:29Der Autor klagt dagegen. ...
... dass dem Autor eben dieser Weg letztendlich ohnehin nicht erspart bleiben wird, wenn er seine Rechte geltend machen will. Es ist ja auch nur eine Vermutung, dass Random House versuchen würde, einen Rechtsstreit auszusitzen. Tatsache ist bisher nur, dass der Autor nicht einmal versucht hat, diesen üblichen Rechtsweg zu beschreiten.

Nicht zuletzt aus unserer Diskussion hier habe ich das Gefühl, dass einfach ein Missverständnis aus unterschiedlichem Erfahrungsstand vorliegt. Das Lektorat bei Random House kannte wohl genug Fallbeispiele aus der Praxis, wo solche leichten Abänderungen gereicht und funktioniert haben. Der Autor hatte vermutlich ähnliche Vorstellungen wie du und hielt den Fall für eindeutig. Und weil er einfach nicht wusste, dass solche Fälle auch unter richtigen und großen Verlagen vorkommen, fühlte er sich persönlich ans Schienbein getreten und war der Ansicht, dass hier ein großer Verlag glaubte, sich mit dem kleinen Autor etwas erlauben zu dürfen, was sie sonst niemals täten. Und auf Grundlage dieser Einschätzung hat er dann reagiert.
  Subjektiv verständlich - objektiv trotzdem unangemessen. Denn solche Konflikte kommen auch unter großen, auf gleicher Stufe agierenden Verlagen vor. Manchmal bekommt die eine Seite recht, manchmal die andere. Meistens einigt man sich. Vor allem dann, wenn es um nicht viel geht. Ich sehe den Fehler übrigens nicht in erster Linie auf Seiten von Random House; denn der Vorfall und auch die Titelkonstellation ist alltäglich. Und es ist daher verständlich, dass das Lektorat den Fall so behandelt wie jeden ähnlich gelagerten Titelkonflikt auch - denn es fällt wirklich schwer, exotische Reaktionen von Einzelpersonen vorauszusehen, die völlig aus dem eigenen Erfahrungshorizont herausfallen. Umgekehrt währen die branchenüblichen Verhältnisse von dem Autor recherchierbar gewesen, bevor er reagiert.
  Na ja, die Reaktion der Staatsanwaltschaft und die Wellen, die das ganze schlägt, möglicherweise dann auch wieder nicht. Ist also vermutlich einfach dumm gelaufen. Und wird aller Voraussicht nach letztendlich ohnehin wieder auf die übliche, zivilrechtliche Schiene zurückkehren. Viel interessanter ist letztendlich ja, wie das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und verantwortlichem Richter rechtlich bewertet wird. Ich denke, das ist der Punkt, den man im Interesse der Allgemeinheit rechtlich klären muss, und nicht diesen doch recht banalen und speziellen Titelstreit. Denn man darf ja über all dem nicht aus den Augen verlieren, dass das eigentlich Pikante die Hausdurchsuchung ist, nicht die Anzeige des Autors - der ja auch für das, was auf seine Anzeige hin unternommen wurde, nicht die Verantwortung trägt.

Tenryu

Wir wollen mal nicht vergessen: Nur weil der Autor behauptet, daß irgendwelche ihm zustehenden Rechte verletzt worden seien, muß das noch lange nicht zutreffen. So lange es kein rechtskräftiges Urteil eines ordentlichen Gerichtes gibt, braucht Random House rein gar nichts zu tun.

Ich wollte mal hören, wie groß das Geschrei wäre, wenn der Fall umgekehrt läge, und irgend ein kleiner Selbstverleger von einem großen Medienkonzern die Polizei ins Haus geschickt bekäme. Spätestens wenn irgend ein Teenager in Handschellen abgeführt wird, weil er in seiner Schülerzeitung gegen irgend einen Markenschutz-Paragrafen verstoßen hat, würden gewisse Leute dann genau umgekehrt ins Horn stoßen.

Außerdem finde ich es ehrlich gesagt ziemlich peinlich, wie manche Leute rechthaberisch auf ihren (vermeintlichen) Rechten bestehen. Schriftsteller scheinen da ganz besonders unter einer gewissen Paranoia zu leiden. Man könnte meinen sie hätten den Stein der Weisen gefunden, und alle Welt versuchte, sie ihrer Kostbarkeiten zu berauben. Was ich mir immer auf der Jahresversammlung der Verwertungsgesellschaft so anhören muß, geht auf keine Kuhhaut.  :hatschi:
Ich würde mich jedenfalls nicht vor aller Welt wegen solch einer Lappalie derart blamieren.  :omn:

Lomax

Zitat von: Tenryu am 23. August 2008, 05:00:40Ich wollte mal hören, wie groß das Geschrei wäre, wenn der Fall umgekehrt läge, und irgend ein kleiner Selbstverleger von einem großen Medienkonzern die Polizei ins Haus geschickt bekäme.
Wie gesagt, der Autor war es ja nicht, der die Polizei ins Haus geschickt hat :psssst: Also, nicht so viel auf den Autor schauen, denn zwischen ihm und dem Verlag ist eigentlich nichts geschehen, was nicht zumindest nachvollziehbar wäre. Auf keiner der beiden Seiten.

Rhiannon

Hallo?
Was ist denn an der Wortschöpfung Elfenmond so originell? Ich würde mich freuen, wenn irgend ein großer Verlag ein mindestens vom Titel her ähnliches Buch rausbringt, wenn ich schon was veröffentlicht hätte. Immerhin kann ich dann im Kielwasser dieses Buchs eine völlig kostenlose Werbung bekommen.

Und gegen so etwas zu klagen bedeutet für mich ja schon fast amerikanische Verhältnisse: Das Wort ist nicht im Duden, also gehört es mir!  :nöö: Dann könnte ich ja auch Namen oder sonstiges als mein Eigentum betrachten, weil ein Autor vielleicht zufällig den selben Namen gewählt hat.

Tenryu

Der Duden ist da ohnehin nicht wirklich ein Maßstab, denn er verzeichnet nur rund 150'000 Wörter; wohingegen in der deutschen Sprache rund 3'000'000 Begriffe existieren.

Felix

Ich bin sehr dafür, dass Vergehn gegen das Urheberrecht geahndet werden und es einen titelschutz gibt.

Aber: Ist es ausreichend, zwei - im Bereich der Fantasy - Allerweltsbegriffe zum einem Kompositum zusammenzuführen, wie hier geschehen, um einen ausreichend starken Titel zu erhalten, der in den Bereich "Titelschutz" fällt?
Ich glaube nicht. Aber darüber wird man jetzt ja lange und ausgiebig beraten und alle möglichen juristischen Winkelzüge ausnutzen.

Wenn der Prozess dann vorbei ist, kann man im Nachhinein sicherlich besser beurteilen, wer wirklich wie und wann überzogen oder richtig gehandelt hat.

Aus heutiger (Laien-)Perspektive sieht das alles wie eine - von der Staatsanwaltschaft? - völlig überzogene Aktion aus. So als oh jemand das Sommerloch nutzen wolle, um sich Profilieren zu können. David gegen Goliath konnte schon immer begeistern, ebenso wie Robin Hood.

Wie gesagt, ich bin sehr für Titelschutz. Aber es muss auch andere Möglichkeiten geben, als Hausdurchsuchungen und Strafandrohungen. Zumidnest ich das, als der kleine Idealist, der ich bin.

Gruß, Felix

Tenryu

Ich halte Titelschutz für völlig unnötig. Wozu auch? Menschen, die lesen können (und das ist doch die Zielgruppe von Büchern) sollten auch in der Lage sein, zwischen den Produkten von zwei Autoren unterscheiden zu können.