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Autorenhomepage: Jugendschutz

Begonnen von LinaFranken, 24. April 2016, 02:19:46

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LinaFranken

Habe fleißig gesucht, aber nichts in der Richtung gefunden:
Aktuell kam das Thema von Online-Romanen auf, wobei mir folgender Gedanke durch den Kopf ging:
In meinem Roman wird ständig jemand umgelegt, von den ganzen Schimpfwörtern und erotischen Szenen mal abgesehen... Das kann ich doch wohl kaum einfach so als Homepage-Inhalt z.B. über Wordpress hochladen  :hmhm?:

Was ist mit Jugendschutz auf Autorenblogs/Homepages?

Was die Theorie angeht, da habe ich folgende Erklärungen und Tips gefunden:
www.spio-fsk.de (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)
>Filmpolitik>Jugenbdschutz>zurFSK

Und wie sieht es in der Praxis aus? Hat da jemand Erfahrungen?

Zit

Du verlinkst auf einen passwortgeschützten Server. :hmhm?:

Ich erinnere mich dunkel an Schreibwerkstattzeiten, in denen Jacky sich um einen entsprechenden Anwalt für solche Fragen bemüht hatte und dieser uns dann als Faustregel die FSK-Einstufungen aus Film und Fernsehen nahe legte. Alles, was normalerweise nur nach 22Uhr gesendet wird, sollte nicht öffentlich zugänglich sein. Für handfeste Auskünfte würde ich auch aber auch, wie immer bei solchen Themen, entsprechend raten, sich einen solchen Anwalt für Jugendschutz zu suchen. (Am besten natürlich, wenn der noch Medienrecht abdeckt, dann muss man sich den nicht noch extra suchen.)
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

LinaFranken

Zitat von: Zitkalasa am 24. April 2016, 03:33:49
Du verlinkst auf einen passwortgeschützten Server.

Danke für den Hinweis, weiß auch nicht was das soll, hab jetzt nur die Seite angegeben.

ZitatFür handfeste Auskünfte würde ich auch aber auch, wie immer bei solchen Themen, entsprechend raten, sich einen solchen Anwalt für Jugendschutz zu suchen. (Am besten natürlich, wenn der noch Medienrecht abdeckt, dann muss man sich den nicht noch extra suchen.)

Das ist eben das Problem. Ein Anwalt berät nicht umsonst und Anwaltskosten sind für mich unfinanzierbar  :-\ , daher versuche ich durch Internet-Recherche an die nötigen Informationen zu kommen.

Tanrien

#3
Hier ist der Diskussions-Thread von letztem Jahr zu Jugendschutz in ebooks. Und der Link zur Selfpublisherbibel, Alterseinstufung für eBooks: Fakten und Fiktion.

Gerade, wenn es um das frei öffentliche verfügbar machen (also im Blog halt einfach so posten) von Texten geht, gibt es auch noch ganz viel Diskussion nachzulesen im Fanfiction-Bereich, wo sich ~damals die ganzen Archive damit rumschlagen mussten, weil sie auch teilweise von den Leuten vom Jugendschutz direkt angesprochen wurden, wenn ich mich richtig erinnere. Das ist aber auch Jahre her und die Gesetzgebung entwickelt sich da ja auch weiter, also eher für "Inspiration", was man in dem Bereich als Anbieter alles machen könnte, interessant.

ZitatEin Anwalt berät nicht umsonst und Anwaltskosten sind für mich unfinanzierbar  :-\ ,
Vielleicht könnte man das Crowdfunden, immerhin ist das Ergebnis ja für viele, viele Autoren und Autorinnen interessant.

Maja

Ich habe, als ich vor inzwischen 16 Jahren meinen Roman online gestellt habe, die Seite mit einem ICRA-Siegel gekennzeichnet. Das ist eine freieillige Sache - man beantwortet Fragen zu Gewalt, Sex und Drogen in Wort und Bild und bekommt dann einen Code, den man in den Quelltext einbaut. Für Eltern liefert ICRA dann Software als Browsererweiterung,  mit der sie einstellen können, was das Kind sehen darf und was nicht - dann wird beim Besuch gekennzeichneter Seiten abgeglichen, ob die Seite angezeigt wird oder nicht.

ICRA war eine Art freiwilige Selbstverpflichtung, die sich bie durchsetzen konnte. Als ich gerade den Link raussuchen wollte, habe ich festgestellt, dass das Projekt eingestellt wurde.

BTW, ich schiebe das mal nach Webdesign, weil es weniger eine rechtliche Frage ist (es gibt keine Jugendschutz-Vorschriften zu Onlineromanen und anderen textlastigen, nicht-indizierten Webseiten jenseits des zum Glück lange verworfenen Vorstoßes, Webseiten erst zu bestimmten Uhrzeiten zu öffnen), sondern mehr eine technische Frage, wie man das realisieren soll.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

FeeamPC

Ein erster, einfacher Schritt wäre, im oberen Teil der Webseite den entsprechenden Hinweis unterzubringen und den kritischen Textteil erst weiter unten zu zeigen, wohin man bewusst scrollen muss. Natürlich nicht ideal, aber besser als nichts.

LinaFranken

@Tanrien
Danke für die Links, die bringen schon etwas Licht ins Dunkel. Wie es scheint, ist das ein Thema, bei dem von viel in der Schwebe ist und ob die bis 2017 eine Entscheidung treffen, ist auch noch nicht gesagt.
@Maja  Danke fürs Verschieben. Das es da offensichtlich keine klaren, strikten Gesetze gibt und es wohl eine Art "Grauzone" ist,
hat mich doch etwas überrascht.

Solange da keine konkreten Gesetze für Webromane vorliegen, bin ich auch so ganz ehrlich gesagt nicht gewillt Geld zu investieren, da ich eh nicht davon ausgehe, das sich jemand anderer auf meine Seite verirrt als Bekannte, zumal ich auch keine Ü18, sondern eher Ü16-Sachen schreibe.
In diesem Fall kann ich (das ist bei Wordpress ziemlich einfach) eine extra Seite zwischenschalten, die in großen, roten Buchstaben eine Altersempfehlung ausspricht und per Klick bestätigt werden muss, wie es viele Seiten mit pornografischen Inhalten machen, wobei ich diese Inhalte nicht mal habe.

Maja

Wie ich zu betonen nicht müde werde: Wir sprechen hier zwar unheimlich schnell von "Ü18-Stoffen", sobald Sex im Spiel ist, aber tatsächlich gibt es in Deutschland bei Literatur, anders als bei Filmen, keine Altersfreigaben. Es gibt in der Jugendliteratur Empfehlungen (ab 8, ab 12, etc), was sich auf Leseverständnis und Identifikationsfiguren bezieht - aber um wirklich das Label "Ab 18" zu bekommen, muss ein Werk als aktiv jugendgefährdend eingestuft sein. Es kommt dann auf den Index, darf nicht beworben werden und nicht an Unter-Achtzehnjährige abgegeben, und beim Verkaufen wird der volle Mehrwertsteuersatz fällig, nicht der ermäßigte. Verglichen mit der Menge an Titeln auf dem Markt, ist der Anteil indizierter Literatur verschwindend klein.

Sex allein reicht dafür nicht aus (wir sind ja nicht in den prüden USA) - die Darstellung muss explizite menschenherabwürdigende Prornographie sein. Gewaltdarstellungen haben wir in der Fantasy häufig, auch die bringen ein Buch nicht gleich auf den Index. Nur weil ein Buch sich an eine erwachsene Zielgruppe richtet, ist es nicht per se ab 18. Und aus diesem Grund gibt es gerade im Textbereich (bei graphischen Darstellungen wird deutlich schärfer geschaut) keine Jugendschutzvorgaben für Texte im Internet. Ich habe immer noch den ICRA-Filter auf meiner Webseite, falls noch irgendjeamdn mit der Software unterwegs ist, aber es ist letztlich überflüssig.

Üblicherweise, wenn Kinder auf einen Text stoßen, der eine eher erwachsene Zielgruppe hat, ist es nicht so, dass sie ihn geifernd verschlingen, sondern sich eher gelangweilt abwenden. Man darf leider auch nicht überschätzen, wie viel Erwachsene im Internet lesen. Selbst um die Jahrtausendwende herum, als Onlineromane noch deutlich häufiger anzutreffen waren (heute werden solche Texte eher als Ebooks selbst herausgegeben), haben die Leute eher in die Texte reingelesen und dann nach einer Downloadmöglichkeit gesucht, als wirklich lange Passagen online zu lesen. Heute ist diese Bereitschaft noch deutlich zurückgegangen.
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt

Zit

Bei Büchern ja, uneingeschränkt. Aber bei Onlineroman bin ich mir da, ehrlich gesagt, nicht so sicher, weil sie ja eben kein Buch sind sondern eine Internetseite, die unter Telemedien fällt (sonst müssten wir ja das Impressum nicht nach TMG führen ::) ).
Außerdem sitzen bei der Bundesprüfstelle auch Beisitzer aus der Buchbranche: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__19.html Wenn Bücher so 100% völlig losgelöst vom JuschG wären, gäbe es die Beisitzer imho nicht.
"I think therefore I am
getting a headache."
Unbekannt

Maja

#9
Zitat von: Zitkalasa am 24. April 2016, 21:25:05
(sonst müssten wir ja das Impressum nicht nach TMG führen ::) ).
Die Impressimspflicht besteht völlig unabhängig vom Inhalt für alle dauerhaft erreichbaren öffentlich zugänglichen Webseiten (vermutlich sogar, wenn man eine leere Seite hochlädt ;) ). Das Gesetz spricht von "jugendgefährdenden Schriften und Medien", das ist also eine rein inhaltliche Definition unabhängig vom Trägermedium - sollte also Bücher, Ebooks und Onlinetexte gleichermaßen umfassen.
ZitatDen Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich. Schriften im Sinne dieses Gesetzes sind nicht Rundfunksendungen nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sowie inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, nach § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung vom 20. Januar bis 07. Februar 1997.
http://www.netlaw.de/gesetze/gjsm.htm
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Robert Gernhardt