• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

Urheberrecht soll überarbeitet werden

Begonnen von gbwolf, 02. Oktober 2015, 10:39:22

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sascha

Zitat von: Kaeptn am 04. Oktober 2015, 13:52:39
Fakt ist, dass im Verlagswesen immer noch oft Verträge mit "Dauer des gesetzlichen Urheberrechts" abgeschlossen werden, ...
Statt einer festen Jahres-Zahl sollte es vielleicht auf eine Obergrenze rauslaufen.
Das ist auf jeden Fall ein Punkt, bei dem Verlage oder Agenturen ihre Autoren so richtig böse reinlegen können. Und in der ersten Euphorie ist man (besonders als Frischling) ja wirklich schnell mal zu blauäugig. Aber das könnte man eben wirklich mit einer gesetzlichen Obergrenze von 10 Jahren oder so abdecken. Insofern verstehe ich die Sorgen von FeeamPC und treogen jetzt schon irgendwie.

AutorinAZ

Ich kann die Verlage verstehen.
Erst die ganze Arbeit machen und dann in Gefahr laufen, dass man das alles für die Katz gemacht hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass es einige Großverlage gibt, die das ausnutzen werden. Nach dem Motto "Lassen wir die erstmal die Anfangsarbeit machen und wir nehmen uns dann das fertige Nest".

Die von fee genannten Grabenkämpfe würde ich aber nicht nur auf Verlagsseite sehen.
Ich als Autorin stelle es mir grauenhaft vor, wenn bei einem gut laufenden Titel plötzlich Verlage an meine Tür klopfen würden, um einen Preiskampf vom Zaun zu brechen.  :o
Habe ich einmal ein Schätzchen unter Dach und Fach gebracht, wäre ich doch froh, wenn ich mich auf andere Sachen konzentrieren könnte.
Und warum sollte ich den Verlag wechseln, wenn er doch gerade bei diesem in Fahrt gekommen ist - ich also sehe, dass der Verlag gute Arbeit geleistet hat?  :no:

treogen

Zitat von: Kaeptn am 04. Oktober 2015, 13:52:39
Da würde mich interessieren: Fällt dir spontan ein Buch aus irgendeinem Phantastik-Kleinverlag ein, dass sich 5 Jahre nach Erscheinen so gut verkauft, dass ein Großverlag dafür 5000 Euro Vorschuss zahlen würde (und die auch schnell wieder drin hätte)?

Ich kann dir keine konkreten Zahlen nennen, aber ich weiß, dass Tanya Carpenter sehr erfolgreich im Sieben Verlag erschienen ist. Diese Reihe kam dann als Lizenzausgabe bei Diana-Verlag und und noch später als Hardcover-Edition im Club Bertelsmann.
Bei Bertelsmann weiß ich nicht, was bei rumkam - aber zumindest Diana (Random House) hat sich sicher nicht lumpen lassen.
www.verlag-torsten-low.de

Phantastik vom Feinsten

Fianna

Terry Pratchett war zuerst bei Colin Smythe, wo sich sein erstes Buch 506 x und sein zweites Buch 1.034 x verkaufte.

Dann wurden die Rechte von Gollancz (gehört zur Orion-Verlagsgruppe) gekauft, womit der Autor natürlich auch in der Liga war, in der er einen großen Vorschuß bekommt.




xadhoom

#21
So wie es aussieht, soll im Zuge der Novellierung des deutschen Urheberrechts die Möglichkeit eingeführt werden, dass Autoren fünf Jahre nach Manuskriptabgabe die Rechte vom Verlag zurückfordern können. Eine weitere Keule in Richtung der Verlage, nachdem ja bereits die Ausschüttung bei der VG Wort in deren Richtung strittig ist ... Selbstmurmelnd läuft man dagegen bereits Sturm und zwar in beiden Richtungen. Verlage nebst einiger Autoren sind dafür, der DJV dagegen, dass diese dagegen sind. Damit ist das Schlachtfeld bereitet und es wird wieder mal die Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner dabei herauskommen, weil sich die Damen und Herren gesetzgeber sicher wieder die Ohren vollquatschen lassen.

Dass eine solche Ausstiegsklausel sicherlich für die Verlage zu einer Planungsunsicherheit führt, ist die eine Sache, aber es werden sicherlich wieder rechtliche Hintertürchen offenbleiben - sich selbst mit als Urheber des Buches führen zu lassen, weil man ja via Lektorrat mit dran gearbeitet hat, ist nur eine der Optionen. Meine Meinung - ohne jetzt einen genaueren Blick auf die geplante Neufassung des Gesetzes geworfen ist, dass man es durchaus den Vertragsparteien überlassen kann, wie sie dies regeln und das Gesetz als Kannbestimmung übrigbleibt. Will sagen, man einigt sich auf das, was man haben möchte und kann sich auf das Gesetz beziehen, falls es zu keiner besonderen vertraglichen Vereinbarung kommt.

Ich verlinke mal den aktuellen Artikel in der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/neues-urheberrecht-gebt-mir-mein-buch-zurueck-13963861.html

Höchste Zeit, mal einen Blick in den gesamten Gesetzesentwurf zu werfen ...  :buch:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urhebervertragsrecht.html?nn=6425014
Vor dem Wein sind alle gleich! Und das gilt insbesondere dann, wenn sich der Wein nicht mehr vor, sondern in einem befindet ...

Fianna

Ist es nicht dasselbe wie hier, nur mit 2 aktuelleren Artikeln dazu?  :hmmm:

Maja

Zitat von: Fianna am 15. Dezember 2015, 00:09:20
Ist es nicht dasselbe wie hier, nur mit 2 aktuelleren Artikeln dazu?  :hmmm:
Ist es. Ich habe das mal zusammengefügt.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

FeeamPC

#24
Unser Justizminister sagt selbst:
ZitatIm Übrigen bleibe den Verlagen ja die Möglichkeit, die Rückrufoption in ,,Gemeinsamen Vergütungsregeln" mit den Autoren auszuschließen.

Damit führt er aber seinen eigenen Gesetzentwurf wieder ad absurdum.

Außerdem gibt es jetzt verlagsseitig bei den großen Verlagen bereits Ideen, auf das Urheberrecht der Autoren das der Lektoren, Setzer usw. verlagsseitig drüberzustülpen (was bislang meist nicht gemacht wurde, so dass der Autor, wenn er denn mit seinem Buch vom Verlag wegging, in der Regel das auf Hochglanz polierte Manuskript weiter selbst gebrauchen konnte),  und damit diese 5 Jahr künstlich irgendwie zu verlängern.

Moral von der Geschicht:
Wir kriegen mehr Gesetze und Regelungen, für die aber findige Leute bereits jetzt an Umgehungen basteln, sodass sich kaum etwas verbessert, dafür aber mal wieder die BÜrokratiemühle gefüttert wird.

Und kleine Verlage, die von Longsellern leben und diesen ganzen Kram nicht genau genug verfolgen, um ihre eigenen Verträge entsprechend zu verklausulieren, können immer noch baden gehen.

Bislang sehe ich, ehrlich gesagt, in dem ganzen Gesetzeswerk nur einen einzigen Vorteil: Diese unsägliche Klausel im Standard-Vertrag, dass der Verlag die Rechte für die komplette Dauer des Urheberrechts einkauft, wird verschwinden. Und das war in der Tat überfällig.
Der ganze Rest ist überbordender burokratischer Bockmist.

Franziska

wenn wie im Normvertrag steht, gilt für die Dauer des gesetzl. Urheberrechts, würde sich das dann mit  dem neuen Gesetz ändern oder gelten die Verträge nach dem alten Gesetz?

FeeamPC

Gesetze können auch rückwirkend gelten (habe ich im Gesundheitsbereich leidvolle Erfahrungen mit sammeln dürfen). Klingt merkwürdig, aber wird tatsächlich gemacht. Es könnten also durchaus alle Altverträge davon betroffen sein.

Nycra

Zitat von: FeeamPC am 16. Dezember 2015, 13:59:54
Gesetze können auch rückwirkend gelten (habe ich im Gesundheitsbereich leidvolle Erfahrungen mit sammeln dürfen). Klingt merkwürdig, aber wird tatsächlich gemacht. Es könnten also durchaus alle Altverträge davon betroffen sein.
Im Gesetz muss aber drinstehen, dass es rückwirkend gilt, sonst gilt es ab dem Datum, ab dem es für gültig erklärt wurde.  ;) Im Steuerrecht ist das so eine feine Sache ...

Zit

Interessant dazu auch die Diskussion im Montségur um das Thema, die meine Gedanken zu der Sache gut widerspiegelt bzw. noch weiter füttert und stärkt.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Kaeptn

Vielleicht interessant: Auch in Games-Branche regt sich Widerstand gegen die Novellierung des Urheberrechtes.

Dort sieht die Sache noch verrückter aus, da die Urheber in der Regel Angestellte des Spiele-Herstellers sind.
Siehe: http://www.mediabiz.de/games/news/auch-game-kritisiert-urheberrechtsreform/403172