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[Geschichte, Recht] Erbrecht im 19. Jahrhundert (erledigt)

Begonnen von Araluen, 22. Juni 2017, 19:06:19

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Fianna

Das gefälschte Testament kann das doch stützen. Mein Sohn wusste das die ganze Zeit, er wollte nur sein Gesicht wahren. Deswegen hat er Dir so wenig vererbt, Du schamlose Dirne.

canis lupus niger

#16
Zitat von: Araluen am 22. Juni 2017, 19:06:19
Nun frage ich mich, wie das denn nun wirklich lief mit dem Erbe zu der Zeit. Frauen waren ja nicht geschäftsfähig,a ber irgendwas muss sie ja erben, oder?

Ergänzend zu den oben stehenden Beiträgen möchte ich noch hinzufügen, dass es einen Unterschied gibt zwischen Geschäfts(un)fähigkeit (eine Person kann oder darf ihre Rechtsgeschäfte nicht selber wahrnehmen) und Rechtsfähigkeit (Person kann etwas besitzen und - zum Beispiel auch erben). Auch eine nicht geschäftsfähige Person (wie in kleines Kind) kann also etwas erben, das aber dann von einem Vormund o.ä. verwaltet würde.

Trippelschritt

Der Haken für mich ist, dass bei einem ansehnlichen Vermögen unweigerlich die Anwälte eingeschaltet werden, zumal es jede Menge Möglichkeiten gibt, ein Erbe zu verteilen. Und häufiger als man glaubt, gab es Verträge, weil bei Erbschaft nicht nur die frau, sondern auch die Kinder bedacht werden mussten. Und gerade, wenn Titel und/oder Grund und Boden beteiligt ist, spielt die Vaterlinie eijne ganz besondere Rolle. So kann es sein (pride and prejudice), dass ein Haus an einen anderen Zweif fällt, wenn der augenblickliche Besitzer ohne männlichen Nachkommen stirbt. Da sehen Ehefrau und vier Töchter aber ganz armselig aus.
Ich befürchte also, das muss sorgfältig rechechiert werden.

Liebe Grüße
Trippelschritt

Imperius


Ich meine, für deine Zwecke kannst du das streitige Testament mit der angeblichen Affäre kombinieren, wenn deiner Prota und dem Kind das Erbe streitig gemacht werden soll.

Rechtsfähig war deine Prota. Sie konnte also Rechte ( Eigentum, Besitz etc ) durch eine Erbschaft erwerben.

Erbin kann sie zum Beispiel durch ein Testament geworden sein.

Die bösen Verwandten könnten nun also ein gefälschtes Testament präsentieren.

Oder im echten Testament hat der Erblasser eine kuriose Regelung getroffen nach dem Motto " Meine Frau soll erben, es sei denn sie hatte eine Affäre mit einem anderen Mann... ".

Der Sohn kann nur erben, wenn er der leibliche Sohn des Erblassers ist. Das kann mit der behaupteten Affäre von der bösen Verwandtschaft angezweifelt werden.

Araluen

Danke für eure Antworten :) Ich habe mir jetzt etwas zusammengebastelt, was schlüssig scheint. Hier kann dann zugemacht werden.

:gruppenknuddel: