• Willkommen im Forum „Tintenzirkel - das Fantasyautor:innenforum“.
 

Belegexemplar bei Anthologien - Standard oder eher eine Seltenheit?

Begonnen von Silvia, 06. Februar 2018, 21:46:54

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Silvia

Da ich gerade auf eine Nicht-Fantasy-Anthologieausschreibung gestoßen bin, stellt sich mir die Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Belegexemplar für Anthologien? Kann man im Normalfall eines erwarten? Oder ist es genauso üblich, dass es da heißt: Belegexemplare gibt es keine, die Autoren können aber zu einem ermäßigten Preis das Buch erwerben? Natürlich kommt in so einem Fall auch der Passus "es gibt kein Honorar" hinzu.

Irgendwie widerstrebt es mir, solch ein Belegexemplar auch noch selbst zu bezahlen, wenn ein eigener Text drin sein sollte - zumal es auch noch keinerlei Honorar gibt. Andererseits handelt es sich in meinem Fall um eine Ausschreibung für Gedichte oder kurze Texte bis zu 3 Seiten, wo natürlich eine größere Anzahl Autoren zusammenkommt.

Wie sind eure Erfahrungen?

traumfängerin

#1
Ich hab in circa zehn Anthologien Kurzgeschichten unterbringen können. Bei jeder davon gab es ein Belegexemplar. Und das waren nicht alles Anthologien im Fantasy-Bereich, sondern zum Beispiel auch Kurzkrimis (wobei es da sogar teilweise noch ein Honorar gab). Allerdings gibt es durchaus auch andere Ausschreibungen, bei denen es kein Belegexemplar gab. Nur habe ich bei denen eben keine Texte eingereicht. Ganz gleich wie lang der Text ist, den ich beisteuere, ich erbringe eine Leistung, für die der Verlag durch den Verkauf seiner Bücher schließlich auch Geld bekommt. Ein Belegexemplar muss da einfach drin sein, ganz gleich wie kurz die Texte sind.

Wenn ich mich recht entsinne, ist es sogar so, dass jeder Verlag dazu verpflichtet ist, fünf Exemplare der Druckfahnen zur Verfügung zu stellen, um zu beweisen, dass er seine Leistung (=den Druck der Geschichte / der Gedichts) auch erbracht hat. Statt fünf Exemplare der Druckfahnen wird dann eben oft ein Belegexemplar des kompletten Buches zur Verfügung gestellt. Irgendwo hatten wir da schon einmal einen Thread dazu.

Edit: Hier ist der Thread, wo darüber diskutiert wurde, wieviele Belegexemplare einem Autor auch bei einer Anthologie zustehen. Fazit: Ein Belegexemplar sollte laut Verlagsgesetz mindestens drin sein.

Ary

Ich bin bisher in Anthologien bei Ohneohren und Low dabei und habe jedes Mal ein Belegexemplar bekommen. Ich finde diese "Abnahmeklausel" ziemlich grenzwertig. Wenn ich sowas lese in den Ausschreibungen, mache ich nicht mit.
Einfach mal machen. Könnte ja gut werden.

Frau S.

Ich würde mal behaupten, ein Belegexemplar zu bekommen, ist "Standard" ...
Alles andere finde ich schon fast ein bisschen 'unverschämt'. Würde ich dann nur in Ausnahmefällen teilnehmen.

Dass es keine Tantiemen gibt, ist gerade bei Kurzgeschichten-Anthologien von kleinen/neuen Verlagen schon möglich.

Evanesca Feuerblut

Bei Kurzgeschichten habe ich noch nie erlebt, dass es kein Belegexemplar gibt. Das ist aber in der Lyrik oft gang und gebe, weil ein Gedicht kurz ist und die Verlage es sich schlicht nicht leisten können, so viel zu verschicken. Darum nehme ich es bei Gedichten grummelnd in Kauf, will aber bei Geschichten eins haben.

Trippelschritt

Belegexemplar ist für mich Standard bei Kurzgeschichten

Trippelschritt

Aphelion

Ich würde sagen, dass es bei über der Hälfte der Ausschreibungen, die ich so mitbekomme, kein Belegexemplar gibt. Die Ausschreibungen und Verlage schwanken aber auch hinsichtlich der Qualität stark.

Bei den besseren würde ich sagen, dass ca. 80-90 % ein Belegexemplar versprechen. Die Einschätzung ist nicht repräsentativ.

Wenn es weder Belegexemplar noch Honorar gibt, überleg ich mir dreimal, ob ich einem solchen Vertrag zustimme. Das muss schon eine ganz besondere Ausschreibung sein - oder ich habe grad zufällig eine passende Geschichte herumliegen.

Volker

Aus dem Verlagsrecht (§25 VerlG) gibt es die Autorenexemplare, die der Verleger einem Autoren kostenfrei schuldet ( https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/__25.html ):  1% der Auflage, mindestens 5, maximal 15 (obere Pflichtgrenze - er DARF natürlich mehr).

Churke

Bei Anthologien darf der Verlag dem Autor ersatzweise "Sonderabzüge" überlassen. (Abs. 3) Ist mir aber noch nie passiert. Und wird es wahrscheinlich auch nie, weil ich dann nicht dabei bin.

FeeamPC

Keine Pflichtexemplare, definitiv. Bei Anthologien sind Belegexemplare freiwillig.
Das Verlagsrecht sagt eindeutig, dass der Verlag dem Autoren sonst nur die eigenen Seiten in gedruckter Form zur Verfügung stellen muss.

Wobei ich, besonders, wenn nichts bezahlt wird, ein Exemplar des Buches fair finden würde.

Antigone

Ich würde sagen, ein Belegexemplar ist nicht Standard, aber es sollte für einen Autor der Minimum-Standard sein, um dort mitzumachen.

Angela

Ja, normalerweise würde ich ein Belegexemplar verlangen, aber wenn das Projekt ohnehin eher mehr ein Liebhaberprojekt ist, Gedichte z.B., dann würde ich auf eins verzichten. Das rechnet sich sonst vermutlich einfach nicht. Und wenn es deshalb nicht zustande kommt, ist das dann auch blöd.

Silvia

Zitat von: FeeamPC am 07. Februar 2018, 15:25:42
Keine Pflichtexemplare, definitiv. Bei Anthologien sind Belegexemplare freiwillig.
Das Verlagsrecht sagt eindeutig, dass der Verlag dem Autoren sonst nur die eigenen Seiten in gedruckter Form zur Verfügung stellen muss.

Wobei ich, besonders, wenn nichts bezahlt wird, ein Exemplar des Buches fair finden würde.

Das wäre auch das, was ich bevorzugen würde.
Selbst bei den Anthologien der Schreibwettbewerbe aus Jugendtagen (ok, da haben Unternehmen der Stadt gesponsort) gab es für jeden ein Exemplar - auch für diejenigen mit den kurzen Gedichten.

Linda

Hallo,

ich mache nur bei Anthologien mit Belegexemplar mit, egal ob Klein- oder Großverlag. Kurzgeschichten sind mein Hobby als Berufsschreiber, die gelegentlichen Geschichtenveröffentlichungen mit Honorar bei großen Verlagen sind vorhanden, aber sporadisch.
Das sollte einem der eigene Text und die investierte Zeit und Arbeit schon wert sein.
Ich habe früher auch jahrelang Literaturzeitschriften herausgegeben - 10 oder 12 Belegexemplare müssen in der Kalkulation einfach drin sein, wenn es schon kein Honorar gibt.
Ausschreibungen oder Wettbewerbe ohne Belegexemplar fallen, selbst wenn es mein Traumthema betrifft, durch mein Raster.
Mit veröffentlichen ja- aber nicht um jeden Preis, bin ich immer gut gefahren.

Monkey Mind

ZitatGesetz über das Verlagsrecht
§ 25
(1) Der Verleger eines Werkes der Literatur ist verpflichtet, dem Verfasser auf je hundert Abzüge ein Freiexemplar, jedoch im ganzen nicht weniger als fünf und nicht mehr als fünfzehn zu liefern. Auch hat er dem Verfasser auf dessen Verlangen ein Exemplar in Aushängebogen zu überlassen.
(2) Der Verleger eines Werkes der Tonkunst ist verpflichtet, dem Verfasser die übliche Zahl von Freiexemplaren zu liefern.
(3) Von Beiträgen, die in Sammelwerken erscheinen, dürfen Sonderabzüge als Freiexemplare geliefert werden.

Wie FeeamPC schon sagte, in so einem Fall ist der Verleger nicht verpflichtet, es kann aber per Vertrag anders geregelt werden.
Ich habe mal einige Beiträge für ein Lexikon eingerecht, das erst einige Jahre später veröffentlicht wurde. Da wollte man mir dann erzählen mir stünde kein Belegexemplar zu, weil ich dafür mehr Beiträge hätte einreichen müssen. Zum Glück konnte ich hier auf meinen Vertrag pochen.