• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

[Roman] 31.05.2016 Tolino und Carlsen suchen All-Age-Roman

Begonnen von Chris, 08. Oktober 2015, 18:46:10

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Eluin

Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Sunflower

Ich habe eine Antwort :) Ich hoffe mal, es ist okay, wenn ich Teile davon in Zitat setze? (Sonst kann ich das auch noch paraphrasieren.)

ZitatEs ist kein Problem, wenn Sie eine kleine Kurzgeschichte veröffentlicht haben oder in Eigenregie ein kleine Auflage mit einem kleinen Verlag verlegt. Wir wollen vermeiden, dass Verlagsautoren unter Pseudonym an diesem Wettbewerb teilnehmen und gewinnen. Es geht hier um die Förderung von ,,noch nicht Verlagsautoren" und ein bereits vorhandener Verlagsvertrag würde auch rechtliche Probleme nach sich ziehen. Wir wollen ja niemanden abwerben, sondern das Unbekannte entdecken.

Scheint gut für uns auszusehen :)
"Stories are, in one way or another, mirrors. We use them to explain to ourselves how the world works or how it doesn't work. Like mirrors, stories prepare us for the day to come. They distract us from the things in darkness."
- Neil Gaiman, Smoke and Mirrors

Nyctea

Zitat von: Imperius am 27. November 2015, 19:05:54

ZitatDer einreichende Teilnehmer hält Loewe und tolino media von jeder Inanspruchnahme eines Dritten aufgrund seines Werkes frei. Hierzu zählen auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung

Die Freihaltungsklausel ist nach dem Wortlaut nicht nur auf den Fall beschränkt, dass ein Dritter behauptet, der Autor hätte bei ihm abgeschrieben oder etwas "geklaut".

Umfassende Freihaltung würde bedeuten, dass der Autor den Verlag eben " von jeder Inanspruchnahme eines Dritten " freihält. Wenn also irgendein Dritter meint, er fühle sich aufgrund des Werkes in seinen Rechten verletzt und geht gegen den Verlag vor, muss der Autor auf seine Kosten die Rechtsverteidigung übernehmen, wobei der Autor eben auch die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten etc tragen muss, die auf Seiten des Verlags im Rahmen der Rechtsverteidigung anfallen. Freihaltung bedeutet auch, dass - wenn der Dritte beispielsweise einen Titel ( z.B. Zahlungstitel ) gegen den Verlag erwirkt, der Autor zahlen muss ( bzw. falls der Verlag zahlt, diesem die Zahlungen erstatten muss. )

Hallo Imperius,

das ist eine ausführliche Erklärung. Danke dafür! :jau:
Lass nicht los, gib niemals auf! Das Leben ist voller Wunder!

Sternsaphir

Mh, die Ausschreibung klingt ja doch interessant.  :hmmm:

Erdbeere

#34
Abwerben? Also ich weiss ja nicht, aber mein Kleinverlag hatte überhaupt nichts dagegen, dass ich bei einem anderen Verlag für ein grösseres Projekt an Bord gehe. Im Gegenteil. Ein Kleinverlag hat selten das Exklusivrecht an einem Autor. Ich wüsste nicht, was das für Loewe für rechtliche Konsequenzen haben sollte. Und so lange ich als Kleinverlagsautorin weitgehend unbekannt bin, darf ich mich als "das Unbekannte" bezeichnen, wie Loewe es so schön ausdrückt. ;)

Ich bin jetzt natürlich schon in Versuchung, meinen NaNo-Roman dafür zu überarbeiten und einzusenden. Passen würde er auf jeden Fall. :hmmm: Und falls ich doch rausfliege, weil ja bereits ein Roman von mir auf dem Markt ist, ist es auch nicht weiter schlimm. Aber versuchen kann ich es sehr wohl.


Edit: Oh, grad gesehen. Der Roman sollte zwischen 80k und 140k Wörter haben. Damit fliege ich wohl raus. Ich kann unmöglich noch 30k in meinen fertigen Roman quetschen.

Eluin

Danke fürs Nachfragen @Sunflower :knuddel: und danke für die Erklärung @Imperius :knuddel:

Na das sieht für meine Inseln ja immer besser aus  :vibes: schnell zu Ende überarbeiten und raus damit an Beta-Leser.
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Ilva

Zitat von: Sunflower am 30. November 2015, 10:12:21
Zitatin Eigenregie ein kleine Auflage mit einem kleinen Verlag verlegt. 
Ich finde diesen Satz sehr seltsam. Besonders stutze ich ab dem Begriff "in Eigenregie". Für mich heisst das, dass nur Selfpublisher ausgenommen sind, die ihre Werke unter einem eigenen Verlag vertreiben. Jemand, der einen Roman in einem Kleinverlag untergebracht hat, gehört nach meinem Textverständnis nicht in diese Gruppe, weil man den Roman nicht selbst verlegt hat.
Kann mich da jemand korrigieren, wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe?

Sunflower

#37
Ich habe nach Veröffentlichungen im Kleinverlag gefragt und das war die Antwort darauf. Von daher vermute ich mal, dass Kleinverlagsveröffentlichungen schon in Ordnung gehen und es nur darum geht, nicht Autoren zu fördern, die schon in einem Publikumsverlag veröffentlicht haben. Aber wenn es jemanden von euch betrifft und ihr es nicht auf gut Glück hinschicken wollt, könnt ihr ja nochmal eure spezielle Situation beschreiben, ich habe mehr allgemein gefragt - und zu KGs, weil die mich eben selbst betreffen. Die Antwort kam aber sehr schnell und war sehr freundlich, von daher fragt einfach nach, was euch unklar ist :)

Edit: Was ich eigentlich noch sagen wollte (ich bin verwirrt heute): Ilva, ich finde die Formulierung auch etwas komisch, aber ich glaube wirklich, dass Kleinverlagsveröffentlichungen okay sind. Das ist meine Interpretation. :D
"Stories are, in one way or another, mirrors. We use them to explain to ourselves how the world works or how it doesn't work. Like mirrors, stories prepare us for the day to come. They distract us from the things in darkness."
- Neil Gaiman, Smoke and Mirrors

Ilva

Zitat von: Sunflower am 30. November 2015, 20:08:05
Edit: Was ich eigentlich noch sagen wollte (ich bin verwirrt heute): Ilva, ich finde die Formulierung auch etwas komisch, aber ich glaube wirklich, dass Kleinverlagsveröffentlichungen okay sind. Das ist meine Interpretation. :D
Als Antwort auf die Kleinverlags-Frage ist es ja schon so zu deuten, auch wenn es merkwürdig formuliert ist. Aber einigen wir uns darauf, Kleinverlage sind in Ordnung. :D Mich betrifft das (zum Glück?) nicht, aber ich fand diesen Satz so seltsam.

Ich weiss nicht, ob ich etwas hätte, das bis dann so weit poliert ist, dass ich es auf Leute loslassen könnte. Aber Loewe hat schon tolle Bücher.  :wolke:

Akirai

Vermutlich saublöde Frage, aber ..

Was genau reiche ich denn da ein? Exposé und 30 Seiten Leseprobe, oder den GANZEN Roman? Und wo? Muss ich den auf der Tolino-Plattform hochladen? Aber dann wäre er doch damit praktisch für andere Verlage verbrannt, oder? @.@

Koriko

Ich glaube in dem Fall versuche ich mein Glück - mein Klenverlagsvertrag wurde aufgehoben, meine anderen Veröffentlichungen laufen unter Self Publishing. Sprich da ist aktuell nichts, was mich zu einem Verlagsautoren macht - von einer Novelle mal abgesehen.

Danke für's Nachfragen :)
"Das schönste aller Geheimnisse: ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen." - Mark Twain

www.assjah.de
www.juliane-seidel.de
www.like-a-dream.de

Sunflower

Ich habe die Ausschreibung über Facebook gerade noch auf dem Tolino Media Blog gefunden, und die Bedingungen dort sind ein klein wenig anders. Im Grunde dieselben, aber was ich dort ganz interessant finde (und für euch sicher auch interessant ist):

ZitatDas Einreichen eines Exposés ist förderlich zur Beurteilung und wird daher empfohlen.

Hatte ich mir sowieso überlegt, aber jetzt führt wohl kein Weg mehr dran vorbei. Ich und Exposés  :d'oh:
"Stories are, in one way or another, mirrors. We use them to explain to ourselves how the world works or how it doesn't work. Like mirrors, stories prepare us for the day to come. They distract us from the things in darkness."
- Neil Gaiman, Smoke and Mirrors

Eluin

Zitat von: Sunflower am 07. Dezember 2015, 11:13:20
Hatte ich mir sowieso überlegt, aber jetzt führt wohl kein Weg mehr dran vorbei. Ich und Exposés  :d'oh:
Damn it. Danke. Hab ich mir aber auch schon gedacht, dass ich es mit einreichen sollte. Ich hab doch noch nie ein Exposé geschrieben *bibber*
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.

Maja

Zitat von: Akirai am 02. Dezember 2015, 21:54:03
Was genau reiche ich denn da ein? Exposé und 30 Seiten Leseprobe, oder den GANZEN Roman? Und wo? Muss ich den auf der Tolino-Plattform hochladen? 
Bei Wettbewerben, sofern nicht ausdrücklich nur eine Leseprobe verlangt wird, reicht man den kompletten Roman ein. Die Teilnahmebedingungen schreiben, dass man das per PDF machen soll - ich empfehle eine Formatierung als Normseite. Nur, auf welchem Wege dann dieses PDF eingereicht werden soll, da schweigt sich die Seite weiterhin aus. Müsste man wohl nochmal über das Impressum nachfragen, immerhin ist der Wettbewerb inzwischen gestartet.

ZitatAber dann wäre er doch damit praktisch für andere Verlage verbrannt, oder?
Wenn überhaupt, ist der Roman für den Loewes Verlag verbrannt - aber das gleiche gilt auch dann, wenn du dich nur über eine Leseprobe bewirbst, und ich würde es im Zweifelsfall trotzdem versuchen. Aber selbst wenn du eine Vollversion einreichst: Das Buch zählt damit nicht als Veröffentlicht und sollte außerhalb der aufgeführten Jury (und eventuelle Praktikanten zur Vorprüfung) für niemanden einsehbar sein. Für andere Verlage wird das dein Manusrkipt nicht verbrennen.

Zitat@.@
Bitte keine kryptischen Smileys. Nutze die Smileyauswahl des Forums. Sie ist schön. :)
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Eluin

Es gibt ein Online-Formular zur Teilnahme, wo man alles benötigte eingeben bzw. hochladen kann.
Träume verändern die Zukunft. Doch erst wenn wir die Augen öffnen, können wir sie verwirklichen!
Mein Spruch, mein Motto.