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Erstauflage nach 20 Jahren?

Begonnen von AutorinAZ, 07. April 2015, 21:39:52

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AutorinAZ

Hallo,

vorab direkt: ich wusste nicht wohin mit diesem Thema, fand aber, dass es zum Thema  Schreiben passt. Wenn nicht, dann bitte verschieben.

Ab wann darf ein Verlag ein Buch erneut als 1. Auflage bezeichnen?

Ich war Ostern bei meinen Eltern und habe fast die kompletten Hohlbein-Bücher abgegriffen (wegen der Lesung im Juli  ;D).

Dabei ist mir aufgefallen, dass BL das Buch "Die Heldenmutter" neu aufgelegt hat. Mit neuem Cover, Rest unverändert.
Auf dem Schmutztitel steht aber in der neuen Version :"1. Auflage: April 2010"

Finde ich merkwürdig, wo doch im Oktober 1990 die 1. Auflage raus kam.
Ich rede hier in beiden Fällen vom Taschenbuch-Format.

Dürfen die das Buch wirklich wieder als 1. Auflage verkaufen, nur weil es ein anderes Cover ist?
Achja, das Schriftbild ist auch etwas anders (so macht man aus 589 Seiten 648)

Maja

Das ist hier ein Unterschied zwischen Erstauflage und Erstausgabe. Die erste Auflage ist immer der erste Druck einer bestimmten Ausgabe eines Buches. Die Erstausgabe ist, wenn das Buch erstmalig erscheint - in diesem Fall 1990. Spätere Ausgaben haben trotzdem eine erste Auflage - das sind dann die ersten X Exemplare, die der Verlag diesmal hergestellt hat, in neuem Layout und Satz. Wenn diese Exemplare dann verkauft sind und nachgedruckt wird, kommt der Vermerk "2. Auflage" oder "Nachdruck". Da in diesem Fall aber neu gelayoutet und gesetzt worden ist, handelt es sich eben nicht um einen Nachdruck des Buches von 1990, sondern um die erste Auflage der Neuauflage. Stimmt also alles so, wie es ist.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt