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Werkübergreifende Veröffentlichungen

Begonnen von Arlynn, 25. August 2013, 23:46:58

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Arlynn

Eine Frage an die Autoren des Tintenzirkels  :)


Ist es legitim, wenn ich für eine Anthologieausschreibungen Figuren und Welten verwende, die meinen Romanen entspringen (die ich natürlich auch noch - wahrscheinlich aber bei anderen Verlagen - einsenden möchte!).

Ich rede wirklich lediglich von Weltkonzepten und Charakteren. Es geht NICHT um Handlungsstränge.




Heißt: Die Geschichten, die ich für Anthologien einschicken würde, würde man in den Romanen so nie finden - höchstens als Legenden- oder Rückblickerzählungen, niemals so ausführlich.

In etwa heißt es im Roman: "Es gab mal eine Zeit, da haben die Götter Krieg geführt, aber da haben die Menschen noch nicht existiert. Man sagt, dass..."
In der Ausschreibungsgeschichte erzähle ich genau diesen Götterkrieg.
Natürlich würde ich auch darauf achten, dass keinerlei Hintergrundwissen zu Welt oder Charakteren nötig wäre.


Ach ja... Es handelt sich um Torsten Low und um das XUN-Magazin, aber prinzipiell stelle ich die Frage ganz allgemein.

Ich habe jetzt schon gehört, dass es da prinzipiell kein Problem bei den Ausschreibungen gibt. Wie allerdings die Verlage dann auf meinen Roman reagieren, wenn aus dieser Welt und mit diesen Figuren schon Veröffentlichungen vorhanden sind, ist noch sehr fraglich. Ich will minen Romanen natürlich keine Steine in den Weg legen.


Wer hat Erfahrung mit sowas?

Danke für eure Hilfe :)
Arlynn

Maria

Wenn du die Rechte an den Figuren und an der Welt hast, was soll dich davon abhalten?

Ich bin kein Verlag, aber ich würde sowas als Vorab-Promotion sehen, also die Leser an die Figuren heranführen, sie mit ihnen vertraut machen, sie auf weitere Abenteuer neugierig machen.... wäre in meinen Augen nicht schlecht.

Koriko

Hallo Arlynn,

ich kann da keine wirklich spezifische Antwort geben, wobei man vielleicht noch bedenken sollte, dass es beim XUN Magazin eigentlich keine Verträge gibt, sprich du dich im Grunde nicht wirklich auf gefährliches terrain begibst.

Allerdings kann ich im Allgemeinen dazu eine Aussage treffen, da ich im Grunde dasselbe bereits durchlaufen habe: Meine "Assjah"-Reihe erscheint seit Anfang 2013 beim Bookshouse Verlag, den Vertrag habe ich Anfang August 2012 unterschrieben. Der Verlag sicherte sich alle Romane inkl. Spin-Offs und Kurzgeschichten. Ungefähr 2 Monate vorher gab ich einer Kurzgeschichte für die Anthologie "Die Köche II" ab und unterschrieb den Vertrag beim UB Verlag. Diese KG greift die Charaktere und eine der Grundideen der Hauptserie auf, sprich es ist ungefähr, wie in deinem Fall.

Der Bookshouse Verlag war da ganz locker, als ich sie im Herbst letzten Jahres darüber informierte (ich gebe zu, ich habe in der Euphorie des Verlagsvertrages gar nicht daran gedacht, sie über die KG zu informieren). Sie meinten, es sei ja zusätzliche Promotion und man wolle einem Autoren keine Steine in den Weg legen. Ich habe lediglich alle Veröffentlichungen von KG angegeben, die zu "Assjah" gehören und werde zukünftig keine weiteren Kurzgeschichten mit den Figuren der Romane für andere Verlage schreiben.

Bei mir war es also kein Problem - der Verlag wollte lediglich informiert werden, sprich wenn du mit offenen Karten spielst und es frühzeitig anmeldest, sollte dir da niemand Steine in den Weg rollen.
"Das schönste aller Geheimnisse: ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen." - Mark Twain

www.assjah.de
www.juliane-seidel.de
www.like-a-dream.de

Fianna

Ein Verlag, der damit kein Problem hatte, ist schonmal ermutigend, aber das ist als Statistik nicht so aussagekräftig ;)

Hat vielleicht ein TiZi (oder mehrere) mal mit seiner Literaturagentur ein solches oder ähnliches Thema angeschnitten?

Die müssten sich ja mit den Anforderungen diverser Verlage auskennen, vielleicht hat einer der bei Antho-Ausschreibungen aktive TiZi da etwas von seiner Agentur als Rat mitbekommen (z.b. nichts mit den Charakteren/Welt zu machen, die angeboten werden sollen)?

Chris

Grundsätzlich / allgemein: Das kommt auf den Inhalt des Vertrages an - eine echt juristische Antwort  ;).
Wenn in Deinem Roman-Vertrag eine Konkurrenzverbotsklausel steht, dann könntest Du Dir Ärger einhandeln, wenn Du die Figuren oder Welten woanders verwendest.
Falls Du noch keinen Vertrag hast, solltest Du darauf achten, dass es keine Konkurrenzverbotsklausel gibt.
Aber selbst wenn, kannst Du immer noch versuchen, darüber zu verhandeln.

Konkret zu Deiner Frage: Da die Kurzgeschichten sozusagen Spin-Offs sind, sollte es keine Konkurrenzprobleme geben.
Aber ganz pragmatisch: Muss die Kurzgeschichte in Deiner Welt spielen? Oder müssen es wirklich Bezüge zwischen Kurzgeschichte und Roman geben? Könnten die nicht unabhängig voneinander stehen, da Du sie ja auch unabhängig voneinander veröffentlichst?

Ryadne

In meinem Verlagsvertrag gibt es eine wie von Chris angesprochene Konkurrenzverbotsklausel, die miteinbezieht, dass ich in den nächsten Jahren keine Werke bei einem anderen Verlag veröffentlichen darf, die in direktem Zusammenhang mit meinem Roman stehen. Meine Verlegerin sagte mir auf Nachfrage aber, dass sich das nicht auf Kurzgeschichten für Ausschreibungen erstrecke. Als ich ein halbes Jahr später eine entsprechende Kurzgeschichte einsenden wollte, habe ich vorsichtshalber nochmal nachgefragt, weil das im Vertrag nicht so eindeutig formuliert ist, aber weiterhin war die Antwort, dass das überhaupt kein Problem sei.

Da mir solche Fälle immer wieder begegnen, in denen Autoren Kurzgeschichten dafür nutzen, Hintergrundgeschichten zu erzählen, vermute ich mal, dass ein Verlag schon extrem hardcore drauf sein muss, um sich an so etwas zu stören. Gerade bei einem entsprechenden Vermerk im Vertrag schadet Nachfragen aber sicher nicht. Und ich vermute auch, dass es umgekehrt einen Verlag in den seltensten Fällen stören wird, wenn du ein Manuskript einschickst, zu dessen Welt bereits Kurzgeschichten irgendwo kursieren.

Fianna

Zitat von: Chris am 28. August 2013, 15:30:10
Aber ganz pragmatisch: Muss die Kurzgeschichte in Deiner Welt spielen? Oder müssen es wirklich Bezüge zwischen Kurzgeschichte und Roman geben? Könnten die nicht unabhängig voneinander stehen, da Du sie ja auch unabhängig voneinander veröffentlichst?
Zwei Mitglieder unseres Autorenkreises haben ihr auch geraten, falls möglich (also die Protagonisten des Romans keine tragende Rolle in der KG spielen), die Personen, Götter und Länder umzubenennen und so das Problem zu umgehen.


Maja

#7
Hallo Arlyn,

es ist schön, nach so langer Zeit mal wieder etwas von dir zu hören. Aber würde es dir etwas ausmachen, nicht so zu brüllen? Wir verstehen dich auch so.

Wenn du einen speziellen Verlag im Kopf hast, und dieser Verleger hier im Forum aktiv ist, warum fragst du ihn dann nicht direkt, statt das hier so vage in den Raum zu stellen? Es kommt immer drauf an, mit was für einem Verlag du es zu tun hast. Ich habe z.B. für ein Buch eine Konkurrenzabredeklausel unterschrieben, die mir untersagt, die Figuren in irgend einem Zusammenhang einem anderen Verlag anzubieten. Andere Verlage verzichten auf solche Klauseln. Es kommt auf den Einzelfall an.

Im Moment geht es ja mehr um ungelegte Eier, weil du die entsprechenden Romane noch keinem Verlag angeboten hast. Stehst du denn kurz davor, oder fragst du nur mit einer vagen zukünftigen Absicht?
Niemand hantiert gern ungesichert mit kritischen Massen.
Robert Gernhardt